Titel: Ueber Blakely's Vorschlag von Metallliederungen für Hinterladungsgeschütz-Verschlüsse.
Fundstelle: Band 175, Jahrgang 1865, Nr. VIII., S. 13
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VIII. Ueber Blakely's Vorschlag von Metallliederungen für Hinterladungsgeschütz-Verschlüsse. Mitgetheilt vom Artillerie-Hauptmann Dy. Mit Abbildungen auf Tab. I. Blakely's Metallliederungen für Hinterladungsgeschütz-Verschlüsse. Nach dem London Journal of arts, October 1864, S. 210 ist an Theophilus Alexander Blakely zu London unter dem 8. December 1863 ein Patent auf Metallliederungen verliehen worden, welche, aus einem hohlen Metallringe, oder auch aus einer hohlgebogenen und am Rande aufgekrämpten Metallplatte bestehend, dazu dienen sollen, die zu Hinterladungsgeschützen gehörigen Verschlußvorrichtungen gasdicht zu machen. Fig. 19 zeigt einen Verschluß mit eingesetztem Metallringe und Fig. 20 einen eben solchen Verschluß mit einem eingesetzten Metallblechboden, dessen Durchschnitt in Fig. 18 noch besonders dargestellt ist. Beide in England patentirte Einrichtungen sind für Deutschland keineswegs etwa Neuigkeiten, indem eines Theiles der von Hrn. Mechanicus Kreiner zu Berlin construirte Keilverschluß mit kupfernem Expansionsringe schon seit längerer Zeit vorhanden ist, und anderen Theiles die Versuche, den Preßspanboden des Wahrendorff'schen Verschlusses durch Metallpfannen etc. zu ersetzen, in deutschen Artillerien bereits schon wieder aufgegeben wurden, weil man sich des Vortheils nicht begeben wollte, die Reinigung des Rohres nach dem Schusse vermittelst Hindurchpressens des Pappebodens bewirken zu können. Man strebte deßhalb lieber dahin, den Preßspanboden, als solchen, vor dem Durchschlagen der Pulvergase zu bewahren und hat ihn zu diesem Ende theils in seiner Masse verstärkt, theils an seinem unteren Rande gefettet und theils mit einem eingelegten Kupferringe versehen. Letztere Einrichtung wurde, nachdem Zinkringe beim Geschützabfeuern geschmolzen waren, und Messingringe sich als zu steif erwiesen hatten, um ein Durchdrücken des mit ihnen armirten Preßspanbodens durch das Rohr nach dem Schusse zu gestatten – im Sommer 1862 zuerst vom Referenten selbst vorgeschlagen und hat sich seitdem vollständig bewährt. Cassel, im November 1864.

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