Titel: Miszellen.
Fundstelle: Band 47, Jahrgang 1832, Nr. LXXII., S. 391
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LXXII. Miszellen. Miszellen. Koͤnigl. bayer. Verordnung, die Gewerbs- und polytechnischen Schulen betreffend. Das bayerische Regierungsblatt vom 23. Februar enthaͤlt folgende koͤnigliche Verordnung, die Gewerbs- und polytechnischen Schulen betreffend: Ludwig, von Gottes Gnaden Koͤnig von Bayern . Wir haben Unsere ernste Fuͤrsorge fuͤr den landwirthschaftlichen und gewerblichen Unterricht bereits durch fruͤhere Verordnungen bewaͤhrt, und es gereicht Uns zum beruhigenden Gefuͤhle, schon gegenwaͤrtig in einzelnen Staͤdten des Reiches gedeihliche Erfolge Unserer Anordnungen zu erbliken. In der Absicht nun, diesen wichtigen Gegenstand zur gleichmaͤßigen Reife zubringen, und insbesondere das amtliche Inslebentreten der von Uns angeordneten Gewerbeschulen mit genauer Beachtung der budgetmaͤßigen Mittel und mit moͤglichster Erleichterung der betreffenden Stadtgemeinden und der Kreisfonds zu bewirken, verfuͤgen Wir was folgt: I. Die polytechnischen sowohl, als die Gewerbsschulen sind nicht bestimmt, Kunstschulen zu seyn, oder in das Gebiet der eigentlichen kuͤnstlerischen Ausbildung einzugreifen; ihre Aufgabe ist vielmehr, die Kunst in die Gewerbe zu uͤbertragen, und den Gewerbstrieb selbst auf jene Stufe zu bringen, welche den Fortschritten der Technik und der nothwendigen Concurrenz mit der Industrie des Auslandes entspricht. II. Der Grund einer tuͤchtigen technischen Ausbildung soll bereits in den Elementarschulen dadurch gelegt werden, daß a) die Zeichnungslehre und die Ausbildung der Schullehramts-Candidaten fuͤr diesen Zweig auf die Anfangsgruͤnde des Linear- und Ornamentenzeichnens zuruͤkgefuͤhrt, und daß b) der Unterricht in den sogenannten nuͤzlichen Gegenstaͤnden nach den einstigen Beduͤrfnissen gebildeter Landwirthe und Gewerbsleute bemessen und als Vorbereitung zu den kuͤnftigen Lehrvortraͤgen bei den landwirthschaftlichen und Gewerbsschulen behandelt werde. III. Die erste Stufe und zugleich die Hauptgrundlage des technischen Unterrichtes bilden die Gewerbsschulen. Der Unterricht in diesen Schulen beginnt mit der gesteigerten Rechenkunst, mit der einfachen geometrischen Zeichnung und der Cirkellehre, mit einfachen Ornamentenumrissen, mit den Anfangsgruͤnden der Naturgeschichte, und endet mit der architektonischen Zeichnung, mit dem fertigen freien Handzeichnen, mit der Uebung in dem Geschaͤftsstyle und in der Buchhaltung, und nach Maßgabe des von einem Schuͤler ergriffenen Berufes auch mit den noͤthigen Kenntnissen in der Chemie. Unser Staatsministerium des Innern wird diese Gegenstaͤnde sowohl, als die entsprechenden Uebungen in der Sprache, Geographie und Geschichte auf die drei Jahreskurse der Gewerbsschulen in der Art vertheilen, und die Fleiß- und Fortgangszeugnisse in der Art regeln, daß die Schuͤler, und namentlich die den Gewerbsunterricht genießenden Lehrlinge von jeder einzelnen Gewerbsschule in alle uͤbrigen des Kreises ohne irgend einen Nachtheil uͤberzutreten vermoͤgen. Die Mittel zur Begruͤndung der Gewerbsschulen werden entnommen: a) aus den Fonden der allenthalben in Gewerbsschulen oder mindestens in einzelne Kurse der lezteren umzuwandelnden hoͤheren Buͤrgerschulen; b) aus den etwa dargebotenen und in jeder Weise zu ermunternden freiwilligen Beitraͤgen von Privaten; c) aus dem maͤßigen Schulgelde der zahlungsfaͤhigen Schuͤler; d) aus den etwa disponibeln Mitteln der Unterrichtsstiftungen; e) aus etwanigen Beitraͤgen der Gemeinden, und f) aus den nach Anhoͤrung der Landraͤthe etwa bewilligten Kreisfondszuschuͤssen. V. Es ist Unser Wille, die Gemeinden in Begruͤndung von Gewerbsschulen auf jede moͤgliche Weise erleichtert zu sehen. Zu dem Ende gestatten Wir nicht nur unter analoger Anwendung des hinsichtlich der lateinischen Schulen aufgestellten Grundsazes, daß minder bemittelte Staͤdte sich auf Errichtung unvollstaͤndiger, d. i. nur den untersten oder die zwei ersten Kurse umfassenden Gewerbsschulen beschraͤnken, sondern Wir wollen auch uͤberhaupt die Lehrkraͤfte der Volksschulen und der hoͤheren Lehranstalten, so weit es nur immer unbeschadet des Hauptzwekes geschehen kann, fuͤr den gewerblichen Unterricht verwendet wissen, und lassen insbesondere auch den nicht als Lehrlinge eingeschriebenen, einer hoͤheren technischen Ausbildung sich widmenden Juͤnglingen unbenommen, auf den Grund der vollstaͤndig absolvirten lateinischen Schule, und mit Unterwerfung unter die Rectoratsgeseze und Disciplin, den Gymnasialunterricht in den sogenannten Realgegenstaͤnden gemeinsam mit den Gymnasialschuͤlern zu hoͤren, wodurch jede Nothwendigkeit eines gesteigerten Realunterrichtes an den hiezu nicht bemittelten Gewerbsschulen von selbst hinwegfaͤllt, und fuͤr die Lehrlinge neben den Lehrvortraͤgen der Gewerbsschulen der Besuch der Feiertagsschule und insbesondere der moͤglichst zu beguͤnstigenden Handwerks-Feiertagsschule genuͤgt. VI. In jedem Kreise soll jedenfalls, und zwar