Titel: Verbesserungen in der Zukerfabrikation und Raffination, worauf sich Charles Terry, Kaufmann von Shoe-Lane, City of London, und William Parker, Kaufmann von New Gravel-Lane, Middlesex, am 26. Junius 1833 ein Patent ertheilen ließen.
Fundstelle: Band 51, Jahrgang 1834, Nr. XCIX., S. 446
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XCIX. Verbesserungen in der Zukerfabrikation und Raffination, worauf sich Charles Terry, Kaufmann von Shoe-Lane, City of London, und William Parker, Kaufmann von New Gravel-Lane, Middlesex, am 26. Junius 1833 ein Patent ertheilen ließen. Aus dem London Journal of Arts. Februar 1834, S. 24. Verbesserungen in der Zukerfabrikation und Raffination. Die Patenttraͤger geben an, daß ihre Erfindung erstens in einer Verhinderung oder Verminderung der Gaͤhrung waͤhrend des Zukerfabrikations- oder Raffinationsprocesses mittelst Anwendung von Eisenblausaͤure (ferrocyanis acid), und zweitens in der Beguͤnstigung der Krystallisation und Vermehrung des Zukers bei der Zukerfabrikation und Raffination durch die Anwendung von Schwefelsaͤure bestehe. Ihre Patenterklaͤrung lautet folgender Maßen: „Wir bedienen uns dreierlei verschiedener Aufloͤsungen, die wir mit No. 1, No. 2 und No. 3 bezeichnen wollen. Zu der Aufloͤsung No. 1 nehmen wir 10 Unzen Avoirdup. krystallisirten schwefelsauren Zink, den wir in 3 Gallons kaltem Wasser aufloͤsen, und dem wir hierauf noch 3 Unzen Schwefelsaͤure von einem specifischen Gewichte von 1,845 zusezen. Diese Menge reicht auf eine Tonne Rohzuker hin.“ „Die Aufloͤsung No. 2 bereiten wir, indem wir 19 Unzen Avoirdup. bestes Berlinerblau in Pulver, 6 1/2 Unzen gepulverten, ungeloͤschten Kalk und 13 1/3 Imperial-Pinten destillirtes Wasser bei einer maͤßigen Hize, d.h. bei 120° F., in einem irdenen Gefaͤße unter gelindem Umruͤhren mit einem hoͤlzernen Stabe so lange digeriren, bis die blaue Farbe gaͤnzlich verschwunden ist. Ist dieß der Fall, so wird das Ganze, nachdem es abgekuͤhlt ist, filtrirt, wodurch man eine Fluͤssigkeit erhaͤlt, die wir eisenblausauren Kalk nennen, und die, je nachdem es erforderlich ist, durch Eindikung oder Verduͤnnung auf ein specifisches Gewicht von 1,020 gebracht wird. Bei einer Temperatur von 60° F. reichen 10 Imperial-Pinten dieser Fluͤssigkeit auf eine Tonne Rohzuker hin.“ „Zur Aufloͤsung No. 3 nehmen wir 10 Unzen Avoirdup. krystallisirten schwefelsauren Zink, den wir in 5 Gallons kalten Wasser aufloͤsen, und dem wir, dem Maße nach, noch 5 Unzen Schwefelsaͤure von 1,845 zusezen. Diese Quantitaͤt reicht fuͤr eine Tonne sogenannter gruͤner Syrupe oder Melasse mit oder ohne Beimischung von Zuker hin. Die Anwendung dieser Aufloͤsung wird spaͤter angegeben werden.“ „Wir haben die Bestandtheile der einzelnen Aufloͤsungen, fuͤr eine Tonne berechnet, angegeben; es versteht sich uͤbrigens ohnedieß, daß, wenn man mit einer groͤßeren Quantitaͤt Zuker arbeiten will, die Quantitaͤt der einzelnen Bestandtheile verhaͤltnißmaͤßig erhoͤht werden muß.“ „Das Verfahren mit diesen Aufloͤsungen ist folgendes: Eine Tonne Rohzuker wird mit der gewoͤhnlichen Menge Wasser vermengt, und in einem hoͤlzernen oder irdenen Gefaͤße versotten, wobei man die Unreinigkeiten auf die gewoͤhnliche Weise unter Zusaz von Blut oder Eiweiß durch Abschaͤumen so viel als moͤglich beseitigt. Hierauf siedet man die Fluͤssigkeit, und sezt ihr, waͤhrend sie sich im Sude befindet, die Aufloͤsung No. 1 zu, wo man die Fluͤssigkeit dann neuerdings wieder zum Sieden bringt, und dieses Sieden einige Minuten lang fortsezt, bis eine eigenthuͤmliche und heftige Wirkung, die sich leicht durch