Titel: Maschine zum Bedrucken wollener Streckbänder; als Mittheilung patentirt für H. W. Ripley in Cheltenham.
Fundstelle: Band 173, Jahrgang 1864, Nr. XXIV., S. 98
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XXIV. Maschine zum Bedrucken wollener Streckbänder; als Mittheilung patentirt für H. W. Ripley in Cheltenham. Aus dem London Journal of arts, Januar 1864, S. 19. Mit einer Abbildung auf Tab. II. Ripley's Maschine zum Bedrucken wollener Streckbänder. Diese Erfindung (patentirt in England am 10. April 1863) besteht in der Verbindung einer Kammgarnstrecke mit einer Vorrichtung zum Bedrucken, indem auf einer und derselben Maschine ein Streckband erst erzeugt und dann bedruckt wird. In Fig. 8 bezeichnet 1 das eingeführte Band, 2 die Hintercylinder, 3 die Kammstäbe, 4 die Vordercylinder, 5 den Weg des Streckbandes von den Vordercylindern nach den Druckwalzen. a ist der Farbtrog, b die Farbwalze, c eine mit einem elastischen und porösen Material überzogene Walze, d eine Ausquetschwalze, e ein Abstreicher, f eine gravirte Druckwalze, g ein endloses Tuch, durch welches das bedruckte Streckband nach dem Trockenapparat abgeführt wird. Die Wolle wird in Gestalt eines Bandes mit schwacher Drehung oder ohne alle Drehung in die Kammgarnstrecke eingeführt und hier auf die gewöhnliche Weise in ein Streckband von angemessener Breite umgewandelt. Dieses Band wird dann über eine oder mehrere Leitwalzen nach dem Druckapparat geführt, hier mit seinem Muster bedruckt und endlich vermittelst des endlosen Tuches dem Trockenapparat übergeben. Das bedruckte Band wird hierauf gedämpft, gewaschen, wieder getrocknet und endlich noch einmal auf einer Strecke bearbeitet. Die theils bedruckten, theils unbedruckt bleibenden Fasern werden durch dieses Verfahren sehr innig gemischt und geben nach dem Verweben schön melirte Zeuge.

Tafeln

Tafel Tab. II
Tab. II