Titel: Miszellen.
Fundstelle: Band 89, Jahrgang 1843, Nr. XL., S. 154
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XL. Miszellen. Miszellen. Zollvereinsvertrag in Betreff der Erfindungspatente. Zur Ausfuͤhrung des bei dem Abschlusse der Zollvereinsvertraͤge niedergelegten Vorbehalts einer weiteren Vereinbarung uͤber die Annahme gemeinschaftlicher Grundsaͤze hinsichtlich der Erfindungspatente und Privilegien ist von den zum Zoll- und Handelsverein verbundenen Regierungen fuͤr die Dauer des Zoll- und Handelsvereins nachstehende Uebereinkunft wegen Ertheilung von Erfindungspatenten und Privilegien unter dem 21. Sept. 1842 verabredet und geschlossen worden: Es bleibt zwar im allgemeinen einem jeden Vereinsstaate vorbehalten uͤber die Ertheilung von Patenten oder Privilegien zur ausschließlichen Benuzung neuer Erfindungen im Gebiete der Industrie, es moͤge von einem Privilegium fuͤr eine inlaͤndische Erfindung (Erfindungspatent) oder von einem Privilegium fuͤr die Uebertragung einer auslaͤndischen Erfindung (Einfuͤhrungspatent) sich handeln, nach seinem Ermessen zu beschließen und die ihm geeignet scheinenden Vorschriften zu treffen; die saͤmmtlichen Vereinsstaaten verstaͤndigen sich jedoch, um einestheils die aus dergleichen Privilegien hervorgehenden Beschraͤnkungen der Freiheit des Verkehrs unter den Vereinsstaaten moͤglichst zu beseitigen, anderntheils eine Gleichmaͤßigkeit in den wesentlichen Punkten zu erreichen, in Folge des bei Eingehung der Zollvereinigungsvertraͤge gemachten Vorbehalts allerseits dahin, die nachfolgenden Grundsaͤze uͤber das Patentwesen zur Ausfuͤhrung zu bringen: I. Es sollen Patente uͤberall nur fuͤr solche Gegenstaͤnde ertheilt werden, welche wirklich neu und eigenthuͤmlich sind. Die Ertheilung eines Patents darf mithin nicht stattfinden fuͤr Gegenstaͤnde, welche vor dem Tage der Ertheilung des Patents innerhalb des Vereinsgebiets schon ausgefuͤhrt, gangbar, oder auf irgend eine Weise bekannt waren, insbesondere bleibt dieselbe ausgeschlossen bei allen Gegenstaͤnden, die bereits in oͤffentlichen Werken des In- oder Auslandes, sie moͤgen in der deutschen oder in einer fremden Sprache geschrieben seyn, dergestalt durch Beschreibung oder Zeichnung dargestellt sind, daß darnach deren Ausfuͤhrung durch jeden Sachverstaͤndigen erfolgen kann. Die Beurtheilung der Neuheit und Eigenthuͤmlichkeit des zu patentirenden Gegenstandes bleibt dem Ermessen einer jeden Regierung uͤberlassen. Fuͤr eine Sache, welche als eine Erfindung eines vereinslaͤndischen Unterthans anerkannt und zu Gunsten des leztern bereits in einem Vereinsstaate patentirt worden ist, soll außer jenem Erfinder selbst oder dessen Rechtsnachfolger Niemanden ein Patent in einem andern Vereinsstaate ertheilt werden. II. Unter den im Art. I. ausgedruͤkten Voraussezungen kann auf die Verbesserung eines schon bekannten oder eines bereits patentirten Gegenstandes ein Patent gleichfalls ertheilt werden, sofern die angebrachte Aenderung etwas Neues und Eigenthuͤmliches ausmacht; es wird jedoch durch ein solches Patent in dem Fall wenn die Verbesserung einen bereits patentirten Gegenstand betrifft, das fuͤr diesen leztern ertheilte Patent nicht beeintraͤchtigt, vielmehr muß das Recht zur Mitbenuzung des urspruͤnglich patentirten Gegenstandes besonders erworben werden. III. Die Ertheilung eines Patents darf fortan niemals ein Recht begruͤnden: a) die Einfuhr solcher Gegenstaͤnde, welche mit dem patentirten