Titel: Neue Bleichmethode, und Anwendung derselben für sämisch gegerbte Felle; von Barreswil.
Fundstelle: Band 161, Jahrgang 1861, Nr. LXXXVIII., S. 312
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LXXXVIII. Neue Bleichmethode, und Anwendung derselben für sämisch gegerbte Felle; von Barreswil. Aus dem Répertoire de Chimie Chime appliquée, Juli 1861, t. III p. 281. Barreswil's Bleichmethode, und Anwendung derselben für sämisch gegerbte Felle. Bekanntlich haben die sämisch gegerbten Felle eine gelbe Farbe und man bleicht sie, indem man sie dem Tageslicht aussetzt. Dieses Verfahren ist aber langwierig, und wird außer der beträchtlichen Zeit, welche es erheischt, auch durch die erforderliche Handarbeit kostspielig; überdieß ist es auch ein großer UebelstandUelbelstand, daß man nicht in jeder Jahreszeit den Anforderungen des Bedarfs entsprechen kann, denn man vermag fast nur während der schönen Jahreszeit an der Luft zu bleichen. Auf folgende Weise konnte ich sämisch gegerbte Felle in sehr kurzer Zeit und ohne große Kosten bleichen. Ich glaube nicht daß diese Bleichmethode, welche mir vortheilhaft scheint, der Haut nachtheilig ist, was ich jedoch dem Urtheil der Praktiker überlassen muß. Vielleicht erweist sich dieses Bleichverfahren auch auf andere Fälle anwendbar, z.B. zum Entfärben gewisser Seidensorten, gewisser Fettstoffe etc. Die befeuchtete Haut wird in eine Auflösung von übermangansaurem Kali getaucht und mit einem Stößel von Glas oder auf sonstige geeignete Weise bearbeitet, um zu bewerkstelligen, daß das Bleichmittel innerlich eindringt. Bei dieser ersten Behandlung färbt sich die Haut braun. Man nimmt sie aus dem Bade, wascht sie aus, und behandelt sie mit einer Auflösung von schwefliger Säure, welche die Haut zu einer großen Weiße bringt, indem sie das die braune Färbung verursachende Mangansuperoxyd zerstört. Schließlich ist ein Auswaschen erforderlich. Wenn man das Sämischgerben, wobei man Weißbrüche gewinnt, und welches auch wohlfeiler als das Weißgerben ist, für das Handschuhleder anwenden würde, so könnte das beschriebene Bleichverfahren einen wesentlichen Nutzen gewähren.