Titel: Versuche zur Begründung des ihm patentirten Verfahrens, anlangend die Beseitigung des Verlustes an Zucker bei der Scheidung des Rübensaftes und die Gewinnung einer reineren Zuckermasse aus demselben; vom Medicinalrath Friedrich Michaelis zu Magdeburg.
Autor: Friedrich Michaelis
Fundstelle: Band 125, Jahrgang 1852, Nr. LXXI., S. 293
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LXXI. Versuche zur Begründung des ihm patentirten Verfahrens, anlangend die Beseitigung des Verlustes an Zucker bei der Scheidung des Rübensaftes und die Gewinnung einer reineren Zuckermasse aus demselben; vom Medicinalrath Friedrich Michaelis zu Magdeburg. (Fortsetzung von Seite 143 in diesem Bande des polytechn. Journals.) Nähere Betrachtungen über die bis dahin angestellten Versuche. Michaelis, über den Verlust an Zucker bei der Scheidung des Rübensaftes. Die bis dahin angestellten Versuche geben zu folgenden Betrachtungen Veranlassung: 1. In einem Rübensafte, der gehörig gewonnen und auf die gewöhnliche Weise geschieden wurde, ist nach der Verkochung des Saftes bis auf 1/3 Theil, der ausreichenden Behandlung mit Kohlensäure und der Filtration über 10 Procent Knochenkohle, kein organisches Kalksalz vorhanden. Mit andern Worten, die Säuren, welche im Rübensafte, nach der gewöhnlichen Scheidung und Verkochung bis auf 1/3 Theil, zurückbleiben werden vollkommen durch die Alkalien des Rübensaftes gesättigt. 2. Dieselbe Erscheinung findet statt, wenn dem Rübensafte auf 500 Theile Saft 1 Theil Chlorwasserstoffsäure von 1,12 specifischem Gewicht (0,371 Chlorcalcium) zugesetzt wird. Auch in diesem Falle reicht die durch das Hinzuführen von Chlor verringerte Menge der Alkalien des Rübensaftes noch vollkommen hin, die Säuren zu sättigen, welche im Rübensafte nach seiner Scheidung mit obigem Zusatze und seiner Verkochung bis zu 1/3 Theil enthalten sind. 3. Werden dem Rübensafte bei der Scheidung mit dem Kalk auf 500 Theile Saft 2 Theile Chlorwasserstoffsäure an Kalk gebunden (0,742 Theile Chlorcalcium) hinzugesetzt, so reicht die durch den Zusatz von Chlor verringerte Menge der Alkalien nicht mehr hin, die in dem mit obigem Zusatze geschiedenen und bis auf 1/3 Theil verkochten Rübensafte enthaltenen Säuren zu neutralisiren, die nicht neutralisirten Säuren treten an den Kalk und dieser an die Säuren getretene Kalk wird nicht durch die Kohlensäure niedergeschlagen. 4. Je mehr Chlorwasserstoffsäure an Kalk gebunden (Chlorcalcium) dem Rübensafte zugeführt wird, eine um so größere Quantität an organischen Säuren befindet sich im Rübensafte nach seiner Scheidung, Verkochung bis auf 1/3 Theil und Fällung mit Kohlensäure an Kalk gebunden, während sich dabei die Menge der pflanzensauren Alkalien vermindert und die Menge der Choralkalien vermehrt. 5. In dem Versuche C hätten aus 500 Theilen Rübensaft, der mit 2 Theilen an Kalk gebundener Chlorwasserstoffsäure (0,742 Theilen Chlorcalcium) geschieden wurde, nach seiner Verkochung bis auf 1/3 Theil, Fällung mit Kohlensäure und Filtration über Knochenkohle, durch kohlensaures Kali 0,145 Theile kohlensaurer Kalk gewonnen werden können. Für 0,145 Theile kohlensaurer Kalk sind ein Aequivalent 0,105 Theile Chlorwasserstoff und diese sind enthalten in 0,431 Theilen Chlorwasserstoffsäure von 1,12 specifischem Gewichte. Da nun von den im verkochten Safte befindlichen Kalksalzen durch die Filtration über Kohle ein Theil hinweggenommen seyn mußte, so folgt aus obiger Bestimmung der bei dem Verfahren im Versuche C aus 500 Theilen Rübensaft gewinnbaren Kalkmenge, daß die freien Alkalien in einer durch die Scheidung aus 500 Theilen Rübensaft zu gewinnenden Saftmenge, wenn sie bis zu 1/3 eingekocht worden ist, vollständig durch 2 Theile weniger 0,431 Theilen Chlorwasserstoffsäure von 1,12 specifischem Gewicht, also durch 1,569 Theile Chlorwasserstoffsäure (durch 0,582 Theile Chlorcalcium) müssen in Chloralkalien verwandelt werden können. 