Titel: Ueber Lichterersparung beim Kupferstiche. Von Hrn. Edmund Turrel.
Fundstelle: Band 11, Jahrgang 1823, Nr. XVIII., S. 165
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XVIII. Ueber Lichterersparung beim Kupferstiche. Von Hrn. Edmund Turrel. Mit Abbildungen auf Tab. IV. Turrel, über Lichterersparung beim Kupferstiche. Dr. C. Turrell theilte Hrn. Gill folgende Beschreibung eines Arbeitstisches fuͤr Kupferstecher mit, auf welchem zwei Kuͤnstler, bei einer und derselben argand'schen Lampe stechen oder aͤzen koͤnnen. Fig. 14. stellt denselben im Grundrisse dar. a, a, a, a, ist ein flaches Brett, mit einer Kupferplatte, b, auf demselben. Ein Theil der lezteren, der durch punctirte Linien angedeutet ist, liegt unter dem Brette ccc. Dieses obere Brett, cccc, ist auf das untere aaaa, an jedem Ende festgeschraubt, mittelst dazwischen gelegter Holzbloͤkchen aber ungefaͤhr, einen halben Zoll davon entfernt, d ist eine andere Kupferplatte, von welcher ein Theil durch punctirte Linien angedeutet und unter das Lampenbrett, ee, geschoben ist. Dieses Lampenbrett kann entweder befestigt seyn, oder nicht, je nachdem man es haben will; unter jedem muß aber ein Bloͤkchen Holz angebracht seyn, damit sich die Kupferplatte d darunter hinein schieben kann. g zeigt die Stelle an, wo die Lampe zu stehen kommt, deren Licht gleichfoͤrmig auf beide Platten faͤllt. Bei kleinem Platten reicht ein einziger, etwas breiterer, Tisch hin; bei groͤßern ist hingegen obige Vorrichtung noͤthig, um eine Platte unter die andere schieben zu koͤnnen. Fig. 15 zeigt diesen Werktisch von der Endseite mit abgebrochenen Fuͤßen. Wenn aber bereits ein Arbeitstisch an einem Fenster angebracht waͤre, so darf nur das eine Ende dieser Bretter uͤber den Tisch gelegt und daselbst mit Schrauben befestigt, das andere aber mittelst zwei beweglicher Fuͤße gestuͤzt werden. Nach geschehener Arbeit werden diese Bretter wieder abgenommen. Eben so koͤnnen diese Bretter oder eigentlich nur das obere, auf jedem anderen Tische aufgeschraubt werden. (Vergl. Gill's technic. Repository II. N. 6. p. 411.)

Tafeln

Tafel Tab.
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Tab. IV.