Titel: | Beitrag zur Werthbestimmung des Garancins und Krapps; von H. Hannes in Wesel. |
Autor: | H. Hannes |
Fundstelle: | Band 142, Jahrgang 1856, Nr. LI., S. 215 |
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LI.
Beitrag zur Werthbestimmung des Garancins und
Krapps; von H. Hannes in
Wesel.
Hannes, über die Werthbestimmung des Garancins und
Krapps.
Seit längerer Zeit mit der Fabrication von Garancin beschäftigt, bediene ich mich zur
Feststellung seines Färbevermögens und zur Vergleichung der angekauften Krappsorten
eines Verfahrens, welches der Einfachheit und raschen Ausführung wegen manche
Vorzüge anderen Methoden gegenüber haben dürfte.
Die bis jetzt gebräuchlichen Methoden sind entweder vergleichende Färbeversuche unter
Zugrundelegung von Farbenscalen (nach Schlumberger,
Girardin etc.), oder sie erfordern die Abscheidung des
Farbstoffes (nach Robiquet, Meillet etc.), werden aber
dadurch für die Praxis zu schwierig und zeitraubend. Schneller und sicherer dürfte
sich schon der Werth nach Labillardière mittelst
des Colorimeters bestimmen lassen, freilich auch nur in dem Falle, wenn man mit
reinem Krapp und Garancin, nicht mit demjenigen des Handels zu thun hat, weil
solche, insbesondere der Krapp, sehr oft mit anderen Farbhölzern vermischt vorkommen
und der Ankäufer bei dieser Probe andere Farbstoffe für Krapp in Rechnung
bringt.
Wenn nun schon Manchem das nachstehend beschriebene Verfahren demjenigen von Labillardière nachgebildet erscheinen dürfte, und
der so eben jener Methode gemachte Vorwurf, daß selbige nämlich bei verfälschtem
Krapp oder Garancin nicht stichhaltig sey, auch meinem Verfahren zu Theil wird,
indem bei Anwendung von Aetzkali, kohlensaurem Kali und Ammoniak, fremde Farbhölzer
das Resultat in Frage stellen, so glaubte ich dennoch bei der Wichtigkeit des Krapps
für die Färberei, dem Fabrikanten und Techniker ein Verfahren, den Werth von Krapp
oder Garancin in kurzer Zeit annähernd richtig bestimmen zu können, nicht
vorenthalten zu dürfen, muß dasselbe jedoch dem Urtheil competenterer Richter
unterstellen. Was jedoch mit für die Richtigkeit des Verfahrens spricht, ist der
Umstand, daß, als mir vor einigen Wochen havarirtes Garancin zur Feststellung des
Färbevermögens, resp. des Geldwerthes zur Untersuchung übergeben, durch dasselbe der
Werth dergestalt ermittelt wurde, daß bei einem Betrage einiger Tausend Gulden die
Differenz zwischen Feststellung durch Analyse und der der Fabrik nur hundert Gulden
betrug.
Mag nun der Farbstoff des Krapps bloß in Alizarin oder in mehreren Pigmenten
bestehen, so besitzen der oder die Farbstoffe welche den Werth des Krapps ausmachen,
die Eigenschaft sich in kohlensauren oder ätzenden Alkalien aufzulösen, und hierauf
beruht meine Methode, die Güte des Krapps durch die volumetrische Analyse zu
bestimmen.
Hat man verschiedene Muster von Krapp und Garancin, oder Garancin und den zu dessen
Darstellung verwendeten Krapp auf ihren Werth zu prüfen, so ist ein sehr feines
Pulverisiren der Proben und eine genaue Bestimmung des Wassergehaltes unerläßliche
Vorbedingung; sodann wird von jeder gepulverten Probe
0,1 Grm. mit 2,3 Grm. Aetzkalilösung (spec. Gewicht
1,335) und 10 Kub. Cent. destillirtes Wasser,
0,1 Grm. mit 2,3 Grm. kohlens. Kalilösung (liq. Kali carb. puri 1,335 spec. Gewicht) und 10 Kub.
