Titel: Lederne Drukwalzen ohne Naht für Baumwollspinnereien, worauf Hr. Le Coffre, am 21. April 1818 sich ein Brevet für 5 Jahre ertheilen ließ.
Fundstelle: Band 22, Jahrgang 1826, Nr. XV., S. 72
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XV. Lederne Drukwalzen ohne Naht fuͤr Baumwollspinnereien, worauf Hr. Le Coffre, am 21. April 1818 sich ein Brevet fuͤr 5 Jahre ertheilen ließ. Aus der Description des Machines et Procédés spécifiés dans les Brevets. T. X. p. 299.Das Repertory of Patent-Inventions, September, 1826 fuͤhrt S. 188. dieses Brevet an, ohne die Quelle zu citiren, und bemerkt, daß, wenn man dasselbe mit dem Patente des Hrn. Shell fuͤr seine Spinnmaschine vergleicht (Repert. of Pat. Inv. II. vol. p. 265, polytechn. Journ. Bd. XVI. S. 40.) Hr. Chell dieselbe Verfertigungs-Weise der Walzen als sein Patent-Recht in Anspruch nahm. Hr. Coffre hat indessen diese Walzen um 5 Jahre fruͤher auf diese Weise verfertigt. Zur Erfindung dieser Walzen hat es indessen kein Kopfzerbrechen gebraucht, weil sie schon lange von anderen Stoffen, naͤmlich von Papiermache, Papier, und Pappendekel verfertigt in den Drukereien zum Rollen und Glaͤtten der weißen und gedrukten Calicos existiren. A. d. R. Coffre's, lederne Drukwalzen ohne Naht. Man nimmt hierzu gegaͤrbtes Ochsen- oder Kalbleder, welches durch Oehl durchgezogen wurde, damit es elastischer und biegsamer wird. Aus diesem Leder werden Scheiben mittelst eines doppelten Durchschlag-Eisens ausgeschlagen, und auf einer eisernen achtekigen Achse aufgezogen, wo sie zwischen zwei Metallplatten, wovon die eine auf die Achse aufgeloͤthet, die andere aber eine Schraube ist, die an- und abgeschraubt werden kann, zusammengepreßt, dann abgedreht, und auf den verlangten Durchmesser gebracht werden.