Titel: Einiges über den Hopfenbau in Frankreich und über die Aufbewahrung des Hopfens. Von Hrn. A. Chevalier.
Fundstelle: Band 63, Jahrgang 1837, Nr. XLV., S. 230
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XLV. Einiges uͤber den Hopfenbau in Frankreich und uͤber die Aufbewahrung des Hopfens. Von Hrn. A. Chevalier. Aus dem Journal des connaissances usuelles. Januar 1836, S. 13. Chevalier, uͤber den Hopfenbau. Die Wichtigkeit des Hopfenbaues fuͤr Frankreich ergibt sich aus den Mauthregistern; denn nach diesen wurden i. J. 1822 eingefuͤhrt 835,142 Kilogr. im Werth von 1,670,284 Fr. 1823 521,629 1,043,258 1824 487,549 975,098 1825 803,856 1,004,820 1826 611,814 674,768 1827 549,194 686,492 1828 563,606 548,289 Frankreich bezog also innerhalb 7 Jahren nicht weniger als 4,372,790 Kilogramme Hopfen aus dem Auslande, dem es dafuͤr 6,693,009 Fr. bezahlte, waͤhrend es auf feinem eigenen Boden eben so guten Hopfen mit Vortheil haͤtte ziehen koͤnnen. Daß dem wirklich so ist, davon uͤberzeugten mich die Versuche, die ich in Gemeinschaft mit Hrn.Payen in der Umgegend von Paris uͤber den Hopfenbau anstellte. Die Brauer pflegen den Hopfen dadurch zu pruͤfen, daß sie dessen Zapfen zwischen den Haͤnden abreiben, und hienach annaͤherungsweise dessen Gehalt an dem gelben Hopfenmehle ermitteln und dessen Geruch erproben. Payen und ich befolgten nachstehende Methode. Wir nahmen eine bestimmte Quantitaͤt vollkommen trokenen Hopfen, und blaͤtterten die Zapfen auf einem Siebe ab, dessen Maschen wohl das Hopfenmehl, keineswegs aber die Blaͤtter durchfallen ließen. Die einzelnen Blaͤtter wurden gut ausgebreitet, und dann uͤber Papier gehoͤrig gesiebt; das auf lezterem gesammelte Hopfenmehl wurde endlich gewogen. Die 13 Hopfensorten, die wir untersuchten, gaben hienach folgende Resultate. 1 Hopfen von Poperingue gab uns in 1000 Th. 18 Th. gelbe Subst. Od. Hopfenmehl. 2 Nordamerika, alter 16,90  —  — 5 Bourges 16  —  — 4 Crécy 12  —  — 5 Bussiguier 11,50  —  — 6 den Vogesen 11  —  — 7 englischer alter 10  —  — 8 Luneville 10  —  — 9 Luͤttich  9  —  — 10 franzoͤsischer, unbek. Ursprungs 10  —  — 11 Hopfen von Alort gab uns in 1000 Th. 8 Th. gelbe Substanz oder Hopfenmehl. 12 Spalt 8 13 Toul 8 Die Untersuchung des Hopfens hat sich jedoch nicht bloß auf dessen Gehalt an Hopfenmehl zu beschraͤnken, sondern man hat namentlich auch darauf Ruͤksicht zu nehmen, wie viel fremdartige Substanzen den Hopfenzapfen beigemengt sind. So fanden wir in dem Hopfen von Poperingue 12, in jenem aus Nordamerika 14, in dem Luͤtticher 10, in jenem von Alort 16 Proc. Unreinigkeiten, die aus Blatttheilen, Ranken, Staͤngelstuͤken etc. bestanden, waͤhrend die franzoͤsischen Hopfen viel reiner sind. Hopfen von Bourges gab uns naͤmlich nur ½, jener von Oisy 1,80, jener von den Vogesen 3, jener von Luneville 1,50, jener von Toul eben so viel und jener von Bussiguier im franzoͤsischen Flandern 7 Proc. Unreinigkeit. In Hinsicht auf den Ertrag des Hopfenbaues in Frankreich kann ich nach Hrn. Demerville in Crécy bei Clermont angeben, daß daselbst der Morgen Akerland nach Abzug aller Auslagen in einem mittleren Jahre 60 Fr. abwirft, waͤhrend dasselbe Stuͤk Land mit Hopfen bebaut nach Abzug aller Kosten, und die Unsicherheit der Ernten sowohl als die Schwankungen im Preise in Anschlag gebracht, ein jaͤhrliches Ertraͤgniß von wenigstens 100 Fr. gibt. Die Aufbewahrungsmethoden des Hopfens waren der Gegenstand sorgfaͤltiger Untersuchungen, seitdem man erkannt hat: 1) daß der Hopfen, wenn er gehoͤrig emballirt wird, mehrere Jahre seine Kraft behaͤlt, waͤhrend