Titel: Programm
Fundstelle: Band 42, Jahrgang 1831, Nr. XXV., S. 54
Download: XML
XXV. Programm der von der Société d'encouragement pour I'Industrie nationale in der General-Sizung vom 29. December 1830 fuͤr die Jahre 1831, 32, 33 und 35 ausgeschriebenen Preise. Programm der von der Société d'encouragement ausgeschriebenen Preise Preise fuͤr das Jahr 1832. Mechanische Kuͤnste. (Fortsezung und Beschluß von Bd. XLI. S. 465.) 21) Preis von 12,000 Franken fuͤr Maschinen zum Hecheln des Flachses. (Wie im polytechn. Journ. Bd. XXXIX. S. 326.) 22) Preis von 6000 Franken auf Anwendung der hydraulischen Kreisel (turbines hydrauliques) und der Raͤder mit krummen Blaͤttchen des Belidor (roues à palettes courbes de Bélidor) im Großen bei Werkstaͤtten und Fabriken. (Das Programm ist genau wie jenes im polytechnischen Journale, Bd. XIX, S. 200; nur ist der Termin zur Einsendung bis auf den 1. Julius 1832 verlaͤngert, und unter den Bedingungen Folgendes abgeaͤndert. Wo es S. 202 hieß: die Gesellschaft verlangt ferner etc., heißt es jezt: „die Gesellschaft verlangt, daß die hydraulischen Kreisel, die zur Preisbewerbung eingeschikt werden, welches auch immer die Bewegkraft seyn mag, deren Elemente der Fall und das Volumen des verbrauchten Wassers sind, eine Wirkung geben, die sich jener naͤhert, welche man mit derselben Kraft durch Eimerraͤder oder sogenannte roues de coté erhaͤlt. Die Gesellschaft verlangt ferner, daß sich eines der vorgelegten Raͤder mit irgend einer Schnelligkeit unter dem Wasser bewegen koͤnne, und daß es gegen die Wirkungen der Kaͤlte, der Veraͤnderungen des Wasserstandes und anderer, mehr oder weniger großen, Nachtheile geschuͤzt sey.) 23) 5 Preise (von 2000, 4000, 3000, 2000 und 2500 Franken) fuͤr Fabrikation von Roͤhren zu Wasserleitungen. (Das Programm gibt hier woͤrtlich die interessante Abhandlung mit den Abbildungen, welche sich bereits im Polytechn. Journale Bd. XXVIII. S. 56 befindet, mit sehr wenigen Abaͤnderungen, die wir hier beifuͤgen. Die Roͤhren muͤssen vor dem ersten Julius 1832 eingesendet werden. Alle Rohren muͤssen 2 Meter lang seyn und 0,33 Meter im Lichten haben; sie werden, zwei und zwei nach dem, von dem Preisbewerber angenommenen, Systeme mit einander verbunden, einem inneren Druke von 10 Atmosphaͤren, der als Basis fuͤr die Wasserleitung zu Paris angenommen wurde, ausgesezt. Waͤhrend dieses Versuches werden die Enden noch durch ein anderes Mittel, als durch ihre eigentliche Verbindung, zusammengehalten werden, damit der innere Druk seine ganze Wirkung, welche sowohl diese Verbindung, als jede andere, an jeder einzelnen Roͤhre allenfalls befindliche, Zusammenfuͤgung aufheben konnte, beibehalte. Die Gesellschaft verlangt, daß die, von den Preisbewerbern vorgelegten, Roͤhrensysteme zu einer Wasserleitung von wenigstens 30 Meter Laͤnge und 15 bis 25 Centimeter im Lichten mit Vortheil angewendet wurden, und daß die Kosten derselben nicht hoͤher kamen, als die gewoͤhnlichen Kosten solcher Unternehmungen. Diese lezte Bedingung ist jedoch fuͤr den 5ten Preis nicht durchaus vorgeschrieben.) S. 66 ist zuzusezen: 10) Roͤhren aus Hanfgeweben. Von jenen, die einen Durchmesser von 0,054 Meter haben, kostet der Meter 4 1/2, Frank; von jenen, deren Durchmesser 0,041 Meter betraͤgt, kostet der Meter 3 Franken. 