uͤbereinstimmen, oder b) den Verkauf und Absaz derselben zu verbieten oder zu beschraͤnken. Eben so wenig darf dadurch dem Patentinhaber ein Recht beigelegt werden c) den Ge- oder Verbrauch von dergleichen Gegenstaͤnden, wenn solche nicht von ihm bezogen oder mit seiner Zustimmung anderweitig angeschafft sind, zu untersagen, mit alleiniger Ausnahme des Falles, wenn von Maschinen und Werkzeugen fuͤr die Fabrication und den Gewerbebetrieb, nicht aber von allgemeinen, zum Ge- und Verbrauche des groͤßeren Publicums bestimmten Handelsartikeln die Rede ist. IV. Dagegen bleibt es jeder Vereinsregierung uͤberlassen, durch Ertheilung eines Patents innerhalb ihres Gebiets dem Patentinhaber 1) ein Recht zur ausschließlichen Anfertigung oder Ausfuͤhrung des in Rede stehenden Gegenstandes zu gewaͤhren. Ingleichen bleibt es jeder Regierung anheimgestellt, innerhalb ihres Gebiets dem Patentinhaber 2) das Recht zu ertheilen, a) eine neue Fabricationsmethode, oder b) neue Maschinen oder Werkzeuge fuͤr die Fabrication in der Art ausschließlich anzuwenden, daß er berechtigt ist, allen denjenigen die Benuzung der patentirten Methode, oder den Gebrauch des patentirten Gegenstandes zu untersagen, welche das Recht dazu nicht von ihm erworben oder den patentirten Gegenstand nicht von ihm bezogen haben. V. Es sollen in jedem Vereinsstaate die Unterthanen der uͤbrigen Vereinsstaaten sowohl in Betreff der Verleihung von Patenten, als auch hinsichtlich des Schuzes fuͤr die durch die Patentertheilung begruͤndeten Befugnisse, den eigenen Unterthanen gleich behandelt werden. Die in einem Staat erfolgte Patentertheilung soll jedoch keineswegs als eine Ruͤksicht geltend gemacht werden duͤrfen, aus welcher nun auch in andern Vereinsstaaten ein Patent auf denselben Gegenstand nicht zu versagen waͤre. Die Entscheidung der Frage, ob ein Gegenstand zur Patentertheilung geeignet sey oder nicht, bleibt vielmehr innerhalb der gemeinsam vereinbarten Graͤnzen dem freien Ermessen jedes einzelnen Staats nach den von ihm fuͤr raͤthlich befundenen Grundsaͤzen vorbehalten, ohne daß diesem Ermessen durch die Vorgaͤnge in andern Vereinsstaaten vorgegriffen werden darf. Die Gewaͤhrung eines Patents begreift ferner fuͤr den Unterthan eines andern Vereinsstaats die Befugniß zur selbststaͤndigen Niederlassung und Ausuͤbung des Gewerbes, in welches der patentirte Gegenstand einschlaͤgt, nicht in sich; vielmehr ist die Befugniß hiezu nach Maaßgabe der Verfassung jedes Staates besonders zu erwerben. VI. Wenn nach Ertheilung eines Patents der Nachweis gefuͤhrt wird, daß die Voraussezung der Neuheit und Eigenthuͤmlichkeit nicht gegruͤndet gewesen sey, so soll dasselbe sofort zuruͤkgenommen werden. In solchen Faͤllen, wo der patentirte Gegenstand zwar Einzelnen schon fruͤher bekannt gewesen, von diesen jedoch geheim gehalten worden ist. bleibt das Patent, so weit dessen Aufhebung nicht etwa durch anderweite Umstaͤnde bedingt wird, zwar bei Kraͤften, jedoch gegen die gedachten Personen ohne Wirkung. VII. Die Ertheilung eines Patents in einem Vereinsstaat ist sogleich mit allgemeiner Bezeichnung des Gegenstandes, des Namens und Wohnortes des Patentinhabers, so wie der Dauer des Patents in den zu amtlichen Mittheilungen bestimmten Blaͤttern oͤffentlich zu verkuͤnden. In gleicher Art ist auch die Prolongation eines Patents oder die Zuruͤknahme desselben vor Ablauf des urspruͤnglich bestimmten Zeitraums oͤffentlich bekannt zu machen. VIII. Die