Titel: Bericht über die Versuche, welche im Hafen zu Toulon mit dem Marine- oder Schiffleim angestellt wurden.
Fundstelle: Band 97, Jahrgang 1845, Nr. XXXVI., S. 136
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XXXVI. Bericht uͤber die Versuche, welche im Hafen zu Toulon mit dem Marine- oder Schiffleim angestellt wurden.Nach einer der Redaction mitgetheilten Copie des (franz.) Originals. Versuche mit dem Marine- oder Schiffleim. Eine Ministerial-Depesche vom 6. Novbr. 1843 ertheilte den Befehl, im Hafen zu Toulon mit dem (Jeffery'schen) Marine- oder Schiffleim (Glue-Marine) mehrere Versuche anzustellen, wozu der Marine-Präfect eine Commission ernannte, die aus den HHrn. Briet, Schiffcapitän, als Präsidenten, Sochet, Marine-Ingenieur, für welchen später Hr. Doriau, Unter-Ingenieur der Marine, als Ersazmann eintrat, Lambert, Wasserbau-Ingenieur, und de la Boissière, Marine-Untercommissär, bestund. Die Versuche sollten sich erstreken 1) auf die Verfertigung zusammengefügter (eingelegter) Korb-Mastbäume; 2) auf die Conservirung unter Wasser liegenden Holzes und Schiffskiele; 3) auf das Kalfatern von Schiffen; 4) auf das Zusammenfügen von Steinblöken und Ueberziehen von Mauerwerk. Die Commission dehnte ihre Instruction noch auf die Anwendung des Schiffleims zum Conserviren des Eisens und schwarzen Eisenblechs aus, wobei sie vorzüglich die Kiele der eisernen Schiffe im Auge hatte. Wegen verspäteter Ankunft des Hrn. Jeffery, des Erfinders des Schiffleims, welcher die zwekmäßigsten Verfahrungsweisen der Anwendung dieser neuen Substanz angeben sollte, konnten die Versuche vor dem Junius 1844 nicht begonnen werden, und nur die das Kalfatern der Verdeke und Conserviren des unter Wasser befindlichen Holzes, der Schiffkiele und des Eisenblechs betreffenden sind so weit vorgeschritten, daß die Commission ihre Ansicht darüber auszusprechen vermag. Die Commission wandte, den Anleitungen des Hrn. Jeffery zufolge, den Schiffleim nacheinander zum Kalfatern der Kampanjen (obersten Hintertheile) des Dampfschiffs „Titan“, des Seeschiffs „Ocean“ und der Fregatten „Iphigenie“ und „Proserpina“ an und es wurde dabei wie folgt verfahren. Auf dem „Titan“ wurden am 7. Junius 1844 die Fugen des Bakbords mit einer einzigen Portion Werg (une seule étoupe), die 2 Centimeter tief und 5 Millimeter breit eingestopft wurde, kalfatert und bis auf die Oberfläche des Bakbords mit Schiffleim überzogen. Die Fugen des Steuerbords wurden ohne Werg kalfatert. Man machte zwischen jede Schiffsverkleidung eine 25 Millimeter tiefe und 5 Millimeter weite Fuge die mit Schiffleim ausgefüllt wurde; dabei bediente man sich des Leimes A und des Leimes C (siehe polytechn. Journal Bd. XCIV S. 16) in gleichen Quantitäten mit drei Procent flüssigen Leims. Die Kampanje (dunette) des „Titans“ blieb den ganzen Sommer 1844 hindurch an der Sonne, ohne ein einzigesmal naß zu werden und beim Eintreten der Winterregen ließen die Fugen keinen Tropfen Wasser hindurch. Der Schiffleim blieb an der Verkleidung haften bei allen Bewegungen, die sie in Folge von Trokene oder Feuchtigkeit machte. Im erstern Fall blieb er in der Fuge, welche sich erweiterte, und im leztern trat er heraus und