Titel: Construction eines Eiskellers zum Aufbewahren von Früchten und Vegetabilien, worauf sich William Newton, Patentagent zu London, in Folge einer Mittheilung am 17. Sept. 1846 ein Patent ertheilen ließ.
Fundstelle: Band 105, Jahrgang 1847, Nr. LXVI., S. 264
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LXVI. Construction eines Eiskellers zum Aufbewahren von Früchten und Vegetabilien, worauf sich William Newton, Patentagent zu London, in Folge einer Mittheilung am 17. Sept. 1846 ein Patent ertheilen ließ. Aus dem London Journal of arts, Jul. 1847, S. 404. Mit Abbildungen auf Tab. IV. Newton Construction eines Eiskellers zum Aufbewahren von Früchten und Vegetabilien. Es ist eine bekannte Thatsache, daß sich Früchte und andere vegetabilische Substanzen unbestimmte Zeit lang vollkommen conserviren lassen, wenn man sie in einer Temperatur aufbewahrt, welche sich dem Gefrierpunkt des Wassers ziemlich nähert, ohne daß man sie wirklich gefrieren läßt. Dieser Bedingung soll durch den neuen Apparat entsprochen werden. Die aufzubewahrenden Artikel kommen in ein Gemach, worin sie auf allen Seiten von Eis oder dem Gefrierpunkt nahen Wasser umgeben aber so angeordnet sind, daß sie nicht damit in Berührung kommen und folglich auch nicht gefrieren können. Der Apparat ist so construirt, daß man ihn oben oder an den Seiten neuerdings mit Eis beschicken kann, wenn dieses erforderlich ist. Er besteht aus zwei Hauptabtheilungen, wovon die eine den Eisbehälter zum Beschicken der anderen bildet. Fig. 26 ist eine obere Ansicht des vollständigen Apparats; von dem Eishaus ist das äußere Dach abgenommen, deßgleichen von dem Aufbewahrungsgemach ein zweites oder niedrigeres und inneres Dach. Fig. 27 ist ein senkrechter Längendurchschnitt durch die Mitte des Apparats. Fig. 28 zeigt das Dach oder die obere Decke einer Abtheilung; das Dach ist nämlich für beide auf ähnliche Weise construirt. Fig. 29 ist eine äußere perspektivische Ansicht des Aufbewahrungsgemachs allein. A, A bezeichnet den Grund oder vielmehr die gemauerten Seitenwände des im Boden ausgegrabenen Hauses für die beiden Gemächer; B ist das Eishaus und C das Aufbewahrungsgemach. D, D ist ein Raum zwischen den Seiten der Gemächer und der Seitenmauer, welcher die Fortpflanzung der Wärme verhüten soll. Jedes Gemach besteht aus einem doppelten Gehäuse von Brettern a, a und b, b, zwischen welchen sich ein Raum c, c befindet, welcher mit Kohlenpulver, Gerberlohe oder einem sonstigen schlechten Wärmeleiter gefüllt wird. Zwischen den zwei Gemächern ist eine ähnliche Füllung bei c*. Der Fußboden d, d der Gemächer befindet sich in einiger Höhe über dem Erdboden des ausgegrabenen Raums, damit letzterer ihm seine Wärme nicht mittheilen und auch das durch das Aufthauen des Eises entstandene Wasser leicht ablaufen kann. E, E', Fig. 26, 27 und 29, bezeichnen das zweite oder niedrigere Dach jedes Gemachs; dasselbe ist wie das eigentliche oder obere Dach von der Mitte gegen die Seiten etwas schräg zulaufend. F, F', Fig. 26 und 29 sind Thüren, durch welche man in die Gemächer eintreten kann. Man legt Eis auf das Dach E des Eishauses; beim Zergehen sickert dessen Wasser an der inneren Wand (Mauer) des Eishauses herab und absorbirt alle Wärme, welche sonst durch die Kohle etc. ihren Weg finden könnte, fließt dann unter das Aufbewahrungsgemach und sucht es auf der geeigneten Temperatur zu erhalten. Das Aufbewahrungsgemach C, Fig. 29 (welches Fig. 27 im Durchschnitt zeigt), ist mit einem besonderen Gehäuse umgeben, welches aus Planken gemacht ist; es ist mit einem Dach E' (wie beschrieben) versehen und auf allen Seiten mit mehreren Trögen oder Röhren e, e umgeben, welche man mit Wasser füllt; im Durchschnitt Fig. 27 sind sie als Röhren dargestellt. f, f, Fig. 29, sind senkrechte Röhren durch welche man das Wasser eingießt, damit es in die mit e, e bezeichneten gelangt. Uebrigens füllt man diese Röhren nur bei sehr strenger Kälte mit Wasser, um das Gefrieren der Vegetabilien im Aufbewahrungs-Gemach sicher zu verhüten. G, G sind Planken an der Außenseite der Tröge e, e um zu verhindern, daß das Eis, welches man zwischen dem Gemach C und der es enthaltenden Aushöhlung (im Boden) einbringt, in directe Berührung mit der inneren Verschalung kommt. g, g ist der Raum zwischen dem Aufbewahrungsgemach und der Aushöhlung. Ueber der Aushöhlung für das Aufbewahrungsgemach und also auch über dem Eishaus ist ein Dach H, H, Fig. 27 und 28, angebracht. Dasselbe besteht aus dicht zusammengefügten flachen Gehäusen, welche Kohlenpulver oder einen sonstigen schlechten Wärmeleiter enthalten. Zwischen dem Dach H und demjenigen E, E' ist ein Raum zum Einbringen einer Eisschicht; wenn dieses Eis erneuert werden muß, kann man irgend welche der Kohlenbehälter entfernen, ohne die übrigen zu verrücken. Wenn man in das Eishaus oder das Aufbewahrungs-Gemach gehen will, beseitigt man eine Thür I, Fig. 28, im oberen Dach, welche mit den Thüren F, F' im unteren Dach correspondirt. Wie bemerkt, erreicht der Boden des Aufbewahrungsgemachs den Erdboden der Grube nicht, sondern es ist zwischen beiden ein Raum gelassen, damit das entstandene Wasser entweder vom Erdboden verschluckt oder in einen Behälter abgezogen werden kann. Das Dach E' des Aufbewahrungsgemachs leitet das durch Schmelzen des Eises entstandene Wasser an die inneren Seiten der Verschalung b, b, an welchen es hinabträufelt; dieß reicht zum Schutz solcher Früchte und Vegetabilien, welche nicht leicht in Gährung übergehen, hin; für zartere Früchte etc. muß man hingegen Eis in den Raum g, g bringen, welcher nur einige Zoll weit zu seyn braucht.

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Tafel Tab.
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Tab. IV