Titel: Die Entwässerungs-Maschine für die Gemarkungen Oppenheim, Dienheim und Ludwigshöhe im Großherzogthum Hessen.
Fundstelle: Band 160, Jahrgang 1861, Nr. LII., S. 179
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LII. Die Entwässerungs-Maschine für die Gemarkungen Oppenheim, Dienheim und Ludwigshöhe im Großherzogthum Hessen. Mit Abbildungen auf Tab. III. Ueber die Entwässerungsmaschine der Gemarkungen Oppenheim, Dienheim und Ludwigshöhe etc. Bekanntlich tritt nicht feiten, trotz der Rheindämme, das im Strombette gestiegene Wasser in das hinter den Dämmen liegende Gelände durch die Adern der Erde ein, und bleibt da in, mit seinem eigenen Stande, horizontaler Linie so lange stehen, bis es wieder fällt. Wenn man nun auch diese Quellen da, wo es mehr in einzelnen Stellen vorkommt, durch Umdämmung derselben (Kolche) – durch sogenannte Quelldämme unschädlich zu machen weiß, so hat dieß aber um so größere Schwierigkeit da, wo das Bett des Rheins bei seiner Rectification in ein neues, seinen früheren Ueberschwemmungen und ihrem Schlick-Absatz nicht ausgesetzt gewesenes Terrain gelegt worden, zumal wenn das letztere im Untergrund aus demselben Kiese besteht, welcher auch das Bett des Rheines bildet und mit diesem in fortlaufender Verbindung steht. Hier triit das Quellwasser nicht bloß aus einzelnen Adern, sondern über der ganzen Oberfläche zu Tag. Ein solcher Fall liegt u.a. in den Gemarkungen der genannten Stadt und Orte vor, wozu dort noch kommt, daß sobald das Wasser im Rheine die Höhe von 6 1/2 Fuß Pegel erreicht, die Schleußen der Dämme geschlossen werden müssen, um das Zurücktreten des Rheinwassers in die Ebene zu verhüten. Daß mit diesem Abschließen dann aber auch das Wasser des Binnenlandes keinen Abfluß mehr finden kann, ist wohl ebenso einleuchtend, wie es eine nothwendige Folge ist, daß mit jenem Abschließen sofort auch die Ueberschwemmung des Binnenlandes beginnen muß und daß, so lange dem Rheine kein tieferes und breiteres Bett gegeben ist, Abhülfe in wirksamer Weise nur durch Aus- und Ueberpumpen des Quell- und Binnenwassers möglich seyn dürfte. Von dieser Ueberzeugung ausgehend, haben die erwähnten Gemeinden die Veranstaltung einer Einrichtung dazu beschlossen. Je erheblicher der Kostenpunkt, insbesondere aber der Umstand war, daß für dieses Unternehmen ähnliche Vorgänge als Anhalt bei uns nicht vorlagen, um so größere Umsicht war geboten. Recherchen nach solchen in Bezug auf die Entwässerungsanstalten des Haarlemer Meeres und diejenigen in der Lombardei und im Venetianischen ergaben insofern keinen Anhalt, als es dort zunächst um die Trockenlegung eines Binnensees sich handelt, hier dagegen mehr um Entwässerung von durch Aussickerung höher liegender Flußbette, Regenfall etc. unter Wasser gesetzt werdender und bei hohem Wasserstande der Vorfluth entbehrender Niederungen, nicht aber um eine Entwässerung von der vorliegenden Eigenthümlichkeit. In Uebereinstimmung mit dem Gutachten des von den Gemeinden consultirten Technikers, des Directors der Taunuseisenbahn, Hrn. Wernher, und der von der großherzoglichen Staatsregierung darüber vernommenen (des Oberbauraths Grimm und der Regierungsräthe Rößler und Zeller) wurde der Bau einer Wasserhebmaschine (Turbine) beschlossen. Bei der eröffneten öffentlichen Concurrenz übernahm die Arbeit die Maschinenfabrik der HH. Fries und Comp. zu