unverzuͤglich Eine vollstaͤndige Gewerbsschule unter dem Namen „Kreis-Gewerbsschule“ errichtet werden. Diese Schule erhaͤlt ihren Siz fuͤr den Rezatkreis in Nuͤrnberg, fuͤr die uͤbrigen Kreise in der Kreishauptstadt. Ihnen fließen vorzugsweise die neben den in dem Art. IV unter a, b, c, d und e erwaͤhnten Fonden auch angemessene Beitraͤge aus der fuͤr Landwirthschaft und Industrie, dann insbesondere fuͤr Gewerbsschulen bestimmten und 5000 fl. betragenden Position jedes einzelnen Kreisbudgets zu. Die Gewerbsschule zu Muͤnchen bildet sich insbesondere aus der von dem dortigen Magistrate laͤngst begruͤndeten Handwerksschule, und tritt demnach auch zu dem Magistrate der Haupt- und Residenzstadt Muͤnchen in das angemessene Verhaͤltniß. VII. Um neben dem gewerblichen auch den landwirtschaftlichen Unterricht angemessen zu foͤrdern, und auch dem so wichtigen akerbauenden Stande einen Beweis Unserer vaͤterlichen Fuͤrsorge zu geben, wollen Wir nicht nur jede unvollstaͤndige und vollstaͤndige Gewerbsschule Unseres Reiches auch jungen Landwirthen hinsichtlich der ihrem Berufe verwandten Unterrichtsgegenstaͤnde geoͤffnet, sondern auch an dem Size jeder Kreis-Gewerbsschule einen eigenen Landwirthschaftslehrer aus dem fuͤr Landeskultur bestimmten Kreisfonde aufgestellt, und durch ihn alle jene Theile der Bewirthschaftungslehre theoretisch und praktisch vorgetragen wissen, welche nicht, wie Chemie, Naturlehre, Productenlehre, Sprachlehre, Zeichnen, Geschichte u.s.w. den gewerbetreibenden und akerbauenden Staͤnden gemeinsam, und somit in dem Plane der Kreis-Gewerbsschule bereits einbegriffen sind. VIII. Wir legen einen besonderen Werth darauf, die technischen Schulen ihrem wahren Standpunkte erhalten, und nicht bloße Theoretiker, sondern auch praktische, ihrem kuͤnftigen Berufe wahrhaft gewachsene Landwirthe und Gewerbsleute aus selben hervorgehen zu sehen. Darum soll nicht nur der einzelne Schuͤler der seinem speziellen Berufe fremden Lehrgegenstaͤnde auf Verlangen enthoben, sondern es sollen auch die Gewerbsstaͤtten einzelner ausgezeichneter Meister und der Wirthschaftsbetrieb einiger in der Naͤhe des Schulortes beguͤterter gebildeter Landwirthe den Schulen zugaͤnglich gemacht werden, damit diese dort unter Anleitung ihrer Lehrer die angewandte Seite der Lehrvortraͤge erkennen, und mit der Nuzanwendung des Gehoͤrten sich vollkommen vertraut machen koͤnnen. Insbesondere ist auch die Benuzung der an dem Size der Schule etwa befindlichen Modellensammlungen und Musterwirthschaften des landwirtschaftlichen oder polytechnischen Vereines zu erwirken. IX. Den eine vollstaͤndige oder unvollstaͤndige Gewerbsschule aus ihren Mitteln begruͤndenden Gemeinden wird das durch ihre Magistrate auszuuͤbende Praͤsentationsrecht zu erledigten Lehrstellen gegen genaue Beobachtung der von Uns festgesezten oder etwa noch festzusezenden Qualifikationsbestimmungen eingeraͤumt. Gleiches Recht gestehen Wir den mit einer Kreis-Gewerbsschule versehenen Gemeinden fuͤr den Fall zu, wo die Gesammtdotation mit alleiniger Ausnahme des bewilligten Kreisfonds-Zuschusses aus Stiftungs- und sonstigen Mitteln dieser Gemeinden geschoͤpft ist. Den Scholarchaten der mit vollstaͤndigen oder unvollstaͤndigen Gewerbsschulen versehenen Staͤdte werden fuͤr Gegenstaͤnde dieser Schulen zwei Gewerbskundige von dem Magistrate gewaͤhlte Gemeindemitglieder beigegeben. Besteht in einem Kreise ein Bezirksausschuß des polytechnischen Vereins, so sendet selber ein, und falls der Verein durch Beitrage oder besondere Mitwirkung sich auszeichnet, zwei seiner Mitglieder in das Orts-Scholarchat. Gleiche Auszeichnung unter gleichen Voraussezungen werde den landwirtschaftlichen Kreis-Committeen bezuͤglich auf den landwirtschaftlichen Unterricht zu Theil. Uebrigens gestatten Wir dem Ministerium, einzelne durch namhafte Stiftungen, durch dargebotene Benuzung wichtiger Sammlungen, oder in sonst einer Weise um die landwirtschaftlichen und gewerblichen Schulen ganz vorzuͤglich verdiente Privaten Uns zur Aufnahme im Scholarchat fuͤr Gewerbe und landwirtschaftliche Gegenstaͤnde in Antrag zu bringen. X. Der hoͤhere Gewerbsunterricht (Unterricht der bayerischen polytechnischen Schulen) beginnt mit der hoͤheren Zeichnungskunde (architectonische, geometrische und perspectivische Zeichnung), mit der Mathematik, der descriptiven Geometrie, der Experimental-Physik und den Anfangsgruͤnden der Civilbaukunde. Er schließt mit dem eigentlichen Maschinen- und Architecturzeichnen, mit der Mathematik und Maschinenlehre, mit der technischen Chemie und nach Maßgabe des Berufes der Schuͤler mit Bossiren und Modelliren, dann mit den wichtigsten Kenntnissen aus der Straßen-, Wasser- und Bruͤkenbaukunde. Unser Staatsministerium des Innern wird auch bei diesen Schulen die Eintheilung der Lehrgegenstaͤnde in die dreijaͤhrigen Kurse nach den unter Ziffer III festgesezten Standpunkten bewirken. XI. Aus dem durch das Finanzgesez hiefuͤr bestimmten Fonds werden auch fortan unterstuͤzt: die polytechnischen Schulen zu