bildete einen Wulst, der ohne große Anstrengung nicht hinweggenommen werden konnte. Zwischen beiden Arten der Kalfaterung mit Schiffleim wurde gar kein Unterschied wahrgenommen, es sey denn, daß die Fugen, welche Werg enthalten, den Leim, wenn die Verkleidung sich auseinanderbegibt, mehr heraustreten lassen. Die Kampanje des Seeschiffs „Ocean“ wurde mehrmals kalfatert, ohne daß es möglich gewesen wäre die Fugen zu verstopfen. Nachdem der Theer sorgfältig von den Fugen hinweggenommen und Werg 2 Centimeter tief gestopft worden war, ließ die Commission dieselben mit Leim A und Leim C in gleichen Quantitäten, mit 3 Proc. flüssigem Leim vermengt, ausfüllen. Seitdem lag der „Ocean“ den Rest des Jahres 1844 vor Tunis auf Station und kehrte im Monat December nach Toulon zurük, nachdem er sehr schlechter Witterung ausgesezt gewesen war, ohne daß die Kalfaterung seiner Kampanje in ihrer Vollkommenheit etwas verloren hätte. Die Kampanje der „Iphigenie“ war am 2. und 6. August, ohne Werg in die Fugen zu bringen, ausgeführt worden; man machte in den Verkleidungen eine 5 Millimeter weite und 16 Millimeter tiefe Fuge, die mit einem Gemenge des Leims A und des Leims C, lezteren in etwas größerem Verhältniß und 4 Proc. flüssigen Leims ausgefüllt wurde. Die Quantität des Leims C und des flüssigen Leims ist hier aus dem Grunde etwas größer, weil die Rükstände der vorausgehenden Versuche, welche einen Theil des zur Elasticität des Leims nothwendigen ätherischen Oehls verloren hatten, dazu verwendet wurden. Die „Iphigenie“ schiffte in sehr schlechten Meeren, ihre Kampanje wurde stark strapazirt und die Schiffleim-Kalfaterung ist noch ganz unversehrt. Die am „Ocean“ und der „Iphigenie“ gemachte Erfahrung gibt den Beweis, daß der Schiffleim den Bewegungen des Schiffs zur See vollkommenen Widerstand leistet und der Vorderseite der Verkleidungen nicht anzuhaften aufhört, sogar wenn die Fugen in Folge der Strapazen des Schiffes sich zu öffnen anfangen. Die Kampanje der „Proserpina“ wurde am 10. Julius 1844 auf dieselbe Weise wie die der „Iphigenie“ präparirt; da diese Fregatte aber nach den Antillen abgegangen und noch nicht wieder zurükgekommen ist, konnte die Commission den Zustand ihrer Kalfaterung nicht untersuchen. Obige Resultate thun klar dar, daß die Kalfaterung mit dem Schiffleim der gewöhnlichen Kalfaterung, um die Fugen wasserdicht zu machen, bei weitem vorzuziehen ist. Denselben Vorzug verdient er hinsichtlich seiner Dauerhaftigkeit, indem er an den Schiffen, wo er nun seit 8 Monaten in Anwendung ist, noch nicht den geringsten Schaden gelitten hat, während die Kalfaterung mit Theer nach derselben Zeit wieder neuerdings vorgenommen werden muß. Noch einen wichtigen Vortheil gewährt der Schiffleim vor dem Theer: daß er nämlich erst bei weit höherer Temperatur schmilzt. In heißen Gegenden ist es oft der Fall, daß der Schiffstheer sich so erweicht, daß er durch die Fugen dringt und sich an die Füße hängt. Dieser Uebelstand kam auf den mit Schiffleim kalfaterten Schiffen nicht vor. Es sind nun noch die respectiven Kosten der beiden Arten der Kalfaterung zu vergleichen. Ehe wir aber diese Vergleichung anstellen, muß bemerkt werden, daß die Kalfaterung