Titel: Ueber zwei Fehlerquellen bei Anwendung des Marsh'schen Verfahrens zur Ausmittelung des Arsens bei Vergiftungen; von Blondlot.
Fundstelle: Band 170, Jahrgang 1863, Nr. XCIX., S. 360
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XCIX. Ueber zwei Fehlerquellen bei Anwendung des Marsh'schen Verfahrens zur Ausmittelung des Arsens bei Vergiftungen; von Blondlot. Aus den Comptes rendus, t. LVII p. 596. Blondlot, über Fehlerquellen bei dem Marsh'schen Verfahren. Bekanntlich entbinden die Säuren bei Gegenwart von Zink oder Eisen aus dem Wasser den Wasserstoff, und wenn dieser im Entbindungsmoment mit einer löslichen Arsenverbindung zusammentrifft, so bildet sich gasförmiger Arsenwasserstoff (AsH³). Diese allgemeine Regel erleidet aber hinsichtlich der Salpetersäure und ihrer Derivate eine Ausnahme, welche, indem sie Ammoniak erzeugen, in einem solchen Falle nur festen Arsenwasserstoff (As²H) liefern, der sich in Form brauner Flocken auf dem Zink absetzt oder in der Flüssigkeit schwimmt. Dieß erfolgt nicht nur mit der reinen Salpetersäure, sondern auch mit allen anderen Säuren, wenn sie eine geringe Menge von Salpetersäure, salpetriger Säure etc. enthalten. Diese höchst einfachen Reactionen finden jedoch nur statt, wenn die Flüssigkeit weder organische Substanzen aufgelöst enthält, welche fast alle die Bildung des festen Arsenwasserstoffs mehr oder weniger verhindern, noch Metallverbindungen, insbesondere Blei, welche, indem sie sich auf dem Zink ablagern, ebenfalls diese Bildung verhüten. Deßhalb gelingt der Versuch nur mit Zink und destillirten Säuren vollständig. Auf die fragliche Thatsache läßt sich daher keineswegs ein Verfahren zur Ausmittelung des Arsens bei Vergiftungen gründen; sie ist aber dennoch von großer Wichtigkeit für die Toxikologie, weil sie auf zwei Fehlerquellen bei Anwendung der Marsh'schen Methode hinweist. Die erste Gefahr bei letzterer Methode ist, daß man den in den verdächtigen Substanzen enthaltenen Arsenik nicht auffindet; hierzu reicht es hin, daß entweder die angewandte Schwefelsäure oder die verdächtigen Flüssigkeiten, in Folge der mit denselben vorgenommenen Behandlungen, die geringste Spur von Salpetersäure, salpetriger Säure etc. enthalten, denn es würde sich in diesem Falle nur fester Arsenwasserstoff anstatt des gasförmigen bilden. Der umgekehrte Irrthum könnte ebenfalls eintreten, z.B. wenn die Schwefelsäure sowohl Spuren von Arsenik als von Salpetersäure enthielte, in welchem Falle bei der Prüfung derselben mit Zink sich nur fester Arsenwasserstoff bilden würde; wenn man hiernach die Reagentien für rein halten und dann die verdächtige Flüssigkeit zugießen würde, und wenn diese, obgleich frei von Arsen, noch ein wenig unvollständig zerstörter organischer Substanz enthielte, so würde der im Apparat zurückgebliebene Arsenik in den gasförmigen Zustand übergehen und könnte so zu einem mißlichen Irrthum Veranlassung geben.