Titel: Anweisung zum Gebrauch des Garancins.
Fundstelle: Band 97, Jahrgang 1845, Nr. LVII., S. 218
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LVII. Anweisung zum Gebrauch des Garancins. Anweisung zum Gebrauch des Garancins. Das Berliner Gewerbe-, Industrie- und Handelsblatt Bd. XV S. 93 enthält folgende Vorschriften zum Färben mit Garancin, welche besonders für Türkischrothfärber wichtig sind: Erste Vorschrift. Beim Färben mit Garancin ist es nöthig das gewöhnliche Verfahren des Krappirens oder Absiedens gänzlich abzuändern und nachstehende Vorsicht zu beobachten: wenn man nämlich bemerkt, daß das Färbebad oder der Absud des Garancins sich röthet oder anfängt in Veilchenfarbe überzugehen, so wird demselben ein kleines Quantum Essigsäure oder Holzessig unter Beobachtung der erforderlichen Vorsicht beigefügt; öfters bedarf es auch der Beimischung von etwas Kleie, wodurch bewirkt werden soll, daß der Farbeton des Absuds ins Hochgelbrothe übergehe; man verhüte daß er nicht ins Grünliche steche, denn in diesem Fall wäre Ueberfluß der angewendeten Zusäze vorhanden und dieß hätte gänzliche Untauglichkeit des Farbstoffs zur Folge. Man wolle dieses genau beobachten und wird dann gewiß mit diesem Product überall wo man es anwendet, gute Farben herausbringen, und sich vorzugsweise des Garancins bedienen; wo aber jene Vorschriften nicht berüksichtigt und die erforderliche Vorsicht unterlassen wird, da ist jeder Erfolg unmöglich. Wenn anfänglich das Gelingen nicht vollständig wäre, oder man bei den ersten Versuchen zweifelhaft seyn sollte, so beginne man damit, das Garancin entweder zu 1/2, 1/3 oder 1/4 Theil mit gewöhnlichem Krapp vermischt anzuwenden, indem es mit diesem sich sehr leicht verbindet. Auf diese Weise hat man damit in Rouen begonnen, bis man endlich in der Anwendung desselben eine solche Fertigkeit erlangte, daß man sich nun dessen ausschließlich bedient. Daß übrigens die Behandlung weder schwierig noch mühsam sey, geht aus dem Umstand hervor, daß solche in Rouen durch ganz gewöhnliche Arbeiter, gleichsam spielend, verrichtet wird. Die Hauptsache, wir wiederholen es, besteht darin, die Wirkung der Kalksalze, welche im Wasser enthalten sind und einen nachtheiligen Einfluß auf die Farbbestandtheile ausüben, zu vernichten, welches, wie schon oben erwähnt, durch Beimischung von ein wenig Essigsäure am besten erzielt wird; das Verhältniß wird durch den Farbeton des Bades bestimmt, welcher weder veilchenblau noch grün seyn darf, sondern hochgelbroth. Den obigen Vorschriften haben wir ferner beizufügen, daß man in einigen Rouener Fabriken, wo man dem lebhaften Farbeton der mit Garancin gefärbten Stoffe einen stärkern Grund geben wollte, durch Beimischung von Krapp nachhilft. In der Drukerei, welche am meisten davon Gebrauch macht, werden bei diesem Verfahren folgende Verhältnisse beobachtet: In einen Kessel, welcher 50 Zuber1 Zuber = 100 Pfd. Wasser. Wasser faßt, und in dem 10 Stük, jedes zu 50 Halstücher, gefärbt werden, kommen 10 Pfd. Garancin und 12 Pfd. gewöhnlicher gepulverter Krapp hinein; diesem werden bei einem Wärmegrad von 24–32° Reaumur zwei gewöhnliche Trinkgläser voll Essigsäure von 7 à 8° (Baumé), jedoch mit gehöriger Vorsicht beigemischt; das Ausfärben muß wenigstens 3 Stunden dauern, wovon 1/2 Stunde bei Siedhize. Wir haben Ursache zu vermuthen, daß das Wasser in Rouen kalkhaltiger sey als jenes der Flüsse in Mülhausen oder der Schweiz, und ist es da deßwegen genügend