24) Preis von 3000 Franken fuͤr die Anwendung der Eisenbahnen auf die gewoͤhnlichen Straßen mit unregelmaͤßigen Nivellirungen. (Die Eisenbahnen, die vor 50 Jahren zuerst am Creusot bei Montcenis angewendet wurden, haben in neuerer Zeit in England, wie allgemein bekannt ist, eine außerordentliche Vervollkommnung und Ausdehnung erhalten. Die Vortheile der Eisenbahnen vor den Kanaͤlen, welche das Programm angibt, sind so bekannt, daß wir sie nicht anzufuͤhren brauchen. Seit der Erfindung derselben haben in Frankreich drei Compagnien in einer Streke von mehr als 40 Meilen Eisenbahnen in der Hoffnung errichtet, bei denselben eine Dividende von mehr als 10 Procent zu erhalten, und mehrere neue Vorschlaͤge wurden der Regierung von anderen Compagnien gemacht. Bis jezt wurden jedoch die Eisenbahnen nur fuͤr regelmaͤßige Abhaͤnge und gewisse Localitaͤten vorgeschlagen, und viele, viele Gegenden entbehren der Wohlthat eines wohlfeilen Transportmittels, so daß sie unter der Masse der Producte ihres Bodens und ihrer Industrie erdruͤkt werden, indem sie wegen der Kostspieligkeit des Transportes auf den fernen Maͤrkten nicht in Concurrenz treten koͤnnen. Waͤre das System der Eisenbahnen allgemeiner anwendbar, so ließe sich diesem großen Nachtheile leicht abhelfen. Hr. Brard errichtete auf dem Rande einer gewoͤhnlichen Straße eine Eisenbahn mit Kosten, welche weit unter jenen der bisher ausgefuͤhrten Eisenbahnen stehen, indem er durch die bereits errichtete Straße die Arbeiten des Terrassirens etc. ersparte. Um den Zwek der Gesellschaft zu erreichen, wuͤrde es sich darum handeln, diese Idee auch an anderen Orten auszufuͤhren, aber auch, ohne Veraͤnderung der Nivellirung, die Hindernisse zu uͤberwinden, welche die verschiedenen Abhaͤnge unserer Straßen nothwendig mit sich fuͤhren. Die gegenwaͤrtig errichteten Eisenbahnen erfordern Terrassirungen, Durchstiche, verschiedene Kunstwerke, und dazu sind so große Capitalien nothwendig, daß die Wohlthat derselben bedeutend vermindert wird, und daß ihre Anwendung nur unter gewissen Local-Verhaͤltnissen Statt finden kann. Der Preis dieser Arbeiten betraͤgt bei den gegenwaͤrtigen Eisenbahnen 11/12 der Kosten der eigentlichen Eisenbahnen und ihrer Legung. Eisenbahnen, welche ohne weitere Vorbereitungen an dem Rande einer großen Straße gelegt werden, muͤssen mit Ausgleichung der Umstaͤnde das Fortschaffen in demselben Verhaͤltnisse erleichtern, in welchem es die gegenwaͤrtigen Eisenbahnen im Vergleiche mit ebenen Wegen erleichtern. Die, wegen der Ungleichheit des Terrains mehr verschiedenartige, Benuzung von Kraͤften macht verschiedene Veraͤnderungen an dem Bespannungssysteme und die Beseitigung mehrerer Hindernisse noͤthig. Die Mittel, mit welchen alles dieses geschehen kann, bilden den Gegenstand der Aufgabe. Die Gesellschaft wuͤnscht, daß die Eisenbahnen auf alle Straßen Frankreichs angewendet werden koͤnnen, welches auch immer ihre Nivellirung seyn mag; sie eroͤffnet daher einen Preis von 3000 Frank. zu Gunsten desjenigen, der durch Arbeiten, Berechnungen und Versuche die Eisenbahnen auf verschiedene