Titel: Ueber das sogenannte Anti-Chlor und dessen Anwendung in der Papierfabrication; von Dr. Kunheim.
Autor: E. D.
Fundstelle: Band 94, Jahrgang 1844, Nr. LXVIII., S. 314
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LXVIII. Ueber das sogenannte Anti-Chlor und dessen Anwendung in der Papierfabrication; von Dr. Kunheim. Ueber das Anti-Chlor und dessen Anwendung in der Papierfabrication. Bekanntlich ist eine der Hauptoperationen bei der Fabrication des Schreib- und Drukpapiers das Bleichen der Papiermasse im Holländer. Von dem Bleichen hängt die Weiße des Papiers ab, an welche Eigenschaft in der jezigen Zeit der technischen Fortschritte sehr große Ansprüche gemacht werden. Die Chorbleiche bietet das Mittel dar, diesen Ansprüchen zu genügen, aber je kräftiger die Wirkung des Chlors ist, um so sorgfältiger muß das überschüssige Chlor, so wie die durch dasselbe gebildete Salzsäure aus der Papiermasse wieder entfernt werden, damit man sicher seyn könne, daß das Papier nach Jahren nicht an Haltbarkeit, noch der Druk oder die Schrift an Deutlichkeit verlieren. So mannichfache Wege schon eingeschlagen worden sind, um dieses Ziel zu erreichen, so viele Mittel zu dem erwähnten Zwek in Vorschlag gebracht und ausgeführt worden sind, so hat sich doch keines als praktisch bewährt, und man ist immer wieder darauf zurükgekommen, die oben erwähnten, dem Papier schädlichen Stoffe, das Chlor und die Salzsäure bloß durch wiederholtes hinreichendes Auswaschen zu entfernen. Dieses Auswaschen führt aber den Nachtheil mit sich, daß das dabei angewendete Wasser bei der Wiederholung jeder Operation einen kleinen Theil Papiermasse mit aufnimmt und fortspült; darum wenden allzusparsame Fabrikanten leicht zu wenig Wasser an. Diesem Uebelstand ist jezt durch die Einführung des sogenannten Anti-Chlors abgeholfen, von welchem Präparat auf der deutschen Gewerbe-Ausstellung zu Berlin Muster in Krystallform von der chemischen Productenfabrik der HHrn. Kunheim und Comp. in Berlin ausgestellt waren. Das Anti-Chlor besteht aus einfach-schwefligsaurem Natron, und sein technischer Name Anti-Chlor zeigt gleich seine Bestimmung an. Ein sehr geringer Zusaz des aufgelösten Salzes zur Papiermasse im Holländer reicht hin, um das in derselben enthaltene schädliche freie Chlor zu binden und in unschädliches Kochsalz zu verwandeln, wobei es selbst durch Zerlegung seiner Bestandtheile zu einem eben so unschädlichen Salz, zu Glaubersalz wird. Beide leicht löslichen Salze bedürfen nur eines sehr geringen Auswaschens, so daß die Erfahrungen, welche bis jezt gemacht sind, dieses Verfahren als praktisch beurkunden. (Berl. Gewerbe-, Indr. und Handelsblatt 1844, Bd. XIII S. 50.) Zusaz. Das Quantum Anti-Chlor, welches erforderlich ist, um das in der Papiermasse enthaltene Chlor unschädlich zu machen, hängt natürlich ab: 1) von der Menge des zu bleichenden Stoffes, 2) von der Menge des angewandten Chlorkalks, 3) von der Zeit, während welcher der Stoff der Chlorkalk-Auflösung ausgesezt war. Wenn sogenannter Halbzeug gebleicht wird, jeder Holländer 60 bis 70 Pfd. Papierstoff enthält und die angewandte Chlorkalk-Auflösung 4° Baumé hat, sind auf jedes Pfund Chlorkalk-Auflösung an Antichlor-Auflösung von 21° Baumé erforderlich: nach 1stündiger Wirkung auf den Stoff, 1/2 Pfund Antichlor-Auflösung 2    – 1/4 3    – 1/5 4    – 1/6 5    – 1/7 6    – 1/8 Dieses Verhältniß gilt nicht nur beim Bleichen in den Holländern, sondern auch wenn man den Stoff in Bütten längere Zeit dem Chlorkalk-Bade aussezt. Da die Wirkung des Anti-Chlors fast augenbliklich erfolgt, so ist es vortheilhaft dasselbe so spät als möglich anzuwenden, also etwa 3/4 Stunden bevor der Stoff fein genug gemahlen ist. Auf folgende Weise kann man sich überzeugen, ob jede Spur von Chlor aus dem gebleichten Stoff durch das Anti-Chlor entfernt worden ist: man rührt 1/2 Loth Stärke mit einigen Lothen kaltem Wasser an, und gießt dann noch 1 Pfund heißes Wasser dazu; nachdem diese Stärke-Auflösung etwas erkaltet ist, versezt man sie mit 1/2 Quentchen Jodkalium (Kali hydriodicum). Mit dieser Auflösung von Stärke und Jodkalium betupft man den zu untersuchenden Stoff; enthält er noch eine Spur Chlor, so entsteht eine dunkelviolette Färbung, außerdem zeigt sich keine Veränderung. Die Erscheinung der blauen Farbe ist also ein Beweis, daß der Papiermasse noch Antichlor-Auflösung zugesezt werden muß. Im Handel kommt jezt wasserfreies Antichlor vor; man erhält solches (auf ähnliche Weise wie man Natron-Bicarbonat mittelst kohlensaurem Gas und noch 1 Atom Wasser enthaltendem einfach-kohlensaurem Natron bereitet), wenn man 1 Pfd. Sägespäne mit 3 Pfd. Schwefelsäure von 66° Baumé in einem Glaskolben allmählich bis zum gelinden Kochen erhizt, das sich entwikelnde Gas behufs seiner Abkühlung zuerst durch eine mit wenig Wasser versehene Woulfe'sche Flasche und dann in den Raum zwischen dem eigentlichen und einem zweiten durchlöcherten Boden eines cylindrischen Behälters leitet, worin 4 Pfd. wasserfreies einfach-kohlensaures Natron, etwa auf mit Leinwand überspannten Eisenringen, schichtenweise übereinander ausgebreitet sind. E. D.