Muͤnchen, Nuͤrnberg und Augsburg. Diese theilen sich in den budgetmaͤßigen Aerarial-Beitrag von 27,000 fl. nach dem von Uns unterm Heutigen bestaͤtigten Maßstabe. Unser Wille ist es, daß neben den gleichheitlich zu betreibenden allgemeinen Gegenstaͤnden jede dieser Schulen jene Industriezweige vorzugsweise behandle, welche der betreffenden Stadt und deren Umgegend zunaͤchst eigentuͤmlich sind, wonach denn Muͤnchen, vermoͤge der vielen in der Haupt- und Residenzstadt vorhandenen Huͤlfsmittel, den Baugewerken und den in das Artistische einschlagenden Gegenstaͤnden, Nuͤrnberg den Guß- und Metallgewerken, nebst vielen dort einheimischen Industrie-Arten, – Augsburg endlich der Woll- und Baumwollen-Fabrikation, der Kunstweberei und der Faͤrberei nicht nur in der Gewerbs-, sondern auch, so ferne es die hoͤheren Sphaͤren beruͤhrt, in der polytechnischen Schule eine vorzugsweise Aufmerksamkeit zuzuwenden hat. XII. Fuͤr die Bildung technischer Beamten und sogenannter technischer Ingenieurs besteht auch fortan in Unserem Staate keine besondere geschlossene Anstatt. Dagegen haben Wir bereits durch Verfuͤgung vom 17. Januar d. J. an Unserer Hochschule zu Muͤnchen eine eigene Lehrstelle fuͤr allgemeine Laͤnder- und Voͤlkerkunde errichtet. Ferner haben Wir unterm Heutigen Unserem Staatsministerium des Innern aufgetragen, die Lehrvortrage an der kameralistischen Fakultaͤt Unserer Ludwigs-Maximilians-Universitaͤt dadurch zu vervollstaͤndigen, daß unbeschadet Unserer einstigen Beschluͤsse uͤber die allenfallsige Wiedereinfuͤhrung oder Nichtwiedereinfuͤhrung von Forstschulen, von den Professoren der aufgeloͤsten Forstschule zu Aschaffenburg mit Beibehaltung des aus den Fonden jener Schule fließenden Gehaltes fuͤr das specielle Lehrfach der Forstwissenschaft nach Muͤnchen versezt, und einem der hoͤheren Baubeamten neben seinen Berufsgeschaͤften, und gegen angemessene Gratifikation aus dem Fonds der polytechnischen Centralschule, das Lehrfach der hoͤheren Mechanik uͤbertragen werde, und indem Wir den mit einem guͤnstigen Absolutorium einer Kreisschule versehenen nach Art. V uͤber den vollendeten Unterricht der lateinischen Schule und uͤber die Erlernung der sogenannten Realgegenstaͤnde an einem Gymnasium sich ausweisenden Gewerbs- und Landwirthschaftsschuͤlern, dann den Bau-Eleven Unserer Akademie der bildenden Kuͤnste den Besuch der ihrem kuͤnftigen Berufe entsprechenden Universitaͤtsvorlesungen einraͤumen, indem Wir ferner Unseren Staatsminister des Innern beauftragen, die Lehrkraͤfte sowohl der oben erwaͤhnten kameralistischen Fakultaͤt als der uͤbrigen hiezu geeigneten Lehrstuͤhle, namentlich der Chemie, der Mathematik, der Physik u.s.w. zu einem kraͤftigen Ganzen zu verbinden, und mit den Modellensammlungen und sonstigen Attributen des landwirthschaftlichen und polytechnischen Vereines, dann der landwirthschaftlichen Schule zu Schleißheim in angemessene Verbindung zu bringen, bieten Wir nicht nur den Landwirthen und Gewerbsschulen Unseres Reiches eine Pflanzschule tuͤchtiger, theoretisch sowohl als praktisch gebildeter Lehrer, den zu ausgedehnterem Guts- und Fabriks-Betriebe sich vorbereitenden Juͤnglingen Gelegenheit zu vollstaͤndiger Ausbildung in ihrem kuͤnftigen Berufe, sondern auch den einstigen technischen Beamten und den bisher in Bayern nicht vorhanden gewesenen Privat-Ingenieuren, die Moͤglichkeit dar, all dasjenige ohne Belaͤstigung der oͤffentlichen Fonds in Unserer Haupt- und Residenzstadt zu erlernen, was in verschiedenen auswaͤrtigen Staaten mit sehr namhaften Kosten durch geschlossene Institute bezwekt wird. XIII. Wir beauftragen Unseren Staatsminister des Innern, gegenwaͤrtige Verfuͤgung zum baldigen Vollzuge zu bringen, und vertrauen zu dem Eifer und den Einsichten sowohl Unserer General-Kommissaͤre und Regierungs-Praͤsidenten, als auch der verschiedenen Gemeinden Unseres Koͤnigreiches; dieselben werden namentlich durch eifrige Vollstrekung der erhaltenen Auftraͤge, so wie durch kluge Benuzung aller vorhandenen Lehrkraͤfte, das baldige Zustandekommen jener Institute bewirken, deren Nothwendigkeit Staatsregierung und Staͤnde zu wiederholten Malen dringend ausgesprochen haben, und durch deren Wirksamkeit das Aufbluͤhen der vaterlaͤndischen Landwirthschaft und Industrie wesentlich bedingt wird. Muͤnchen, den 16. Febr. 1833. Ludwig. – Fuͤrst von Oettingen-Wallerstein. – Auf koͤniglich allerhoͤchsten Befehl: der Generalsekretaͤr: Fr. v. Kobell. Georgs des III Statue. Im Laufe des vergangenen Sommers wurde auf dem hoͤchsten Punkte von Snowhill die colossale Reiter-Statue Georgs des III aufgestellt, die man nun auf 3 1/2 engl. Meilen weit sehen kann. Sie steht auf einer Masse von Steinen, die zusammen einen Felsen vorstellen sollen, und ist mit dem Piedestal 50 Fuß hoch. Wie man voraussagte, macht jedoch diese Statue nicht den Eindruk, den man ihrer Groͤße nach von derselben vermuthen sollte. Man bemerkt naͤmlich erst, wenn man sich ihr auf ein Paar Hundert Fuß genaͤhert hat, ihre colossale Groͤße, obschon sie