6. In den Versuchen unter F hätten aus der Kohle von 500 Theilen Rübensaft, nachdem dieselben mit einem Zusätze von 4 Theilen an Kalk gebundener Chlorwasserstoffsäure (1,484 Theilen Chlorcalcium) geschieden, eingekocht, mit Kohlensäure gefällt, über Knochenkohle filtrirt und verkohlt worden waren, an kohlensauren Alkalien im Werthe von 0,333 Theilen kohlensaurem Kali gewonnen werden können, ungeachtet gewiß auch hier ein Theil der alkalischen Salze in der Knochenkohle verblieben war. Hieraus folgt, da 0,333 Theile kohlensaures Kali zur Verwandlung in Chlorkalium 0,175 Chlorwasserstoff, gleich 0,719 Chlorwasserstoffsäure von 1,12 specifischem Gewicht erfordern, daß um möglichst alle Alkalien im Rübensafte in Chlorverbindungen zu verwandeln, 500 Theilen Rübensaft, ohne alle Gefahr, diese Absicht zu überschreiten, 4 + 0,719 = 4,719 Theile Chlorwasserstoffsäure von 1,12 specifischem Gewichte (1,751 Theile Chlorcalcium) hinzugesetzt werden können. 7. Durch den Zusatz von Chlorwasserstoffsäure in Verbindung mit Kalk (des Chlorcalciums) kann Chlorcalcium nur dann in den Rübensaft gelangen und dadurch ein Feuchtwerden des Zuckers veranlassen, wenn man dem Rübensafte mehr Chlorcalcium als auf 500 Theile Rübensaft 1,751 Theile Chlorcalcium hinzusetzt. 8. Nach den Versuchen unter F können aus 500 Theilen Rübensaft 2,426 Gramme Chloralkalien, die 1,248 Gramme Chlor enthalten, gewonnen werden. Nach den Versuchen unter F sind in 500 Theilen Rübensaft an Chlor, welches an die Alkalien gebunden ist, vorhanden: 0,135 Gramme Chlor. Zu diesem Chlor waren nach den Versuchen unter F auf 500 Theile Rübensaft zur Bildung der erhaltenen Chloralkalien an die Alkalien im Safte abgegeben: 0,170 Gram. Chlor durch das Chlorcalcium und 0,947 Gram. Chlor durch die hinzugesetzte Chlorwasserstoffsäure. Diese Quantitäten Chlor geben in Summa 1,252 Gramme Chlor, welche Summe mit der in den Chloralkalien berechneten Quantität Chlor im Betrage von 1,248 Gram, sehr gut übereinstimmt. 9. In allen Versuchen, bei denen zur Scheidung von 500 Theilen Saft 2 Theile an Kalk gebundener Chlorwasserstoffsäure (0,742 Theile Chlorcalcium) und darüber genommen worden sind, hatte der eingekochte, mit Kohlensäure gefällte und über Knochenkohle filtrirte Saft eine wasserhelle Beschaffenheit. Dieß ist bei der Menge Knochenkohle, die angewendet wurde, nie der Fall, wenn die Scheidungen auf dem gewöhnlichen Wege ausgeführt worden sind. Diese Erscheinung spricht dafür, daß bei der Verarbeitung des Rübensaftes auf Zucker durch jene Zusätze von Chlorcalcium bei der Scheidung des Rübensaftes Zersetzungen verhindert werden, die, wenn der Saft ohne diesen Zusatz oder mit einer zu geringen Menge dieses Zusatzes geschieden wurde, vor sich gehen und eine Färbung des Saftes zur Folge haben, welche durch den angegebenen Zusatz von Knochenkohle nicht beseitigt wird. 10. Der Nutzen des Chlorcalcium zur Verhinderung der Zerstörung von Zucker bei der Scheidung des Rübensaftes