Richtungen und Abhaͤnge, wie sie an unseren gewoͤhnlichen Straßen vorkommen, angewendet haben wird. Die Abhandlungen muͤssen vor dem 1. Jul. 1832 eingesendet werden.) Chemische Kuͤnste. 25) Preis von 3000 Franken fuͤr Fabrikation von Flaschen fuͤr schaͤumende Weine. (Seit langer Zeit beklagen sich die Fabrikanten schaͤumender Weine uͤber den Verlust, den sie jaͤhrlich an dem Zerspringen der Flaschen erleiden, und der oft 20 Procent und zuweilen sogar 50 Procent von der Gesammtzahl der Flaschen betraͤgt. Die Versuche mit Collardeau's Maschine bewiesen, daß die besten im Handel vorkommenden Weinflaschen im Allgemeinen einem Druke von 12 Atmosphaͤren Widerstand leisten; allein die Erfahrung der Handelsleute zeigte, daß dieser Widerstand nicht ausreiche, und daß die besten kaͤuflichen Flaschen dem Druke des Gases nicht zu widerstehen vermoͤgen, welches sich bei der Gaͤhrung des schaͤumenden Weines in geschlossenen Gefaͤßen entwikelt. Untersucht man diese Flaschen, so wird man finden, daß das Glas am Halse diker, am Boden noch diker, am Bauche hingegen kaum einen Millimeter dik ist. Diese Ungleichheit der Dike ist ein wesentlicher Fehler, der sich mit dem unvollkommenen Ausgluͤhen oder mit einer schlechten Verglasung vergleichen laͤßt. Die schlecht ausgegluͤhten Flaschen brechen meistens am Boden, und widerstehen kaum 2–3 Atmosphaͤren. D' Arcet und Hachette fanden unter den Flaschen, welche sie mit Collardeau's Maschine pruͤften, einige, die einem Druke von 18–20 Atmosphaͤren widerstanden, und dann am Bauche sprangen; an diesen Flaschen betrug die Dike des Glases am Bauche nicht weniger als 2 Millimeter, so daß es scheint, daß eine groͤßere Dike des Bauches viel zur Staͤrke der Flasche beitragen duͤrfte. Die Gesellschaft sezt einen Preis von 3000 Franken fuͤr denjenigen Glasfabrikanten aus, der in drei auf einander folgenden Jahren den, mit schaͤumenden Weinen handelnden, Weinhaͤndlern 5000 Flaschen geliefert baden wird, unter denen 1) die Zahl der zersprungenen nicht uͤber 5 Procent steigt; deren Preis 2) den alten Preis nicht um den vierten Theil uͤbersteige; 3) deren Inhalt, wie an den gewoͤhnlichen Flaschen, wenigstens 8/10 Liter, und an denen das mittlere Gewicht des Glases 830 Grammen betraͤgt; 4) an denen die Form des Halses, Bodens und Bauches regelmaͤßig, und in Hinsicht auf die Achse symmetrisch sind. Das Fuͤllen der Bouteillen und das Zerspringen muß durch amtliche Zeugnisse bestaͤtigt werden; das Verfahren bei der Fabrikation ist gleichfalls zu beschreiben, damit es im Bulletin eingeruͤkt werden koͤnne, wenn man dasselbe fuͤr noͤthig haͤlt. Alles muß bis zum 1. Julius eingesendet werden.) 26) Preis von 6000 Franken fuͤr Ersezung des Roͤstens des Hanfes und Flachses durch bessere Verfahrungsarten. (Wie im polytechn. Journ. Bd. XXXIX. S. 325.) 