Titel: Beitrag zur Werthbestimmung des Garancins und Krapps; von H. Hannes in Wesel.
Autor: H. Hannes
Fundstelle: Band 142, Jahrgang 1856, Nr. LI., S. 215
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LI. Beitrag zur Werthbestimmung des Garancins und Krapps; von H. Hannes in Wesel. Hannes, über die Werthbestimmung des Garancins und Krapps. Seit längerer Zeit mit der Fabrication von Garancin beschäftigt, bediene ich mich zur Feststellung seines Färbevermögens und zur Vergleichung der angekauften Krappsorten eines Verfahrens, welches der Einfachheit und raschen Ausführung wegen manche Vorzüge anderen Methoden gegenüber haben dürfte. Die bis jetzt gebräuchlichen Methoden sind entweder vergleichende Färbeversuche unter Zugrundelegung von Farbenscalen (nach Schlumberger, Girardin etc.), oder sie erfordern die Abscheidung des Farbstoffes (nach Robiquet, Meillet etc.), werden aber dadurch für die Praxis zu schwierig und zeitraubend. Schneller und sicherer dürfte sich schon der Werth nach Labillardière mittelst des Colorimeters bestimmen lassen, freilich auch nur in dem Falle, wenn man mit reinem Krapp und Garancin, nicht mit demjenigen des Handels zu thun hat, weil solche, insbesondere der Krapp, sehr oft mit anderen Farbhölzern vermischt vorkommen und der Ankäufer bei dieser Probe andere Farbstoffe für Krapp in Rechnung bringt. Wenn nun schon Manchem das nachstehend beschriebene Verfahren demjenigen von Labillardière nachgebildet erscheinen dürfte, und der so eben jener Methode gemachte Vorwurf, daß selbige nämlich bei verfälschtem Krapp oder Garancin nicht stichhaltig sey, auch meinem Verfahren zu Theil wird, indem bei Anwendung von Aetzkali, kohlensaurem Kali und Ammoniak, fremde Farbhölzer das Resultat in Frage stellen, so glaubte ich dennoch bei der Wichtigkeit des Krapps für die Färberei, dem Fabrikanten und Techniker ein Verfahren, den Werth von Krapp oder Garancin in kurzer Zeit annähernd richtig bestimmen zu können, nicht vorenthalten zu dürfen, muß dasselbe jedoch dem Urtheil competenterer Richter unterstellen. Was jedoch mit für die Richtigkeit des Verfahrens spricht, ist der Umstand, daß, als mir vor einigen Wochen havarirtes Garancin zur Feststellung des Färbevermögens, resp. des Geldwerthes zur Untersuchung übergeben, durch dasselbe der Werth dergestalt ermittelt wurde, daß bei einem Betrage einiger Tausend Gulden die Differenz zwischen Feststellung durch Analyse und der der Fabrik nur hundert Gulden betrug. Mag nun der Farbstoff des Krapps bloß in Alizarin oder in mehreren Pigmenten bestehen, so besitzen der oder die Farbstoffe welche den Werth des Krapps ausmachen, die Eigenschaft sich in kohlensauren oder ätzenden Alkalien aufzulösen, und hierauf beruht meine Methode, die Güte des Krapps durch die volumetrische Analyse zu bestimmen. Hat man verschiedene Muster von Krapp und Garancin, oder Garancin und den zu dessen Darstellung verwendeten Krapp auf ihren Werth zu prüfen, so ist ein sehr feines Pulverisiren der Proben und eine genaue Bestimmung des Wassergehaltes unerläßliche Vorbedingung; sodann wird von jeder gepulverten Probe 0,1 Grm. mit 2,3 Grm. Aetzkalilösung (spec. Gewicht 1,335) und 10 Kub. Cent. destillirtes Wasser, 0,1 Grm. mit 2,3 Grm. kohlens. Kalilösung (liq. Kali carb. puri 1,335 spec. Gewicht) und 10 Kub. Cent. destillirtes Wasser, 0,1 Grm. mit 2,3 Grm. Salmiakgeist (0,960 spec. Gewicht) und 10 Kub. Cent. destillirtes Wasser in gut verschlossenen Gläsern unter häufigem Umschütteln bei etwa 12 bis 15° R. zwölf Stunden lang stehen gelassen, sodann jede Flüssigkeit mit destillirtem Wasser bis auf 300 Kub. Cent. gebracht und die Filtrate der Flüssigkeiten, je nach dem Lösungsmittel, vermittelst zweier Büretten verglichen. Ein Beispiel möge dieses verdeutlichen: 2,42 Grm. A Garancin verloren durch Trocknen 0,31 Grm.; 3,10 Grm. B Garancin dagegen 0,85 Grm. 0,1 Grm. A Garancin nach dem Vorhergehenden mit kohlensaurem Kali behandelt, auf 300 Kub. Cent. verdünnt, vom Filtrate 15 Kub. Cent. mit 15 Kub. Cent. des eben so mit kohlensaurem Kali behandelten und bis auf 300 Kub. Cent. verdünnten, filtrirten B Garancins verglichen, ergaben, daß die 15 Kub. Cent. des A Garancins noch 10 Kub. Cent. destillirtes Wasser bedurften, um eine gleiche Farbennüance mit den 15 Kub. Cent. B Garancin zu erhalten. Bei der Behandlung mit Aetzkali bedurften die 15 Kub. Cent. von A Garancin 9,8 Kub. Cent. Wasser zur Verdünnung; bei der Behandlung mit Salmiakgeist dagegen 9,6. Da man wenigstens noch 280 Kub. Cent. von jeder Flüssigkeit zur Verfügung behält, so ist die Controle leicht; die Flüchtigkeit des Salmiakgeistes veranlaßt auch dann ein etwas abweichendes Resultat, wenn nicht mit der gehöriger Sorgfalt operirt wird, doch ist die Fehlerquelle nicht so bedeutend, als es den Anschein hat. Das Mittel aus den drei Versuchen ergab (45 + 29,4)/3 = 24,8. Der Werth des A Garancins ist daher 24,8, derjenige des B Garancins 15 bei gleichen Gewichten ohne Rücksicht auf den Wassergehalt; berücksichtiget man diesen nach den gefundenen Werthen, so ergibt sich   (2,11 × 100)/2,42 = 87,23 . . . . . . ;   (2,25 × 100)/3,10 = 72,58; (87,23 × 24,8)/100 = 21,63304 . . . ; (72,58 × 15)/100 = 10,8870. Hiernach würde sich der Nutzeffect des A Garancins auf 21,633... derjenige des B Garancins auf 10,887... bei Anwendung gleicher Gewichte stellen, der Preis beider daher nach ihrem Werthe sich leicht ermitteln lassen. Diese Art der Werthbestimmung dürfte wegen der Wägungen und des Titrirens Manchem weitläufiger erscheinen, als eine bis jetzt befolgte Methode; ich bin aber überzeugt, daß es nur einer einmaligen Ausführung bedarf, um das Verfahren einfacher zu finden, als es auf den ersten Anblick erscheint. Der Fabrikant oder Kaufmann, welcher den Werth einer Garancin- oder Krappsorte oder eines Rückstandes von deren Verwendung in runder Zahl kennen lernen will, bedarf nur einer einfachen Waage mit Gewichten, ferner einiger Büretten und Pipetten, um die volumetrische Analyse auszuführen, indem die dazu nöthigen Lösungen des reinen kohlensauren Kalis etc. vom erforderlichen spec. Gewicht in jeder Apotheke angefertigt werden können.