mit Schiffleim große Dauerhaftigkeit gewährt, die vielleicht jener der Verkleidungen selbst gleich kömmt, ohne daß jedoch die Commission dieß behaupten kann; die Fugen müssen so tief hinunter ausgefüllt werden, daß sie noch kalfatert sind, wenn die Verkleidungen auch das Minimum ihrer Dike erreicht haben. Bei einer Verkleidung also von 8 Centimeter Dike und darüber müssen die Fugen 4 Centimeter tief ausgefüllt werden; denn diese Verkleidungen würden nicht mit neuen verwechselt, wenn ihre Dike sich auch um 2 bis 3 Centimeter vermindert hätte. Die geringste Tiefe, welche für die Verkleidung unter 8 Centimeter zugelassen werden könnte, wäre 3 Centimeter. Wenn bei den angestellten Versuchen nicht so verfahren wurde, so geschah dieß, um den bedeutenden Arbeitslohn zu ersparen, welcher für das Präpariren der Fugen der auf den Dekbalken schon befestigten Verkleidung nothwendig gewesen wäre. Wir geben sonach die Kosten der Kalfaterung mit Schiffleim unter Annahme von 3 und 4 Centim. tiefen Fugen an. Man brauchte zu den Fugen des Steuerbords der Kampanje des „Titan“ 38 Kilogr. harten Leims, 1,20 Kilogr. flüssigen Leims und 8 Arbeitstage der Kalfaterer. Vom harten Leim kostet das Kilogramm 1 Fr. 50 Cent.; vom flüssigen Leim 70 Centimes. Nimmt man diese Preise an und rechnet man 1 Fr. 50 Cent. als mittlern Taglohn, so gibt dieß den Betrag von 69 Fr. 84 Cent. Die Anzahl der in den Fugen enthaltenen Meter ist 313. Der laufende Meter kömmt mithin auf (69 Fr. 84 Cent.)/313, oder zwei und zwanzig Centimes zu stehen. Wäre der Leim 3 und 4 Centimeter tief eingebracht worden, statt 25 Millimeter, so wäre der laufende Meter auf sechsundzwanzig und fünfunddreißig Centimes gekommen. Die Anzahl der Arbeitstage wächst jedoch nicht im Verhältniß zur Tiefe, indem ein Theil derselben zum Wegschaffen des außerhalb der Fugen verbreiteten Leims verwendet wird. Es muß ferner zu den Kosten von 26 und 35 Centimes der Taglohn hinzugerechnet werden, um zwischen den Verkleidungen die zur Aufnahme des Schiffleims bestimmten Fugen herzurichten. Dieser Taglohn, welcher bei angelegter Verkleidung sich ziemlich hoch beliefe, beschränkt sich auf eine 3 bis 4 Centimeter breite und 5 Millimeter tiefe Belegung (feuillure), welche vor dem Anlegen der Verkleidung gemacht und von welcher der laufende Meter zu 15 Cent. in der Schreinerei im Hafen zu Toulon bezahlt wird. Rechnet man diese 15 Cent. dazu, so ist 41 Cent. und 50 Cent. der Preis des laufenden Meters für die Kalfaterung mit Marineleim zu 3 und 4 Centimeter Tiefe ohne Werg. Bei derselben Berechnung auf den Fregatten „Iphigenie“ und „Proserpina“ ergaben sich für erstere 46 und 56 Cent. für den laufenden Meter und für die leztere 47 und 57 Cent. Das Mittel der Kosten, die sich für den „Titan“, die „Iphigenie“ und „Proserpina“ ergaben, beträgt demnach für die Kalfaterung zu 3 Centimeter Tiefe 45 Centimes, und für die zu 4 Centimeter Tiefe 54 Cent. und dieß kann daher als der Preis für den laufenden Meter Kalfaterung mit Marineleim ohne Werg für die beiden Fälle der Verkleidung von Tannenholz unter 8 Centimeter Dike und darüber angenommen werden. Um den Kostenpreis der Schiffleim-Kalfaterung mit Werg zu erhalten, müssen