Titel: Verfahren zur Bestimmung des Salpetergehaltes im Schießpulver.
Fundstelle: Band 132, Jahrgang 1854, Nr. CI., S. 371
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CI. Verfahren zur Bestimmung des Salpetergehaltes im Schießpulver. Verfahren zur Bestimmung des Salpetergehaltes im Schießpulver. Uchatius gibt hiefür in den Berichten der Wiener Akademie der Wissenschaften Bd. X S. 748 folgendes Verfahren an, als rasch zum Ziele führend und genaue Resultate ergebend. 20 Gramme Pulver werden mit etwa 50 Gram. Bleischrot in eine Flasche gebracht, 200 Gram. Brunnenwasser mittelst einer tarirten Saugpipette zugesetzt, die Flasche wohl verstopft und 8 Minuten lang geschüttelt. Der im Pulver enthaltene Salpeter ist dann vollständig gelöst; die Lösung wird durch graues Fließpapier filtrirt. 172 Gram. des Filtrats, mit einer zweiten Saugpipette abgemessen, werden in ein Becherglas gebracht, ein Thermometer eingesenkt und die Flüssigkeit auf die dem angewendeten Brunnenwasser entsprechende Normaltemperatur (vergl. unten) gebracht. Ein gläserner Schwimmer wird nun eingesenkt, welcher so construirt ist, daß er bei einem Salpetergehalt des Pulvers von 75 Procent (oder in einer Lösung von 15 Gram. Salpeter auf 200 Gram. Wasser) bei der Normaltemperatur gerade noch zur Oberfläche aufsteigt, während er in der nur mit 4 bis 5 Tropfen Wasser verdünnteren Flüssigkeit zu Boden sinkt. Mittelst einer graduirten Saugröhre setzt man nun so viel einer specifisch schwereren Probeflüssigkeit Nr. 1 oder einer leichteren Nr. 2 zu (deren Zusammensetzung unten angegeben ist), daß der Schwimmer in der Flüssigkeit das eben angegebene Verhalten zeigt. Aus dem dazu nöthigen Volumen der einen oder der andern Probeflüssigkeit ergibt sich, wie viel weniger oder wie viel mehr Procente Salpeter, als 75, in dem untersuchten Schießpulver enthalten waren. (Bei Sprengpulvern, welche etwa 60 Proc. Salpeter enthalten, wägt man 25 Gram. anstatt 20 Gram. ab, verfährt wie oben angegeben, muß aber das Endresultat mit 4/5 multipliciren, um den Procentgehalt an Salpeter zu erhalten.) Der gläserne Schwimmer ist birnförmig, mit einem nach vollendeter Construction oben zugeschmolzenen Haarröhrchen versehen, mit Quecksilber beschwert, so daß er bei 14 bis 16° R. gleiches spec. Gewicht mit einer Lösung von 15 Gram. reinem trockenem Salpeter in 200 Gram. Wasser hat. Für jede anzuwendende Quantität Brunnenwasser ist die Normaltemperatur zu ermitteln, bei welcher der Schwimmer und eine Lösung von 15 Gram. Salpeter in 200 Gram. des fraglichen Wassers gleiches spec. Gewicht haben, d.h. bei welcher der Schwimmer in dieser Lösung eben noch aufsteigt, auf Zusatz von 3 bis 4 Tropfen Wasser aber niedersinkt. Zur Lösung, die aus 20 Gram. des als Normalpulver angenommenen Pulvers von 75 Proc. Salpetergehalt erhalten wird, wären 200 Milligr. Salpeter zuzusetzen oder wegzunehmen, um den Salpetergehalt um 1/75 oder um 1 Proc. zu steigern oder zu verringern. Nimmt man von der Flüssigkeit, die aus 20 Gram. Pulver mit 200 Gram. Wasser erhalten wird und annähernd 215 Gram. wiegt, wie oben angegeben nur 4/5 oder 172 Gram. zur Untersuchung, so sind dieser nur 4/5 . 200 oder 160 Milligr. Salpeter zuzusetzen oder wegzunehmen, um den Gehalt um 1 Proc. zu steigern oder zu verringern. Hiernach wird die Probeflüfsigkeit Nr. 1, welche das an 75 Proc. Salpeter im Pulver Fehlende ersetzen soll, so bereitet, daß man 20 Gram. Salpeter in 200 Gram. Wasser löst; 7,017 Gram. derselben, welche auf der graduirten Saugröhre 1 Volumeinheit füllen müssen (die Volumeinheiten sind darauf indeß auch noch in Zehntheile getheilt), enthalten 160 Milligr. reinen Salpeter neben 6,857 einer Lösung, wie sie sich durch Behandeln von 20 Gram. Normalpulver mit 200 Gram. Wasser bilden müßte. Der Zusatz von je 1 Volumeinheit dieser Probeflüssigkeit Nr. 1 zu der in der oben angegebenen Weise erhaltenen Flüssigkeit, damit die letztere bei der Normaltemperatur von gleichem spec. Gewicht wie der Schwimmer werde, zeigt an, daß das untersuchte Pulver 1 Proc. Salpeter weniger, als 75, enthält. – Die Probeflüssigkeit Nr. 2, welche einen Ueberschuß über 75 Proc. Salpeter im untersuchten Pulver ausgleichen soll, wird durch Lösen von 10,184 Gram. Salpeter in 200 Gram. Wasser dargestellt; der Zusatz von je 7,017 Gr. derselben, gleichfalls 1 Volumeinheit der Saugpipette füllend, zu der wie oben angegeben erhaltenen Flüssigkeit, um sie auf gleiches spec. Gewicht mit dem Schwimmer zu bringen, zeigt einen Mehrgehalt an Salpeter von 1 Proc. über 75 in dem untersuchten Pulver an.