möchte durch die vorstehenden Versuche als erwiesen zu betrachten seyn, und es möchte sogar nach diesen Versuchen, da: in A, wo 500 Theile Rübensaft ohne Zusatz von Chorcalcium geschieden worden sind, an Zucker 1,23 Procent vom Safte verloren gegangen sind, in B, wo 500 Theile Rübensaft mit 0,371 Chlorcalcium geschieden worden sind, an Zucker 0,90 Proc. vom Safte verloren gegangen sind, in C, wo 500 Theile Rübensaft mit 0,742 Chlorcalcium geschieden worden sind, an Zucker 0,59 Proc. vom Safte verloren gegangen sind, in D, wo 500 Theile Rübensaft mit 1,113 Chlorcalcium geschieden worden sind, an Zucker 0,42 Proc. vom Safte verloren gegangen sind, scheinen, als wenn mit der Größe dieses Zusatzes bei der Scheidung des Rübensaftes die Quantität des zersetzten Zuckers im Rübensafte sich verringere und demnach bei dem größtmöglichen Zusätze am geringsten seyn müßte. Fortsetzung der Versuche. Zufolge dieser Betrachtung wurden noch folgende Versuche angestellt: Drei Rüben wurden zerrieben und ausgepreßt. Der Saft hatte bei 16°C. Temperatur 1,0632 specifisches Gewicht und polarisirte nach Soleil 46,66 Procent = 12,17 Procent Zucker, Mitscherlich 18,88° rechts = 12,31 Proc. Zucker. 500 Gram. Saft wurden mit 1,75 Gram. Chlorcalcium und zwei Gram. Kalk durch Aufkochen geschieden. Nach dem Erkalten wurde die Masse auf 503,75 Gram. Gewicht gebracht, filtrirt. 400 Gram, des Filtrats wurden bis auf 200 Gram, eingekocht. Das Eingekochte wurde mit Kohlensäure behandelt, nach dieser Behandlung aufgekocht; nachdem es erkaltet war, durch Wasser auf 400 Gram. Gewicht gebracht, mit 10 Procent Knochenkohle vermischt, filtrirt. Das Filtrat war wasserhell, hatte bei 17 1/2° C. 1,0500 specifisches Gewicht und polarisirte nach Soleil 46,5 Procent = 12,13 Procent Zucker, Mitscherlich 19° rechts = 12,33 Proc. Zucker. 300 Gramme wurden eingekocht; sie kochten musig. Aus diesem Versuche folgte: 1) die Bestätigung, daß bei dem zulässig größten Zusatze von Chlorcalcium bei der Scheidung bei dieser und dem Verkochen des Saftes kein Zucker zerstört werde. 2) Aus dem schlechten Verkochen des Saftes in diesem Versuche, in welchem der geschiedene Saft vor Anwendung der Kohlensäure nur bis zur Hälfte eingekocht worden war, die Bestätigung des Resultates des Versuches E, daß der Saft schlecht koche, wenn er vor der Behandlung mit Kohlensäure nur bis zur Hälfte eingekocht werde, und des daraus gezogenen Schlusses, daß der Saft in den früheren Versuchen, wo er vor der Anwendung der Kohlensäure bis zu ein Drittel eingekocht worden war, Veränderungen müsse erlitten haben, die ein gutes Verkochen des Saftes zur Folge haben. Aus dieser bestätigten Erfahrung entstand nun die Frage: wie kocht der Saft, wenn er gleich nach der Scheidung mit Kohlensäure niedergeschlagen und über Kohle filtrirt wird? Zur Beantwortung dieser Frage wurden drei Rüben zerrieben und ausgepreßt. Der Saft hatte bei 12° C. 1,0631 specifisches Gewicht und polarisirte nach Soleil 51,1 Procent = 13,3 Procent Zucker, Mitscherlich 20,55° rechts = 13,4 Procent Zucker. 500 Gramme Saft, 1,75      „       Chlorcalcium, 2           „       Kalk wurden durch Aufkochen geschieden, nach dem Erkalten auf 503,75 Gramme Gewicht gebracht, filtrirt. 330 Gramme des Filtrats wurden mit Kohlensäure gefällt, aufgekocht, mit 10 Proc. Knochenkohle versetzt, nach dem Erkalten aus 363 Gram. Gewicht gebracht, filtrirt. Das Filtrat polarisirte nach Soleil 51 Proc. = 13,3 Proc. Zucker, Mitscherlich 20° rechts = 13 Proc. Zucker. 