von obigen Zahlen die 15 Cent. für das Zurichten der Fugen zwischen den Verkleidungen abgerechnet und der Werth des in die Fugen gebrachten Wergs und der für das Einbringen desselben zu bezahlende Taglohn hinzugerechnet werden. Nun waren für die 313 Meter Fugen am „Titan“ 20 Kilogr. Werg à 36 Cent. und 16 1/2 Taglöhne à 1 Fr. 50 Cent. erforderlich, was zusammen 31 Fr. 95 Cent., oder 10 Cent. für den laufenden Meter ausmacht. Diese leztere Art der Kalfaterung mit Schiffleim würde demnach ungefähr um 13 bis 22 Cent. für den laufenden Meter billiger zu stehen kommen, als die Kalfaterung ohne Werg; allein sie hat den Uebelstand, den Schiffleim mehr aus den Fugen treten zu lassen, wenn die Verkleidung sich auseinander begibt, mehr Kalfaterer zu erfordern und hiedurch die gute Ausführung minder sicher zu gewähren. Die Commission hält also dafür, daß die Schiffleim-Kalfaterung ohne Werg vorzuziehen sey. Wir vergleichen nun den Werth dieser Kalfaterung mit der gewöhnlichen mit Werg und Schiffstheer. Die erste gewöhnliche Kalfaterung auf einem Verdek von Tannenholz kömmt per Meter aus 11 Cent. und jede neue Kalfaterung auf 7 Cent., Material und Arbeitslohn zusammen, zu stehen. Von diesen Kosten kommen wenigstens 5/7 auf den Arbeitslohn. Die zweite Kalfaterung hat in der Regel vier Monate nach der ersten zu geschehen und jede neue acht Monate darauf. Nach drei Jahren kömmt die gewöhnliche Kalfaterung eben so hoch zu stehen, wie die Kalfaterung mit Schiffleim von 3 Centimeter Tiefe und nach Verlauf von 3 Jahren 8 Monaten so hoch wie die von 4 Centimeter Tiefe. Die Kalfaterung mit Schiffleim braucht also nur 3 Jahre oder 3 Jahre und 8 Monate auszuhalten, um nicht kostspieliger zu seyn, als die gewöhnliche. Ohne sich nun hierüber mit Gewißheit aussprechen zu können, indem die Versuche erst vor kurzer Zeit begonnen wurden, hofft die Commission dennoch, daß dieses Resultat erreicht, ja sogar noch übertroffen werde. Uebrigens wurde die Vergleichung bezüglich Verkleidungen von Tannenholz angestellt; nähme man nun aber Eichenholz in Anschlag, welches klameiet (mit dem Klameieisen kalfatert) werden müßte, wie dieß manchmal mit solchen von Batterien auf Schiffen und Fregatten der Fall ist, so käme die erste Kalfaterung mit Theer auf 33 Cent. per Meter, und jede nachfolgende auf 11 Cent., und es wäre also der Kostenunterschied zwischen den beiden Arten der Kalfaterung um vieles geringer, indem die Kosten mit Schiffleim nur um 5 Cent. höher ausfallen würden, da die Belegung (les feuillures) auf Eichenholz 20 Cent. statt 15 kosten würde. Außerdem wären bei den Kosten der gewöhnlichen Kalfaterung auch in Rechnung zu bringen: die oft durch sie nothwendig gemachte Versezung der Verschläge, die in den Kammern des Schiffraums in Folge der unvollkommenen Kalfaterung eintretenden Verluste durch Verderben der Lebensmittel, das Zugrundegehen des Schiffrumpfes aus gleicher Ursache, welche Uebelstände alle durch den Schiffleim vermieden werden, der außerdem noch den großen Vorzug hat, das Schiffsvolk vor Feuchtigkeit zu schüzen. Die Wichtigkeit dieser Betrachtungen ist einleuchtend, wenn der Werth derselben sich auch nicht durch Zahlen bestimmen läßt. Kurz