nicht weniger als 26 Fuß hoch ist, und obschon deren Zeigefinger allein so dik seyn soll, daß man ihn kaum umspannen kann. Man schreibt den geringen Effect, den dieses riesenhafte Kunstwerk macht, hauptsaͤchlich der Thorheit zu, daß man dasselbe mit ziemlich hohen Baͤumen umgab, obschon uͤbrigens auch der Aufstellpunkt selbst, nach dem Urtheile Sachverstaͤndiger, schlecht gewaͤhlt seyn soll. (Mechanics' Magazine, N. 487.) Fox's Methode Dampfkessel zu speisen. Man hat bekanntlich schon fruͤher versucht, die Dampfkessel durch einen Cylinder oder einen kegelfoͤrmigen Pfropf zu speisen, welcher sich wie der Schluͤssel eines Hahnes in einem gehoͤrigen Gehaͤuse bewegt, und an welchem sich an einer bestimmten Stelle eine Aushoͤhlung befindet, die bei den Umdrehungen aus einem oberhalb angebrachten Behaͤlter mit Wasser gefuͤllt wird, und die dieses Wasser dann in den Kessel abgibt. Dieser Speisungs-Methode naͤhert sich nun auch jene, auf welche Hr. Jesse Fox zu Lowell im Staate Massachusetts am 14. Maͤrz 1832 ein Patent erhielt, und welche auch dem Repertory of Patent-Inventions, Januar 1833, S. 26 neu und sinnreich ausgedacht zu seyn scheint. Nach dieser Erfindung besteht naͤmlich das kreisende Stuͤk, in welchem sich die zur Aufnahme und Abgabe des Wassers dienenden Aushoͤhlungen befinden, aus einem eisernen Cylinder von 4 1/2 Zoll im Durchmesser und 1 1/2 Zoll Dike. Dieser Cylinder dreht sich an einer gehoͤrigen Welle, und ist fuͤr mehr als die Haͤlfte seines Umfanges von einem Gehaͤuse umgeben, welches mit einem Randstuͤke, wodurch es an dem Kessel befestigt wird, versehen ist. In dem Kessel ist ein Loch angebracht, welches zur Aufnahme des hervorragenden Theiles des kreisenden Speisungs-Rades dient. Dieses Rad ist an den gegenuͤberliegenden Seiten so durchbrochen, daß ungefaͤhr die Haͤlfte feiner Substanz weggenommen ist. Sezen wir nun, das Rad sey in vier Quadranten getheilt, so besteht der weggenommene Theil aus zwei gegenuͤberstehenden Quadranten, wobei jedoch nach Außen ein Reifen von 1/4 Zoll Dike und nach Innen gegen den Mittelpunkt zu eben so viel fuͤr die Buͤchse belassen ist. Diese Aushoͤhlungen werden, so wie sich das Rad umdreht, abwechselnd dem Druke des Wassers des Behaͤlters, aus welchem sie gefuͤllt werden, und dem Druke des Inneren des Kessels, in welches sich das Wasser entleert, ausgesezt, indem der Dampf auf beide Seiten des Rades gleichmaͤßig einwirkt. Die Oeffnung in dem Kessel befindet sich an der fuͤr die Wasserhoͤhe oder Wasserlinie bestimmten Stelle, damit das Rad, wenn der Kessel bereits hinreichend gefuͤllt ist, wieder eben so viel Wasser aus demselben entferne, als es ihm zufuͤhrte. – Der Haupt-Einwurf, den man diesen Speisungs-Raͤdern machen kann, besteht darin, daß sie sich allmaͤhlich abnuͤzen, und daß sie daher, wie genau sie anfangs auch arbeiten moͤgen, mehr oder weniger schnell an dieser Genauigkeit verlieren. Wenn sich diesem Einwurfe begegnen ließe, so waͤre dieses Princip allerdings eines der besten. John Poole's Ruderraͤder. In der Kunst-Ausstellung, die zu London, Adelaide-Street, eroͤffnet ist, befindet sich gegenwaͤrtig ein Modell von Ruderraͤdern, welche nach dem Principe der Windmuͤhl-Fluͤgel erbaut und an beiden Seiten eines Bothes angebracht sind. Dem Erfinder dieser Ruderraͤder bemerkt nun Hr. John Poole, Commander in der koͤnigl. Marine (nicht der Schmid Poole, dessen Ruderraͤder wir im polyt. Journ., Bd. XXXIV, S. 90 beschrieben), im Mechanics' Magazine, N. 486, S. 141, daß er bereits vor 2 Jahren der Philosophical Society of the Mauritius ein Modell von Ruderraͤdern vorlegte, die nach einem aͤhnlichen Principe erbaut, aber nicht an den Seiten, sondern an dem Vorder- und Hintertheile des Schiffes angebracht und ganz untergetaucht waren. Hr. Poole schreibt seinen Ruderraͤdern, welche durch eine Welle, die mit der innerhalb des Schiffes befindlichen Triebkraft in Verbindung stand, bewegt wurden, folgende Vorzuͤge zu: 1) kommt es bei denselben wenig darauf an, wie weit sich das Schiff innerhalb oder außerhalb des Wassers befindet; 2) sind die Ruderraͤder, da sich wenigstens eines immer unter dem Wasser befindet, bestaͤndig in Thaͤtigkeit, waͤhrend gegenwaͤrtig beim Rollen des Schiffes das eine Rad oft deßwegen nicht arbeitet, weil es zu sehr untergetaucht ist, und das andere deßhalb still steht, weil es sich außerhalb des Wassers befindet, so daß das Schiff nothwendig an Schnelligkeit verlieren muß; 3) endlich sind diese Ruderraͤder, wenn sie an Dampf-Kriegsschiffen angebracht werden, wenigen oder gar keinen Beschaͤdigungen ausgesezt. – Wie Schiffe dieser Art gesteuert werden koͤnnen, wie das Lekwerden verhindert werden kann, und wie man die Ruder ersezen kann, im Falle sie Schaden leiden, Alles dieses betrachtet Hr. Poole als Kleinigkeiten, wenn sein Princip als gut befunden wird. Wood's Methode gußeiserne Walzen zu verfertigen. Ein Hr. James Wood zu Philadelphia in den Vereinigten Staaten ließ sich am 20. Julius 1831 ein Patent auf eine neue Methode gußeiserne