Titel: Ueber das Schlagloth; von Carl Appelbaum.
Autor: Carl Appelbaum
Fundstelle: Band 153, Jahrgang 1859, Nr. CXII., S. 421
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CXII. Ueber das Schlagloth; von Carl Appelbaum. Appelbaum, über das Schlagloth. Da mit das im Handel vorkommende Messingschlagloth zum Löthen feiner Messing- und Stahlarbeiten nie so recht tauglich erschien, indem ich beinahe nie, selbst bei der allergrößten Sorgfalt, eine reine und dabei gut hämmerbare Löthnaht erhielt, so stellte ich verschiedene Versuche mit den bezüglichen Legirungen an, und meine Arbeiten lieferten mit nachstehende Resultate. Ein sehr gutes Loth für starkes Messingblech, Kupfer, Eisen und Stahl, erhielt ich von 85,42 Messing und 13,58 Zink. Dieses Loth fließt zwar schwerer aber sehr gleichmäßig, und frißt nie an den Rändern der Löthnaht, was sonst bei Anwendung von strengflüssigem Schlagloth für Messinglöthungen beinahe immer vorzukommen pflegt. Ich wandte eine Legirung von 84,65 Messing und 15,35 Zink bei Messingblech an, und machte hiebei die merkwürdige Erfahrung daß dieses Loth, obgleich sein Schmelzpunkt niedriger als bei dem vorerwähnten ist, mit bei fünf bis sechs damit angestellten Versuchen immer eine unreine und an den Rändern mit Gruben behaftete Löthnaht lieferte. Eine Legirung von 81,12 Messing und 18,88 Zink eignet sich für Gürtler, Klempner und Mechaniker in allen Fällen; die mit diesem Lothe gelötheten Arbeiten lassen sich sehr gut hämmern und treiben. Bei den vielfachen Versuchen, welche ich mit diesem Lothe anstellte, erhielt ich auch immer eine reine Löthnaht und habe nie ein Fressen an den Rändern wahrgenommen. Bei langen und starken Löthstücken darf man aber dieses Loth nie zu fein granulirt anwenden, indem in diesem Falle das Loth sich leichter als andere Legirungen beim Fluß stopft, und nur dann wird die Löthnaht unrein erscheinen. Hat man ein Löthstück, bei welchem es darauf ankommt daß die Löthnaht später bei sehr anhaltendem Hämmern oder Ziehen mehr als gewöhnlich aushalten kann, so wendet man in der Regel Silberloth an, entweder sechzehnlöthiges Silber oder auch mit etwas Zink legirtes. Bei kleinen Arbeiten kommt der Kostenpunkt hiebei wenig in Betracht, bei größeren Stücken aber, z.B. langen Röhren die zu musikalischen Blechinstrumenten und anderen verwandt nach dem Löthen noch die Ziehbank passiren müssen, wäre das Silberloth zu kostspielig, und für solche Fälle benutze ich eine Legirung von 78,26 Messing, 17,41 Zink und 4,33 sechzehnlöthigem Silber. Dieses Loth fließt außerordentlich sanft und gleichmäßig und kommt in Bezug auf Dehnbarkeit fast dem Silberlothe gleich. So wie der Borax zu schmelzen beginnt, nimmt das Loth eine glitzernd goldähnliche Färbung an und fließt dann ähnlich wie geschmolzenes Fett glatt und schnell bis in die kleinste Stelle der Naht, auch ist die Löthung stets eine durchaus gelungene. Beim Gebrauch dieses Lothes habe ich dem Borax beiläufig 1/50 höchst fein pulverisirte Glasgalle mit bestem Erfolge zugesetzt. Wie groß die Dehnbarkeit dieses Schlaglothes ist, lehrte mich folgender Versuch: ich löthete über einem Dorn von 1/2 Zoll Durchmesser von gutem Messing ein kurzes Rohr und brachte es durch immerwährendes Hämmern über stärkere Dorne endlich so weit, daß ein solcher von 1 1/8 Zoll Durchmesser darin Platz fand. Die Löthnaht war nach dem Abdrehen des Rohrs nur mit starker Vergrößerung zu finden, mit bloßem Auge aber nicht wahrzunehmen. Bei allen meinen Legirungen wandte ich wohlgereinigte Schnitzel von bestem Messingbleche an, indem mit das Legiren von Kupfer und Zink zur Herstellung von Schlagloth nicht so praktisch erscheinen wollte. Wenn man auch bei bester Vorsicht das Kupfer und das Zink in besonderen Tiegeln zum Fluß bringt, so verflüchtigt sich doch immer ein nicht unbedeutender Zinkantheil bei dem Vermischen beider Metalle, und dieses findet beim Zusammenbringen von Messing und Zink selbstverständlich nur in bedeutend geringerem Grade statt. Schnitzel von Zinkblech können wegen ihres Bleigehalts zum Schlagloth nicht angewandt werden, und ich bediente mich hiezu eines möglichst reinen Spiauters. Königsberg i. Pr., 13. September 1859.