Titel: Methode zur Beseitigung des oftmaligen Aufbrechens des Pflasters und Fahrgeleises auf Straßen, Gassen und öffentlichen Wegen, um Röhren einzulegen und herauszunehmen, worauf Joh. Williams, Buchhändler am Cornhill, in der City of London, dd. 18. October 1822 ein Patent erhielt.
Fundstelle: Band 10, Jahrgang 1823, Nr. LVIII., S. 337
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LVIII. Methode zur Beseitigung des oftmaligen Aufbrechens des Pflasters und Fahrgeleises auf Straßen, Gassen und öffentlichen Wegen, um Röhren einzulegen und herauszunehmen, worauf Joh. Williams, Buchhändler am Cornhill, in der City of London, dd. 18. October 1822 ein Patent erhielt. Aus dem Repertory of Arts, Manufactures and Agriculture. Maͤrz 1823. N. CCL. S. 204. [Methode zur Beseitigung des oftmaligen Aufbrechens des Pflasters und Fahrgeleises auf Straßen.] Um das oftmalige Aufbrechen des Pflasters bei dem Einlegen und Ausnehmen der Roͤhren zu vermeiden, lege ich Unterwege von verschiedener Groͤße, Figur, Lage und von verschiedenen Materialien an, und um diese anlegen zu koͤnnen, schlage ich vor, die Erde, uͤber die die Straße hinlaͤuft, in gehoͤriger, d.i. zehn Fuß, Tiefe aufzugraben, und dann eine Lage Ziegelsteine, andere Steine oder Eisen, beinahe horizontal oder vielmehr etwas gewoͤlbt, fuͤnf Fuß breit auf die Sohle dieses Grabens zu legen und Abzuͤge anzubringen, die in die Wasserleitung laufen; ferner zu jeder Seite eine fuͤnf Fuß hohe Mauer aufzufuͤhren, und diese zu uͤberwoͤlben, so daß der dadurch entstehende Gang in der Mitte 7 1/2 Fuß hoch wird; in jeder dieser senkrechten Mauern, alle 20 Fuß, 9 Zoll weite Oeffnungen zu lassen, und drei Fuß von der Basis dieser Oeffnungen Roͤhren gegen die Straßen, an deren Enden Gitter-Thuͤren angebracht sind, die man von Innen oͤffnen kann. Aehnliche Oeffnungen muͤssen auch oben an dem Gewoͤlbe, in Entfernungen von 100 Fuß zu 100 Fuß, gelassen werden, um dem Lichte und der Luft Zugang zu gestatten, und 5 Fuß hohe, und 3 Fuß weite Gaͤnge an jeder Seite der Mauer, wo diese Oeffnungen sich befinden, angebracht werden. In diese Unterwege kann man von der Seite durch Thuͤren und Gaͤnge, wo es immer noͤthig ist, aus den Haͤusern und Gebaͤuden in den Straßen und Gassen gelangen, so wie in Keller, die unter den Straßen gelegen sind. Die Hauptroͤhren werden auf eiserne Staͤnder, oder auf irgend eine andere Weise, aufgelegt, und die Abzugs-Roͤhren zum Dienste des Publicums durch die Roͤhren oder Oeffnungen in den Seitenmauern gefuͤhrt. Diese Unterwege koͤnnen auch doppelt, oder parallel neben einander, der eine fuͤr Wasser- der andere fuͤr Gas-Roͤhren, oder in irgend einer erfoderlichen Anzahl gefuͤhrt werden, und zwar mit oder ohne Verbindungs-Thuͤren aus einem in den anderen. Aus diesen Unterwegen und Gaͤngen kann man auch, wenn man will, in die Kanaͤle und Abzuͤge, oder in die Brunnen gelangen, um sie mit Roͤhren auszulegen oder auszubessern, und uͤberhaupt wegen jeder Ursache, wegen welcher man bisher das Pflaster aufreißen mußte156).