Walzen fuͤr Strekwerke etc. zu verfertigen geben, die kuͤrzlich in Folgendem besteht. Er bereitet sich eine Welle aus Guß- oder Schmied-Eisen oder Stahl, und gießt um diese Welle dann so viel Gußeisen, daß er eine Walze von gewuͤnschter Groͤße erhaͤlt. Dieses Gießen verrichtet er in einer oder in mehreren Operationen. Die Oberflaͤche der Walze vollendet er in einem Model, welcher glatt ausgedreht ist, oder an welchem sich jene Vorspruͤnge oder Vertiefungen befinden, die man der Walze geben will. Die auf diese Weise gegossenen Walzen werden dann nach der gewoͤhnlichen Methode abgerieben, die Anwellen oder Zapfen kann man abdrehen. Worin besteht nun eigentlich das Neue dieser Methode? (Repertory of Patent-Inventions. November 1832, S. 277.) Ueber die Wirkung des Lichtes bei der Faͤllung des salzsauren Platin-Oxyds mit Kalkwasser. Wenn eine Aufloͤsung von Platin in Koͤnigswasser, deren Saͤureuͤberschuß durch Zusaz von Kalk neutralisirt und welche durch Filtriren ganz klar erhalten wurde, im Dunkeln mit Kalkwasser vermischt wird, so entsteht lange Zeit kein bemerkenswerther Niederschlag; nach sehr langem Stehen bildet sich jedoch ein schwacher flokiger Saz, worauf die Wirkung des Kalkwassers gaͤnzlich aufhoͤrt. Sezt man aber entweder das frisch bereitete oder das durch Absezen des Niederschlages klar gewordene Gemisch dem Sonnenscheine aus, so wird es augenbliklich milchig, und es bildet sich eine reichliche Menge eines weißen Niederschlages (oder ein blaßgelber, wenn die Platina-Aufloͤsung in Ueberschuß ist), der sich schnell absezt und leicht gesammelt werden kann. Dasselbe findet langsamer bei schwachem Tageslichte Statt. Diese merkwuͤrdige Wirkung beschraͤnkt sich auf das violette Ende des Farbenbildes. Ich tauchte Roͤhren, welche mit den gemischten Fluͤssigkeiten gefuͤllt waren, in die schwefelsaure Tinctur der rothen Rosenblaͤtter, und sezte sie ganze Tage lang einem starken Sonnenschein aus; nachdem sich der schon erwaͤhnte zuerst entstehende schwache Niederschlag gebildet hat, welcher in der ersten Stunde aufhoͤrt, ist der Ruͤkstand ganz unempfindlich gegen rothes Licht; in dem Augenblike aber, wo man das Gemisch aus der rothen Fluͤssigkeit nimmt und in den freien Sonnenschein haͤlt, findet die gewoͤhnliche Faͤllung so reichlich Statt, als wenn die Fluͤssigkeit die ganze Zeit uͤber in gaͤnzlicher Dunkelheit gehalten worden waͤre. Der Niederschlag selbst ist eine Verbindung von Platinoxyd mit Kalk, worin ersteres die Rolle einer Saͤure zu spielen scheint. Salzsaͤure loͤst ihn auf und zwar ohne alle Zersezung, selbst wenn man von ihm eine zu geringe Menge anwendet, als daß sie das Ganze aufnehmen koͤnnte. Salpetersaͤure loͤst ihn ebenfalls auf (wenn er frisch gebildet und feucht ist, gaͤnzlich, wenn er troken war, etwas Platinoxyd zuruͤklassend). Die salpetersaure Aufloͤsung wird durch salpetersaures Silber gefaͤllt und der dunkel orangefarbige Niederschlag ist platinsaures Silber, und kann leicht vom Chlorsilber nicht nur durch seine Farbe, sondern auch durch seine Unaufloͤslichkeit in den fluͤssigen unterschwefeligsauren Salzen unterschieden werden. (The London and Edinburgh philosophical Magazine and Journal of Science. Julius 1832, S. 58.) Analyse der Datteln. Hr. Bonastre gibt im Journal de Pharmacie, December 1833, S. 724, eine analytische Untersuchung der Fruͤchte des Dattelbaumes, aus welcher hervorgeht, daß die Datteln aus Pflanzenschleim, Gummi, Eiweißstoff, unkrystallisirbarem und krystallisirbarem, dem Rohzuker aͤhnlichen Zuker, und endlich aus Parenchym bestehen. Ueber die Benuzung des Ruͤkstandes, den man bei der Fabrikation von Obstmost oder Cider erhaͤlt. Hr. Regnault theilt im Journal des Connaissances usuelles, December 1832, S. 301 folgende Benuzungs-Methoden mit, nach welchen sich der Ruͤkstand, den man bei der Fabrikation des Obstmostes erhaͤlt, verwenden laͤßt, und von denen vielleicht die eine oder die andere auch fuͤr einige unserer Leser von Nuzen seyn koͤnnte. Wir glauben dieß um so mehr, als wir auch in einigen Gegenden Deutschlands diesen Ruͤkstand eben so unbenuzt zu Grunde gehen sahen, wie dieß in einigen Districten Frankreichs geschieht. – Dieser Ruͤkstand oder das ausgepreßte Mark gibt naͤmlich einen sehr guten Duͤnger, dessen Guͤte sich noch offenbarer zeigt, wenn man denselben vorher 12 bis 18 Monate lang faulen ließ. Man kann zwischen das Mark auch abwechselnd sehr duͤnne Schichten Aezkalk bringen, wodurch man nach drei Monaten einen ganz vorzuͤglichen Duͤnger erhaͤlt. – Wenn man das Mark troknet, kann man daraus auch eine Art von Lohkuchen bereiten, die eine sehr gute Asche geben. – Als Nahrungsmittel fuͤr das Vieh laͤßt es sich gleichfalls sehr zwekmaͤßig verwenden; fuͤr Hornvieh vermengt man es mit Haͤksel oder Haferspreue und befeuchtet es dann mit Wasser 5 die Schweine sind sehr gierig darnach, wenn man es mit Erdaͤpfeln vermengt. Vermischt man das Mark mit etwas Wasser und sezt man ihm dann Hefen zu, so kann man auch noch sehr guten Essig daraus gewinnen. In