weniger Essigsäure oder Holzessig beizufügen; aus diesem Grund ist es thunlich, diese gleich von Anfang aber nur in ganz kleinen Dosen beizufügen, bis daß der violettfarbige Stich des Farbbades ganz verschwunden seyn wird. Mit dem zunehmenden Wärmegrad des Bades zeigt es sich dann bald, wie viel Säure es im Ganzen bedarf und kann dann für alle späteren Färbungen das gleiche Quantum schon beim Beginnen der Operation beigegeben werden. Wir bemerkten, daß selbst dem destillirten oder gereinigten Wasser noch etwas Essigsäure beizugeben sey, in diesem Fall jedoch nur äußerst wenig; es ist dieses überhaupt allen Fabrikanten zu empfehlen, selbst wenn das Wasser, dessen sie sich bedienen, noch so rein ist. Zweite Vorschrift. Damit des Verbrauch des Garancins desto schneller Eingang finde, lassen wir die ersten Versuche mit Beimischung von 1/2 gewöhnlichem Krapp vornehmen, d.h. so daß, wenn man in einem gegebenen Fall 40 Pfd. gewöhnlichen Krapp verwenden müßte, man davon nur 20 Pfd. nehmen würde und diesen dann 5 Pfd. Garancin als Ersaz der andern 20 Pfd. Krapp beimischte. Wie wir bereits erwähnt haben, ist dem Bade ein gewisses Quantum Essigsäure oder Holzessig beizufügen und zwar im Verhältniß von 1–1 1/2 Trinkglas voll auf 70–80 Zuber Wasser; auf diese Art kann man des besten und sichersten Erfolgs gewiß seyn und es werden hauptsächlich rothe Farben erzeugt, welche vermittelst des allerbesten Krapps, wenn er nur auf gewöhnliche Weise gepulvert ist, nie hervorzubringen sind. Da man in Rouen überall Ersparnisse zu erzielen sucht, so beobachten die ersten Fabriken folgendes Verfahren: wenn zum Krappiren von Saktüchern oder Kattunen auf eine Partie 1 1/2 Pfd. Garancin erforderlich sind, so werden statt dieser 1 6/10 Pfd. Garancin genommen und das Färben wie gewöhnlich vollzogen; durch diesen Zusaz wird eine ganz vorzüglich schöne Waare hervorgebracht. Sobald nun das Krappiren beendigt ist, so lassen sie das Färbebad 1/2 Stunde stehen und schöpfen aus dem Kessel die obere Hälfte der Flüssigkeit ab, um diese wiederum durch kaltes Wasser zu ersezen, wodurch der Wärmegrad wieder auf 20–24° R. heruntergeht; sodann wird eine dem beigefügten Wasser verhältnißmäßige Quantität Säure beigegeben, und wiederum 1 4/10 Pfd. Garancin hineingethan; wenn nun mit diesem frischen Ansaz gefärbt wird, so kann man bei der zweiten Operation auf ein eben so befriedigendes Resultat zählen, wie bei der ersten. Nach dieser kann das Verfahren zum drittenmal wiederholt werden und es ist dabei alles Obengesagte zu beobachten, nur werden dießmal bloß 1 3/10 Pfd. Garancin verwendet, um die gleiche Anzahl Stüke zu färben, und dennoch darf man einer eben so lebhaften Farbe wie anfänglich versichert seyn. Daß durch die Verbindung dieser drei Operationen ein halbes Pfd.Im Original heißt es: „Wenn zum Krappiren auf eine Partie 1 L. 5 Garancin erforderlich sind, so werden 1 L. 6 Garancin genommen etc., so daß durch die Verbindung dieser drei Operationen 1 L. 2 Garancin erspart werden.