eine Probe erkennen laͤßt, in ihr Statt findet. Ist dieß der Fall, so werden unmittelbar 3 Pfund Kalkpulver eingetragen und die Aufloͤsung No. 2 zugesezt, worauf man das Ganze umruͤhrt und 5 Minuten lang siedet. Nun wird das Ganze filtrirt, zum Behufe der Krystallisation eingedikt, und endlich auf dieselbe Weise behandelt, nach welcher man den Lumpenzuker oder die Zukerbrode erzeugt. Die Patenttraͤger halten es fuͤr besser, wenn das Eiweiß oder das Ochsenblut oder die thierische Kohle vor der Filtration nach Zusaz der Aufloͤsung No. 2, und nach dem Umruͤhren und Versieden derselben angewendet wird. Die sogenannten gruͤnen Syrupe, welche von den Formen ablaufen, werden, nachdem sie mit irgend einer Quantitaͤt Rohzuker vermengt worden, nach demselben Verfahren behandelt; nur muß man sich in diesem Falle statt der Aufloͤsung No. 1 der Aufloͤsung No. 3 bedienen, und 5 Pfd. statt 3 Pfd. gepuͤlverten Kalk anwenden. Die Aufloͤsung No. 2 wird jedoch in derselben Menge und auf dieselbe Weise, wie oben angegeben, angewendet.“ „Man kann die gruͤnen Syrupe auch ohne allen Zusaz von Rohzuker diesem Processe unterwerfen, doch ziehen die Patenttraͤger einen derlei Zusaz nach dem angegebenen Verfahren vor. Die bei der Krystallisation der gruͤnen Syrupe neuerdings gewonnenen gruͤnen Syrupe koͤnnen gleichfalls wieder nach derselben Methode behandelt werden; eine weitere Wiederholung des Processes beantragen die Patenttraͤger jedoch nicht.“ „Was den rohen Syrup oder Zukerrohrsaft, aus welchem noch kein Zuker abgeschieden worden, betrifft, so muß zuerst mittelst des Zukermessers oder auf irgend eine andere Weise der darin enthaltene Zukerstoff ausgemittelt werden. Dann erst kann er gleich dem Rohzuker behandelt werden, indem sich die Verhaͤltnisse der Aufloͤsungen No. 1 und No. 2, so wie jenes des gepulverten Kalkes lediglich auf das Gewicht des in dem Syrupe oder Zukerrohrsafte enthaltenen Zukerstoffes bezieht. Die Melassen koͤnnen auf dieselbe Weise behandelt werden, die oben fuͤr die gruͤnen Syrupe beschrieben worden.“ „Der in den Aufloͤsungen No. 1 und 3 enthaltene schwefelsaure Zink dient lediglich zur Zersezung des eisenblausauren Kalkes; und waͤhrend die Schwefelsaͤure bei der Zukerfabrikation schon laͤngst, jedoch waͤhrend einer anderen Periode des Processes und zu einem ganz verschiedenen Zweke, angewendet worden, und waͤhrend der kohlensaure Kalk zur Neutralisation der auf diese Weise angewendeten Schwefelsaͤure diente, bedienen wir uns, sagen die Patenttraͤger, des kohlensauren Kalkes gleichfalls zum Neutralisiren der Schwefelsaͤure, und lediglich zu diesem Zweke. Wir nehmen daher weder die Anwendung des kohlensauren Kalkes oder eines sonstigen Kalksalzes als unsere Erfindung in Anspruch, noch beschraͤnken wir uns genau auf die angegebenen Verhaͤltnisse bei der Bereitung der Aufloͤsungen. Eben so wenig beschraͤnken wir uns auf irgend eine bestimmte Verbindung der Eisenblausaͤure, noch auch auf die Anwendung des schwefelsauren Zinkes zur endlichen Wegschaffung der Eisenblausaͤure, indem, obschon wir das angegebene Verfahren fuͤr das beste halten, doch auch andere eisenblausaure Salze als der eisenblausaure Kalk, und andere Salze als der schwefelsaure Zink zu dem angedeuteten Zweke angewendet werden koͤnnen. Unsere Erfindung besteht naͤmlich nur 1) in der Anwendung der Eisenblausaure zur Verhinderung oder Verminderung der Gaͤhrung bei dem Zukerfabrikations- und Raffinationsprocesse, und 2) in der Anwendung der Schwefelsaͤure zur Befoͤrderung und Vermehrung der Krystallisation, und zur Erzeugung einer groͤßeren Quantitaͤt Zuker.