einigen Gegenden Frankreichs, besonders in der Normandie, brennt man selbst Branntwein daraus, der aber, weil man bei der Destillation nicht sorgfaͤltig genug verfaͤhrt, meistens einen etwas brennzeligen Geruch und Geschmak hat. – Auch die Kerne der Aepfel lassen sich vortheilhaft anwenden; man sammelt sie, indem man das Mark mit Wasser anruͤhrt, wo dann die Kerne zu Boden fallen, waͤhrend man das Mark wieder mit hoͤlzernen Kellen auffaͤngt. Diese Kerne troknet man dann schnell an der Luft oder auf einem Speicher, und wenn sie getroknet sind, bringt man sie auf die Muͤhle, um sie hierauf auszupressen. Sie geben ein sehr gutes, auch zum Kuͤchengebrauche sehr taugliches Oehl, welches dem Haselnuß-Oehle etwas aͤhnlich und viel angenehmer ist, als das Weinkern-Oehl. Die Oehlkuchen, welche als Ruͤkstand bleiben, lassen sich gleichfalls als Viehfutter oder Duͤngmittel benuzen. Erdaͤpfel-Mehl, ein fuͤr England neuer Artikel. Die neuesten englischen Blaͤtter, und darunter auch das Mechanics' Magazine, N. 489, enthalten Aufsaͤze uͤber ein neues Fabrikat, welches in den lezten Zeiten aus dem noͤrdlichen Schottland nach London zu Markt gebracht wurde, und dieses neue Fabrikat ist, – wer moͤchte dieß bei uns in Deutschland glauben, – das laͤngst bekannte Erdaͤpfel-Mehl! Waͤhrend man in allen Laͤndern Deutschlands und in Frankreich das Erdaͤpfel-Mehl seit vielen Jahren kennt, betrachtet man dasselbe in England, wo doch kein Mittagsmahl ohne Erdaͤpfel Statt findet, als etwas ganz Neues! Hr. J. Whately Esq. zu Cork in Irland soll der erste gewesen seyn, der in Großbritannien Erdaͤpfel-Mehl bereitete; gegenwaͤrtig wird aber in ganz Irland, in diesem Kartoffellande, kein solches fabricirt, obschon man ein Gemenge aus 2 Theilen Erdaͤpfel-Mehl und 1 Theil Weizen-Mehl jezt in England fuͤr die beste Mischung fuͤr Pasteten und andere derlei Gerichte haͤlt. – Der Sak Erdaͤpfel-Mehl kostet gegenwaͤrtig in England 48 bis 50 Sh. (28 fl. 48 kr.–30 fl.) Einfuhr von neuseelaͤndischem Flachse in England. Die Einfuhr des neuseelaͤndischen Flachses (der bekanntlich von Phormium tenax gewonnen wird) hat in den lezten Jahren in England so rasch zugenommen, daß man große Unternehmungen darin erwarten darf, und daß man selbst in England auf die Anpflanzung dieses nuͤzlichen Gewaͤchses um so mehr Ruͤksicht zu nehmen geneigt ist, als es sich fand, daß es auch die kalten Winter in der Grafschaft Inverneß sehr gut uͤbersteht. Im Jahre 1828 betrug die Einfuhr des neuseelaͤndischen Flachses nur 60 Tonnen, im Jahre 1830 schon 841, und im Jahre 1831 nicht weniger als 1062 Tonnen. Die Tonne gilt gegenwaͤrtig je nach dessen Guͤte 15 bis 25 Pfd. Sterl. (180–300 fl.). Die Taue, die man daraus verfertigt, sind bei der Marine sehr geschaͤzt. (Mechanics' Magazine, N. 489.) Meisterstuͤk eines Seidenwebers zu Norwich. Ein Hr. Blakely zu Norwich hat kuͤrzlich einen Mantel verfertigt, den er Ihrer Majestaͤt der Koͤnigin anbieten will, und der dem Norwich Anglian zu Folge wirklich Alles an Pracht und Schoͤnheit uͤbertreffen soll, was bisher in diesem Industriezweige geleistet wurde. Der Zeug zu diesem kostbaren Mantel besteht aus einer neuen Art von Seidenzeug mit Shawl-Borduͤren. Die Kette und der Eintrag haben verschiedene Farben; d.h. der Grund ist taubenfarb mit Querstreifen einer Seide, deren Farbe zwischen braun und Hochroth steht, und aus diesem Grunde befinden sich die schoͤnsten damascirten Baum-Muster. Die Theile sind so eingerichtet, daß die schmalen Streifen diagonal laufen, waͤhrend die Muster in entgegengesezter Richtung etwas schief gehen. Um den Kragen und den Rand des Mantels laufen drei herrliche und aufs Reichste ausgestattete Borduͤren, von denen die aͤußerste, die breiteste, 18 Zoll breit ist. Das Futter des Mantels besteht aus einem ausgezeichnet gewesenen Seidenzeuge vom reinsten Weiß; die Schnuͤre und Quasten sind gleichfalls aus schneeweißer Seide aufs Kuͤnstlichste und Zierlichste gearbeitet. Der Werth dieses Meisterstuͤks wird nicht genannt. (Galignani's Messenger, N. 5557.) Patentirte Mißhandlung der Seide beim Faͤrben. Ein Hr. Robert James Hendric, Seidenfaͤrber zu Shoreditch in der Grafschaft Middlesex, ließ sich bekanntlich am 3. Mai 1832 ein Patent auf eine oͤkonomische und verbesserte Methode Seide zu faͤrben geben, in der wir jedoch nach der Notiz, die das Repertory of Patent-Inventions, December 1833, S. 341 daruͤber mittheilt, keine Verbesserung, sondern nur eine Mißhandlung dieses kostbaren Productes erbliken koͤnnen. Die sogenannte Verbesserung bezieht sich naͤmlich auf die Ersparung der Handarbeit, die die Seide nach dem Ausfaͤrben erleiden muß, besonders wenn dieselbe mit dem sogenannten Imperial- oder Blauschwarz gefaͤrbt wurde. Ihr zu Folge soll man die Seide, nachdem sie ausgefaͤrbt worden, und wenn sie nach der gewoͤhnlichen Methode ausgewaschen werden sollte, beilaͤufig zu 6 und 6 Pfd. in Sake aus Canevaß bringen, und diese Saͤte je zu 25, in den Trog einer Muͤhle, die weiland schon dem wakeren Don Quixote eben so viele