“ Wir glauben durch unsere Abänderung den wahren Sinn der von einem Elsasser Garancin-Fabrikanten verfaßten Anleitung getroffen zu haben.A. d. R. Garancin erspart wird, wird einem Jeden von selbst einleuchten; dieselben weiter auszudehnen, wurde nicht versucht, weil bereits das Bad zu dik wurde. Wir erzählen alle diese Einzelnheiten, um darzuthun, daß das Garancin, durch die wirklichen Vortheile, welche es dem Manufakturisten verschafft, ganz dazu geeignet ist, von demselben mit Ausdauer berüksichtigt und in Anwendung gebracht zu werden. Dritte Vorschrift. Wir haben eine sehr wichtige Verbesserung mitgetheilt, welche die Rouener Fabrikanten gegenwärtig bei der Anwendung von Garancin in Ausübung bringen. Wie aus dem vorigen Abschnitte hervorgeht, besteht dieselbe hauptsächlich darin: sich mehreremal der Rükstände auf einander folgender Farboperationen zum Ansezen neuer Farbebäder bedienen zu können. Dieses Verfahren verschafft ihnen den Vortheil von kräftigern Farben und Ersparniß an Farbstoff. Dieser Vortheil ist aber in jenen Färbereien am hervorspringendsten, wo man sich zum Garancin-Färben des reinen destillirten Wassers bedient. Denn in diesem Falle wird das ausgeschöpfte Wasser einfach wieder durch anderes ersezt, ohne daß man eines Beisazes oder Verbesserungsmittels bedarf, nebstdem bleibt sich das Verfahren gleichartiger. Zur Notiz mögen es sich diejenigen nehmen, denen es nicht bereits bekannt ist, daß es eine gänzliche Unmöglichkeit wäre mit gewöhnlichem Krapp dieses Verfahren anzuwenden, d.h. von dem Rükstande desselben, nachdem man darin gefärbt hat, wieder irgend einen Nuzen zu ziehen, denn bei einem gewissen Hizegrad löst das Wasser des Farbebades eine Menge fremdartiger Theile auf, die wieder einen flokigen Niederschlag bilden, sobald der Wärmegrad um etwas vermindert wird. So wie aber diese Umgestaltung stattgefunden, so ist jede Spur von Farbstoff verschwunden; was daher von diesem vor dem Erkalten des Bades nicht abgegeben wurde, bleibt unwiderruflich verloren. Dieses ist der gewöhnliche Grund, weßhalb die Fabrikanten gefehlte Farben bekommen, und wenn der nämliche Krapp in kurz auf einander folgenden Zeiträumen gute und schlechte Resultate liefert; nicht in diesem liegt der Fehler, sondern an den Arbeitern, welchen die Feuerung unter den Krappkesseln anvertraut ist. Sehr oft feuern sie zu stark und halten dann wieder ganz damit inne, fangen dann aber von neuem an, bis die vorgeschriebene Zeit, welche zum Garanciren auf 2 Stunden berechnet wird, vorüber ist. Mit dem Garancin werden alle diese Uebelstände vermieden; man kann nämlich das Farbebad nur zur Hälfte vollenden, selbiges bei einem beliebigen Wärmegrad wieder erkalten lassen, und wenn man es für gut findet, erst am folgenden Tag wieder ausbeuten; der darin enthaltene Farbstoff kann immer wieder benuzt werden; dabei muß jedoch beobachtet werden, daß solches von Anbeginn gehörig behandelt werde, daß die Einwirkung der Kalksalze durch Anwendung von Säuren bei gewöhnlichem Wasser vernichtet und dem Entwiklungsgange des Farbestoffs die erforderliche Zeit gegeben werde, damit dieser sich gehörig mit den Beizmitteln verbinde. Wir geben die Versicherung, daß sich das Garancin hauptsächlich zum Färben von Tüchern und Garnen in Türkischroth eigne, besonders wo es darum zu thun ist eine ganz schöne Farbe zu erzielen, die feurig und lebhaft seyn muß. In dieser Beziehung eignet es sich namentlich für die Fabriken in Mariakirch und in der Schweiz, wo die ganz schönen rothen Tücher und Garne gefärbt werden. Um Vorzügliches zu leisten, beobachtete man dabei folgendes Verfahren: in einem 100 Zuber Wasser haltenden Kessel werden etwa 70 Flotten Baumwollengarn gefärbt; dazu bedarf es 36 Pfd. gepulverten Krapp SFF, 9 Pfd. von gutem Garancin (diese enthalten noch einmal von 36 Pfd. Krapp den Farbstoff); man gießt ferner 1 Flasche Essig in das Farbebad und fügt nachher die noch übrigen