Titel: Verbesserung in Befestigung der Schiffe in Häfen, auf Rheden etc., worauf Joh. Palmer de la Fons, Zahnarzt, George-Street, Hanover-Square, und Wilh. Littlewart, mathemat. Instrumenten-Verfertiger, City of London, St. Mary Axe, sich am 14. Juli 1826 ein Patent ertheilen ließen.
Fundstelle: Band 29, Jahrgang 1828, Nr. XXV., S. 103
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XXV. Verbesserung in Befestigung der Schiffe in Haͤfen, auf Rheden etc., worauf Joh. Palmer de la Fons, Zahnarzt, George-Street, Hanover-Square, und Wilh. Littlewart, mathemat. Instrumenten-Verfertiger, City of London, St. Mary Axe, sich am 14. Juli 1826 ein Patent ertheilen ließen. Aus dem London Journal of Arts. Nr. 1. S. 27. [Verbesserung in Befestigung der Schiffe in Haͤfen, auf Rheden etc.] Statt Schiffe in Haͤfen, Fluͤssen etc. mittelst Anker oder Bloͤken, wie gewoͤhnlich, zu befestigen, schlaͤgt der Patenttraͤger vor, in den Grund der Haͤfen oder Fluͤsse Pfaͤhle zu treiben, und an diesen Pfaͤhlen Bojen mittelst Ketten zu befestigen, an welchen lezteren dann das Schiff wieder mittelst Ketten festgelegt wird. Hierin besteht diese Verbesserung. Die Weise, wie die Patenttraͤger die Pfaͤhle unter Wasser einschlagen, ist folgende: Sie nehmen einen großen kegelfoͤrmigen eisernen Reif mit einer in der Richtung der Achse desselben durch ihn durchlaufenden Roͤhre, welche Roͤhre oben auf dem Eisen sich in einem sogenannten Nußgelenke schwingt, damit sie bestaͤndig senkrecht bleiben kann, wenn der Boden auch noch so uneben ist. In diese Roͤhre wird der Pfahl gestekt, und zugleich mit dem kegelfoͤrmigen Reife auf den Grund des Hafens oder des Flusses mittelst eines Krahnes oder einer Winde hinabgelassen, die auf einer Buͤhne zwischen zwei befestigten Bothen uͤber dem Orte angebracht ist, wo der Pfahl eingeschlagen werden soll. Wenn nun der kegelfoͤrmige Reif einmahl auf dem Grunde festsizt, und den Pfahl, die Spize desselben nach unten gekehrt, senkrecht haͤlt, wird eine Kette an einem eisernen Ringe, welcher sich an dem oberen Ende des Pfahles befindet, befestigt, und zugleich auch oben an dem beinahe auf die gewoͤhnliche Weise eingerichteten Einrammungs-Apparate festgemacht, so daß die Ramme, wenn man sie fallen laͤßt, an dieser Kette niedersteigt, den Pfahl auf den Kopf schlaͤgt, und so durch wiederholte Schlaͤge in den Grund eintreibt. Nachdem dieß gehoͤrig geschehen ist, wird der kegelfoͤrmige Reif in die Hoͤhe gezogen, die Bothe mit dem Einrammungs-Apparate werden auf eine andere Stelle gebracht, und ein zweiter Pfahl auf die vorige Weise an dem gehoͤrigen Orte eingeschlagen. Die Patenttraͤger schlagen vor, die Pfaͤhle in Form eines Kreises oder eines Vierekes einzurammeln, und das Schiff in dem Mittelpuncte desselben auf die oben erwaͤhnte Weise an den Bojen zu befestigen. Die auf diese Weise befestigten Schiffe werden die Pfaͤhle nicht aufwaͤrts, sondern nur seitwaͤrts ziehen, wodurch die lezteren, da sie fest eingerammt sind, nur wenig leiden.