Titel: Vorschriften zur Bereitung von Kautschukfirnissen und deren Anwendung auf Saffian und lakirte Schaffelle; nach Hrn. Champagnat.
Fundstelle: Band 62, Jahrgang 1836, Nr. LXXXV., S. 476
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LXXXV. Vorschriften zur Bereitung von Kautschukfirnissen und deren Anwendung auf Saffian und lakirte Schaffelle; nach Hrn. Champagnat. Aus dem Journal des connaissances usuelles. Julius 1836, S. 43. Champagnat's Vorschriften zur Bereitung von Kautschukfirniß. Man gibt in ein Glas zwei Unzen sehr sein geschnittenen Kautschuk, gießt ein Pfund Terpenthingeist darauf und laͤßt das Ganze zwei Tage lang gut verstopft und ohne aufzuschuͤtteln stehen. Nach Ablauf dieser Zeit ruͤhrt man die Masse mit einer hoͤlzernen Spatel auf; hat sich dann der Kautschuk aufgeblaͤht und hat er allen Terpenthingeist eingesogen, so gießt man von lezterem noch so viel zu, daß der Kautschuk darin schwimmen kann. Dann ruͤhrt man die Masse alle 24 Stunden um, bis sich der Kautschuk aufgeloͤst hat, wovon man sich uͤberzeugt, indem man etwas davon zwischen zwei Fingern zusammendruͤkt. Die Aufloͤsung wird dann in einem gut verschlossenen Glase aufbewahrt bis man ihrer bedarf; sie wird um so besser, je aͤlter sie wird. Um sich einen wasserdichten elastischen Firniß zusammenzusezen, soll man einen Liter von dem schoͤnsten und moͤglichst weißen fetten Copalfirniß, 1 1/2 Pfund gut gekochtes fettes Oehl und eben so viel Aufloͤsung von Kautschuk in Terpenthingeist vermengen, gut umruͤhren, abschuͤtteln und in ein Glas bringen, in welchem man das Ganze gut verschließt, nachdem man es vorher in einem Sandbade lauwarm gemacht hat. Wenn die Felle und Saffiane die verlangte Farbe bekommen haben, so laͤßt man sie uͤber die Glaͤttplatte laufen, um das Korn zu zermalmen. Den Faͤrbern ist zu empfehlen die Felle so viel als Moͤglich duͤnn zu machen, damit die Arbeiter dieselben mit groͤßter Leichtigkeit naͤhen koͤnnen. Wenn die Felle diese Zubereitung erhalten haben und auch untersucht worden sind, ob sie keine Beschaͤdigung erlitten haben, so nimmt man Apothekerleim (colle de pharmacien) und klopft ihn, wie Eiweiß, um ihn dann durch ein reines Tuch zu seihen und in ein eigenes Gefaͤß zu bringen. Der durchgeseihte Leim wird gut abgeschuͤttelt, und wenn er zu dik seyn sollte, mit Wasser versezt und abermals abgeschuͤttelt. Er muß von solcher Beschaffenheit seyn, daß er weder die Saffiane noch die Felle steif macht. Das Auftragen dieses Leimes geschieht mit einer großen Buͤrste; nach demselben laͤßt man die Felle im Schatten troknen. Sind sie troken geworden, so laͤßt man ein Stuͤk feines Tuch daruͤber laufen, um die Knoͤtchen, die allenfalls darauf bemerkbar seyn duͤrften, zu zerquetschen. Nachdem diese Vorbereitungen geschehen sind, drukt man die verlangten Dessins auf die Felle, und sollen die Dessins vergoldet werden, so traͤgt man als Beize das doppelte fette Oehl auf, welches man bei den Farbenhaͤndlern vorraͤthig findet. Die gebeizten Haͤute laͤßt man dann zwei Stunden lang troknen, worauf der Vergolder die erste Schichte auftragt und 5 Stunden spaͤter die Felle ausbuͤrstet, um alle jene Vergoldungen zu beseitigen, welche die Dessins verunreinigen koͤnnten. In diesem Zustande kann nunmehr die Kautschukaufloͤsung auf die Felle aufgetragen werden. Man laͤßt die Aufloͤsung zu diesem Behufe im Sandbade laumwarm werden, und traͤgt mit einem Pinsel eine duͤnne Schichte davon auf die Felle auf, die man vorher troknen ließ. Die bestrichenen Felle bringt man dann in eine Trokenstube, in der man sie so lange einer Waͤrme von 26° aussezt, bis der Kautschuk nicht mehr an den Fingern klebt. Gewoͤhnlich sind hiezu 49 Stunden erforderlich. Endlich erwaͤrmt man von dem oben beschriebenen Firnisse in einem glasirten irdenen Geschirre. Dieser Firniß wird lauwarm mit einem Pinsel aufgetragen, und nach dieser Operation haͤngt man die Felle abermals fuͤr 24 Stunden in eine auf 26° erwaͤrmte Trokenstube. Sollten die Felle aus dieser nicht so glaͤnzend kommen, wie man es wuͤnscht, so traͤgt man noch eine Schichte Firniß auf, und bringt die Felle fuͤr 48 Stunden in die Trokenstube. In diesem Zustande koͤnnen die Felle dann in den Handel gebracht und benuzt werden, ohne daß man fuͤrchten darf, daß sie in der Naͤsse Fleken bekommen.