Titel: Verfahren der Schwefelung verdächtigen Hopfen chemisch zu prüfen.
Fundstelle: Band 73, Jahrgang 1839, Nr. XIII., S. 56
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XIII. Verfahren der Schwefelung verdaͤchtigen Hopfen chemisch zu pruͤfen.Diese Instruction zur Untersuchung des der Schwefelung verdaͤchtigen Hopfens wurde auf amtliche Veranlassung von Hrn. Hofrath Dr. Kastner in Erlangen verfaßt und von der koͤnigl. bayerischen Regierung saͤmmtlichen Polizeibehoͤrden zur geeigneten Anwendung mitgetheilt. A. d. R. Untersuchung des geschwefelten Hopfens. Altert der Hopfen, während er – zumal am nicht trokenen Orte – mit der atmosphärischen Luft in Berührung bleibt, so bräunen sich sowohl seine Dollen (Fruchtzapfen) als auch seine Staubkörnchen, genannt Lupulin. Betrachtet man leztere von Zeit zu Zeit unter dem Vergrößerungsglase, so gewahrt man deutlich, wie diese unten an den inneren Seiten der Dollenblättchen oder Schuppen (Bracteen) zusammengedrängt sizenden, kugligen, gelben, würzigduftreiche und aromatischbittere Flüssigkeit enthaltenden, am ganzen Hopfen für die Bierbrauerei wichtigsten organischen Aussonderungserzeugnisse allmählich ihre schwefelgelbe oder hellgoldgelbe Farbe mit einer mehr dunkelgoldgelben, dann gelbrothen und endlich braunen Farbe vertauschen. Der Grund dieser Bräunung ist zu suchen in der mit dem Alter eingetretenen und fortgeschrittenen Moderung, die braun gewordenen Theilchen selbst aber lassen sich durch chemische Verbindung mit schwefliger Säure wiederum gelben, und betrügerische Gewinnsucht benuzt dieses Verhalten, indem sie alten Hopfen schwefelt, zur Scheinverjüngung desselben. Beim Schwefeln bildet sich nämlich aus dem erhizten Schwefel und dem von ihm eingesogenen Sauerstoffe der atmosphärischen Luft schweflige Säure, die, in Form des sogenannten Schwefeldampfes, den Hopfen durchdringend, von demselben angezogen und verschlukt wird. Indessen ist die Verbindung zwischen den braunen Hopfentheilen und der schwefligen Säure nicht sehr innig, und leicht ist es, sie wieder aufzuheben, z.B. wenn es darauf ankommt zu beweisen, daß der Hopfen durch Zutritt dieser Säure gegelbt worden; in welchem Falle man sich derselben bemächtigen muß, um sie, getrennt vom Hopfenbraun, in den Versuch nehmen und an ihren Eigenschaften zweifellos kenntlich machen zu können. Besteht der zu prüfende Hopfen nur aus geschwefelten, so reicht gelinde Erhizung desselben hin, die schweflige Säure durch den Geruch verrathen zu machen, denn sie riecht wie brennender Schwefel; ist aber nur ein Theil des vorliegenden Hopfens geschwefelt, der übrige größere, mit ersterem gemengte Theil hingegen jung und ungeschwefelt, so ist diese Probe und so ist ebenso auch das Besichtigen des Lupulin durch die Loupe unzureichend, denn der Duft des jungen Hopfens verhüllt dann jenen des geschwefelten, und das geschwefelte, braun gewesene Lupulin erscheint höchstens rothgelb, selten gelbroth; mithin wenig verschieben von der Farbe des jungen Lupulin. Kenntlich wird jedoch auch in diesem Falle das Geschwefeltseyn wenigstens eines Theiles des Hopfens, wenn man ihn prüft, wie folgt: Man füllt ein etwa 24 Loth Wasser fassendes leeres, trokenes und reines Arzneiglas bis zu 5/6 seines Inhaltes mit dem zu prüfenden Hopfen, hängt einen schmalen Streifen gerötheten Rosenpapiers Füllt man ein reines Arzneiglas mit getrokneten Blumenblättern der Centifolienrose, wie man sie in Apotheken erhält, gießt