saͤmmtlichen Vereinsregierungen werden sich nach dem Ablauf jedes Jahrs vollstaͤndige Verzeichnisse der im Laufe desselben ertheilten Patente gegenseitig mittheilen. Vorstehende Uebereinkunft wird, nachdem solche allseitig ratificirt worden ist, hiedurch zur oͤffentlichen Kenntniß gebracht. Berlin, 29. Jun. 1843. Fuͤr den Minister der auswaͤrtigen Angelegenheiten, Graf v. Alvensleben. (Allg. Preuß. Zeitung.) Eisenbahnschienen von Glas. Vor mehreren Jahren wurde von einem Belgier die Frage aufgeworfen, ob es nicht moͤglich und zwekdienlich sey, Schienen aus Glas zu fabriciren, worauf Wagen mit hoͤlzernen Raͤdern laufen koͤnnten. Diese Idee wurde, wie so vieles Andere, unbeachtet gelassen. In Frankreich schien man spaͤter diesen Gegenstand doch einer naͤheren Untersuchung werth gehalten zu haben, indem in Folge gemachter Versuche und Forschungen eine Erfindung daraus sich ergab, Schienen aus einer Glasmasse anzufertigen. Das Journal des connaissances usuelles zu Paris hat in einer seiner lezten Lieferungen die eigenthuͤmliche Verfahrungsweise zu dieser Gattung Schienen veroͤffentlicht, welche wir nachstehend mittheilen, da sie nicht ohne Interesse ist: Schienen von Glas. 1) Der Fundationsmoͤrser (mortier de fondation). Derselbe wird aus harten Steinen, Steinschroten oder Kieselsteinen von entsprechender Dike, so wie sie sich auf den Baustellen vorfinden, gemacht und mit einem guten Béton oder Moͤrtel aus Kalk, Sand und zerstampftem Cement, der gut praͤparirt und in richtigem Verhaͤltniß zusammengesezt seyn muß, verbunden. Dieser Fundationsmoͤrser muß 60 bis 80 Centimeter Breite an der Basis, 30 bis 40 an der Spize, und 60 bis 80 Centimeter Hoͤhe haben, so daß er eine abhaͤngige Flaͤche oder auf beiden Seiten eine Boͤschung bildet. 2) Der Kitt oder besondere Moͤrtel, der vermoͤge seiner großen Festigkeit zur Anfertigung der Schienen sehr geeignet ist, besteht aus 60 Theilen Harz, 50 Theilen Schwefel, 45 Theilen trokener Erde und 160 Theilen gewoͤhnlichen Glases oder Scherben von Fayence und Porzellan, die in mittelmaͤßige Stuͤke zerstoßen sind. 3) Der Teig oder die Composition fuͤr die neuen Schienen wird mittelst der bekannten alkalischen, erdigen, mineralischen, metallischen oder andern Agentien in verhaͤltnißmaͤßigen Dosen, als: Alaunerde, Magnesia, Soda, Potasche, Kalk, weißem Arsenik, Blei- oder Eisenoxyd, Pétunzé etc. verglast. Die erste Sorte besteht aus 100 Theilen gewoͤhnlichem Sand, 25 Theilen ausgelaugter oder frischer Asche, 25 Theilen roher Soda, 40 Theilen Thon, 20 Theilen calcinirter Knochen, 20 Theilen geloͤschtem Kalk, 100 Theilen Bouteillenscherben. Die zweite Sorte wird aus 200 Theilen Basalt, 20 Theilen Kalk, 10 Th. calcinirter Knochen und 5 Th. Braunstein gebildet. Die dritte Sorte besteht aus 100 Theilen Feldspath oder Kaolin, 100 Th. Sand, 20 Th Pétunzé, 10 Th. Kalk und 10 Th. Braunstein. Die vierte Sorte aus 100 Th. Sand, 50 Th. Bimsstein, 50 Th. Pouzollane, 20 Th. Kalk, 5 Th. Bleioxyd und 5 Theilen Braunstein. Die Praͤparationen finden in Oefen oder Tiegeln von Glashuͤtten statt; das Baken und Schmelzen muß in allen Faͤllen bis zur Verglasung gebracht werden. Endlich werden die aus einer oder der andern dieser Compositionen zu erzeugenden Schienen in Gießformen gegossen und dann noch einmal gebaken; der untere Theil der Schiene muß laͤngslaufende Falzen oder rautenfoͤrmige Kreuzschnitte von 16 bis 20 Centimeter Tiefe und eben so viel Breite haben. Die Schienen