wiederholt, verdient die Kalfaterung mit Marineleim bei weitem den Vorzug vor der gewöhnlichen Kalfaterung, um die Fugen wasserdicht zu machen; der Mehrbetrag ihrer ersten Kosten gegen diese wird durch ihre Vorzüge und ihre längere Dauer wohl aufgewogen. Die Commission hält es sonach für vortheilhaft für den Staat, den Schiffleim anstatt des Schiffstheers und Wergs einzuführen. Sie empfiehlt die Anwendung des Marineleims ohne Werg bei allen neu zu bauenden Schiffen, die Beibehaltung des Wergs aber nur bei den zur Zeit schon verkleideten Schiffen, wo es zu kostspielig wäre, zwischen den Verkleidungen eine Fuge anzubringen. Die Commission schritt, ebenfalls unter Leitung des Hrn. Jeffery, zu folgenden Versuchen, um sich von der Zwekmäßigkeit des Schiffleims als Schuzmittel gegen das Seegewürm, die Seegewächse und Schaalthiere zu überzeugen, welche die im Meerwasser befindlichen Gegenstände angreifen. Sie ließ einen Kasten Herrichten, von welchem vier Seiten jede aus 5 Tannenholzbrettern von 1,55 Meter Länge und 23 Centimeter Breite bestund, die übrigen zwei Seiten aber leer blieben. Die vier vollen Seiten wurden mit den Buchstaben A, B, C und D und die Bretter jeder Seite mit den Ziffern 1, 2, 3, 4, 5 bezeichnet. Die äußern Seiten der Bretter 1, 2, 4 und 5 der Seiten A, B und C wurden wie folgt zubereitet. Zuerst wurde eine Schicht flüssigen Leims aufgetragen, der vermengt war mit 5 Proc. harten Leims und 2 Proc. einer vergifteten Flüssigkeit, die aus einem Drittheil Queksilbersublimat in 2 Drittheilen Holzgeist aufgelöst, bestund. Nachdem diese Schicht getroknet war, ließ man nacheinander zwei Schichten flüssigen Leims auftragen, der mit einem Drittheil harten Leims vermengt und auf dieselbe Weise wie die erste vergiftet war; hierauf noch eine Schicht Queksilbersublimat in Holzgeist aufgelöst. Endlich überzog man einen horizontalen Streifen von 25 Centimeter Breite mit einer Mischung von flüssigem Leim, hartem Leim und Theer. Die Außenseiten der Bretter 1, 2, 4 und 5 der Seite D wurden mit einer Schicht harten Leims und einer Schicht vergifteter Flüssigkeit überzogen. Die Bretter Nr. 3 endlich von jeder Seite erhielten gar keine Zubereitung mit Ausnahme eines 50 Centimeter breiten, horizontalen Streifens, welcher mit einer Schicht flüssigen Leims und harten Leims, in gleichen Quantitäten vermengt und einer Schicht vergifteter Flüssigkeit überzogen wurde. Diese am 10. Junius 1844 angefangenen Operationen waren am 27. desselben Monats beendigt, wo dann der Kasten in einem Theil des Binnenhafens zu Toulon in das Wasser gebracht wurde, welcher Theil wegen der hier sehr häufigen Angriffe des Seegewürms und der Seegewächse bekannt ist. Die Commission ließ den Kasten am 9. Septbr. 