Sachsenhausen um die Summe von 13,400 fl. Die Dampfmaschine von 50 Pferdekräften fördert per Secunde 88 Kubikfuß Wasser auf 6 1/2 Fuß Höhe oder in einer Stunde 32,000 großh. Hess. Ohm. Die Gesammtsumme für das Maschinenhaus und die Maschinen beläuft sich auf 46,000 fl. Mitte October 1856 wurde das Werk vollendet und die Probe desselben fiel ganz nach Erwarten aus. Während in den Jahren 1857 und 1858 es der Anwendung der Entwässerungsmaschine nicht bedurfte, mußte dagegen im Jahre 1859 wegen des hohen Wasserstandes im Rhein die Rheinschleuße von Anfang April bis Ende Juli geschlossen bleiben. In dieser Zeit erschien an vielen Stellen der Rheinebene Quellwasser in größerer Menge und wurde durch einige heftige Regengüsse das Binnenwasser bedeutend vermehrt, so daß in den betheiligten drei Gemarkungen nach der Annahme der dortigen Landwirthe wohl 620 Morgen Ackerland ganz unter Wasser gesetzt worden wären. Dieser Schaden wurde durch die Entwässerungsmaschine verhütet. Sobald nämlich das Binnenwasser alle Gräben angefüllt und damit eine Pegelhöhe von 8 Fuß erreicht hatte, wurde die Maschine in Betrieb gesetzt und ihr Effect war ein so bedeutender, daß schon nach 36 Stunden das Binnenwasser am Pegel 3 Fuß abgenommen hatte und der Gang der Maschine, weil das Wasser in den Gräben bei dem vorhandenen geringen Gefäll nicht in genügendem Maaße herbeifließen konnte, auf einige Zeit ausgesetzt werden mußte. Mit solchen Unterbrechungen und je nach dem Anwachsen des Binnenwassers wurde die Maschine in dem oben bemerkten Zeitraum nur 90 Stunden lang in Thätigkeit gesetzt und hierdurch bei einem zwischen 12 bis 14 Fuß hohen Rheinwasserstand die Rheinebene wasserrein erhalten. Die Maschine, welche auf 66 Pferdekräfte gesteigert werden kann, während jener Zeit aber nur mit 40–50 Pferdekräften arbeitete, hat mehr geleistet, als vertragsmäßig bestimmt ist; denn sie hat das Wasser statt 6 Fuß 8 Fuß hoch gehoben und dabei per Pferdekraft und Stunde nur einen Kohlenverbrauch von circa 4 Pfund gezeigt, während solcher vertragsmäßig auf 8 Pfund bestimmt war. Die Bürgermeisterei Oppenheim berechnet den Schaden, welcher im Jahre 1859 durch die Maschine verhütet wurde, auf 24,800 fl., mithin gerade auf die Hälfte der Kosten, welche die Erbauung des Maschinenhauses, die Anschaffung der Maschine etc. veranlaßt haben. Das Jahr 1860 war durch Quellwasser für die Ernteerträge der tiefgelegenen Felder innerhalb des Rheindammes in den Gemarkungen Oppenheim, Dienheim und Ludwigshöhe ebenso gefährlich, als das Jahr 1853. Die Schleuße war im Jahr 1860 von Mitte März bis Ende October zu. Die mittleren Wasserstände in den Monaten April bis Ende October in den Jahren 1853 und 1860 am Pegel der Oppenheimer Schleuße oberhalb des Dammes differirten nur um Weniges. Im Jahr 1853 stieg das Quellwasser am Pegel der Oppenheimer Schleuße über 10 Fuß; in Folge dessen wurden damals fast sämmtliche Felder der genannten Gemarkungen, circa 2700 Morgen, unter Wasser gesetzt und die Ernte von sämmtlichen Feldern vernichtet. Im Jahr 1860 wurde das Wasser am Pegel der Oppenheimer Schleuße innerhalb des Dammes durch die Entwässerungsmaschine auf einer mittleren Höhe von 7,2 Fuß gehalten, bei welchem Wasserstand fast sämmtliche Felder genannter Gemarkungen von Quellwasser frei blieben, mit Ausnahme einiger sehr tief gelegenen Felder (Lachen) und einiger, die noch nicht durch Abzuggräben mit der Maschine in directer Verbindung stehen. Diese Felder betrugen etwa 1 1/2 bis 2 Proc. der zu entwässernden Fläche. Die Maschine war 68 Tage, per Tag 12 Stunden, im Gang und die Kosten betrugen: für Kohlen 2000 fl.   „  Dienstpersonal 200 fl.   „  Oel und Putzmaterial 150 fl.   „  Reparaturen 100 fl. Zinsen vom Baucapital 2350 fl. –––––– Zusammen 4800 fl. Es ist anzunehmen, daß die Ernte von 2000 Morgen vollständig durch den Betrieb der Maschine gerettet wurde, mithin betragen die Kosten per Morgen 2 fl. 24 kr. Wird der Ertrag eines Morgens nur gering – auf 25 fl. – angeschlagen (die dem Wasser ausgesetzten Felder sind von vorzüglicher Güte), so ergibt sich für das Jahr 1860 nach Abzug der Kosten ein aus der Entwässerungsanlage erzielter Ertrag von mehr als 45,000 fl.Vorstehende Notizen sind den amtlichen Berichten entnommen, welche in der „Zeitschrift für die landwirtschaftlichen Vereine des Großherzogthums Hessen“ (1856 Nr. 53, 1859 Nr. 43 und 1861 Nr. 1) erschienen. Beschreibung der Entwässerungsmaschine. Diese Maschine besteht aus einer, von einer Dampfmaschine von 50 Pferdekräften getriebenen Kreiselpumpe, Fig. 1 und 2, welche der vom Maschinenfabrikanten L. Schwarzkopf in Berlin im Jahr 1854 zu den Grundbauten für die Regulirung der schwarzen ElfterBei der Regulirung der schwarzen Elster besteht das Hauptprincip darin, für die Zeit des Hochwassers die Wassermenge so schnell wie möglich in den nächsten Recipienten, die Elbe, zu entsenden. ausgeführten und in Erbkam's Zeitschrift für Bauwesen, V. Jahrgang, S. 107 beschriebenen Wasserhebungsmaschine, ganz ähnlich ist. Da bei der Entwässerungsmaschine die Höhe, auf welche das Wasser gehoben werden muß, nur sehr gering ist, so konnte auch das dort angewandte eiserne Steigerohr sammt den Directionsschaufeln weggelassen werden, und das Wasser hebt sich bei der Entwässerungsmaschine einfach in einem ausgemauerten niederen Schachte. Die eigentliche Pumpe besteht aus einem gußeisernen, unten durch einen Boden geschlossenen Trichter a, an dessen cylindrischem Theile sechs Eintrittsöffnungen für das zu hebende Wasser angebracht sind. Mitten auf dem Boden des Trichters befindet sich die Pfanne, in welcher sich die verticale Achse des zweiten, beweglichen Pumpentheiles d dreht. Dieser ist ebenfalls ein trichterförmiger Körper, welcher so ausgeschweift ist, daß die beiden Trichter nach oben zu sich allmählich einander nähern, so daß die lichte Weite zwischen denselben allmählich kleiner wird, in dem Maaße als die Geschwindigkeit des Wassers in der Pumpe zunimmt. Die untere Seite des Trichters b ist mit Schaufeln besetzt, welche dem Wasser worin die Pumpe steht, Centrifugalkraft ertheilen, in Folge deren dasselbe oben aus dem feststehenden Trichter a ausgeworfen und dann einfach in die Höhe gedrängt wird, weil beständig neues Wasser von der Pumpe geliefert wird. Daß der rotirende Theil d der Pumpe auf der verticalen Welle g festgekeilt ist, versteht sich von selbst. Dieselbe Welle trägt oben ein conisches Getriebe, das mit dem Rade f im Eingriffe ist. Dieses letztere ist direct auf die Schwungradwelle der Dampfmaschine aufgesteckt. Zufluß- und Abflußcanäle sind in der Zeichnung selbst mit Worten bezeichnet, so daß dieselben keiner weiteren Erläuterung bedürfen.

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