werden, bei 70 bis 80 Millimeter Dike und Hoͤhe, mindestens 1 Meter lang, und durch den eigenthuͤmlichen vorn beschriebenen Kitt befestigt. Von Außen werden sie mit eisernen Naͤgeln von 3 bis 4 Centimeter Dike mit gespaltenem Ende festgehalten, auf die ganze Laͤnge des Mauerwerks verkittet und in Entfernungen von 12 bis 13 Centimeters mit einem Keile von Eichenholz, der 4 Centim. Hoͤhe auf 2 Dike hat, zwischen Schiene und Nagel geschlossen. (Archiv fuͤr Eisenbahnen, 1843, Nr. 8.) Wirkung des Blizes auf die Eisenbahnen. Bei einem heftigen Gewitter beobachtete man in England eine merkwuͤrdige Erscheinung; man sah naͤmlich den Bliz laͤngs der Eisenbahnschienen hinlaufen, wodurch selbst die unerschrokensten Leute eingeschuͤchtert wurden. (Recueil de la Société polytechnique, Mai 1843.) Ch. Dyer, über feuersichere Gebäude. Dyer ward kuͤrzlich damit beauftragt, in der City von London ein weitlaͤusiges Gebaͤude zu errichten, bei dessen Erbauung die Bedingniß festgesezt war, daß es ganz feuersicher seyn sollte (siehe Echo du monde savant, No. 7.). Man wendete daher statt des gewöhnlichen Zimmerholzes Durchzugbalken von Gußeisen an. In den Mauern wurden in jedem Stokwerke fuͤnf bis sechs Eisenstangen von 0,037 Meter Breite und 0,003 Meter Dike von Unten nach Aufwaͤrts in unmittelbarer Beruͤhrung mit der Mauer eingefuͤgt. An den Vereinigungsstellen sind sie an den Raͤndern der Ziegel uͤbergebogen, und um das Anhaften des Moͤrtels zu erleichtern, mit Theer bestrichen und mit Sand bestreut, wodurch zugleich die nachherige Zerstoͤrung durch Rost verhindert wird. Von den gußeisernen Durchzugsbalken hatten einige eine Laͤnge von 3,34 Meter, andere von 5,63 Meter und waren in der Mauer um 0,225 Meter versenkt. In der Mitte hatten sie eine Hoͤhe von 0,304 Meter und an den beiden Extremitaͤten von 0,200 Meter. — Zwischen den Durchzugsbaͤumen wurden mittelst Cement Woͤlbungen von einer halben Ziegeldike so eng eingefuͤgt, daß die Seitenraͤnder am Obertheile sich beruͤhrten. — Der Fußboden wurde auf die gewoͤhnliche Weise belegt, und die eisernen Durchzugbalken wurden an der unteren Flaͤche, wo sie den Plafond bilden, mit Papier uͤberzogen. Um zu sehen, wie weit man sich auf diese Construction in Betreff der Feuersicherheit verlassen koͤnnte, machte man in jedem Gemache des Rez-de-Chaussée ein Feuer mit Kohks, dessen Flamme uͤber 2 Meter hoch erhalten wurde. Obgleich das Feuer waͤhrend mehrerer Tage unterhalten wurde, zeigte sich jedoch keine andere Wirkung, als daß der Fußboden sich etwas aufblaͤhte und einige Spruͤnge erhielt, was den Wasserdaͤmpfen zugeschrieben werden muß, die sich theils aus dem Cemente, theils aus dem aufgegossenen Gyps entwikelten. (Gewerbeblatt fuͤr Hannover 1843, 3. Heft, S. 71.) Ramstädt's Verfahren eiserne Lasten am Grunde des Wassers auszumitteln und aus jeglicher Tiefe hervorzuholen. Das neue von dem Hrn. Flottenlieutenant Ramstaͤdt erfundene Verfahren, um durch einen elektro-galvanischen Apparat gußeiserne und eiserne Lasten aus jeglicher Tiefe hervorzuholen, hat die Neugier vieler rege gemacht. Am 23 Maͤrz (4. April) wurde auf der Newa, der neuen Admiralitaͤt gegenuͤber, ein Versuch mit dieser Entdekung angestellt. Hr. Ramstaͤdt hob in 20 Minuten einen 30 Pud (das Pud = 40 Pfd.) schweren Anker und eine 15 Pud schwere Kette, die in einer Tiefe von 6 Faden lagen, in die Hoͤhe. Zu diesem Versuch war eigens das Eis ausgehauen worden. Der Erfolg dieses neuen Verfahrens ist noch jezt