Titel: Vorrichtung, Schiffe im Wasser zu treiben, worauf Georg Holworthy Palmer, Mechaniker an der k. Münze, sich am 15. Septbr. 1825 ein Patent ertheilen ließ.
Fundstelle: Band 26, Jahrgang 1827, Nr. L., S. 201
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L. Vorrichtung, Schiffe im Wasser zu treiben, worauf Georg Holworthy Palmer, Mechaniker an der k. Muͤnze, sich am 15. Septbr. 1825 ein Patent ertheilen ließ. Aus dem London Journal of Arts. August. 1827. Mit Abbildungen auf Tab. IV. Palmer's, Vorrichtung, Schiffe im Wasser zu treiben. Diese Vorrichtung besteht in einer Art, horizontale Ruder an einem Bothe oder an einem Fahrzeuge anzubringen, und diesen Rudern eine abwechselnde Querbewegung hin und her laͤngs dem Bothe zu geben, um dieses in dem Wasser fortzutreiben. Die Ruder koͤnnen an der Seite des Bothes, oder unter demselben, in sogenannten Doppelkielen angebracht werden. Die Art, wie dieses geschieht, zeigen die Abbildungen auf Tab. IV. Fig. 29. zeigt ein Both von außen, mit dem an demselben angebrachten Treib-Apparate, a, a, ist das Gestell, auf welchem das Rad und die Rollen des Fuhrwerkes sich befinde, b, ist die sich drehende Hauptachse, auf welcher eine Laufscheibe befestigt ist, c, die mittelst eines von der Dampf-Maschine her laufenden Lauf-Riemens getrieben wird. d, ist das Triebrad, in dessen Umfange Stifte oder Zapfen steken, die in die Glieder einer Kette ohne Ende, e, e, e, eingreifen. Am Ende des Gestelles finden sich die Leitungs-Rollen, f, f, welche die Kette spannen und leiten. g, ist ein an der Kette angebrachtes Ruder, welches senkrecht hinabhaͤngt, und ein Gewinde fuͤhrt. Diese senkrechte Lage wird es behalten, so lange es laͤngs dem Bothe hinlaͤuft, vom Hintertheile bis zum Vordertheile desselben, indem es durch eine Hemmkette gehalten wird. Wenn nun das Rad, d, in der Richtung des Pfeiles gedreht wird, wird die Kette, e, vorwaͤrts gefuͤhrt, und das Ruder, g, laͤuft an der Seite des Bothes durch das Hintertheil desselben, immer seine senkrechte Lage behaltend, wo dann, mittelst des Widerstandes, den das Wasser leistet, das Both vorwaͤrts getrieben werden wird. Wenn das Ruder an das Ende seines Stoßes gelangt ist, muß das Rad, d, in entgegengesezter Richtung gedreht werden, und dann wird das Ruder sammt der Kette zuruͤk laufen: das Ruder wird aber hier nicht senkrecht stehen, sondern an seinem Gewinde umschlagen, und beinahe horizontal liegen, wie die Puncte zeigen, und so das Wasser mit seiner Kante durchschneiden; folglich wenig oder keinen Widerstand finden. Es ist offenbar, daß durch eine solche wiederholte Wirkung der Achse, b, und des Rades, d, die Ruder zu beiden Seiten das Schiff vorwaͤrts treiben muͤssen. Eine andere Art die Ruder in einem Doppelkiele unter dem Schiffe spielen zu machen, zeigt Fig. 30. Das Fahrzeug ist hier im Langendurchschnitte gezeichnet, a, ist die Hauptachse, die durch ein Laufband, das uͤber einen Laͤufer zieht, wie vorher durch eine Dampfmaschine in Umtrieb gesezt wird. b, ist das Hauptrad. c, c, sind die hin und her laufenden Ketten, an welchen die Ruder, d, d, durch Gewinde angebracht sind. Das Rad, b, hat eine doppelte Furche fuͤr zwei Ketten, und wenn diese in entgegengesezter Richtung uͤber das Rad gefuͤhrt werden, so bewegen sich die an jeder Kette angebrachten Ruder in entgegengesezter Richtung, d.h., waͤhrend ein Ruder senkrecht ist, und treibt, laͤuft das andere in horizontaler Richtung zuruͤk. Die Vortheile bei dieser lezten Vorrichtung sollen diese seyn: 1) daß, wenn die Ruder im Doppelkiele liegen, keine Ladung, durch welche das Schiff mehr oder minder getaucht wird, auf die Kraft der Ruder Einfluß haben kann. 2) Daß, die hoch wogende See mag das Schiff wie immer rollen, und das Schiff mag daher unter was immer fuͤr einem Winkel auf dem Wasser liegen, die Ruder immer volle Kraft haben werden. 3) Daß, wenn man mit solchen Bothen in Canaͤlen faͤhrt, das Wasser dadurch beinahe gar keine Wellen schlaͤgt, und folglich die Ufer nicht dadurch leiden. Der Patent-Traͤger schließt mit der Bemerkung, daß er auf diese Vorrichtung, die lediglich auf laͤngst bekannten Grundsaͤzen beruht, die jedoch noch nie so ausgefuͤhrt wurden, sein Patent-Recht gruͤndet.

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Tafel Tab.
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Tab. IV