Titel: Die Fahrkunst auf der Steinkohlengrube „Gewalt“ im Essen'schen Bergamts-Bezirke.
Fundstelle: Band 131, Jahrgang 1854, Nr. LXXXVIII., S. 332
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LXXXVIII. Die Fahrkunst auf der Steinkohlengrube „Gewalt“ im Essen'schen Bergamts-Bezirke.Wir verweisen auf die Abhandlung in diesem Bande des polytechn. Journals S. 21.A. d. Red. Die Fahrkunst auf der Steinkohlengrube „Gewalt“. Diese erst im Jahre 1852 ausgeführte, sehr zweckmäßig eingerichtete Fahrkunst, ist von Hrn. Lottner in der 3ten Liefer, der „Zeitschrift für das Berg-, Hütten- und Salinenwesen in dem preußischen Staate“, S. 120 bis 137 beschrieben und auf 3 Tafeln und mittelst 9 Holzschnitten abgebildet worden. Menschlichkeit und ein guter Grubenhaushalt gebieten die Anlage von Fahrkünsten, sobald die Schächte eine gewisse Tiefe überschritten haben, und obgleich es lange dauern dürfte, ehe ihre allgemeinere Einführung bewirkt wird, da keine Gesetze dieß verlangen, so kommen sie dennoch immer mehr in Anwendung. Wirft man die Frage auf, welches von den verschiedenen bekannten Systemen der Fahrkünste das bessere sey, so möchte sich hinsichtlich der Gestänge kaum bezweifeln lassen, daß den eisernen der Vorrang gebühre, und zwar aus denselben Ursachen, welche bei fast allen Constructionen der Maschinentechnik das Eisen dem Holze voranstellen, nämlich verhältnißmäßig geringere Dimensionen und minderes Gewicht bei gleicher Tragfähigkeit, sowie längere Dauer. Nur wo stark anfressende Grubenwasser vorhanden sind, bleiben Holzgestänge mehr zu empfehlen. Unter den eisernen Gestängen selbst möchten die aus Winkelschienen gebildeten die bessern seyn, da die Rippe denselben mehr Steifigkeit verleiht und die Verbindung mit geeigneten Führungen das Schlottern so weit als möglich beseitigt. Die Größe der Tritte bestimmt sich nach der Zahl der Personen, die zu gleicher Zeit darauf Platz finden sollen, und ist bei vorhandenen Schächten durch den zur Einbringung der Kunst zu Gebote stehenden Raum begränzt. Als Minimum für 1 Mann möchten Dimensionen von 12 und 11 Zoll zu betrachten seyn; mit Rücksicht auf die Sicherheit der Fahrenden ist es jedenfalls besser sie größer zu nehmen. Geländer um große Bühnen, wie bei mehreren in Belgien angewendeten Fahrkünsten, sind zwar zweckmäßig, lassen sich aber zum Vortheil der Anlagekosten und der zu bewegenden Last vermeiden, wenn die ohnehin nöthige Verkleidung des Raumes, in welchem die Kunst sich bewegt, sorgsam ausgeführt und der Spielraum zwischen Tritten und Stößen auf das durchaus erforderliche Minimum reducirt wird. Ueberdieß ist ein durch Unvorsichtigkeit herbeigeführtes Unglück weniger zu befürchten, während die Mannschaft auf der Bühne steht, als bei zu frühem oder zu spätem Uebertreten von einer Bühne zur andern, und hiergegen schützen auch Geländer nicht. Die Ausgleichung der Gewichte beider Gestänge durch zwischengelegte Rollen oder Balanciers und Ketten ist fast überall angenommen und einfach. Vorzuziehen seyn möchte diejenige Stellung der Gleichgewichtsrollen, bei welcher eine ununterbrochene Fahrung auf der Kunst möglich wird. Hinsichtlich der Art, wie den Gestängen die alternirend auf- und absteigende Bewegung ertheilt wird, zerfallen die Fahrkünste in zwei Gruppen: in solche, bei welchen dieselbe durch direct wirkende Dampfmaschinen, und in solche, bei denen sie durch Vermittelung von Krummzapfen oder Kurbelscheiben und von Kreuzen erfolgt. Erstere sind in Belgien, letztere am Harz, in Sachsen, Preußen und in England in Anwendung. Die durch Krummzapfen erzeugte auf- und abgehende Bewegung ist eine stetige und bewirkt zugleich das Umsehen der Gestänge mit dem geringst möglichen Verluste an lebendiger Kraft, und der Umlauf des