Titel: Verbesserung an den Schlössern, worauf Karl Chubb, Eisen-Händler zu Portsea, Southamptonshire, am 15. Junius 1824 sich ein Patent ertheilen ließ.
Fundstelle: Band 18, Jahrgang 1825, Nr. LIX., S. 328
Download: XML
LIX. Verbesserung an den Schloͤssern, worauf Karl Chubb, Eisen-Haͤndler zu Portsea, Southamptonshire, am 15. Junius 1824 sich ein Patent ertheilen ließWir glauben unsere Leser hier auf eine sehr interessante Abhandlung des Hrn. Dr. und Prof. Crivelli: uͤber die Unzuverlaͤssigkeit der Combinations-Schloͤsser im V. B. der Annalen des polytechn. Instituts zu Wien aufmerksam machen zu muͤssen, welche die vortreffliche Biblioteca italiana in ihrem neuesten Hefte, N. 115. auch ihren italienischen Lesern mitzutheilen fuͤr gerathen fand. Hr. Dr. Crivelli entwikelt in dieser Abhandlung die einfachen Grundsaͤze, nach welchen alle Combinations-Schloͤsser mit der groͤßten Leichtigkeit geoͤffnet werden koͤnnen. Unsere Leser werden sich uͤberzeugen, daß die hier angegebenen Verbesserungen an dem Schlosse des Jeremias Chubb gleichfalls keine eigentlichen Verbesserungen, sondern vielmehr Verschlechterungen sind, indem sie den urspruͤnglichen Zwek, Entdekung eines Versuches das Schloß zu oͤffnen, zum Theile wenigstens vereiteln helfen. Es gibt nur Ein Schloß, das Niemand oͤffnen, Niemand verderben kann, und dieß ist Redlichkeit. Schande fuͤr unser Zeitalter und fuͤr unsre so hoch gepriesene Cultur, wenn wir, statt der Schloͤsser entbehren zu lernen, studieren muͤssen, dieselben immer mehr und mehr zusammengesezt zu machen, zum deutlichen Beweise, daß wir durch unsere Bildungs-Anstalten immer mehr und immer feinere Spizbuben zu Tage foͤrdern. Wie waͤre dieß auch anders moͤglich, da wir auf Erziehungs- und Bildungs-Anstalten, auf Schulen, in welchen der Mensch zum sittlich guten Menschen erzogen werden soll, kaum den zwanzigsten Theil der Summe verwenden, die man fuͤr eitle, juridische Schnurrpfeifereien wegwirft. Man erziehe die Leute besser, dann wird man weniger juridische Quaksalberei noͤthig haben, und nicht bloß Millionen ersparen, sondern Milliarden gewinnen. Geseze fabriciren und die oͤffentliche Erziehung so grob vernachlaͤssigen, heißt mehr als den Esel beim Schweife aufzaͤumen. Man sehe wie wenig man in dem armen Schweden eines Schlosses und jenes Wustes von Gesezen bedarf; man sehe aber auch wie dort die Volks-Erziehung als das Wichtigste im Staate behandelt wird, Quid leges sine moribus vanae!A. d. Ueb.. Aus dem London Journal auf Arts. N. 55. S. 416. Mit einer Abbildung auf Tab. VII. Karl Chubb's, verbesserung an den Schloͤssern. Im J. 1818 ließ Jeremias Chubb zu Portsea, sich ein Patent auf ein Schloß ertheilen, welches jezt unter dem Namen Chubb's Entdekungs-Schloß (Chubb's detector lock) allgemein bekannt ist. Gegenwaͤrtige Verbesserungen beziehen sich auf dieses Schloß, und koͤnnen erst dann eingesehen werden, wann dieses gehoͤrig beschrieben ist. Fig. 24. ist das Schloß mit abgenommenem Dekel, damit man den innern Bau desselben deutlich sieht. a, ist der Riegel. b, sind mehrere Tummler, einer hinter dem andern, die auf einem Zapfen laufen, dessen Central-Theile durchbohrt, und in Einschnitte und Laͤngenspalte geschnitten sind, damit die Zapfen cc, in denselben aufgenommen werden koͤnnen, wenn der Riegel vorgeschoben wird. Der Bart des Schluͤssels ist mit mehreren Stufen oder Einzaͤhnungen versehen, um die verschiedenen Tummler auf verschiedene Hoͤhen zu heben, auf welchen Hoͤhepunkten die Einschnitte und Laͤngenspalte alle uͤberein treffen, um die Zapfen o, durch die lezteren durchzulassen, wenn der Schluͤssel den Riegel vorwaͤrts oder ruͤkwaͤrts schiebt. Durch diese Einrichtung der Tummler wird die hoͤchste Genauigkeit an den Stufen am Barte des Schluͤssels nothwendig, indem die mindeste Abweichung an denselben die Tummler in solche Lagen bringen wuͤrde, daß ihre Einschnitte und Laͤngenspalte nicht genau mit einander zusammentraͤfen, folglich der Riegel weder vorwaͤrts noch ruͤkwaͤrts geschoben werden koͤnnte. Daher nun die Schwierigkeit, einen falschen Schluͤssel zu verfertigen, der ein solches Schloß aufsperren kann, oder irgend ein Mittel zu finden, die Tummler alle in Uebereinstimmung zu heben. Um zu entdeken, ob man den Versuch gemacht hat, ein solches Schloß zu oͤffnen, wird ein Hebel, d, angebracht, den man den Entdeker nennt (the detector). Ein Ende dieses Entdeker-Hebels ruht oben auf den Tummlern, und das andere Ende hat einen Zahn e, der uͤber einem Einschnitte an dem Bolzen steht. Wenn nun bei einem Versuche das Schloß zu oͤffnen, irgend einer der Tummler uͤber die gehoͤrige Hoͤhe gehoben worden seyn sollte, wird der Entdeker-Hebel gleichfalls mit gehoben, und der Zahn, e, an dem entgegengesezten Ende in den Einschnitt einfallen, und dadurch kraͤftig hindern, daß der Riegel sich vorwaͤrts oder ruͤkwaͤrts bewegt, indem die schiefe Flaͤche oben auf der Feder f, den Entdeker fest sperrt. Aus dieser Lage kann er nicht befreit werden, außer man nimmt den den vordern Dekel am Schlosse ab. Um diesem Nachtheile abzuhelfen, hat der Patent-Traͤger die gegenwaͤrtige Verbesserung angebracht, welche in einem Huͤlfriegel gg, besteht, der sich auf der Vorderflaͤche des Riegels a, schiebt. Wenn nun durch Einfuͤhrung eines falschen Schluͤssels die Tummler nicht gehoͤrig gehoben wurden, und der Riegel durch den Zahn des Entdekers gesperrt wurde, so daß man selbst mit dem eignen Schluͤssel nicht mehr das Schloß oͤffnen kann, muß man den Schluͤssel umgekehrt drehen, wo derselbe dann auf einen kleinen Vorsprung h, druͤkt, der sich an der untern Seite des Huͤlfriegels befindet, und diesen lezteren etwas vorwaͤrts treibt, wo eine kleine schiefe Flaͤche i, oben auf dem Huͤlfriegel gegen die untere Seite des Zahnes e, druͤkt, diesen aus dem Einschnitte hebt, den Entdekungs-Hebel gleichfalls in die Hoͤhe treibt, und so den Riegel in Freiheit sezt. Diese Verbesserung ist auf alle Schloͤsser von Jeremias Chubb anwendbar, sie moͤgen an Thuͤren, Kasten, oder wo immer angebracht seyn.

Tafeln

Tafel Tab. VII
Tab. VII