1844 zum erstenmal wieder ans Land bringen. Die nicht präparirten Bretter waren von Würmern stark verstochen und mit Schaalthieren und Pflanzen überzogen; die präparirten Bretter hingegen zeigten keine Spur von Wurmstichen; jedoch war unter diesen lezten jener Theil, welcher auf seiner Oberfläche keine Schicht vergifteter Flüssigkeit erhalten hatte, ebenfalls mit Gewächsen und Schaalthieren überzogen, während der andere nur schwache Spuren zeigte, die überdieß nicht stark anhafteten. Die Seite D des Kastens und der präparirte Theil der Bretter Nr. 3 waren etwas weniger rein als die Seiten A, B und C. Der Kasten wurde wieder ins Wasser gebracht und am 15. Januar 1845 ein zweites Mal untersucht. Er fand sich beinahe in allen Stüken von derselben Beschaffenheit wie bei der ersten Untersuchung; die Wurmstiche, Pflanzen und Schaalthiere waren an denselben Stellen wie das erstemal und die andern Theile zeigten davon nur geringe Spuren. Der Schiffleim haftete noch stark an, ausgenommen an der Seite D des Kastens und auf den Brettern Nr. 3, wo er anfing sich abzuschuppen. Es geht aus diesen Versuchen hervor, daß der vergiftete Schiffleim das Holz vor dem Wurmstich schüzt, daß die Auflösung des Queksilbersublimats, auf den Schiffleim aufgetragen, wenigstens eine gewisse Zeit lang, die unter Wasser befindlichen Flächen gegen die Seegewächse und Schaalthiere schüzt, und daß der flüssige Schiffleim, mit 30 Proc. harten Leims vermischt, dem harten Leim und dem mit einer größern Quantität harten Leims vermengten flüssigen Leim vorzuziehen ist. Die mit einem Boot und dem Kiele des Schooners „Topas“ angestellten Versuche bestätigen obige Resultate. Da die erste Auftragung von Schiffleim auf dem Boote nicht gehörig geschehen war, wurde es vom 24. Septbr. bis 2. Oktober auf folgende Weise präparirt. Der Kiel wurde mit zwei Schichten flüssigen und harten Leims in gleichen Quantitäten, mit 6 Proc. Gift vermengt, überzogen; dann mit drei Schichten vergifteter Flüssigkeit, die mit 8 Proc. flüssigen Leims vermischt war. Die Quantität des Gifts wurde vermehrt, um die Wirkung der im Mittelmeer sehr starken See-Vegetation besser zu bekämpfen. Das Boot wurde am 14. Januar 1845 ans Land gebracht und der Kiel desselben zeigte nicht die geringste Spur von Vegetation. Den Schooner „Topas“ anbelangend, erhielt sein Kiel am Steuerbord eine Schicht flüssigen Leims, die mit 5 Proc. harten Leims vermengt und vergiftet war, am Bakbord aber eine Schicht derselben, nur nicht vergifteten, Masse. Diese Operation geschah auf dem Stapel vom 20. bis zum 26. Junius 1844. Der Schooner ging am 11. Sept. 1844 in den innern Hafen, um zwei neue Schichten flüssigen Leims, vermischt mit 30 Proc. harten Leims und 5 Proc. Gift, und zwei Schichten vergifteter Flüssigkeit, vermischt mit 8 Proc. flüssigen Leims, zu erhalten. Der Kiel, der Vordersteven und der Hintersteven wurden mit Kupfer beschlagen, weil der Marineleim-Ueberzug durch Reibung zum Theil weggerissen werden könnte. Das Kupfer wurde übrigens eben so überzogen wie das lebendige Werk. Der „Topas“ ging am 25. Septbr. 1844 aus dem innern Hafen und bis jezt ist noch keine Spur von Wurmstichen und von Seegewächsen an dem Kiele, wenigstens nicht in der Nähe der Tauchlinie zu bemerken, wo sie doch immer am reichlichsten zu finden sind. Die Kosten dieses Verfahrens die Kiele zu präpariren sind verschieden je nach dem Verhältniß des harten Leims und des Gifts. Bedient man sich der Quantitäten wie bei dem „Topas“, welche die besten zu seyn scheinen, so erhält man folgende Resultate. Es wurden für diesen Schooner verbraucht 40 Kilogr. harten Leims zu 1 Fr. 50 Cent.; 142 Kilogr. flüssigen