Titel: Verbessertes Verfahren zum Bleichen leinener Gespinnste und Gewebe; von A. R. Arrott in St. Helens, Lancashire.
Fundstelle: Band 173, Jahrgang 1864, Nr. LXXXIX., S. 362
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LXXXIX. Verbessertes Verfahren zum Bleichen leinener Gespinnste und Gewebe; von A. R. Arrott in St. Helens, Lancashire. Aus dem London Journal of arts, April 1864, S. 218. Arrott's Verfahren zum Bleichen leinener Gespinnste und Gewebe. Bei dem gewöhnlichen Bleichverfahren für leinene Gespinnste und Gewebe werden dieselben nach dem Laugproceß, nämlich dem Kochen in einer schwachen Lösung von Soda oder Kalk, in eine Chlorkalklösung eingeweicht und nachdem sie mit derselben hinreichend imprägnirt sind, in verdünnte Schwefelsäure oder Salzsäure getaucht, wodurch das Chlor frei gemacht wird, welches den Farbstoff zerstört und folglich den Stoff bleicht. Bei Anwendung dieser Bleichmethode kann aber in manchen Fällen ein gutes Weiß nicht ohne einen beträchtlichen Gewichtsverlust des Gespinnstes oder Gewebes und ohne eine bedeutende Schwächung seiner Fasern erzielt werden. Diesen Nachtheilen abzuhelfen, ist der Zweck des neuen Verfahrens (patentirt in England am 31. Juli 1863). Dasselbe eignet sich zum Bleichen von Gespinnsten und Geweben (oder Papierzeug) aus Flachs Hanf und Jute, sowie aus Baumwolle und anderen Pflanzenfaserstoffen. Der Patentträger bereitet eine Lösung von Chlornatron (oder Chlorkali), welche außer dem mit Chlor verbundenen Alkali eine gewisse Menge caustisches Alkali enthält. Beim Bleichen von Flachs, Hanf oder Baumwolle sollte dieses caustische Alkali zu dem Chlorgehalt der Lösung wenigstens in dem Verhältniß von 5 zu 100 stehen, beim Bleichen von Jute und ähnlichen Materialien hingegen, wo mehr fremdartige Stoffe zu entfernen sind, muß man das Verhältniß des caustischen Alkalis vergrößern, bis 25 zu 100; in jedem Falle muß der Betrag des caustischen Alkalis in der Lösung ein solcher seyn, daß er an und für sich (in der Voraussetzung daß kein Chlor vorhanden ist) die Festigkeit des Materials bei seiner Einwirkung auf dasselbe während der zum Bleichen erforderlichen Zeit nicht beeinträchtigen kann. Die Stärke der Bleichflüssigkeit wechselt nach der Natur des zu bleichenden Materials und der Temperatur bei welcher der Proceß durchgeführt wird, – höhere Temperaturen erheischen schwächere Flüssigkeiten. Die geeignetste Temperatur ist 27 bis 38° C., und die bei dieser Temperatur angewandte Flüssigkeit enthält in 16 Unzenmaaßen 20 bis 30 Gran Chlor, welches Verhältniß aber für starke Fasern mit Vortheil vergrößert wird. Zur Bereitung der Bleichflüssigkeit leitet man in eine Lösung von Aetznatron (oder Aetzkali) so viel Chlorgas, daß neben dem erzeugten Chloralkali eine hinreichende Menge Alkali in caustischem Zustande zurückbleibt; das Verhältniß zwischen beiden Bestandtheilen wird nach der Natur des zu bleichenden Materials regulirt. – Man kann aber auch Chlorkalk mit kohlensaurem Natron (oder Kali) zersetzen, wobei man vom Alkalisalze die geeignete Quantität mehr anwendet, als zur Zersetzung erforderlich ist. Der freie Kalk, welcher im Chlorkalk stets enthalten ist, verwandelt diesen Ueberschuß von kohlensaurem Natron (oder Kali) in caustisches Alkali; sollte aber der Kalküberschuß im Chlorkalk hierzu nicht ausreichen, so muß man dem Gemisch von kohlensaurem Alkali und Chlorkalk zu diesem Zweck Kalk zusetzen. – Anstatt des kohlensauren Natrons (oder Kalis) kann man zur Zersetzung des Chlorkalks auch schwefelsaures Natron (oder Kali) anwenden und nur so viel kohlensaures Alkali zusetzen, als nöthig ist um die erforderliche Menge von caustischem Alkali zu erzeugen. Nachdem man eine Bleichflüssigkeit von geeigneter Stärke bereitet hat, bringt man sie in die gebräuchliche Kufe und weicht das zu bleichende Material darin ein. Wenn eine hinreichende Menge von Bleichflüssigkeit angewandt wird, läßt sich der Proceß in einer einzigen Operation beendigen; da aber nach einiger Zeit die Wirkung eine langsame wird, so ist es vorzuziehen, das Material heraus zu nehmen und in eine Quantität frischer Flüssigkeit zu bringen, oder die theilweise erschöpfte Flüssigkeit abzuziehen und durch frische zu ersetzen, wornach man in die theilweise erschöpfte Flüssigkeit frisches zu bleichendes Material gibt, um deren Chlorgehalt auszunutzen. Das zu bleichende Material erfordert je nach seiner Natur und der verlangten Weiße 10 bis 15 Proc. seines Gewichtes Chlor. Nachdem das Material den gewünschten Grad von Weiße erlangt hat, wird es aus der Flüssigkeit genommen, dann in gewöhnlicher Weise vollständig ausgewaschen und getrocknet.