27) 3 Preise fuͤr die Verfertigung von metallischen Ruͤstungen und Amianth-Geweben, um gegen die Wirkung der Flammen zu schuͤzen, und fuͤr ein Verfahren, wodurch die organischen Gewebe unverbrennlich gemacht werden. (Die, von dem Cavaliere Aldini angewendeten, Ruͤstungen aus Metallgeweben, um die Pompiers bei Feuersbruͤnsten zu schuͤzen, konnten bisher wegen ihrer Schwere, wegen der Stoͤrung der Bewegungen des Koͤrpers, die sie bewirken, und wegen verschiedener anderer Nachtheile, noch immer nicht allgemein und mit Vortheil angewendet werden. Die Gesellschaft sezt daher einen Preis von 1500 Franken fuͤr denjenigen aus, der die nuͤtzlichsten Verbesserungen an diesen Apparaten anbringt, wobei vollkommene Sicherstellung des Koͤrpers, Leichtigkeit und ungestoͤrte Bewegung die wesentlichen Bedingungen sind. Uebrigens schreibt die Gesellschaft keine Form und keine besondere Einrichtung der Apparate vor, von welchen ihr ein vollstaͤndiges Modell, mit der Beschreibung des Verfahrens bei der Verfertigung desselben, vor dem 1. Julius eingesendet werden muß. Aus dem Amianthe erhielt man bisher nur grobe Faͤden, und daher schwere und dike Gewebe; die Gesellschaft bestimmt deßhalb einen Preis von 1200 Franken fuͤr den Erfinder des besten Verfahrens zum Spinnen und Weben des Amianthes, wobei ihm die groͤßte Feinheit, und so viel als moͤglich auch das Markige gegeben werden muͤßte. Die Preisbewerber muͤssen das Verfahren, welches sie anwendeten, um den Amianth in duͤnne Faden zu verwandeln, genau angeben; sie muͤssen ferner angeben, woher man den besten Amianth bezieht, wobei die Gesellschaft bemerkt, daß man aus Corsica sehr langen und seidenartigen Amianth, und aus dem Tarentesischen und aus dem Roussillon ziemlich große Quantitaͤten erhalten koͤnne. Ließe sich Amianth-Pappendekel statt des Metallgewebes anwenden, so muͤssen die Preisbewerber demselben die noͤthigen Eigenschaften geben, und die Bereitungsart beschreiben. Sie muͤssen der Gesellschaft ferner ein Stuͤk Amianth-Gewebe einsenden, welches groß genug ist, um daraus ein Kleid zu verfertigen. Die organischen Substanzen werden, wenn man sie mit Salzmassen uͤberzieht und trankt, mehr oder weniger unverbrennlich; man wendete hierzu Alaun, Borax und phosphorsaures Ammonium an; lezteres gaͤbe gute Resultate, wenn die Zeuge, die damit uͤberzogen sind, nicht das Wasser aus der Luft so gierig anzoͤgen. In neuerer Zeit brachte man das Potaschen-Silicat zu diesem Behufe in Vorschlag; dieses scheint auch wirklich große Vortheile darzubieten; allein die Art und Weise, wie dasselbe bisher angewendet wurde, laͤßt immer noch sehr Vieles zu wuͤnschen uͤbrig. Die Gesellschaft hat aus diesem Grunde beschlossen, einen Preis von 1500 Franken fuͤr denjenigen auszuschreiben, der das beste Verfahren angibt, um organische Substanzen unverbrennlich zu machen. Sie beabsichtigt hierbei zwar vorzuͤglich, ein Schuzmittel fuͤr die wollenen Kleider der Pompiers gegen die Flammen zu erhalten; allein sie verlangt, daß die Preisbewerber sich auch in Hinsicht auf die Sicherung des Holzes mit dieser Frage beschaͤftigen. Alle unverbrennlich gemachten Substanzen duͤrfen dadurch nicht mehr hygroskopisch werden, als sie es an und fuͤr sich sind, und duͤrfen, wenn es Gewebe sind, ihre Geschmeidigkeit nicht verlieren. Von allen muͤssen Muster eingesendet werden. Die Abhandlungen des Cavaliere Aldini und der HHrn. Gay-Lussac und Fuchs, auf welche das Programm verweist, befinden sich auch im polytechnischen Journale.) Oekonomische Kuͤnste. 28) Preis von 3000 Franken fuͤr Fabrikation von