Leims zu 0,70 Cent.; 30 Kilogr. vergifteter Flüssigkeit zu 7 Frcs. und 25 Arbeitstage der Kalfaterer zu 1 Fr. 50 Cent., was die Summe von 406 Fr. 90 Cent. ausmacht. Die präparirte Fläche beträgt 165 Quadratmeter; der Quadratmeter kömmt also auf 2 Fr. 47 Cent., ein viel geringerer Betrag als 29 Fr. 25 Cent., auf welchen im Touloner Hafen der Kupferbeschlag, Material und Arbeitslohn zusammen, zu stehen kömmt. Es wäre nun die Dauerhaftigkeit des Schiffleim-Ueberzuges und des Kupfers zu vergleichen. Die Commission kann die Zeit, wie lange der Schiffleim und das Gift die Kiele schüzen, noch nicht genau angeben; ihre Versuche dauern noch nicht lange genug und wurden außerdem mit unbeweglichen Körpern angestellt, während ausgemacht ist, daß die Gewächse sich an die in Bewegung begriffenen Körper, wie an die Kiele der fahrenden Schiffe, viel weniger anhängen. Nachdem die Zeit, während welcher der vergiftete Anstrich wirksam bleibt, verstrichen ist, muß das Schiff in den innern Hafen gebracht und sein Kiel mit frischen Giftschichten angestrichen werden. Vorausgesezt, wovon sich die Commission noch nicht überzeugen konnte, daß dieser neue Anstrich eben so wirksam sey wie der erste, so gleicht diese Operation das Puzen des Kupfers aus, welches jezt, vorzüglich bei Dampfschiffen, sehr häufig vorgenommen wird. Im Allgemeinen vermag die Commission sich nicht bestimmt darüber auszusprechen, doch erscheinen ihr die erhaltenen Resultate hinlänglich vortheilhaft, um es nüzlich zu erachten, die Sache jezt im Großen auszuführen, und zwar bei Schiffen, welche für schnelle Fahrten bestimmt sind. Die Commission stellte überdieß mehrere Versuche über das Conserviren des Eisenblechs mittelst Schiffleims in der Absicht an, sich desselben auch zu eisernen Schiffen zu bedienen. Sie verglich diesen Anstrich mit dem Mennig-Anstrich. Sie ließ fünf Eisenbleche nehmen, wovon das erste gar keine Zubereitung erhielt, das zweite zwei Schichten eines Anstrichs von Mennig, die drei andern aber auf folgende Weise präparirt wurden: man bezeichnete ihre eine Seite mit den Nummern 1, 2, 3, 4, 5 und 6. Die Fläche 1 erhielt eine Schicht harten Leims, die Hälfte vom Leim A, die andere vom Leim C, ohne Gift, dann eine Schicht Gift. Die Flächen 2, 3 und 4 erhielten auf einem Drittheil ihrer Ausdehnung eine Schicht vergifteten flüssigen Leims, dann 2 Schichten vergifteten flüssigen Leims, vermischt mit einem Drittheil harten Leims endlich eine Schicht Gift. Die Fläche 5 erhielt 2 Schichten Mennig, eine Schicht vergifteten flüssigen Leims und eine Schicht Gift. Die Fläche 6 endlich erhielt 2 Schichten Mennig und 2 Schichten Gift. Diese Zubereitungen geschahen zur selben Zeit wie mit dem Kasten und die Eisenbleche wurden zugleich mit jenem ins Wasser gebracht und am 9. September herausgenommen. Die Commission fand das nicht präparirte Eisenblech sehr stark gerostet und beschmuzt, das mit Mennig bestrichene Blech mit Seegewächsen und Schaalthieren bedekt und im Beginn zu rosten; das Blech 5 befand sich beinahe in demselben Zustande wie das vorhergehende, indem der Leim dem Mennig-Anstrich nicht anhaftete, wegen des darin enthaltenen Oehls; alle andern Flächen waren sehr