er leicht in Saͤke gepakt schnell einen Theil seines wesentlichen Oehles und mithin einen großen Theil seines Werthes verliert; 2) daß der auf mehrere Male gesammelte Hopfen weit weniger Kraft hat, als jener, der auf ein Mal gesammelt, schnell und zwekmaͤßig getroknet, und dann so verpakt wird, daß die Luft nicht zwischen den Zapfen circuliren und ihnen ihr wesentliches Oehl entziehen kann. Im franzoͤsischen Flandern wird der Hopfen in dunklen, ausgetaͤfelten Kammern stark eingedruͤkt aufbewahrt; in diesen nehmen die Brauer die Muster, und aus diesen lassen sie ihn, nachdem der Kauf abgeschlossen ist, so fest als moͤglich in Saͤke fuͤllen. Diese Methode, die zwar an und fuͤr sich gut ist, bietet jedoch nichts weniger, als eine hinreichende Garantie gegen das Schlechterwerden des Hopfens; denn die Luft kann dabei immer noch zwischen den minder fest eingepreßten Hopfenzapfen circuliren und ihnen nach und nach einen Theil ihres fluͤchtigen Bestandtheiles entziehen. Es ist dieß so richtig, daß man gefunden hat, daß solcher Hopfen nach einem und nach zwei Jahren schon die Haͤlfte und selbst zwei Dritttheile seiner Kraft verlor, waͤhrend der nach der englischen Methode in festen Massen aufbewahrte Hopfen seine Kraft mehrere Jahre lang beibehaͤlt, so daß der Brauer wirklich nicht im Stande ist, an dem englischen Hopfen das Alter zu erkennen. Um nach der englischen Methode behandelt werden zu koͤnnen, muß der Hopfen hoͤchst sorgfaͤltig bis auf einen gewissen Grad getroknet seyn; denn waͤre er zu troken, so wuͤrde er einen Theil seines Mehles, seiner Farbe, seines Geruches, feines Geschmakes und seines Werthes verlieren; und waͤre er nicht genug getroknet, so wuͤrde er braun werden, einen unangene men schimmeligen Geruch bekommen, und in diesem Falle von allen guten Brauern zuruͤkgewiesen werden. Man erkennt, daß der Hopfen gehoͤrig getroknet ist, wenn der Stiel, an welchem sich der Zapfen befindet, hart und bruͤchig ist, und wenn sich die Blaͤtter des Zapfens leicht abloͤsen, und unter Entwiklung eines starken und angenehmen Geruches leicht brechen. Die zum Troknen des Hopfens in der Trokenstube angewendete Hize darf nicht zu groß seyn. Der auf diese Weise getroknete Hopfen wird dann in große Saͤke aus starkem Zeuge eingestampft, so daß die moͤglich groͤßte Menge in den kleinsten Raum gebracht wird, und hierauf in diesen Saͤken dem Druke einer starken Schraubenpresse oder auch jenem einer hydraulischen Presse ausgesezt. Der Sak wird hiedurch zu groß und bekommt Falten; damit sich der Hopfen daher, wenn der Druk nachlaͤßt, nicht neuerdings wieder aufblaͤhen kann, wird der Sak so viel als moͤglich angespannt, worauf man die sich bildenden Falten doppelt und sehr fest einnaͤht. Das Resultat dieser Behandlung ist, daß der Hopfen gegen den Zutritt der Luft und des Lichtes geschuͤzt ist, daß hiedurch der Verfluͤchtigung der fluͤchtigen Bestandtheile vorgebaut ist; daß die Ballen leichter zu transportiren und leichter aufzubewahren sind, indem sie bei gleichem Gewichte einen viel geringeren Raum einnehmen, und daß der Hopfen bei feuchtem Wetter keine Feuchtigkeit einsaugen kann. Die Ballen muͤssen jedoch an einem geschlossenen, trokenen Orte, wie z. B. auf einem hoͤlzernen Speicher aufbewahrt werden, denn an feuchten Orten koͤnnten sie des Drukes ungeachtet, dennoch eine bestimmte Quantitaͤt Feuchtigkeit einsaugen, welche in das Innere eingedrungen eine Gaͤhrung bedingen und Schimmelgeruch entwikeln wuͤrde. Will man den Hopfen laͤnger aufbewahren, so ist es gut, wenn man die auf die angegebene Weise