300 Gram, kochten sehr gut bis zu 95° R. Die Zuckermasse hatte eine nur gelbliche Färbung, war durchaus nicht sauer, sonder vielmehr alkalisch und krystallisirte leicht; zeigte daher alle Eigenschaften einer Raffinadezuckermasse. Sie war selbst nach Jahresfrist noch alkalisch. Dieser Versuch zeigte: 1) daß durch den als zulässig angegebenen größten Zusatz von Chlorcalcium bei der Scheidung bei dieser eine Zerstörung von Zucker verhindert werde; 2) daß, wenn der Saft gleich nach der Scheidung mit Kohlensäure gefällt, und über Kohle filtrirt werde, entweder neben dem kohlensauren Kalk eine Substanz niedergeschlagen oder beim Filtriren über Kohle von dieser aufgenommen werden müsse, die, wenn man sie mit dem Kalke koche, ein anhaltendes Kochen nöthig mache, damit nicht nach der Fällung des Saftes mit Kohlensäure und dem Filtriren über Knochenkohle ein schlechtes Verkochen des Saftes stattfinde. Nach diesem Resultate beschloß ich zu ermitteln, ob und welche Unterschiebe einträten, je nachdem die Scheidung mit Chlorcalcium bei einer Temperatur von 80° R. oder bei einer Temperatur von 70° R. bewirkt werde. Drei Rüben wurden zerrieben und ausgepreßt. Der Saft hatte bei 17 1/2° C. 1,0615 specifisches Gewicht und polarisirte in dem Instrumente von Soleil 47,77 Procent = 12,4 Proc. Zucker, Mitscherlich 18,0° rechts = 12,3 Procent Zucker. 500 Gram. Rübensaft, 1,75    „ Chlorcalcium, 2,5      „ Aetzkalk wurden gemischt und bis 70° R. erwärmt. Nach dem Erkalten wurde das Gemisch auf 504,25 Gram. Gewicht gebracht, durch Zusatz von Wasser, hierauf filtrirt. 400 Gram, wurden mit Kohlensäure gefällt, aufgekocht, nach dem Erkalten durch Wasser auf 400 Gram. Gewicht gebracht, mit 50 Gram. Kohle versetzt, filtrirt. Das Filtrat hatte bei 20° C. 1,057 specifisches Gewicht und polarisirte nach Soleil 47,5 Proc. = 12,39 Proc. Zucker, Mitscherlich 18,8° rechts = 12,25 Proc. Zucker, es kochte sehr gut und gab eine gute nur gelblich gefärbte alkalische Zuckermasse. Aus diesem Versuche war zu schließen, daß zwischen beiden Arten der Scheidung wohl keine wesentlichen Unterschiede vorhanden wären. Dennoch beschloß ich die Vorgänge in beiden Verfahrungsarten näher festzustellen. Außerdem bestätigte der vorstehende Versuch, daß durch den als zulässig berechneten größten Zusatz von Chlorcalcium jede Zerstörung von Zucker bei der Scheidung verhindert werde, so daß dieser Erfolg von der Anwendung des Chlorcalciums in der angegebenen Menge, durch die hier angeführten drei Versuche außer Zweifel gesetzt zu betrachten war. Sechs Rüben wurden zerrieben und ausgepreßt. Der Saft hatte bei 17 1/2° C. 1,0631 specifisches Gewicht und polarisirte nach Mitscherlich's Methode in dem Instrumente von Soleil 47,77 Proc. = 12,46 Proc. Zucker, Mitscherlich 18,9° rechts = 12,32 Proc. Zucker. 500 Gram, dieses Saftes, 1,75    „ Chlorcalcium, 2         „ Aetzkalk wurden durchs Aufkochen geschieden. Nach dem Erkalten wurde das Gemisch bis auf 503,75 Gram. Gewicht gebracht und durch zwei in einander gelegte gleich schwere Filter filtrirt. Diese Filter wurden mit dem darin befindlichen Scheideabsatze zwischen Fließpapier gepreßt und über Schwefelsäure getrocknet. Das innere Filter enthielt nach dem Trocknen 9,625 Gram. Scheideabsatz. Die abgelaufene Flüssigkeit wog 394,548 Gram. Sie wurde mit Kohlensäure behandelt, aufgekocht, durch Wasser auf das ursprüngliche Gewicht gebracht