Krummzapfens oder der Kurbelscheibe läßt sich auf die leichteste Weise durch Anbringung eines conischen Pendels egalisiren, wodurch der Gang der Kunst regelmäßig, für die Fahrenden bequemer und angenehmer, und eben darum sicherer wird. Ganz anders ist es bei direct wirkenden Maschinen mit Kataraktpausen. Hier beginnt die Bewegung plötzlich, und diese plötzliche Bewegung bringt, weil sie sich dem Körper wegen seiner Trägheit nicht schnell genug mittheilt, beim Einfahren das unangenehme Gefühl hervor, als weiche die Bühne unter dem Fahrenden aus; eben so unangenehm ist das plötzliche Stillstehen der Kunst. Jedoch kann auch den direct wirkenden Maschinen eine Einrichtung gegeben werden, um diese Nachtheile zu beseitigen. Die Grube „Gewalt“, die tiefste unter allen Steinkohlengruben im westphälischen Haupt-Berg-Distrikte, liegt in der Gemeinde Oberruhr, am linken Ufer der Ruhr, unweit Steete. Sie ist 150 Lachter (à 80 Zoll rhein.) tief, allein der Abbau findet noch in höhern Sohlen statt, weßhalb die Fahrkunst für jetzt nur 126 Lachter tief eingebauet worden ist; es ist die erste Fahrkunst beim westphälischen Steinkohlenbergbau. Sie wird durch eine besondere horizontale Dampfmaschine bewegt, die im Dampfgöpelgebäude, neben den Seiltrommeln aufgestellt ist, und ihre Dämpfe aus den Hochdruckkesseln des Dampfgöpels erhält. Die Kunst hat zwei Bremsen, von denen die eine am Schwungrade und die andere an der Schwungradwelle angebracht worden ist. An der Schwungradwelle sitzt ein Getriebe mit 21 Zähnen, welches in ein Zahnrad mit 130 Zähnen greift. Der eine Arm des letztern ist mit einer Warze versehen, von der eine Lenkstange nach einem Gangkreuze geht, an dessen anderem Arme das eine Gestänge der Fahrkunst hängt, während der Kreuzarm mit dem einen Arm des Halbkreuzes in Verbindung steht, an dessen Kreuzarm das zweite Gestänge der Fahrkunst hängt. Es ist diese Einrichtung gänzlich die am Harze gebräuchliche. Was nun die Gestänge betrifft, so wird ein jedes derselben von zwei gewalzten eisernen Winkelschienen mit nach innen gekehrter Rippe gebildet. Da der Hub der Gestänge 10 Fuß beträgt, so sind die Trittbühnen um das Doppelte oder 20 Fuß von einander entfernt angebracht und eben so lang auch die das Gestänge bildenden Winkelschienen gewalzt. Die Kunst, jetzt nur bis zur 6ten Sohle oder bis zu 126 Lachter unter Tage reichend, soll später noch bis 150 Lachter verlängert werden; hiernach sind die Querschnitte der Schienen für die jetzige Teufe in drei Abtheilungen gewählt und es wiegt eine Schiene der obersten Abtheilung 176 Pfd., eine der Mittlern Abtheilung 170 Pfd. und eine der untern Abtheilung 130 Pfd. – Laschen, die mit zahnartigen Vorsprüngen in entsprechende Einschnitte der Rippen greifen und durch Lasche und Schienenblatt gezogene Schraubenbolzen stellen die Verbindung der Schienen an den Wechseln her, und der obere und untere Schraubenbolzen der Laschenverbindung dient zugleich zum Festhalten der Bügel, welche die Trittbühnen tragen. Diese sind 25 Zoll lang und 21 1/2 Zoll breit, bestehen aus 2zölligen eichenen Bohlen und zwei sich gegenüberstehende Tritte sind nur 1 Zoll von einander getrennt. Jedes Trittbrett besteht aus zwei, durch Scharniere von Rothkupfer verbundenen Theilen, so daß der vordere Theil der herabkommenden Bühnen in die Höhe klappen kann, wenn der Ausfahrende auf der aufsteigenden Bühne unvorsichtiger Weise mit der Schulter oder dem Fuße zu weit vorstehen sollte. 