Titel: Einführung von Kugel-, Schrot- und blinden Patronen, welche für centrale Nadelstichzündung eingerichtet sind, in England.
Fundstelle: Band 182, Jahrgang 1866, Nr. LV., S. 199
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LV. Einführung von Kugel-, Schrot- und blinden Patronen, welche für centrale Nadelstichzündung eingerichtet sind, in England. Mit Abbildungen auf Tab. III. Poppenburg's Zündnadelgewehr-Patronen. Im London Journal of arts, Mai 1866, ist S. 268 das Patent mitgetheilt, welches am 3. April 1865 Johann von der Poppenburg in Birmingham auf Anfertigung von Zündnadelgewehr-Patronen ertheilt wurde; dasselbe dürfte den Beweis liefern, daß in England zur genannten Zeit in dieser Beziehung noch neu war, was in Deutschland bereits als erledigt betrachtet werden konnte. Zur Herstellung einer durch Nadelstich central zur Rohrachse zu zündenden Kugelpatrone (siehe Fig. 18) soll das an seiner Basis conisch ausgehöhlte Geschoß hiernach einen in dieser Aushöhlung befindlichen pistonförmigen Vorsprung d (Fig. 15) erhalten, auf den ein gewöhnliches Zündhütchen zu setzen ist, welches beim Schusse von der die Pulverladung e (Fig. 18) der Patrone durchdringenden Zündnadel des betreffenden Hinterladungsgewehres angestochen und so zur Explosion gebracht wird. – Den Guß solcher aus Blei oder irgend einem anderen weichen Metall herzustellenden Geschosse vermittelt die durch Fig. 16 dargestellte Form mit der Eingußöffnung l und dem Einsatzkerne h, welcher letztere zu seinem Einsetzen und Herausnehmen den Handgriff i hat; zum Aufpressen der Zündhütchen auf das Piston der Geschosse bedient man sich der aus zwei Hälften bestehenden, in Fig. 17 im Durchschnitte dargestellten Stanze. Die Schrot-, sowie auch die Exerzier- oder sogenannten blinden Patronen aber erhalten einen, aus Papiermaché oder irgend einer sonstigen harten, nichtmetallischen Substanz gefertigten cylindrischen Spiegel, der in seiner Basis entweder, wie das Geschoß, mit einem Piston zum Aufsetzen des Zündhütchens versehen ist, oder auch daselbst nur eine einfache Aushöhlung erhält, in welche das Zündhütchen dann, mit seiner Oeffnung nach unten hin, eingeschoben wird und so, wie im ersten Falle, beim Schusse von der die Pulverladung der Patrone (Fig. 19) durchstoßenden Zündnadel des Gewehrs zur Explosion zu bringen ist. – Vorn ist dieser Spiegel, zur eventuellen Aufnahme von Schroten, cylindrisch ausgehöhlt und der Rand dieser Höhlung erhält Einschnitte, so daß er sich beim Verlassen der Rohrmündung während des Schusses aufbiegen und der Spiegel also bald zu Boden fallen muß. Ueber die Herstellung solcher Spiegel wird endlich nur noch gesagt, daß dieselbe in geeigneten Stanzen zu geschehen habe. Vergleicht man hiermit die durch Hauptmann v. Plönnies in seinem verdienstvollen Werke: „das Zündnadelgewehr“ S. 81 im vorigen Jahre veröffentlichte Thatsache, daß bereits im April 1863 zu Echternach in Luxemburg ein durch Doersch und v. Baumgarten zu Suhl geliefertes Zündnadelgewehr zur officiellen Prüfung vor einer Militär-Commission kam, von dessen Patronen-Construction es heißt: „die Zündpille ist mit einer Zinnfolie bedeckt und so dann unmittelbar in den Boden des Projectils eingesetzt, dessen cannelirter Cylinder mit einer zweiten Papierhülle umwickelt ist,“ berücksichtigt man ferner die schönen Erfolge, welche das durch v. Dreyse zu Sömmerda construirte Zündnadelgewehr, namentlich auch dessen doppelläufiges deutsches Jagd-Hinterladungs-Zündnadelgewehr bereits seit Jahren errungen hat, und werden endlich noch die mannichfachen Vorschläge zur Herstellung ungefährlicher Manöverpatronen-Spiegel für das Zündnadelgewehr, welche Deutschland aufzuweisen hat (man vergleiche z.B. in Bd. CLXXV S. 453 dieses Journals den Aufsatz des Referenten: „das Pyropapier als Material der Ernst- und Lustfeuerwerkerei; Holzzeug als gelbes Schießpulver“), einer Beachtung gewürdigt, so dürfte es wohl außer Zweifel stehen, daß das hier besprochene Patent sich mit in Deutschland längst gelösten technischen Fragen beschäftigt. Cassel, im September 1866. Darapsky,      Major im Generalstabe.

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