zu sehen; der aufgezogene Anker befindet sich noch an der Stelle, wo in Gegenwart vieler Admiraͤle und anderer Personen, die den Erfinder mit ihrer Gegenwart beehrten, der Versuch angestellt worden. Das Verfahren des Hrn. Ramstaͤdt, um Metalle vom Grunde des Wassers hervorzuholen, besteht in Folgendem: in eine Schaluppe stellte man einen besonderen elektro-galvanischen Apparat, von welchem aus zwei Conductors aus Draht bis zum Grunde des Wassers herabgehen. Indem man nun in der Schaluppe in der Gegend umherfaͤhrt, wo man das untergegangene Metall vermuthet, muß man immer zwei Finger auf den beiden metallischen Punkten des Apparats halten. Die Hand fuͤhlt dann fortwaͤhrend leichte Schlaͤge des Elektro-Galvanismus, so wie aber die beiden Enden des herabgelassenen Conductors irgend ein Metall beruͤhren, so hoͤren die Schlaͤge sogleich auf, und dadurch wird die Anwesenheit des Metalls auf dem Grunde des Wassers kund gethan. Um aber zu wissen, von welcher Art dieses Metall ist, laͤßt man an einem Strik einen kuͤnstelichen Magnet ins Wasser, der seine Wirksamkeit von einer elektro-galvanischen Batterie erhaͤlt; faßt der Magnet an die auf dem Boden befindliche Sache, so ist dieß ein Beweis, daß sie von Eisen oder von Gußeisen ist, und dann zieht man sie aus jeder beliebigen Tiefe mit einem besonders eingerichteten Krahn empor; bleibt der Magnet ohne Kraft, so ist dieß ein Beweis, daß die auf dem Boden befindliche Sache von Kupfer oder von einem anderen Metall ist. Dann wird sie, je nach der Tiefe, durch andere gewoͤhnlich angewandte Mittel hervorgezogen. Der Hauptnuzen dieser Erfindung ist das Auffinden jeglichen Metalls in jeder Tiefe; die Resultate dieser Entdekung sind folglich augenfaͤllig. (Aus der St. Petersburgischen Zeitung.) Anwendung des stark erhizten Wasserdampfs zum Wiederbeleben der Knochenkohle in den Zukerfabriken. In einer Abhandlung der HHrn. Laurens und Thomas im ersten Junius-Heft (Bd. LXXXVIII) S. 349 des polyt. Journals findet sich die Bemerkung, daß Wasserdampf auf 300° C. erhizt, Steinkohlen, Holz und Torf vollkommen verkohlt, wobei sich brennbare Gase erzeugen, welche nach ihrem Uebergang in einen Condensator zu verschiedenen Zweken anwendbar sind. Es scheint, daß man schon vor dieser Anwendung den uͤberhizten Dampf zum Wiederbeleben der Knochenkohle in den Zukerraffinerien benuzt hat. Nach einer Notiz im Journal de Chimie médicale, Jul. 1843, S. 436 explodirte naͤmlich kuͤrzlich in der Fabrik des Hrn. Seghers zu Gent einer der eisernen Cylinder, in die man, um Knochenkohle wieder zu beleben, Wasserdampf leitet, welcher in einem rothgluͤhenden Schlangenrohr stark erhizt worden ist. Wenn dieser Dampf, heißt es daselbst, die vom Erfinder des Verfahrens vorgeschriebene Temperatur von 350° C. uͤberschreitet, so zersezen sich die in der Knochenkohle enthaltenen zukerigen Substanzen und bilden Kohlenwasserstoffgas; dieses wird sich mit der Luft im oberen Theile des Cylinders vermischen und ein detonirendes Gasgemisch bilden, welches sich durch den rothgluͤhenden Dampf oder durch die Kohlen, die er zum Gluͤhen bringt, entflammen kann. Daß die erfolgte Explosion nicht der Spannung des Dampfes zugeschrieben werden darf, geht schon daraus hervor, daß unten am Cylinder ein Rohr zum Auslassen der gasfoͤrmigen Producte angebracht ist und folglich der Dampf mit der aͤußeren Luft communicirt. Bereitung einer blauen Farbe mittelst Aloësäure. Wenn man Aloësaͤure (welche man durch