Gefaͤßen, in welchen sich Nahrungsmittel durch mehrere Jahre aufbewahren lassen. (Vergl. hieruͤber polytechn. Journal Bd. VII. S. 241; jezt heißt aber das Programm ganz anders. Wir geben es im Auszuge. Hr. Appert benuzte die Bemerkung der Gesellschaft, daß seine Methode Nahrungsmittel laͤngere Zeit aufzubewahren, so lange nicht allgemeiner anwendbar werden koͤnne, als er die hierzu bestimmten Gefaͤße nicht groͤßer und dauerhafter mache. Er verfertigte daher statt der glaͤsernen Gefaͤße, die er fruͤher verwendete, Gefaͤße aus verzinntem Eisenbleche, deren Groͤße er verschieden abaͤnderte, und so weit ausdehnte, als sie an 20 Kilogrammen fassen konnten. Dessen ungeachtet schifft man noch immer bloß fuͤr Kranke, oder fuͤr Faͤlle, in welchen die anderen Vorraͤthe ausgingen oder verdarben, solche Appert'sche Nahrungsbehaͤlter ein, obschon deren großer Vortheil fuͤr die Gesundheit der Seefahrer erwiesen sind. Die Ursachen dieses beschraͤnkten Verbrauches scheinen darin zu liegen, daß es 1) sehr schwer ist sich zu uͤberzeugen, daß die Buͤchsen aus Eisenblech gut verfertigt sind und keinen Fehler haben. Das Blech ist naͤmlich oft sproͤde, bruͤchig, schlecht geglaͤttet und voll Risse; das Puzen geschieht fast immer unvollkommen, so daß fehlerhafte Stellen zuruͤkbleiben, und die Verzinnung verfielt alle diese Fehler, so daß man dieselben nicht entdekt, und ihnen daher auch nicht abhelfen kann. 2) daß nur die guten Gefaͤße die Nahrungsmittel mehrere Jahre lang vollkommen gut erhalten, waͤhrend die schlechten der Luft Zutritt gestatten, so daß eine Zersezung und Verderbniß Statt hat, wodurch der Preis der gut gebliebenen Gefaͤße bedeutend erhoͤht wird. 3) daß diese Gefaͤße nur ein einziges Mal gebraucht werden koͤnnen, weil man den Dekel zerbrechen muß, um die Nahrungsmittel herausnehmen zu koͤnnen. Wer diese Hindernisse fuͤr die weitere Verbreitung des Verfahrens Apperts heben, und dauerhafte Gefaͤße erfaͤnde, die sich luftdicht verschließen ließen, wuͤrde der haͤuslichen Oekonomie und der Menschheit außerordentliche Dienste erweisen; denn die Marine koͤnnte sich hinreichend mit gesunden Nahrungsmitteln versehen, und Reiche, welche auf dem Lande wohnen, koͤnnten sich aus den Staͤdten gute und ausgezeichnete Kost kommen, oder Lekerbissen aufbewahren lassen, die sonst bloß zu gewissen Jahreszeiten zu haben sind. Die Gesellschaft erkennt daher in der allgemeinen Sizung des 2ten Semesters 1832 demjenigen einen Preis von 3000 Franken zu, der folgende Bedingungen erfuͤllt: 1) Die Gefaͤße muͤssen aus verzinntem gehaͤmmerten Eisen, oder aus irgend einem anderen Metalle oder aus einer Legirung bestehen, die der Gesundheit so wenig schadet wie das Eisen; sie muͤssen verschiedene Groͤße haben, so daß sie von 2 bis 20 Kilogrammen Nahrungsmittel fassen koͤnnen. 2) Die Gefaͤße muͤssen einen Dekel haben, der groß genug ist, um Fleisch von einer gewissen Groͤße hinein und heraus bringen zu koͤnnen. 3) Die Dekel muͤssen zugeloͤthet oder so verkittet seyn, daß sie so wenig Luft eindringen lassen, als der uͤbrige Theil des Gefaͤßes. Die Kitte oder Loͤthungen duͤrfen, wenn man die Gefaͤße in kochendes Wasser bringt, nicht davon angegriffen oder veraͤndert