Titel: Behandlung des Kautschuks zur Fabrication der Kämme, von Hrn. Goodyear; patentirt in England am 3. Nov. 1853.
Fundstelle: Band 137, Jahrgang 1855, Nr. CXIII., S. 449
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CXIII. Behandlung des Kautschuks zur Fabrication der Kämme, von Hrn. Goodyear; patentirt in England am 3. Nov. 1853. Aus dem Repertory of Patent-Inventions, August 1855, S. 167. Goodyear's Behandlung des Kautschuks zur Fabrication der Kämme. Die Erfindung des Hrn. Goodyear in Amerika, welche in England für Moses Poole patentirt wurde, besteht darin, Kautschuk in Vereinigung mit Schwefel einer hohen Temperatur auszusetzen, um eine hornähnliche Substanz zu erhalten, aus welcher Kämme geschnitten oder gepreßt werden können. Man vermischt beiläufig 2 Gewichtstheile Kautschuk und 1 Gewichtstheil Schwefel mittelst einer Knetmaschine, walzt die Mischung zu Blättern und erhitzt diese dann bis die Mischung in eine harte Substanz von schildpat- oder elfenbeinähnlicher Textur verwandelt ist, aus welcher Kämme gerade so geschnitten werden können, wie aus Hornblättern. Diese Blätter kann man überdieß bei einer Temperatur von 300° Fahr. (149° Cels.) zwischen harten glatten Walzen dünner pressen; oder man kann solche Blätter bei derselben Temperatur zwischen metallenen Formen pressen, um ihnen entweder Verzierungen zu ertheilen oder theilweise den Kamm zu bilden, welcher dann aus dem Blatt geschnitten wird; zur Vollendung kann man die Kämme noch in Berührung von Talk- oder Specksteinpulver erhitzen. Das beste Verfahren, dem mit Schwefel gemischten Kautschuk die erwähnte schildpat- oder elfenbeinähnliche Textur zu ertheilen, besteht darin, ihn nach und nach (im Verlauf von sechs Stunden) auf beiläufig 305° Fahr. (151° Cels.) zu erhitzen; man treibt nämlich die Hitze im Verlauf einer halben Stunde auf 230° Fahr. (110° Cels.), erhält sie auf diesem Temperaturgrad anderthalb Stunden lang, und erhöht dann die Hitze während des Restes der sechs Stunden allmählich bis auf 305° Fahr. (151° Cels.).