dann so viel destillirtes Wasser darüber, als das Glas noch zu fassen vermag, und läßt es so 24 bis 36 Stunden am kalten Orte ruhig stehen, so erhält man einen wässerigen Rosenaufguß, der, klar abgegossen und mit ein paar Tropfen verdünnter Schwefelsäure vermischt, prachtvoll roth erscheint und so die geröthete Rosentinctur darstellt. Weißes Drukpapier, das man mit dieser Tinctur abwechselnd tränkte und in gelinder Wärme troknete, bis es hinreichend roth ist, stellt dar das erwähnte geröthete Rosenpapier. K–r. oder, wenn dieses nicht zur Hand seyn sollte, blauen Lakmuspapiers in den Hals des Glases, und verschließt die Mündung desselben leicht mit einem Korkstöpsel, der zugleich den Papierstreifen befestigt. Lezterer darf den Hopfen nicht berühren, sondern nur bis auf 1/2 Zoll vom Hopfen in das Glas hineinreichen. Also vorgerichtet stellt man das Glas an einen heißen Ort (oder in heißes Wasser) jedoch sorgend, daß die Hize den Kochpunkt des Wassers nie überbiete, sondern sich demselben nur nähere. Enthielt der Hopfen schweflige Säure, so bleicht das Rosenpapier binnen Kurzem, spätestens binnen einer halben Stunde, d.h. in einer Zeit, welche hinreicht, den Hopfen nahe siedheiß zu machen, vollkommen. Dunst von jungem Hopfen wirkt nichts dergleichen. Genauer bestimmt man z.B. behufs gerichtlicher Untersuchungen die Anwesenheit der schwefligen Säure im Hopfen durch folgende Versuche: Man erhizt 4 Loth des verdächtigen Hopfens in einem, im Wasserbade 5/4 Stunden hindurch nahe siedheiß zu erhaltenden passenden, nicht zu weiten, von dem Hopsen noch gefüllten Glaskolben, auf den man einen gläsernen Helm luftdicht gefügt hatte, und nachdem man den Schnabel dieses Helmes, ihn durch einen durchlöcherten Kork stekend, mit diesem Korke in ein 4 Loth kaltes destillirtes Wasser enthaltendes Arzneigläschen so geleitet hatte, daß die Mündung des Schnabels möglichst tief unter dem Wasser und der Kork im Halse des Glases weilt. Man verfährt ebenso mit einer zweiten Portion desselben Hopfens, bringt aber in das Vorlegegläschen statt des destillirten Wassers eine Mischung von 1/2 Quentchen sogenanntem Königswasser (auch Salpetersalzsäure genannt) und 4 Loth destillirtem Wasser, oder statt dieser Mischung 4 Loth destillirten, mit Chlorgas geschwängerten Wassers. Endlich, wenn man will, kann man auch noch eine dritte Portion Hopfen in gleicher Weise behandeln, den Hopfendunst aber in eine Lösung von 1 Gewichtstheil Borax in 12 Theilen destillirten Wassers (also 1 1/3 Quentchen Borax in 4 Loth destillirten Wassers) leiten. Bei allen diesen Einleitungen des Hopfendunstes in kalte wässerige Flüssigkeiten trägt man Sorge, daß mittelst kalter, nasser Umschläge das Vorlegegläschen stets kalt bleibt, und unterwirft man deren Inhalt nicht sogleich nach beendeter Dunsteinleitung den weiteren Gegenwirkungsversuchen, so verschließt man das von dem Helmschnabel entfernte Gläschen sogleich nach der Entfernung luftdicht, und stellt es einstweilen an einen kühlen schattigen Ort ruhig hin. Folgende Gegenwirkungen weisen nun unfehlbar, und wenn auch nur ein Minimum von schwefliger Säure aus dem Hopfen durch ErhizenDie Erhizung des Hopfens muß im Wasserbade und darf nicht etwa im Sand- oder Aschenbade geschehen, weil sie sonst leicht über Wassersiedhize (100° C. oder 80° N.) hinausgehen und damit zu verfehlten Ergebnissen führen könnte; denn der Hopfen enthält, neben mehreren anderen Salzen, auch schwefelsaures Kali, nebst