werden; doch muͤssen sie einer hoͤheren Temperatur nachgeben, damit man sie, ohne den Dekel oder das Gefaͤß zu beschaͤdigen, oͤffnen kann. 4) Die Preisbewerber muͤssen der Gesellschaft 12 Stuͤke ihrer Gefaͤße von verschiedener Groͤße einsenden, um damit Versuche anstellen zu koͤnnen; 11 davon werden eingeschifft; das 12te wird von ihnen selbst bis auf den vierten Theil mit Wasser gefuͤllt, und dann zugeloͤthet oder verkittet. Nach Beendigung der Versuche erhalten sie die Gefaͤße zuruͤk. 5) Sie muͤssen diese Modelle mit einer beschreibenden Abhandlung uͤber die Natur der Gefaͤße und der angewendeten Kitte oder Loͤthungen vor dem 1. November 1831 einsenden, damit die Gesellschaft bis zum Julius 1832 Versuche damit anstellen kann. Den Preis erhaͤlt jener Concurrent, der die vollkommensten Proben einsendet. Die Gefaͤße, welche aus einem festen Metalle bestehen, und oͤfer angewendet werden koͤnnen, werden, wenn sie auch drei Mal so viel kosten, als jene aus verzinntem Eisenbleche, doch noch wohlfeiler seyn, als diese, da sie sich oͤfter gebrauchen lassen. Unter gleichen Umstaͤnden werden jedoch die wohlfeilsten den Vorzug haben.) Akerbau. 29) Preis von 1500 Franken fuͤr Anpflanzung von Papier-Maulbeerbaͤumen. (Die Chinesen verfertigen ihr vortreffliches Papier aus dem Bambus und das beste aus dem Papier-Maulbeerbaume (Broussnetia papyrifera), der in den meisten Gegenden Frankreichs sehr gut gedeiht. Selbst um Paris ist dieser Baum schon so acclimatisirt, daß er die haͤrtesten Winter vertragt; er waͤchst sehr schnell, und treibt von der Wurzel aus Schoͤßlinge, so daß er leicht in Schlagen gezogen werden kann. Er soll mit jedem Boden zufrieden seyn; wahrscheinlich ist ihm aber ein leichter und feuchter Boden am zutraͤglichsten. Da die jungen Triebe das schoͤnste Papier geben, so soll man ihn so wie die Weiden ziehen, wie es auch in Japan geschieht. Kann die Anpflanzung in der Naͤhe von Papierfabriken geschehen, so wird es wohl am vortheilhaftesten seyn. Die Gesellschaft wird in der 2ten Sizung des 2ten Semesters des Jahres 1832 demjenigen einen Preis von 1500 Franken zuerkennen, welcher die groͤßte Pflanzung mit dem besten Erfolge angelegt haben wird. Die Pflanzung muß wenigstens eine halbe Hectare betragen, und die Baumchen muͤssen hoͤchstens einen Meter von einander entfernt seyn, so daß sich wenigstens 5000 Stuͤke auf einer halben Hectare befinden. Sie muͤssen beim Pflanzen 2 Jahre alt seyn, und sich in gutem gedeihlichen Zustande befinden. Die Zeugnisse hieruͤber muͤssen vor dem 1. September 1832 eingesendet werden. Uebrigens wird die Gesellschaft auch noch goldene und silberne Medaillen unter diejenigen vertheilen, welche die schoͤnsten und staͤrksten Pflanzungen angelegt haben.Wir gaben dieses Programm nur in gedraͤngtem Auszuge, da in Deutschland die Cultur dieses Baumes an wenigen Orten mit Vortheil gelingen wird. Die edlen Ungarn koͤnnten aber bei ihrem herrlichen Klima, und ihrem Ueberflusse an unbebauten Boden, leicht Versuche mit der Cultur dieses Baumes machen, die gewiß nicht fehlschlagen duͤrfte. A. d. Ue.) 30) 4 Preise, jeder zu 500 Franken, fuͤr den Anbau der Foͤhre (Pinus sylvestris L.), der schottischen Foͤhre (Pinus