40 Zoll über den Trittbühnen sind rechtwinklich gebogene Handgriffe angebracht, an denen sich die Fahrenden festhalten. Mit den Kreuzen sind die Gestänge aus folgende Weise verbunden: Jede der Achsen an den einander zugekehrten Kreuzenden wird außerhalb der Kreuzhälften von zwei 4 Zoll breiten, oben und unten 1 7/8 Zoll starken Scherenstangen umfaßt. Diese Scheren drehen sich oben im Schachte um eine gegossene Welle, auf welche nach unten zwei 2 Zoll kantige Eisenstangen mittelst Augen aufgekeilt und deren Enden mit Schlitten behufs der Geradführung versehen sind. – Die Geradführungen (Leitungen) bestehen aus je zwei unter sich verschieden gebildeten, 4 Zoll von einander entfernten und gegen im Schachte angebrachte Bolzen gelehnten 13 Fuß langen Schienen, welche oben und unten durch eine verschraubte Gußplatte mittelst Flanschen zusammengehalten werden. Zwei Wellen mit je zwei Schlitten bedingen vier solcher Geradführungen; einerseits gleiten die Schlitten in dem durch die Schienen gebildeten Falz, andererseits auf der schmalen Seite derselben. Außer durch die Geradführungen in der Nähe der Hängebank werden die Gestänge im Schachte durch besondere Lehren geleitet, welche zugleich dem Schlottern vorbeugen. – Das Verfahren, die Gestänge mittelst Rollen und Ketten gegen einander abzuwiegen, hat man auch bei dieser Fahrkunst beibehalten, jedoch deren stets zwei angebracht und diese so weit abgerückt, daß die Trittbühnen daran vorbeigehen können, mithin eine ununterbrochene Fahrung auf der Kunst hergestellt ist. Die erste Abwiegung der Gestänge liegt dicht unter der dritten Sohle oder in etwa 52 Lachter Teufe, und die zweite unter der fünften Sohle in 93 Lachter Teufe unter Tage; der Raum dafür war gegeben und nicht zu wählen. – Zur Verhütung jeder Gefahr für den Fahrenden, unter die Schachtzimmerung zu gerathen und beschädigt zu werden, ist der Raum, in welchem die Kunst sich bewegt, dicht mit Brettern nach innen verschlagen. Was nun den Effect der Maschine betrifft, so macht sie beim Anfahren der Mannschaft 4 Doppelhube in der Minute. Bei 29 Mann Belastung wird beim Uebertreten das Uebergewicht des betreffenden Gestänges so groß, daß der Dampf gänzlich abgesperrt werden kann und die Maschine leer arbeitet. Mit dem Auftreten neuer Mannschaft müssen aber die Bremsen in Thätigkeit gesetzt werden, um die normale Hubzahl innezuhalten. Der Maschinenwärter zieht hierbei die unmittelbar an der Schwungradwelle wirkende Klotzbremse vor, da sie sich besser stellen läßt als die Backenbremse am Schwungrade, weil sich diese stark erhitzt und überhaupt nur zur Stillsetzung der Maschine bei plötzlichen Unfällen dient. Erfolgt nun das Einfahren, wie es gewöhnlich der Fall ist, von der Stollensohle aus, die 9 Lachter unter der Hängebank des Schachtes liegt und woselbst auch die ausfahrende Mannschaft abtritt, so legt der Einfahrende mit jedem Doppelhube 2 × 10 = 20 Fuß = 3 Lachter, in der Minute also 12 Lachter zurück und gelangt in 117/12 = 9,75 Minut. zur 6ten Sohle. Mit jedem Hube folgt ein anderer Arbeiter, dieß macht in 1 Minute 4 Mann; um daher eine Belegschaft von etwa 500 Mann einzufordern, sind 9,75 + 499/4 = 134,5 Minut. = 2 1/4 Stunden nöthig und eine gleiche Zeit zum Ausfahren. Rechnet man für das Einfahren auf der Fahrt 1/2 und für das Ausfahren 1 Stunde; nimmt 3 Lachter lange Fahrten und 3 Mann zugleich auf einer Fahrt an, so brauchen die nächsten 3 Mann 30 117: 3 = 30/39 = 10/13 Minuten mehr, weil sie vor dem Auftreten so lange warten müssen, bis die ersten 3 Mann die erste Fahrt passirt haben u.s.f. Die ganze für 500 Mann erforderliche Zeit wird daher seyn 30 + (500/3 + 1) × 30/39 = 160 Minuten = 2 Stunden 40 Minuten. Ebenso ergibt sich die Zeit für das Ausfahren = 60 + (500/3 – 1) · 60/39 = 320 Minuten = 5 Stunden 20 Minuten. Die nominelle Kraft der Maschine beträgt 1035799,38 Fußpfund = 34 Pferdekräfte. Der Nutzeffect der Maschine ist = 45 Procent. Für den Gebrauch dieser Fahrkunst ist vom königl. Bergamte zu Essen ein besonderes Reglement erlassen worden.