Stoffe hinzu, welche die Rothfärber gemeiniglich anwenden, bestehend in 5 Pfd. Sumach und 2 Zuber Ochsenblut; viele Fabrikanten lassen aber lezteres ganz bei Seite. Nach dieser Behandlungsweise kann man, laut Versicherung vieler Fabrikanten, auf einen so günstigen Erfolg zählen, wie solches früher ohne Anwendung des Garancins nie der Fall war. Dieses sind bestimmte, unwiderrufliche Thatsachen und sie scheinen uns für die Rothfärber in Garnen und Tüchern von Bedeutung zu seyn; sie dürfen sich nur genau an unsere Vorschriften halten und können dann eines befriedigenden Resultates versichert seyn. Wir erachten für nothwendig noch folgende Beobachtungen mitzutheilen, welche auf das Färben von rochen Garnen und Tüchern Bezug haben. Man lasse sich durch die Lebhaftigkeit der Farbe beim Herausnehmen der Garne aus dem Farbkessel nicht verleiten zu glauben, die Beize dürfeIm Original heißt es: „das avivage müsse etc.“ A. d. R. schwächer seyn, im Gegentheil ist es besser, daß diese so kräftig wie möglich gemacht werde. Es ist erforderlich, daß man sich dazu gekochten Gallus bediene und die Garne troken in die Farbe nehme; dieses Alles gilt auch für die Behandlung der Tücher. Was auf diese Weise gefärbt wurde, war ausnehmend schön, und man hat uns Garne der Häuser Lefevre, Louis Dechamps und Le Normann in Rouen zugesandt, welche bei der Pariser Ausstellung ausgestellt wurden. Die Erfahrung hat gelehrt, daß bei der Anwendung von 1/2 gewöhnlichem Krapp und 1/2 Garancine, welche viermal so viel Farbstoff enthält als der Krapp, der Erfolg stets befriedigend war. Wenn das Verfahren auf geringe Baumwollgarne angewendet wird, so darf man keine so schöne Farbe erwarten, als wenn man solche dazu bestimmt, wovon der Werth einer Partie (zu drei Farbeoperationen) sich wenigstens auf 500 Frcs. beläuft; am auffallendsten und schönsten bewährt es sich bei Garn im Werthe von 600 Frcs., welches nach Art der von Mariakirch vorbereitet war und dann vereint mit Garancin und gewöhnlichem Krappe, jedes zur Hälfte, gefärbt wurde. Wir können uns wirklich nicht erklären, woher es wohl kommen mag, daß man häufig die Bemerkung hört, daß die Stoffe, welche mit Garancin gefärbt wurden, sich schwieriger im Bleichen zeigen. In Rouen ist es gerade umgekehrt, denn eines der ersten Häuser daselbst gibt den auf solche Weise gefärbten Stüken den Vorzug, weil es, um dieselben zu bleichen, nicht 1/4 der Mühe und des Zeitaufwandes bedarf, als bei den mit gewöhnlichem Krapp gefärbten. Wir hatten Gelegenheit zu bemerken, daß selbst als wir ganz reines Wasser zum Färben verwendeten, die Farben besser und der Grund haltbarer wurde, wenn wir ganz wenig Essigsäure beimischten, jedoch nur in kleinem Quantum, z.B. 1 Tropfen auf 4 Pfd. Wasser. Wir haben ferner bedachtet, daß wenn man statt dieses kleinen Quantums Essigsäure zu 7 Grad Baumé etwas Kleie beisezt, der Grund viel mehr Halt bekömmt, sich zum Bleichen besser eignet, und überhaupt die dem Färben folgenden Operationen leichter vollzogen werden können. Diese Bemerkungen sollten bei reservirten weißen Stellen benuzt werden, es werden dadurch bessere Resultate wie bis dahin zu erreichen seyn. Zugleich mache ich wiederholt darauf aufmerksam, daß das Farbebad von aller violetten Färbung gänzlich befreit werde, wenn es den Erfordernissen gehörig entsprechen soll.Ueber die Prüfung des Garancins auf seine Güte verweisen wir auf Girardin's Abhandlung im polytechn. Journal Bd. XCI S. 157.A. d. R.