und durch ein gewogenes Filter filtrirt. Was auf dem Filter zurückgeblieben war, wurde ausgesüßt. Das Süßwasser wurde fortgegossen. Der Rückstand auf dem Filter wurde in concentrirtem Essig gelöst, es blieb nur Eiweiß auf dem Filter, das getrocknet 0,008 Gram, wog, was für (503,75 Gram. – 9,625 Gram.) 494,125 Gram. 0,010 Gram. Eiweiß gegeben hätte. Die Auflösung in concentrirtem Essig wurde durch Ammoniak und Oralsäure gefällt. Durchs Glühen wurde aus diesem Niederschlag 1,238 Gram, kohlensaurer Kalk erhalten, was auf 494,125 Gram. Saft 1,550 Gram, kohlensauren Kalk beträgt, die 0,870 Gram. Aetzkalk enthalten. 50 Gramme der mit Kohlensäure gefällten Flüssigkeit wurden mit Oxalsäure und Ammoniak gefällt, aus diesem Niederschlag wurde durch Glühen 0,170 Gram, kohlensaurer Kalk erhalten; dieß gibt für 494,125 Gram. Flüssigkeit 1,678 Gram, kohlensauren Kalk, welche 0,942 Gram. Aetzkalk enthalten. 317,8 Gram, derselben Flüssigkeit wurden mit 31,78 Gram. Knochenkohle gemengt, filtrirt. 50 Gramme des Filtrats gaben durch Oralsäure und Glühen des Niederschlags 0,090 Gram, kohlensauren Kalk, so daß bei der Operation des Filtrirens über Knochenkohle 100 Theile Knochenkohle an Kalksalzen aufgenommen hatten im Werthe von 1,600 Theilen kohlensaurem Kalke. 500 Gram, desselben Rübensaftes, 1,75    „ Chlorcalcium, 2,00    „ Aetzkalk wurden geschieden durch Erwärmen bis auf 70° R. Nach dem Erkalten wurde das Gewicht des Gemenges durch Wasser bis auf 503,75 Gram, gebracht, hierauf durch zwei in einander gelegte Filter von gleichem Gewichte filtrirt und mit diesen Filtern und dem Scheideabsatze wie im vorigen Versuche verfahren. Getrocknet wog der Scheideabsatz 9,745 Gram. Die durch die Filter gelaufene Flüssigkeit wog 395,188 Gram. Sie wurde mit Kohlensäure behandelt, aufgekocht, nach dem Erkalten durch Wasser auf das ursprüngliche Gewicht gebracht, durch ein gewogenes Filter filtrirt. Was auf dem Filter zurückblieb, wurde ausgesüßt. Das Süßwasser wurde fortgegossen. Der Rückstand auf dem Filter wurde in concentrirtem Essig gelöst. Es blieb nur Eiweiß auf dem Filter, welches in demselben Zustand der Trockenheit, als das Eiweiß im vorigen Versuche, 0,014 Gram, wog und demnach für (503,75 – 9,745) = 494,005 Gram. Flüssigkeit 0,017 Gram, beträgt. Die Auflösung in concentrirtem Essig wurde durch Ammoniak und Oralsäure gefällt. Aus dem gefällten kleesauren Kalke wurden 1,218 Gram, kohlensaurer Kalk gewonnen, welches auf 494,005 Gram. 1,523 Gram, kohlensaurer Kalk beträgt, die 0,854 Aetzkalk enthalten. 50 Gram, des mit Kohlensäure gefällten Rübensaftes wurden mit Oralsäure und Ammoniak niedergeschlagen. Der Niederschlag gab geglüht 0,150 kohlensauren Kalk; 494,005 Gram, würden also 1,482 Gram, gegeben haben, die 0,831 Gram. Kalk enthalten. 320,45 Gram, des Rübensaftes wurden mit 32,045 Gram. Knochenkohle versetzt, filtrirt. 50 Gram, des über Kohle filtrirten Rübensaftes gaben mit Oralsäure und Ammoniak einen Niederschlag, aus dem durch Glühen 0,070 Gram, kohlensaurer Kalk erhalten wurden, woraus folgt, daß 100 Theile Knochenkohle an Kalkfalzen aufgenommen hatten im Werthe von 1,60 Theilen kohlensaurem Kalke. Die so eben beschriebenen Versuche lehren, daß bei der Scheidung mit Chlorcalcium zwischen der Art, durch Aufkochen zu scheiden und der Art, durch Erwärmung bis 70° R. zu scheiden, folgende Unterschiede stattfinden: 1) Werden 500 Gramme Saft durch Erwärmung bis 70° R. geschieden, so bleiben an Scheideabsatz auf dem Filter 9,745 Gram. Werden 500 Gram, durch Aufkochen geschieden, so bleiben auf dem Filter an Scheibeabsatz 9,625 Gram. Bei der ersten Art der Scheidung bleiben 0,120 Gram, an Scheideabsatz mehr auf dem Filter, als bei der zweiten Art, welche für pectinsauren Kalk zu halten sind. 2) Bei der Scheidung bis 70° R. waren beim kohlensauren Kalke 0,017 Gram. Eiweiß, bei der Scheidung bis 80° R. 0,010 Gram. Eiweiß. Durch das Aufkochen des Saftes war also mehr Eiweiß ausgeschieden worden. 