Behandlung von Aloë mit concentrirter Salpetersaͤure bereitet) mit Kolophonium zusammenschmilzt, so erhaͤlt man nach Hrn. Barreswill eine ganz dunkle blaue Farbe. Es war demselben bis jezt nicht moͤglich, diesen Farbstoff zu isoliren; er hat aber gefunden, daß das so geblaͤute Harz sich leicht in Alkohol, wesentlichen Oehlen und Fetten aufloͤst, so daß diese damit gefaͤrbt werden koͤnnen. Einige Decigramme ungereinigter Aloësaͤure, mit 20 Grammen Harz zusammengeschmolzen, reichen hin, um 1 Pfd. Talg zu faͤrben. (Journal de Pharmacie, Jun. 1843.) Rousseau, über die Fermente. 1) Die wesentlichste Bedingung, damit ein Ferment die alkoholische Gaͤhrung erregen koͤnne, ist, auf die farbigen Papiere sauer zu reagiren. Diese saure Eigenschaft muß uͤbrigens von gewissen vegetabilischen Saͤuren herruͤhren, welche die Faͤhigkeit haben, bei ihrer freiwilligen Zersezung sich in Carbonate oder in Kohlensaͤure zu verwandeln. Es ist bemerkenswerth, daß eben die Saͤuren in den Fermenten sich finden, welche in allen gaͤhrungsfaͤhigen Fruͤchten enthalten sind und die sich zu Carbonaten umbilden, wenn sie in den thierischen Organismus hineingefuͤhrt werden; solcher Art sind naͤmlich die Weinstein-, Citronen-, Aepfel-, Milchsaͤure etc. 2) Wenn das Ferment ziemlich stark sauer ist, so vermoͤgen die vegetabilischen und mineralischen Gifte, die aͤtherischen Oehle etc. in der Gaͤhrung keine Modification zu bewirken, waͤhrend dieß im Gegentheile stattfindet, wenn das Ferment, bis daß es neutral wird, gewaschen worden ist. Durch einen entgegengesezten Einfluß kann die Gaͤhrung bedeutend verstaͤrkt werden durch die Gegenwart eines weinstein-, citronen-, aͤpfel- oder milchsauren Salzes. Uebrigens haben schon vor langer Zeit Colin und Thénard den guͤnstigen Einfluß bemerkt, welchen der Weinsteinrahm auf die Gaͤhrung ausuͤbt. 3) Wenn das Ferment, anstatt sauer zu seyn, durch freiwillige Zersezung veraͤndert, eine alkalische Reaction auf das Papier hervorbringt, so bewirkt es nicht mehr, mit Rohrzuker in Beruͤhrung gebracht, die Bildung von Alkohol oder von Kohlensaͤure, sondern es entsteht Milchzuker und spaͤter Milchsaͤure. So verhalten sich auch das Caseïn, die Diastase, die thierischen Membranen, welche Milchsaͤure geben, wenn man sie zu einer Zukerloͤsung mischt, wie dieses Boutron und Frémy beobachtet haben. Wenn man mit Sorgfalt alle die Umstaͤnde untersucht, unter welchen das Phaͤnomen eintritt, so wie die Natur der Koͤrper, welche dabei gebildet werden, so hat diese Einwirkung nichts Auffallendes; denn wenn die Heft alkalisch geworden ist, so hat sie ihre Natur veraͤndert und ist in eine Materie umgewandelt, welche alle Eigenschaften des Caseins besizt. (Echo du monde savant 1843, No. 33. Ueber Brodbäkerei. Ein Baͤker in Belgien, Hr. James, hat in Folge der Wahrnehmung, daß bei der gewoͤhnlichen Teigbereitung das Wasser weder gleichmaͤßig, noch genuͤgend mit dem Mehl vermischt wird, um darin zuruͤkgehalten zu werden, und daß deßhalb seine Verduͤnstung beim Baken staͤrker als erforderlich und nicht gleichfoͤrmig vor sich geht, wodurch ein festes und schwer verdauliches Brod erzeugt wird, folgendes Verfahren zur Abhuͤlfe dieses Uebelstandes erfunden. Auf einen Sak Mehl von 140 Kilogr. (280 Pfd.) nehme man 5 Kilogr. feinstes Mehl und lasse diese in 49 Liter (38 Pfd.) Wasser zergehen, fuͤge dann 52–57 Liter Wasser hinzu, welches beilaͤufig ¼ Stunde auf einem Ofen siedend erhalten worden seyn muß, und ruͤhre