rubra Mill.), der corsicanischen Foͤhre (Pinus Laricio Lam.) und der Lerche (Pinus Larix L.) (Die Gesellschaft faͤhrt fort in ihrem Bestreben Frankreich wieder die Waͤlder zu geben, die es fruͤher besaß, und durch nuzwekmaͤßige und schlechte Forstwirthschaft verlor. Das Programm enthaͤlt eine weitlaͤufige Auseinandersezung der Vortheile der Bepflanzung der Sandwuͤsten und des Kreidebodens einiger Gegenden Frankreichs mit verschiedenen Foͤhren, welche ebensowenig etwas Neues lehrt, als die angegebene Charakteristik obiger 4 Nadelhoͤlzer; wir uͤbergehen sie daher. Eben so uͤbergehen wir die Preisbedingungen, da alle Pflanzungen in Frankreich geschehen seyn, und wenigstens ein Alter von 3, und hoͤchstens ein Alter von 6 Jahren haben muͤssen. Unseren Forstmaͤnnern, die etwas zur Foͤrderung ihres Wissens und der Forstwissenschaft thun wollen, empfehlen wir aber sowohl dieses Programm, als die neue Ausgabe von Duhamel's Traité des arbres et arbustes, Delamarre's Traité de la culture des pins à grandes dimensions und Baudrillart's Dictionnaire général des forêts, auf welche das Programm verweist, zur Nachlese.) Preise, welche auf das Jahr 1832 verschoben wurden. Mechanische Kuͤnste. 31) Preis von 2000 Franken auf Erzeugung von Ziegeln aller Art mit Maschinen. (Das Programm lautet woͤrtlich wie jenes im polytechn. Journale Bd. XXI. S. 83, nur sind folgende Bedingungen beigefuͤgt. Die Preiswerber muͤssen der Gesellschaft vor dem 1. Julius 1831 einsenden: I. Die Beschreibung der Bearbeitung der Erden, in welcher enthalten seyn muͤssen: 1) Die Plane, Aufrisse, Durchschnitte, Profile der Anstalt nach einem Maßstabe von einem Centimeter fuͤr einen Meter; dieselben Zeichnungen der Maschine, welche die Wender (tournans), die Mahlsteine, die Walzen, die Messer, die Model etc. in Bewegung sezt, nach einem Maßstabe von 4 Centimeter fuͤr einen Meter; die Angabe der Kraft der Maschine, die Details ihrer Einrichtung, die Kosten ihrer ersten Anschaffung und jene ihrer jaͤhrlichen Unterhaltung. 2) Die Beschreibung des mechanischen Verfahrens bei der Zubereitung der Erde, bei dem Treten, Modeln, Pressen und Glatten derselben, so wie die Beschreibung des Transportes der verschiedenen Ziegel, er mag mit den Haͤnden oder mit Maschinen geschehen. 3) Das Aufschichten der verfertigten Stuͤke auf dem Trokenboden, das Troknen, das nochmalige Glaͤtten (rebattage); und die Beschreibung der, bei jeder dieser Arbeiten noͤthigen Werkzeuge und Instrumente. 4) Die Menge jeder Art von Ziegeln, welche im Verhaͤltnisse zur Zahl der Arbeiter, des Tages fabricirt wird; so wie die Eintheilung und Bezahlung der Arbeiter. II. Die Beschreibung des Ofens und des Brennens, in welcher wieder enthalten seyn muͤssen: 1) Die Plane, Aufrisse, Durchschnitte und Profile des Brennofens nach einem Maßstabe von 5 Centimetern;   die Angabe der, zu seinem Baue verwendeten Materialien, und zwar sowohl zum Brennen mit Steinkohlen, als zum Brennen mit Torf und Holz. 2) Das Einrichten oder Einschießen der verschiedenen Ziegel in den Ofen, und die Zahl der Taufende, welche eingeschossen werden koͤnnen. 3) Die Art des Brennmateriales, dessen Preis nach dem Kubikmeter oder nach dem