Titel: Verbesserungen an den Percussionsschlössern für Feuergewehre, worauf sich Charles Jones, Büchsenmacher in Birmingham, am 7. März 1833 ein Patent ertheilen ließ.
Fundstelle: Band 70, Jahrgang 1838, Nr. XXII., S. 101
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XXII. Verbesserungen an den Percussionsschloͤssern fuͤr Feuergewehre, worauf sich Charles Jones, Buͤchsenmacher in Birmingham, am 7. Maͤrz 1833 ein Patent ertheilen ließ. Aus dem London Journal of arts. August 1838, S. 289. Mit einer Abbildung auf Tab. II. Jones's Percussionsschloͤsser fuͤr Feuergewehre. Meine Erfindung besteht 1) darin, daß ich die der Nuß, dem Hahne und dem Druͤker entsprechenden Theile aus einem Stuͤke verfertige; 2) in einer eigenen Methode die Schlagfeder auf einen der Nuß entsprechenden Theil wirken zu lassen, so daß dadurch ein Abzug gebildet wird, damit die Theile festgehalten werden, wenn das Gewehr gespannt ist, und damit zugleich auch eine Kraft erzeugt wird, die das Losgehen beschleunigt; 3) darin, daß ich das ganze Schloß in dem Schafte unterbringe, um es gegen Naͤsse zu schuͤzen; 4) endlich darin, daß ich an Doppelflinten beide Haͤhne an einem Schloßblatte anbringe. Fig. 36 zeigt das neue Schloß; die eine Seite des Schaftes ist als weggeschnitten gedacht, damit die neuen, innerhalb befindlichen Theile anschaulich werden. a, a ist das Stuͤk, welches die Nuß, den Hahn und den Druͤker zugleich vorstellt; es ist an einem an dem Schloßblatte befestigten Gehaͤuse b aufgezogen, und bewegt sich um einen Zapfen c. In der Naͤhe des Endes der Schlagfeder befindet sich ein Zahn oder eine Ausbiegung e, in welche eine an der Nuß angebrachte Reibungsrolle f einfaͤllt, wenn das Gewehr gespannt wird. Die Nuß und der Hahn werden auf diese Weise so lange festgehalten, bis durch Zuruͤkziehen des Druͤkers die Reibungsrolle aus dieser Ausbiegung heraustritt, wo dann die Feder das Schloß abgehen macht, so daß der Hahn auf die auf den Zuͤndkegel gestekte Zuͤndkapsel schlaͤgt und das Gewehr abfeuert. Um das Schloß und das Zuͤndkraut gegen Naͤsse zu schuͤzen, wird die Oeffnung h, durch die das Zuͤndkraut eingesezt wird, mit einem Schieber g verschlossen, wo dann das ganze Schloß verborgen ist. Dem oben angegebenen vierten Theile der Erfindung ist dadurch entsprochen, daß ich an Doppelflinten die Schloͤsser fuͤr beide Laͤufe an den zwei Seiten einer senkrechten Centralplatte anbringe, was Jedermann auch ohne Abbildung begreifen wird.

Tafeln

Tafel Tab. II
Tab. II