Titel: Verbesserungen an den Feuergewehren und an den Geschossen aus denselben, auf welche sich J. de Burgh, Marquis von Clauricarde, am 15. Julius 1831 ein Patent ertheilen ließ.
Fundstelle: Band 45, Jahrgang 1832, Nr. LIX., S. 249
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LIX. Verbesserungen an den Feuergewehren und an den Geschossen aus denselben, auf welche sich J. de Burgh, Marquis von Clauricarde, am 15. Julius 1831 ein Patent ertheilen ließ. Aus dem Register of Arts. April 1832, S. 65. Burgh, Verbesserungen an den Feuergewehren. Die Verbesserungen, auf welche der edle Marquis ein Patent nehmen zu muͤssen glaubte, bestehen in einem beweglichen Behaͤlter, dem er den Namen einer schiebbaren Kammer (sliding breach) beilegt. In diese Kammer soll die Ladung oder das Geschoß unmittelbar gebracht werden, und nicht, wie es gewoͤhnlich geschieht, durch die Muͤndung des Laufes. Der Patent-Traͤger nimmt ferner die Anwendung eines soliden, in mehrere Theile getheilten Bleicylinders, statt der sphaͤrischen Bleikugeln, als seine Erfindung in Anspruch. In der Erklaͤrung seines Patentes gibt der Hr. Marquis als Beispiel die Anwendung seiner Erfindungen an einer großen Art von Pistole an. Der Griff, der Hahn und die uͤbrigen mechanischen Vorrichtungen sind wie an den gewoͤhnlichen Schießgewehren. Der Lauf ist an seinem Kammerende mit Zapfen versehen, die in Oeffnungen passen, welche in zwei starken, eisernen, an den Seiten des Pistolenschaftes befestigten Platten angebracht sind. Zwischen den beiden Platten, dem Ende des Laufes zunaͤchst, ist ein leerer Raum gelassen, der zur Aufnahme der schiebbaren Kammer dient. Diese Kammer ist nach Innen, zum Behufe der Aufnahme der Ladung cylindrisch; nach Außen hingegen ist sie so verfertigt, daß sie in den fuͤr sie bestimmten Raum paßt. Sie hat ein Zuͤndloch und eine Roͤhre, an welcher ein Percussionshuͤtchen aufgesezt werden kann, und dreht sich an dem einen Ende um eine Achse in eine schief geneigte Stellung. Diese Drehung geschieht mittelst einer Bewegung der Hand, die jener aͤhnlich ist, die man beim halben Spannen eines gewoͤhnlichen Gewehres macht. Wenn die Ladung hierauf eingetragen und die Kammer geschlossen worden, so wird die Muͤndung derselben genau in eine Linie mit dem inneren Ende des Laufes gebracht. Damit nun diese Theile genau und fest zusammenhalten, so sind der aͤußere Rand der Oeffnung der Kammer und der innere Rand der Oeffnung des Laufes kegelfoͤrmig so abgedreht, daß beide Theile concentrisch schließen. In genauer Beruͤhrung mit einander werden beide Theile durch einen am Ruͤken der Kammer befindlichen, nach der Quere liegenden Keil erhalten. Dieser Keil treibt durch einen einfachen Hebel von großer mechanischer Kraft, welcher mit dem Daumen und Zeigefinger der rechten Hand bewegt wird (beinahe wie dieß beim Schließen der Pfanne eines gewoͤhnlichen Schlosses geschieht), die Kammer in das Ende des Laufes, und macht dadurch das Gewehr zum Abfeuern fertig. Die schiebbare Bewegung der Kammer erstrekt sich bloß auf einen Raum von 1/4 bis 3/8 Zoll; nach der Seite wird dieselbe durch die Seitenplatten geleitet, nach Oben durch eine daruͤber liegende Platte, und nach Unten endlich wird sie durch eine Schraube beschraͤnkt, die sich in einer in der Kammer angebrachten Oeffnung befindet. Der Keil bewirkt also das Gleiten und Sperren der Kammer. Will man wieder laden, so wird der Hebel des Keiles mit der rechten Hand zuruͤkgezogen, und mit dem Zeigefinger der linken Hand eine Art von Druͤker ergriffen, wodurch die Kammer aus dem Laufe gezogen, wieder nach Aufwaͤrts gedreht, und neuerdings geladen wird. Das Geschoß des Patent-Traͤgers besteht aus einem soliden Bleicylinder, dessen Laͤnge zwei Mal so groß, als dessen Durchmesser ist. Dieser Cylinder ist durch seine Achse durch zwei, unter rechten Winkeln zusammenstehende Schnitte der Laͤnge nach getheilt; zwei andere Einschnitte befinden sich an demselben in gleichen Entfernungen von einander selbst und von den beiden Enden. Man erhaͤlt auf diese Weise 12 aͤhnlich geformte Stuͤke; nur ist an dem einen Ende des Cylinders eine Oeffnung angebracht, die zur Aufnahme einer geringen Menge Percussionspulver dient. Da das Ausschneiden dieser Stuͤke aus einem Bleibloke sehr schwierig waͤre, so hat der Patent-Traͤger einen eigenen Model zum Gießen derselben erfunden. Dieser Model besteht aus drei Gliedern oder Staͤben, die sich uͤber einander schieben lassen, indem sie an dem einen Ende saͤmmtlich an einem gemeinschaftlichen Gelenke oder Mittelpunkte mit einander verbunden sind. Jeder dieser Staͤbe bildet eine kurze, cylindrische Hoͤhle oder einen Model, welcher durch duͤnne metallene Scheidewaͤnde der Laͤnge nach abgetheilt ist. Mit diesem Instrumente lassen sich die 12 oben erwaͤhnten Stuͤke des Geschosses leicht gießen und abschneiden. Diese Stuͤke werden dann mit der gehoͤrigen, an dem einen Ende angebrachten Quantitaͤt Pulver in Papier eingewikelt, und auf diese Weise eine Patrone von solcher Groͤße daraus geformt, daß sie in die oben beschriebene Patent-Kammer paßt. Den Lauf der Pistole oder des sonstigen Schießgewehres, an welchem die Patent-Kammer angebracht ist, will der Patent-Traͤger von der Kammer gegen die Muͤndung hin allmaͤhlich weiter machen, so daß derselbe die Form einer sehr langen Ellipse erhaͤlt, damit die Bleistuͤke von einander getrennt und weit aus einander geworfen werden, und mithin eine große Menge von Menschen auf Ein Mal verwunden. Der edle Marquis hat jedoch kein Patent auf einen Menschen-Toͤdtungsapparat genommen, sondern nennt in der ganzen Patent-Erklaͤrung seine Erfindung, die das Register fuͤr eine sehr unschuldige haͤlt, nur ein furchtbares Vertheidigungs-Instrument. Der Hr. Marquis duͤrfte mithin, streng und buchstaͤblich nach englischen Patent-Gesezen genommen, sein Gewehr, wenn es je etwas taugen sollte, nur als Vertheidigungs-, nie aber als Angriffs-Mittel brauchen, und als seine Erfindung in Anspruch nehmen!