etwas Schwefel und sehr brennbarem Harz, ätherischen Oehl etc. Es könnte daher in Folge starker Erhizung Zersezung der Schwefelsäure und Bildung von Spuren der schwefligen Säure eintreten. K–r. entwikelt worden, dieselbe als wirklich zugegen nach. A. Verhalten des mit Hopfendunst geschwängerten destillirten Wassers. Enthält dieses Wasser schweflige Säure, so bleicht es rothes Rosenpapier, blaues Lakmuspapier, und mit Jodlösung gebläutes, stärkehaltiges Drukpapier oder dergleichen Kattunstreifen, deßgleichen die braune Lösung des Jod in Wasser, riecht schweflig, bräunt Goldauflösung, trübt Barytwasser, und Zusaz von einigen Tropfen Salpetersäure hellt diese Trübung zwar augenbliklich auf, stellt sie aber sogleich wieder und bleibend her, verhält sich eben so zur wässerigen Lösung des (am besten basisch-) essigsauren Bleioxyds und bräunt diese durchaus nicht. War der Hopfen frei von schwefliger Säure, so kann möglicher Weise schwache Bräune oder gelblichbräunliche Trübung des basisch-essigsauren Bleioxyds erfolgen, weil Wasserstoff- oder kohlenwasserstoffhaltiger Schwefel dem Hopfendunste beigemischt zu seyn vermagWas mir jedoch reinster und neuer Hopfen nie zeigte. K–r., ist aber schweflige Säure mit im Spiele, so bleibt dergleichen Färbung der Bleiauflösung jedenfalls aus. B. Verhalten des mit Hopfendunst geschwängerten destillirten Wassers, falls dasselbe Chlor oder Königswasser beigemischt enthalten hatte. Die wässerige Lösung des salzsauren Baryts wird davon getrübt, ebenso jene des essigsauren Bleioxyds, ohne daß Salpetersäure die Trübung zum Verschwinden bringt. War nämlich schweflige Säure dem Dunste beigemischt gewesen, so wandelt sich diese in der chlorhaltigen Flüssigkeit sofort in Schwefelsäure um; sollte keine schweflige Säure, sondern Schwefelwasserstoff den Dunst begleitet haben, so bildet sie keine Schwefelsäure, sondern Salzsäure, wohl aber scheidet sich dann in der Flüssigkeit weißlich trübender Schwefel ab. C. Die Boraxlösung verschlukt leicht und vollständig ihr dargebotene gasförmige oder dampfförmige schweflige Säure (hingegen keine Kohlensäure), und entläßt dieselbe sogleich wieder, wenn ihr eine stärkere Säure beigegeben wird. Versezt man daher die mit Hopfendunst beladene Boraxlösung mit einigen Tropfen rectificirter, geruch- und farbloser Schwefelsäure, bis ein kleiner Streifen Lakmuspapier, den man hineinlaufen läßt, geröthet wird, und erhizt dann das Gläschen durch heißes Wasser, in das man es einige Minuten lang stellt, so entwikelt sich riechbar und auf rothes Rosenpapier, Lakmuspapier etc. bleichend, auf mit Goldauflösung gegelbtes Papier bräunend wirkende schweflige Säure sogleich, so ferne sich auch nur Spuren derselben in der Boraxlösung befunden hatten. – Man kann auch Hopfen (z.B. 2–3 Quentchen) mit kalter Boraxlösung (mit 10–12 Loth derselben) 24 Stunden lang im verschlossenen Glase kalt weichen lassen, und den in kürzester Zeit klar abgegossenen Aufguß dann in einem anderen reinen Glase mit Schwefelsäure versezen und erwärmen, und wird auf diesem kürzesten Wege sofort die schweflige Säure nachweisen können, falls der Hopfen dergleichen enthalten hatte.Boraxlösung ist einer Kali- oder Natronlösung zu diesem Versuche vorzuziehen, weil sie mit etwa vorhandenem Schwefel des Hopfens (nach Payen und Chevalier enthält das Lupulin etwas freien (?) Schwefel) keine Schwefelleber bildet, und mithin auch keinen Schwefelwasserstoff zu Wege bringen kann. K–r.