Cent. destillirtes Wasser,
0,1 Grm. mit 2,3 Grm. Salmiakgeist (0,960 spec. Gewicht)
und 10 Kub. Cent. destillirtes Wasser
in gut verschlossenen Gläsern unter häufigem Umschütteln bei
etwa 12 bis 15° R. zwölf Stunden lang stehen gelassen, sodann jede
Flüssigkeit mit destillirtem Wasser bis auf 300 Kub. Cent. gebracht und die Filtrate
der Flüssigkeiten, je nach dem Lösungsmittel, vermittelst zweier Büretten
verglichen.
Ein Beispiel möge dieses verdeutlichen:
2,42 Grm. A Garancin verloren durch Trocknen 0,31 Grm.;
3,10 Grm. B Garancin dagegen 0,85 Grm.
0,1 Grm. A Garancin nach dem Vorhergehenden mit
kohlensaurem Kali behandelt, auf 300 Kub. Cent. verdünnt, vom Filtrate 15 Kub. Cent.
mit 15 Kub. Cent. des eben so mit kohlensaurem Kali behandelten und bis auf 300 Kub.
Cent. verdünnten, filtrirten B Garancins verglichen,
ergaben, daß die 15 Kub. Cent. des A Garancins noch 10
Kub. Cent. destillirtes Wasser bedurften, um eine gleiche Farbennüance mit den 15
Kub. Cent. B Garancin zu erhalten.
Bei der Behandlung mit Aetzkali bedurften die 15 Kub. Cent. von A Garancin 9,8 Kub. Cent. Wasser zur Verdünnung; bei der
Behandlung mit Salmiakgeist dagegen 9,6. Da man wenigstens noch 280 Kub. Cent. von
jeder Flüssigkeit zur Verfügung behält, so ist die Controle leicht; die Flüchtigkeit
des Salmiakgeistes veranlaßt auch dann ein etwas abweichendes Resultat, wenn nicht
mit der gehöriger Sorgfalt operirt wird, doch ist die Fehlerquelle nicht so
bedeutend, als es den Anschein hat.
Das Mittel aus den drei Versuchen ergab (45 + 29,4)/3 = 24,8. Der Werth des A Garancins ist daher 24,8, derjenige des B Garancins 15 bei gleichen Gewichten ohne Rücksicht auf
den Wassergehalt; berücksichtiget man diesen nach den gefundenen Werthen, so ergibt
sich
(2,11 × 100)/2,42 =
87,23 . . . . . . ;
(2,25 × 100)/3,10 = 72,58;
(87,23 × 24,8)/100 = 21,63304 . . .
;
(72,58 × 15)/100 = 10,8870.
Hiernach würde sich der Nutzeffect des A Garancins auf
21,633... derjenige des B Garancins auf 10,887... bei
Anwendung gleicher Gewichte stellen, der Preis beider daher nach ihrem Werthe sich
leicht ermitteln lassen.
Diese Art der Werthbestimmung dürfte wegen der Wägungen und des Titrirens Manchem
weitläufiger erscheinen, als eine bis jetzt befolgte Methode; ich bin aber
überzeugt, daß es nur einer einmaligen Ausführung bedarf, um das Verfahren einfacher
zu finden, als es auf den ersten Anblick erscheint. Der Fabrikant oder Kaufmann, welcher den Werth
einer Garancin- oder Krappsorte oder eines Rückstandes von deren Verwendung
in runder Zahl kennen lernen will, bedarf nur einer einfachen Waage mit Gewichten,
ferner einiger Büretten und Pipetten, um die volumetrische Analyse auszuführen,
indem die dazu nöthigen Lösungen des reinen kohlensauren Kalis etc. vom
erforderlichen spec. Gewicht in jeder Apotheke angefertigt werden können.