es fortwaͤhrend um, bis die Mischung vollstaͤndig ist. Nachdem die Masse die Consistenz einer duͤnnen Staͤrke angenommen, lasse man sie durch ein Sieb gehen, und wenn ihre Temperatur auf 17° R. gefallen ist, vermische man sie mit dem Mehl im Baktroge, indem man das Wasser wie beim alten Verfahren hinzuthut. Das Kneten geschieht wie gewoͤhnlich und nur etwas mehr Salz ist noch hinzuzufuͤgen, etwa 360 Gramme (circa 24 Loth) auf das oben angegebene Quantum. Der Erfinder versichert, daß sein Brod nicht allein von einer weit schoͤneren Qualitaͤt sey, sondern daß man auch ein groͤßeres Quantum dadurch erziele, als nach dem alten Verfahren. (Berliner Gewerb- und Industrieblatt 1843, Nr. 25.) Milchsaure süße Maische als Ersazmittel der Branntweinschlempe. Die Kartoffeln oder das Getreideschrot werden mit 2–3 Proc. Malz auf die gewoͤhnliche Weise, jedoch mit doppelt so viel heißem Wasser, als man bei dem Einmaischen auf Branntwein anzuwenden pflegt, eingemaischt und bei 53° R. zugedekt 4–5 Stunden lang der Zukerbildung uͤberlassen. Nach dieser Zeit bleibt die suͤße Maische 6–9 Stunden im Vormaischbottiche, wird nun aber von Stunde zu Stunde zur Befoͤrderung der jezt folgenden Milchsaͤurebildung einmal gut durchgearbeitet. Nach 10–14 Stunden ist die Maische saͤuerlichsüß geworden und wird nun, je nachdem sie als Bruͤhfutter mit Haͤksel (Siede, Haͤkerling,) oder auch als Trank verfuͤttert werden soll, entweder mit siedendheißem oder mit kaltem Wasser bis zur Consistenz der gewoͤhnlichen Branntweinschlempe verduͤnnt. Nach zahlreichen Erfahrungen ersezen 100 Pfd. Kartoffeln, auf diese Weise taͤglich frisch zubereitet, die Schlempe von 500 Pfd., ja, wie viele behaupten, sogar von 600 Pfd. Kartoffeln; und wer einmal gesehen hat, wie luͤstern alles Vieh nach diesem angenehmen Futter ist, der wird ficher auch in Zeiten des Ueberflusses bewogen werden, vor der Ruͤkkehr zur Branntweinbrennerei erst genau zu berechnen, ob Branntweinschlempe oder diese suͤße, milchsaͤuerliche Maische groͤßere Vortheile darbiete. (Riecke's Wochenblatt, 1843, Nr. 22.) Reinigung der Fässer von Schimmel. Es ist bekannt, wie schwer es halb, schimmlich gewordene hoͤlzerne Gefaͤße, namentlich Faͤsser, wieder so vollstaͤndig zu reinigen, daß sie den hineingegossenen Fluͤssigkeiten keinen Schimmelgeruch mittheilen, wodurch selbst der allerbeste Wein ungenießbar wird. Verschiedene Mittel werden angewendet, um so schimmlich gewordene Gefaͤße zu reinigen, wie Kalilauge, Kalklauge, Branntwein, ja sogar Chlor, aber es haͤlt schwer, den Zwek vollstaͤndig zu erreichen. Folgendes von Hrn. Rudolph Huͤnerwadel in Lenzburg mitgetheilte Verfahren liefert aber ein ganz befriedigendes Resultat. Man laͤßt das schimmliche Faß ganz austroknen und gießt so viel concentrirte Schwefelsaͤure hinein, daß durchs Umrollen des Fasses alle Stellen im Inwendigen desselben von der Saͤure benezt werden. Nach einer viertel oder halben Stunde wird das Faß mit Wasser gut ausgewaschen und aller schimmliche Geruch hat sich verloren. Uebrigens richtet sich die Menge der Saͤure und die Laͤnge der Zeit, waͤhrend welcher man dieselbe wirken laͤßt, nach dem Grad des Schimmels im Faß. Ganz große Faͤsser, die sich nicht rollen lassen, muͤssen aus einander geschlagen, und die Dauben und Boͤden sorgfaͤltig mit der Saͤure angestrichen werden. Auf gleiche Weise koͤnnen Sauerkrautkufen, die manchmal unausstehlich uͤbel riechen, gereinigt werden, nur muͤssen sie vor der Reinigung