Bewunderung, als dem weisen Sancho Schreken einjagte, d.h. in den Trog oder in die Kufe einer Walkmuͤhle schaffen, um sie drei volle Stunden lang unter den Stampfen derselben unbarmherzig abwalken zu lassen. In einigen Faͤllen empfiehlt der Patent-Traͤger die Seide sowohl vor als nach dem Faͤrben unter die Stampfen der Walkmuͤhle zu bringen. Er versichert, daß die Seide bei dieser Behandlung all das Rauhe verliere, welches ihr bei der bloßen Abarbeitung mit der Hand doch noch immer bleibt, und daß sie dadurch so weich und mild werde, als man es nur wuͤnschen kann. Wir koͤnnen uns nicht uͤber diese außerordentliche Weichheit wundern und freuen, sondern koͤnnen nicht einsehen, wie man eine solche Weichheit nothwendig auf Kosten der Dauerhaftigkeit zu bezweken suchen kann. – An der Einrichtung der Walkmuͤhle selbst hat der Patent-Traͤger nichts veraͤndert und nichts verbessert. Ueber die Industrie Frankreichs, und besonders uͤber dessen Uhrenhandel. Nach Lewis Goldsmith's Werk uͤber die Statistik Frankreichs (Statistics of France, 8. London 1832) betrug das Kapital, welches im Jahre 1828 in Frankreich auf Fabriken und Gewerbe verwendet wurde, die Summe von 1820, 105,409 Franken, und davon kamen: auf inlaͤndische Materialien 416,000,000 Fr. auf eingefuͤhrte Materialien 186,000,000  – auf Arbeitslohn 844,000,000  – auf allgemeine Ausgaben, wie Abnuͤzung der Maschinen und Werkzeuge,    der Verbesserungen, des Brennmateriales, der Interessen etc., wovon    nach Abzug von dem ganzen Betrage als Gewinn der Fabrikanten    182,105,409 Franken blieben 192,000,000 – Der jaͤhrliche Ertrag der verschiedenen Hauptgewerbe belief sich im Jahre 1828 beilaͤufig auf die runde Summe von 820,000,000 Franken. – Hr. Goldsmith schoͤpfte diese Angaben, wie er sagt, aus den officiellen Documenten, deren Einsicht ihm seine Freunde Villéle, Polignac etc. gestatteten; es bleibt daher, wie das Mechanics' Magazine, N. 489 sagt, dahin gestellt, ob sie wirklich richtig sind, oder ob der Jesuitismus dieser Herren, der Kammern und Volk so lange Jahre am Gaͤngelbande fuͤhrte, auch mit diesen Daten seinen Spuk getrieben habe. – Von dem Verbrauche Frankreichs an Gold und Silber sagt Hr. Goldsmith in eben diesem Werke, daß derselbe im Jahre 1818 nur 20 Millionen, im Jahre 1826 hingegen schon 40 Millionen betragen habe. Im ersteren wurden naͤmlich 16,170 Hectogrammen Gold und 381,134 Hectogr. Silber; im lezteren hingegen 41,078 Hectogr. Gold und 696,075 Silber verbraucht. – Die Zahl der Taschen-Uhren, die jaͤhrlich in Frankreich verfertigt wurden, schlaͤgt er auf 150,000 an, wozu aber noch 200,000 kommen, zu denen die Raͤderwerke in der Schweiz, die Gehaͤuse hingegen in Frankreich verfertigt werden. Die Zahl der Stok-Uhren mit bronzenen, vergoldeten, alabasternen oder sonstigen Gehaͤusen berechnet er jaͤhrlich auf 550,000 Stuͤke. Vergleichsweise Uebersicht der Staats-Einkuͤnfte Großbritanniens in den Jahren 1832 und 33. Galignani's Messenger gibt in N. 5564 eine ausfuͤhrliche Angabe des Netto-Ertrages der Einkuͤnfte Großbritanniens in den beiden Jahren, die sich mit dem 5. Januar 1832 und demselben Tage des Jahres 1833 endigten, woraus wir unseren Lesern folgenden Auszug mittheilen zu muͤssen glauben: Textabbildung Bd. 47, S. 399 Jahr geendet mit dem 5. Jan. 1832; Jahr geendet mit dem 5. Jan. 1833; Zunahme; Abnahme; Total-Ertrag der Mauth; Accise; Staͤmpel; Taxen; Post; Verschiedene Einnahmen; Preß- und andere Gelder mit Einschluß der Ruͤkzahlung von Vorschuͤssen auf oͤffentliche Arbeiten Zieht man hiernach die Abnahme von der Zunahme ab, so bleibt noch eine Zunahme von 546,169 Pfd. Sterl., die aber durchaus nicht gleichmaͤßig auf das ganze Jahr vertheilt war, indem sich, wenn man das lezte Vierteljahr des mit dem 5. Januar 1833 abgelaufenen Jahres fuͤr sich allein betrachtet, fuͤr dieses lezte Vierteljahr nicht nur keine Zunahme, sondern eine Abnahme von 29,473 Pfd. Sterl. ergibt. Ueber die Erziehung der gewerbtreibenden Classe in England. Das Mechanics' Magazine enthaͤlt von N. 484 an eine Reihe von Aufsaͤzen, zu welchen des Lordkanzlers Brougham Werk uͤber die Erziehung der gewerbtreibenden Classen und uͤber die Einrichtung von National-Schulen Anlaß gab, und die in mannigfacher Hinsicht sehr interessant sind. Der Streit, der sich uͤber die Ansichten und das System des Lordkanzlers entspann, wird hier naͤmlich von lauter Gewerbsmaͤnnern, d. h, von Tischlern, Bildhauern, Schuhmachern u. dgl. auf eine Weise und in einem Style fortgefuͤhrt, den man selbst in den Fehden der Gelehrten nur zu oft vermißt, und der selbst jedem Erziehungsrathe zur Ehre gereichen wuͤrde. Den Hauptgegenstand der Controverse bildet die Frage, ob ein geringer Grad von Wissen und ein unvollkommener Unterricht besser sey, als vollkommene Unwissenheit, und ob der Besuch der englischen National-Schulen, so wie sie jezt sind, mehr Nuzen oder mehr Schaden bringe. Der nuͤchterne und durch Erfahrung belehrte Sinn der meisten bisher bei dieser Gelegenheit aufgetretenen Gewerbsmaͤnner