Titel: Methode, brandigen Weizen zu reinigen und brauchbar zu machen, worauf Th. Hughes, Müller zu Newbury in Berkshire, sich am 23. Mai 1826 ein Patent ertheilen ließ.
Fundstelle: Band 26, Jahrgang 1827, Nr. LXV., S. 263
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LXV. Methode, brandigen Weizen zu reinigen und brauchbar zu machen, worauf Th. Hughes, Muͤller zu Newbury in Berkshire, sich am 23. Mai 1826 ein Patent ertheilen ließ. Aus dem London Journal of Arts. Septbr. 1827. S. 33. Hughes's, Methode, brandigen Weizen zu reinigen. Der brandige Weizen wird nach dieser Patent-Methode (!) zuerst gehoͤrig durchgewaschen, was dadurch geschieht, daß man ihn in einem Bottiche mit Wasser fleißig umruͤhrt, oͤfters das Wasser wechselt, und mit aller moͤglichen Sorgfalt darauf sieht, daß jedes Staͤubchen Brand weggeschafft wird. Da dieser Brand leichter, als das Wasser ist, so schwimmt er oben, und kann durch sorgfaͤltiges Abschaͤumen beseitigt werden. Man laͤßt das Wasser durch einen Korb oder durch einen groben Flanell-Sak von dem Getreide ablaufen, welches dann auf diese Weise zu der zweiten Arbeit vorbereitet ist. Dieses Waschen wird nicht als neue Erfindung mit Patent-Recht in Anspruch genommen. Von diesem gewaschenen Korne nimmt man nun zwei Bushels auf ein Mahl, breitet es auf einer geeigneten Flaͤche aus, (der Patent-Traͤger empfiehlt einen Trog) und reibt es in einem wollenen oder roßharnen, baumwollnen oder leinenen Tuche. Ein solches Tuch ist auch in dem Troge ausgebreitet, um das Korn schneller abzutroknen, und alle brandigen Theilchen, die noch an demselben haͤngen moͤgen, zu entfernen. Die Tuͤcher sollen etwas feucht seyn, weil sie in diesem Zustande die Feuchtigkeit des Kornes leichter anziehen. Um das Korn rein und glaͤnzend zu machen, muß fleißig und so schnell als moͤglich gerieben werden; denn, wenn das Kom lang feucht bliebe, wuͤrde es weich werden, und dadurch leiden. Das auf diese Weise gereinigte Korn wird der freien Luft oder der Sonne ausgesezt, oder auf einem Ofen schnell getroknet: diese ganze Arbeit muß, vom Waschen angefangen bis zum vollkommnen Troknen und Einfuͤllen in Saͤke, laͤngstens in Einer Stunde vollendet seyn; ein fleißiger Arbeiter kann, waͤhrend dieser Zeit, fuͤglich auch mit zwei Saͤken fertig werden. Der Boden des Troges soll aus Latten verfertigt seyn, die vollkommen eben, aber etwas von einander entfernt liegen, damit, noͤthigen Falles, das Wasser leichter abfließen und die Luft unten zwischen dem Tuche und dem Troge eindringen kann. Bei dem Abreiben und Glaͤtten des Tuches wird es zuweilen gut seyn, wenn man etwas Kleie demselben zusezt, die aber in der Folge wieder durch das Sieb weggeschafft werden muß. Das Neue, worauf der Patent-Traͤger sein Patent-Recht gruͤndet, besteht in dem Reiben zwischen den Tuͤchern und in dem schnellen Troknen.