Titel: Geschützverbesserung von Blakely in London.
Fundstelle: Band 172, Jahrgang 1864, Nr. XLVII., S. 188
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XLVII. Geschützverbesserung von Blakely in London. Aus dem London Journal of arts, Februar 1864, S. 86. Blakely's Geschützverbesserung. Die Erfindung, welche sich Th. A. Blakely am 22. Mai 1863 für England patentiren ließ, besteht darin, den inneren Theil des Geschützrohres aus Messing, Bronze oder irgend einer anderen geeigneten Kupferlegirung zu bilden und diesen Rohrtheil dann weiter noch mit einer Stahlhülle zu umgeben, welche letztere aus einem oder aus mehreren Stücken, sowie auch aus einer Reihe von einzelnen Ringen bestehen kann. Anstatt der Kupferlegirung kann zu dem inneren Theile des Geschützrohres auch ein schweißbarer Stahl verwendet werden, welcher dann mit einer oder mit mehreren Röhrenlagen von Stahlsorten zunehmender Härte oder auch nur mit Reihen von Ringen dieser Art umgeben wird. Der lichte Durchmesser der aufzuziehenden Röhren oder aufzutreibenden Ringe ist dann immer etwas kleiner als der im Vollen gemessene Durchmesser des nächst inneren Rohrcylinders, so daß jeder äußere hohle Cylinder erst durch Erhitzen ausgedehnt werden muß, ehe er durch Uebereinanderschieben mit dem nächst inneren Rohrcylinder verbunden werden kann. Das Verhältniß dieser Durchmesser zu einander muß genau so abgemessen werden, daß die Pulverkraft beim Abfeuern des Geschützes gleichmäßig auf alle Theile der Rohrstärke wirkt und als Mittel zur Erreichung dieses Zweckes dient die Regel, daß die äußere und die innere Ausdehnung einer von innen her ausgedehnt werdenden Cylinderröhre sich umgekehrt verhalten wie das Quadrat des äußeren Durchmessers zu neun Zehntheilen des Quadrates vom inneren lichten Durchmesser dieser Rohre. Kennt man also auch noch die Dehnbarkeit der verschiedenen hierbei zur Anwendung kommenden Metalle oder Legirungen, so lassen sich hiernach die zu genanntem Zwecke erforderlichen Durchmesserverhältnisse durch Rechnung bestimmen. Der Vorzug dieser Erfindung vor der dem Patentinhaber bereits am 27. Februar 1855 patentirten GeschützverbesserungMan vergleiche den artilleristischen Nachtrag zu Anderson's Anwendung des Copirsystems bei der Anfertigung und dem Ziehen von Feuerwaffen, in diesem Journal Bd. CLXIX S. 95. besteht in der Thatsache, daß, wenn der innere Cylinder stets aus einem etwas dehnbareren Materiale besteht als die nächstfolgende äußere Cylinderröhre, die obenerwähnten Durchmesser-Differenzen hierdurch nicht so groß zu werden brauchen als dieses bei Anwendung von aufeinanderfolgenden Metallschichten gleicher Dehnbarkeit zur Erreichung eines gleichen Widerstandvermögens gegen die auf Rohrzerreißung hin wirkende Pulverkraft der Fall seyn müßte. Das Patent lautet auf Anfertigung von Geschützrohren, welche aus zwei oder mehreren hohlen Cylindern von verschiedener Spannung des zu ihnen verwendeten Materials bestehen und wobei diese Spannungsdifferenzen dadurch hervorgerufen worden sind, daß nur die innerste Cylinderröhre in der natürlichen Tension ihres Materials zur Anwendung kommt, die äußeren Cylinderschalen aber, innerhalb der zulässigen Grenzen, eine immer stärkere Ausdehnung erhalten, je weiter sie von der Rohrachse entfernt sind. Cassel, im März 1864. Dy.,          Artillerie-Hauptmann.