hat sich, richtig erkennend, daß die Unterrichts-Methode nicht fuͤr Genie's und ausgezeichnete Talente, sondern fuͤr die Mehrzahl, d.h. fuͤr die Mittelmaͤßigkeit, berechnet seyn muͤsse, dahin ausgesprochen, daß ein Mensch, der etwas weniges Brauchbares und zu weiterer Belehrung Anregendes wisse, doch besser sey, als einer, der in allen Dingen unwissend ist. Lesen, Schreiben, Rechnen und eine gute Moral wird Jedermann nuͤzlich werden und gewiß Niemandem schaden. Wir empfehlen die oben angefuͤhrten Aufsaͤze allen jenen zur Beherzigung, die etwas fuͤr die Bildung einer der groͤßten und nuͤzlichsten Classe unserer Mitbuͤrger thun koͤnnen oder wollen. Mißhandlung und Todtschlag von Kindern, wie sie in den englischen Fabriken betrieben werden. Wenn irgend Jemand den Vorschlag machen wuͤrde, den zehnten Theil der Kinder, welche jaͤhrlich in England geboren werden, ihren Aeltern abzunehmen und geradezu abzuschlachten, so wuͤrde dieß als die groͤßte Barbarei betrachtet werden, und doch waͤre ein solches Verfahren, man darf wohl sagen ein sehr humanes gegen jenes, nach welchem man die Kinder in mehreren Manufactur-Districten Englands methodisch martert und langsam toͤdtet! Man hat Geseze gegen Mißhandlungen der Thiere; es besteht eine Gesellschaft, welche den gegen diese niedrigeren Schoͤpfungen veruͤbten Barbareien Einhalt zu thun bestrebt ist; und den schaͤndlichen aller Auswuͤchse des Eigennuzes, das Martern armer Kinder durch Leute, denen die Erhaltung einer Walze oder einer Spindel mehr am Herzen liegt, als die Gesundheit und das Leben eines Kindes, ließ man bis in die neuesten Zeiten nicht nur unbestraft, sondern ganz unberuͤksichtigt! Jezt erst fing man an darauf aufmerksam zu werden, auf welche schaͤndliche Weise viele Fabrikanten die Kinder eine Zeit uͤber zu arbeiten zwingen, die deren Koͤrper nothwendig an ihrer Ausbildung und Erstarkung hindern muß; jezt erst fraͤgt man auch Aerzte, ob eine solche Behandlung keinen Schaden bringe, und wie lange man Kinder von gewissen Jahren ohne Nachtheil zur Arbeit verwenden koͤnne! – Aus den beinahe einstimmigen Angaben der Aerzte ergab sich, daß selbst erwachsene Leute nicht wohl laͤnger als taͤglich 10 bis 12 Stunden, mit Ausschluß der Zeit fuͤr Mittag- und Abendessen, arbeiten koͤnnen, ohne ihrer Gesundheit zu schaden; daß die Entwikelung der Kinder durch nichts mehr leide, als durch fruͤhzeitige Austrengungen; daß die Verkruͤppelung der Menschen-Race in den Fabrikstaͤdten groͤßten Theils diesen fruͤhzeitigen Anstrengungen zuzuschreiben sey, und daß, wenn man Kinder ja zu solchen harten Arbeiten verwendet, dieß nur fuͤr sehr kurze Zeit erlaubt seyn soll. In welchem grellen Widerspruche nun aber das in vielen Fabriken Englands uͤbliche Treiben mit diesen, von allen Aerzten und Physiologen aufgestellten Grundsaͤzen steht, wie sehr man die Menschheit daselbst mit Fuͤßen tritt, wird Jedermann erkennen, wenn wir von den vielen Erklaͤrungen, die bei der Commission, welche diesem Frevel endlich abhelfen soll, zu Protokoll gegeben wurden, nur folgende des Hrn. Jakob Turner mittheilen. Hr. Turner sagt naͤmlich: „Man verwendet in den Seidenmuͤhlen zu Manchester noch viel juͤngere Kinder, als in den Baumwoll-Spinnmuͤhlen, und zwingt selbst Kinder von 6 Jahren und daruͤber zu taͤglicher 14stuͤndiger Arbeit! Ich sah in einer einzigen solchen Fabrik an 300 Kinder beschaͤftigt, welche saͤmmtlich 9 Jahre alt waren. Man beschraͤnkt sich uͤbrigens nicht darauf, diese ungluͤklichen Wesen die 14 Stunden uͤber an die Spinn-Maschinen zu ketten, sondern man ermuntert sie durch verschiedene andere Mittel zu noch groͤßeren Anstrengungen. So verspricht man z.B. jenem Knaben, der innerhalb 14 Tagen die meiste Arbeit liefert, einen Preis, der gewoͤhnlich in einer Erbaͤrmlichkeit besteht. Ich sah z.B. erst kuͤrzlich einen Knaben, der 14 Tage uͤber so gearbeitet hatte, daß er sich kaum nach Hause schleppen konnte, den erbaͤrmlichen Preis von 3 Pfund Spek und 60 Stuͤk Kartoffeln gewinnen; derselbe Knabe gewann schon fruͤher ein Mal durch aͤhnliche Anstrengungen einen halben Mezen Mehl und etwas Zuker. Den Maͤdchen haͤngt man gewoͤhnlich Doken oder Puppen uͤber der Spinnmaschine auf, die man dann jenem zuerkennt, welches die meiste Arbeit lieferte. Hat nun eines der Kinder einen solchen schmaͤhlichen und bluttriefenden Preis erworben, so geht erst das Leiden fuͤr alle uͤbrigen doppelt verstaͤrkt an; denn nun verlangen die unmenschlichen Aufseher von allen dieselben außerordentlichen Leistungen, und koͤnnen sie diesen Anforderungen nicht Genuͤge leisten, so fehlt es weder an Drohungen noch an koͤrperlichen Mißhandlungen!“ Dieß ist noch eines der milderen Bilder des jammervollen Zustandes eines großen Theiles der zukuͤnftigen Bevoͤlkerung der englischen Fabrikstaͤdte. Eine solche Race muß ganz verkruͤppeln und aussterben, wenn die Regierung nicht bald Maßregeln trifft, wodurch dieser schaͤndlichen Behandlung der Kinder abgeholfen wird. (Aus dem Chronicle in Galignani's Messenger, N. 5569.)