3) Bei der Scheidung durch das Aufkochen hätte aus 500 Gram. Saft, denen 2,000 Gram. Aetzkalk und im Chlorcalcium 0,885 Gram. Aetzkalk hinzugesetzt waren, durch Fällung der geschiedenen Flüssigkeit mit Kohlensäure, wobei neben dem kohlensauren Kalke noch ein anderes Kalksalz ausgeschieden wird, ein Niederschlag gewonnen werden können, der an kohlensaurem Kalke 1,550 Gram., die 0,870 Gram. Aetzkalk enthalten, gegeben hätte. Bei der Scheidung durch Erwärmung bis 70° R. hätte aus 500 Gram. Rübensaft bei demselben Kalkzusatze aus dem geschiedenen Safte durch Fällung mit Kohlensäure ein Niederschlag gewonnen werden können, der 1,523 Gram, kohlensauren Kalk, die 0,854 Aetzkalk enthalten, gegeben hätte. Bei der Scheidung durch das Kochen war also im geschiedenen Safte aus 500 Theilen Rübensaft 0,016 Gram. Kalk mehr, die aus dem Safte durch Kohlensäure gefällt werden können, als in dem Safte aus 500 Theilen Rübensaft, welcher durch Erwärmung zu 70° R. geschieden wurde. 4) Bei der Scheidung durch das Aufkochen wären in dem mit Kohlensäure gefällten Safte aus 500 Theilen Rübensaft soviel Kalksalze gewesen, daß aus ihnen 0,942 Gram, an Aetzkalk hätte gewonnen werden können; bei der Scheidung durch Erwärmen zu 70° R. wären in dem mit Kohlensäure gefällten Safte aus 500 Theilen Rübensaft nur soviel Kalksalze gewesen, daß aus ihnen nur 0,831 Gram. Kalk hätte gewonnen werden können. Bei ersterer Scheidung waren also ferner 0,111 Gram. Kalk mehr im geschiedenen Safte, als bei der zweiten Art der Scheidung. 5) Nach 1) hatten sich bei der Scheidung durch Aufkochen weniger Kaltverbindungen ausgeschieden als bei der Scheidung durch Erwärmung bis 70° R. Dagegen konnte aus dem durch Aufkochen geschiedenen Safte mehr Kalk sowohl durch Behandlung mit Kohlensäure, als auch durch Behandlung des mit Kohlensäure gefällten Saftes mit Oralsäure und Ammoniak gewonnen werden, als aus dem durch Erwärmung bis 70° R. geschiedenen Safte; es waren hiernach bei der Scheidung durch Aufkochen nach der Behandlung des Saftes mit Kohlensäure mehr organische Säuren im Safte als bei der Scheidung durch Erwärmung bis 70° R. 6) Beim Filtriren über Knochenkohle würden aus dem durchs Kochen geschiedenen Safte im Betrage von 494,125 Gram, an 49,412 Gram. Knochenkohle 942 – 499 = 0,443 Gram. Kalk getreten seyn während aus dem durch Erwärmen geschiedenen Safte im Betrage von 494,005 Gram, an 49,400 Gram. Knochenkohle 831 Gram. – 338 Gram. = 443 Gram, getreten waren. Hiernach würden die aus denselben Mengen Saft durch die Scheidung in beiden Versuchen gewinnbaren Saftmengen an ein fast gleiches Gewicht Knochenkohle gleichviel an Kalksalzen absetzen. 7) Aus allen Erscheinungen folgt, daß bei Anwendung von Chlorcalcium die Scheidung durch Erwärmung bis zu 70° einen reinern Saft gibt, als die Scheidung durch das Aufkochen, daß der Unterschied in der Reinheit beider Saftmengen jedoch nicht beträchtlich sey. (Die Fortsetzung folgt.)