Titel: | Verbesserungen an Trichtern zum Einfüllen von Flüssigkeiten in Gefäße, worauf sich John Mac Innes, Chemiker zu Liverpool, am 20. April 1843 ein Patent ertheilen ließ. |
Fundstelle: | Band 91, Jahrgang 1844, Nr. XXXVII., S. 138 |
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XXXVII.
Verbesserungen an Trichtern zum Einfuͤllen
von Fluͤssigkeiten in Gefaͤße, worauf sich John Mac Innes, Chemiker zu Liverpool, am 20. April 1843 ein Patent ertheilen
ließ.
Aus dem London Journal of arts. Dec. 1843, S.
329.
Mit Abbildungen auf Tab.
II.
Innes' Trichter mit Luftrohr.
Vorliegende Verbesserungen bestehen:
1) in der Anbringung eines Luftrohres an Trichtern, welches die beim Füllen eines
Gefäßes verdrängte Luft außer Stand sezt, den freien Eintritt der Flüssigkeit zu
hemmen;
2) in der Anordnung eines Ventiles in Verbindung mit dem erwähnten Luftrohre, um
irgend einen Theil der Flüssigkeit in dem Trichter zurükzubehalten, während man
denselben von dem gefüllten Gefäß entfernt;
3) in der Anordnung eines Luftrohres an Trichtern, in Verbindung mit einem andern
Rohre, welches mit einer Pfeife versehen ist, die ein Zeichen gibt, wenn das Gefäß
voll oder beinahe voll ist, und somit dem aus dem Ueberfließen entstehenden Verluste
vorbeugt.
a, a, a, Fig.
27, ist das nach der Trichterform gebogene Luftrohr, dessen eines Ende an
die untere Mündung c des Trichterrohres befestigt ist;
d, d ist ein Tuchlappen
oder ein anderer weicher Stoff, der den Zwek hat, einen dichten Schluß zwischen dem
Trichter und dem Hals des Gefäßes herzustellen. Die kleine Mündung b, durch welche die Luft entweicht, liegt etwas über dem
Ende des Trichterrohrs. Wenn nun die Flüssigkeit eingefüllt wird, so entweicht die
verdrängte Luft frei und ungehindert durch die Mündung b, bis die steigende Flüssigkeit diese Mündung bedekt. Ist das leztere der
Fall, so kann keine Luft mehr entweichen, mithin kann auch die etwa nachgefüllte
Flüssigkeit nicht in das Gefäß fließen, sondern bleibt in dem Trichter stehen.
Diesen Ueberschuß müßte man nun vor dem Abnehmen des Trichters zurükgießen, indem
man das Gefäß gehörig neigte. Fig. 28 zeigt jedoch die
Anwendung eines Ventils, durch welches die Flüssigkeit nach Abnahme des Trichters in
demselben zurükgehalten wird. e ist ein an die untere
Trichtermündung schließendes Kegelventil, dessen Spindel f, f durch den Steg h eine Führung erhält. Bei i ist in die
Spindel f, f eine Schraube
geschnitten, die in der Mutter g spielt und somit ein
beliebiges Heben oder Senken des Ventils gestattet. In Fig. 29 bezeichnet a, a das Luftrohr; k, k das Pfeifenrohr; m die Pfeife; p eine
Oeffnung in dem Luftrohr, durch welche die Luft frei entweichen kann; n eine in dem vergrößerten Durchschnitte Fig. 30
deutlicher sichtbare
Oeffnung zwischen der Pfeife und dem Luftrohre. Diese Oeffnung hat den Zwek, einem
Theil der durch die Röhre a, a strömenden Luft zu gestatten durch den Spalt der Pfeife zu entweichen,
und zwar in einer Richtung, welche der durch die Pfeife strömenden Luft
entgegengesezt ist. Diese Anordnung hindert so lange die Pfeife zu tönen, bis der
conträre Luftstrom durch die steigende und die Mündung b
bedekende Flüssigkeit gehemmt wird. Die Luft kann demnach während das Gefäß gefüllt
wird, durch beide Röhren a und k frei und ungehindert entweichen; sobald aber die Flüssigkeit die Mündung
b erreicht, gibt die Pfeife ein Warnungszeichen,
indem sie so lange ertönt, bis auch die Mündung l unter
Wasser steht. Die Dauer des Warnungszeichens hängt von dem Abstande beider Mündungen
b und I ab.
Der Patentträger bemerkt schließlich, daß er die erste und zweite Verbesserung im
Allgemeinen bei kleineren Trichtern zum Füllen von Glasflaschen und dergl. und die
dritte Verbesserung bei größern Trichtern zum Füllen von Fässern anwendet.