behandelten Ballen außen mit fettem mineralischem, Theer uͤberzieht, und dann Papierbogen darauf klebt. Beim Einfuͤllen des Hopfens in die Saͤke ist besonders darauf zu achten, daß nichts von dem gelben Hopfenmehle verloren geht. Nach den Versuchen, welche ich in Verbindung mit den HH. Payen und Chapelet angestellt habe, ist es ausgemacht, daß das gelbe Hopfenmehl oder das sogenannte Lupulin allein es ist, welches dem Biere einen bitteren Geschmak mittheilen und zu dessen Aufbewahrung beitragen kann; und daß die Zapfenblaͤtter des Hopfenmehles beraubt keinen besonderen Geschmak besizen, und mit Wasser behandelt einen Absud geben, der beinahe wie ein Heuabsud schmekt. Hr. Gabriel Pelletan druͤkt sich im Journal de Chimie medicale folgender Maßen hieruͤber aus. „Die chemische Analyse der Wurzelrinde, der Staͤngel, der Blaͤtter, der Blattstiele und der Dekblaͤtter oder der Schuppen der Zapfen (mit Ausschluß des Blumenstaubes) zeigt, daß alle diese Theile dieselben Bestandtheile, und zwar in nicht sehr verschiedenen Verhaͤltnissen enthalten. Sie faͤrben mit Wasser aufgegossen oder damit abgekocht dieses mehr oder weniger roͤthlichgelb, und geben ihm einen widerlichen, ekelhaften, hinterher zusammenziehenden und herben, keineswegs aber bitteren Geschmat“. Hieraus ergibt sich also, daß das Hopfenmehl allein dem Viere den bitteren Geschmak und seine Haltbarkeit ertheilt, waͤhrend die Hopfenzapfen allein ihm nur einen unangenehmen, herben Geschmak geben koͤnnen. Die Fasern der Hopfenstaͤngel und die daraus verfertigten Zeuge koͤnnen in Hinsicht auf Feinheit allerdings nicht mit der Hanffaser und mit den haͤnfenen Zeugen verglichen werden; allein jedenfalls laͤßt sich aus der Hopfenpflanze ein Faserstoff gewinnen, der zu groben Zeugen fuͤr den Landgebrauch und zur Verfertigung von Bindfaden und Striken vollkommen geeignet ist. Man laͤßt die Hopfenstaͤngel zu diesem Behufe, nachdem die Bluͤthen gepfluͤkt sind, auf dieselbe Weise, auf welche dieß mit dem Hanfe zu geschehen pflegt, in gewoͤhnlichem Wasser roͤsten. Dieses Roͤsten erfordert gehoͤrige Vorsicht; denn wuͤrde es nicht lange genug fortgesezt, so ließen sich die Fasern nicht trennen, waͤhrend sie sich nach zwekmaͤßiger Leitung der Roͤstung eben so vollkommen trennen, wie die Hanffasern. Nach dem Roͤsten werden die Hopfenstaͤngel an der Sonne getroknet, wie Hanf gebrochen, und endlich auch eben so gehechelt. Im Jahre 1760 und im Jahre 1785 schrieb die Société d'encouragement pour les arts etc. einen Preis auf die Verfertigung von Zeugen aus den Hopfenstaͤngeln aus; ich weiß nicht ob dieser Preis je ertheilt worden ist, so viel weiß ich aber, daß in den Annales des arts et manufactures 1. collect. Tab. XLVIII. S. 64 eine sehr schaͤzbare Abhandlung hieruͤber erschien. Ich kann diesen Aufsaz nicht schließen, ohne darauf aufmerksam zu machen, wie nothwendig es ist, daß die Verwaltung auf die sogenannten Hopfen-Surrogate, zu denen man hauptsaͤchlich den kleinen und großen Wermuth, die Buchsblaͤtter, den Fieberklee und das Strychnin zaͤhlt, die groͤßte Aufmerksamkeit verwende. Eine große Quantitaͤt der lezteren hoͤchst giftigen Substanz, wovon in Frankreich allein in einem Jahre fuͤr 40,000 Fr. verkauft und ausgefuͤhrt wurde, wird eingezogenen Erkundigungen zu Folge auf hoͤchst straͤfliche und Gefahr drohende Weise zur Verfaͤlschung des Bieres verwendet. Mit groͤßter Strenge sollten derlei Verbrechen gestraft, und die verfaͤlschten Fabricate vernichtet werden, wenn man nicht allenfalls den in ihnen enthaltenen Alkohol zur Firnißbereitung verwenden koͤnnte.