sorgfaͤltig getroknet seyn, damit die Schwefelsaͤure nicht durch die Feuchtigkeit verduͤnnt wird. (Schweiz. Gewerbeblatt.) Prosser's ceramische Pflasterung. Prosser fand, daß wenn man ein Gemenge von gepulvertem Feldspath und feinem Thon zwischen zwei staͤhlernen Matrizen stark preßt, das Pulver sich auf den vierten Theil seines Volumens reducirt und ein compacter Koͤrper wird, welcher viel haͤrter und weniger poroͤs ist als das gewoͤhnliche mattweiße Porzellan. Die erste Anwendung machte man von diesem Verfahren zur Fabrication von Kleiderknoͤpfen, welche dauerhafter und wohlfeiler sind, als die gewoͤhnlichen Knoͤpfe; alsdann verfiel man darauf, es auch zu Pflastersteinen fuͤr die Straßen zu benuzen. Die Maschinerie zur Verfertigung dieser Steine ist sehr einfach: eine senkrechte Schraube, welche mittelst eines 2 Fuß langen horizontalen Hebels umgedreht wird, ist mit einer Matrize aus Stahl von der Breite und Laͤnge des zu erzielenden Steins versehen; diese Matrize, welche hervorstehend ist, paßt in eine andere hohle Matrize, welche unmittelbar unter ihr angebracht und mit dem moͤglichst troknen Feldspathpulver gefuͤllt ist; wird dieses Pulver mittelst der Presse stark zusammengedruͤkt, so reducirt es sich auf das Viertel seiner Dike und wird sehr hart. Die fertigen Pflastersteine nimmt man aus der Form, indem man deren beweglichen Boden mittelst einer senkrechten Stange, welche durch ein Pedal gehoben wird, hinauf treibt; man bringt sie dann in den Ofen; dadurch werden sie ungemein hart und ertragen, ohne sich zu veraͤndern, einen raschen Wechsel von Kaͤlte und Waͤrme. Um sie zu faͤrben, versezt man sie mit Metalloxyden, ehe man sie in den Ofen bringt. Man kann daraus auch sehr harte und feuerfeste Baksteine verfertigen; in diesem Falle muß man aber die hydraulische Presse anwenden. (Civil engineer's Journal, April 1843.) Ueber den Brand im Weizen und Dinkel. Wegen dieser Plage ist in landwirthschaftlichen Blaͤttern und Schriften schon seit vielen Jahren viel geschrieben worden, namentlich uͤber die Mittel, diese haͤßliche und schaͤdliche Krankheit des Getreides zu verhuͤten. Man hat fruchtlos fast alle nur ersinnlichen Beizen vor dem Saͤen der Fruͤchte vorgeschlagen. Man erschoͤpfte sich uͤber die naͤhern und entfernten Ursachen der Krankheit, bis man endlich herausbrachte, daß unreife und schwaͤchliche Samenkoͤrner die Hauptursache, in Verbindung mit unguͤnstiger Witterung, sind. Wie die Natur in so vielen Sachen der menschlichen Einsicht zurecht hilft, wo leztere noch im Zweifel ist, so that sie es auch hier in der Erfahrung der lezten drei Jahre dadurch, daß diese drei Jahre wegen außerordentlicher Trokenheit keinen Brand im Dinkel und Weizen erzeugten und die Samenkoͤrner allermeist voͤllig ausreifen konnten. So lag also das Hauptresultat, daß nur voͤllig reife, voͤllig ausgewachsene Samenkoͤrner keinen Brand geben, zu Tage. Die Lehre ergibt sich also von selbst; „man lasse den Samen, Dinkel und Weizen voͤllig ausreifen, sondere zur Aussaat die vollkommensten Koͤrner ab, beseitige alle schwaͤchlichen Koͤrner aus der Saatfrucht, so wird man vom Brand verschont bleiben.“ Diese von der Natur gegebene Lehre ist unfehlbar, und wenn nicht zu dike Saat das ganze Wachsthum hindert oder zu unguͤnstige Witterung das Gedeihen stoͤrt, so kann man auf vollkommen gesunde Fruͤchte hoffen. Alle Beizen werden nie zum gewuͤnschten Ziele fuͤhren. (Riecke's Wochenblatt 1843, Nr 26.) Knoͤller.