schmuzig, mit Ausnahme jener Theile, welche zulezt mit einer Schicht Gift bestrichen wurden. Unter diesen lezten zeigten die Flächen 2, 3, 4 das vortheilhafteste Resultat; dann kam die Fläche 1 und endlich die Fläche 6, welche jedoch viel weniger schmuzig war als die bloß mit Mennig angestrichene Platte. Die Pflanzenkeime auf den mit Gift angestrichenen Flächen hingen nicht fest an, und wären leztere am Kiele gewesen, so hätte das Kielwasser wahrscheinlich hingereicht, um sie wieder verschwinden zu machen. Die Eisenbleche wurden wieder ins Wasser gebracht und am 14. Januar von der Commission zum zweitenmal besichtigt. Die Resultate waren wieder dieselben; nur bemerkte man, daß der Schiffleim dem Eisen besser anhängt als der Mennig, welcher sich abzuschuppen angefangen hatte, und daß der flüssige Schiffleim, mit einem Drittheil harten Leims vermischt, vor dem harten Leim den Vorzug verdient. Der Schiffleim schüzt folglich das Eisen vor Oxydation und die vergiftete Flüssigkeit, auf den Schiffleim aufgetragen, schüzt die Oberfläche des unter Wasser befindlichen Eisenblechs, wenigstens eine gewisse Zeit lang, vor den Seegewächsen und Schaalthieren. Er eignet sich hiezu offenbar besser als der Anstrich mit Mennig. Die respectiven Kosten dieser beiden Substanzen betreffend, kommt das Kilogramm flüssigen Schiffleims, mit einem Drittheil harten Leims vermischt, ungefähr so hoch zu stehen wie das Kilogramm Mennig-Anstrich und bedekt ziemlich eine gleichgroße Oberfläche. Es bliebe also beim Präpariren des Eisenblechs mit Schiffleim nur der Mehrbetrag der Kosten der vergifteten Flüssigkeit. Diese Differenz wird aber unstreitig durch die größere Dauer aufgewogen, was allerdings erst die Zeit zu entscheiden vermag. Der Schiffleim hat aber noch den sehr großen Vorzug für sich, weit weniger Schmuz anzunehmen als der Mennig. Dem Vorhergehenden zufolge glaubt die Commission, daß Versuche im Großen angestellt werden sollten mit den Kielen von Dampfschiffen und beantragt, den Schiffleim bei dem zu Toulon im Bau begriffenen „Cato“ in Anwendung zu bringen. Die Dampfschiffe anbelangend, deren Kiele schon den Mennig-Anstrich haben, wäre das Auftragen zweier Giftschichten ohne Zweifel vortheilhaft, wie die Blechplatte beweist, welche auf diese Weise präparirt wurde. Bezüglich der Anwendung des Schiffleims auf Mauerwerk konnte die Commission keine Versuche anstellen, weil sie nicht die geringste Anleitung hinsichtlich des dabei zu befolgenden Verfahrens erhielt, weder zur Vorbereitung der Oberflächen, noch zur Zusammensezung und Auftragung des fraglichen Ueberzugs; dem Erfinder selbst gingen hierüber positive Thatsachen ab. Uebrigens wäre das Gelingen solcher Versuche vielleicht auch keine völlig neue oder sehr wichtige Thatsache. Bekanntlich bedienen sich z.B. die Steinhauer des Gummilaks, des Hauptbestandtheils des Marineleims, um abfallende Splitter wieder anzukitten, und unter der Menge von Vorschriften für wasserabhaltende Ueberzüge bedient man sich nur des Oehlanstrichs oder des Steinkohlentheers im Großen, weil bei den übrigen der Preis mit dem beabsichtigten Zwek nicht in Verhältniß steht. Toulon, den 19. Febr. 1845. Die Mitglieder der Commission.