Decastere, und die Menge desselben, welche zu jedem Brande noͤthig ist. 4) Die Leitung des Feuers, dessen Dauer, die Zufaͤlle, welche das Brennen verzoͤgern, die Ursachen derselben, und die Mittel, wie denselben vorgebaut oder abgeholfen werden kann. 5) Das trokene oder nasse Glasiren der Ziegel und Platten; die Substanzen, welche zu den verschiedenen Glasuren genommen werden, und die Art der Zubereitung derselben. III. Die Preise der glasirten und unglasirten Mauerziegel, Dachziegel und Platten, welche niedriger als die Preise der gewoͤhnlichen Ziegel seyn muͤssen. Chemische Kuͤnste. 32) Preis von 6000 Franken fuͤr Verbesserung von Eisengußwerken. (Genau wie im polytechn. Journ. Bd. XXIII. S. 375.) Akerbau. 33) 2 Preise, einer von 3000, und einer von 1500 Franken, fuͤr eine vollstaͤndige Beschreibung der besten Zweige der Fabrik-Industrie, welche von Landleuten betrieben werden, oder betrieben werden koͤnnen. (Wie im polytechn. Journale Bd. XVI. S. 106.) Preise, die auf das Jahr 1833 verschoben wurden. Akerbau. 34) 2 Preise, einer zu 3000 und einer zu 1500 Franken, fuͤr Bepflanzung abschuͤssiger Gruͤnde. (Wie im polytechn. Journale Bd. VII. S. 250 und Bd. XIII. S. 129.) Preise, welche auf das Jahr 1835 verschoben wurden. 35) Preis von 1500 Franken fuͤr Bestimmung der Wirkung des Kalkes als Duͤnger. (Wie im polytechn. Journale Bd. XVI. S. 109; nur ist am Ende noch beigefuͤgt: Um Anspruch auf den Preis zu haben, muͤssen die Versuche vergleichsweise gemacht werden; d.h. das Feld, welches zu denselben bestimmt ist, muß an allen Stellen so viel als moͤglich von gleicher Beschaffenheit und Guͤte seyn, und muß in zwei gleiche Theile getheilt werden, wovon der eine mit fettem und der andere mit magerem, oder mit geloͤschtem Kalke geduͤngt wird. Die Erden muͤssen auf gleichen Theilen gleich seyn, und dieselben Zubereitungen erhalten. Dieser Versuch muß, so viel als moͤglich, durch mehrere Jahre, und an verschiedenen Fruͤchten fortgesezt werden, um die Wirkung des Kalkes waͤhrend einer Reihe von Jahren kennen zu lernen. Ist es nicht moͤglich, daß man einen Theil des Feldes mit fettem, den anderen mit magerem, oder einen Theil mit ungeloͤschtem, den anderen mit geloͤschtem Kalke duͤngen kann, so muß die eine Haͤlfte wenigstens auf die gewoͤhnliche Weise bebaut werden, um immer ein Mittel zum Vergleichen an der Hand zu haben. Die Abhandlung muß ebenfalls die Details der, durch die verschiedenen Operationen veranlaßten Kosten, im Vergleiche mit einander, so wie die Details des Ertrages enthalten. Endlich muß man Analysen des angewendeten Kalkes und des Bodens, auf welchem die Versuche gemacht wurden, so wie die Muster der Kalksteine, aus welchen der Kalk gebrannt wurde, einsenden. Die Gesellschaft behaͤlt sich vor unter diejenigen Landwirthe, die nur einzelne Theile der Frage loͤsten, Medaillen zu vertheilen. –––––––––– Die allgemeinen Bedingungen sind dieselben, wie die, die in den fruͤheren Programmen angegeben wurden. Alles was zur Preisbewerbung gehoͤrt, muß vor dem 1. Julius eines jeden Jahres eingesendet werden. –––––––––– Die Summe der hier ausgeschriebenen Preise betraͤgt 158,300 Franken, wozu die Regierung nur 6000 Franken beitrug.