Titel: Darstellung des Krappertracts zum Färben und Drucken der Zeuge; von Fr. Aug. Verdeil zu Paris, und Edm. Michel zu Puteaux in Frankreich.
Fundstelle: Band 146, Jahrgang 1857, Nr. LII., S. 217
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LII. Darstellung des Krappertracts zum Färben und Drucken der Zeuge; von Fr. Aug. Verdeil zu Paris, und Edm. Michel zu Puteaux in Frankreich. Aus dem London Journal of arts, Octbr. 1857, S. 233. Verdeil's Darstellung des Krappertracts zum Färben u. Drucken der Zeuge. Das Verfahren besteht im Wesentlichen darin, daß man die gemahlene Krappwurzel mit einer alkalischen Flüssigkeit extrahirt und aus dieser hernach den Farbstoff durch eine Säure niederschlägt. Der so erhaltene rohe Farbstoff wird in Alkohol oder Holzgeist aufgelöst und die Lösung destillirt, um den Alkohol oder Holzgeist wieder zu gewinnen; der reine Farbstoff bleibt dann in der Retorte zurück. Wir wollen nun das Verfahren im Detail beschreiben. Man weicht die Krappwurzel in Wasser ein, welches schwach mit Schwefelsäure angesäuert ist, damit sie aufschwillt; dann läßt man sie behufs des Zerreibens ein Walzwerk passiren, und hierauf preßt man sie mittelst einer hydraulischen Presse, um so viel Flüssigkeit als möglich abzusondern. Nach dem Pressen kommt der Krapp in ein geeignetes Gefäß mit einer Auflösung von Aetzkali oder Aetznatron, welche 2 bis 4 Grad an Baumé's Aräometer zeigt; von der alkalischen Lösung setzt man so viel zu, daß der Krapp von ihr gerade bedeckt wird, und läßt ihn darin 48 Stunden lang weichen; er kommt dann wieder in die hydraulische Presse und die erhaltene Flüssigkeit wird gesammelt. Der Krapp wird hierauf nochmals, wie vorher, in einer alkalischen Flüssigkeit eingeweicht, welche beiläufig die Hälfte der Stärke von der zuerst angewandten hat, und die Flüssigkeit wird wieder ausgepreßt. Die alkalischen Flüssigkeiten, welche die zwei Pressungen lieferten, werden zusammengemischt und mit einer hinreichenden Menge Schwefelsäure versetzt, um allen Farbstoff zu fällen. Der Niederschlag wird auf einem Filter gesammelt und gut gepreßt, dann getrocknet und in kochendem Alkohol oder Holzgeist aufgelöst. Nachdem die Lösung durch Filtriren klar gemacht worden ist, bringt man sie in eine Blase und destillirt den Alkohol oder Holzgeist über; bei dieser Destillation darf die Hitze nicht höher gesteigert werden als es nothwendig ist, damit der Farbstoff nicht benachtheiligt wird. Letzterer ist dann zum Gebrauch geeignet. Um mit diesem Extract einen Zeug zu färben, braucht man es nur in Wasser aufzulösen, und in die Lösung den, wie gewöhnlich gebeizten Zeug zu tauchen; das Färben ist in sehr kurzer Zeit beendigt. Will man das Extract zum Drucken anwenden, so löst man es in Wasser auf und fällt es mit Schwefelsäure; der Niederschlag wird getrocknet, mit einem geeigneten Vehikel gemischt, und der Zeug damit bedruckt. – Patentirt in England am 13. Januar 1857.