Titel: Hart's Brücken-Waagen auf den Londoner Docks.
Fundstelle: Band 190, Jahrgang 1868, Nr. CXIII., S. 439
Download: XML
CXIII. Hart's Brücken-Waagen auf den Londoner Docks. Aus dem Engineer, September 1868, S. 183. Mit Abbildungen auf Tab. VII. Hart's Brücken-Waagen. Den Haupttheil der vorliegenden Mittheilung machen die Abbildungen (Fig. 1 bis 5) aus, welche die Brücken-Waagen von Hart darstellen, und die unsere Quelle als die vollkommensten ihrer Art, welche alle anderen ähnlichen Brücken-Waagen weit übertreffen sollen, bezeichnet. Hierbei stellt Fig. 1 eine vordere Ansicht, Fig. 2 einen Querschnitt des oberen Theiles, Fig. 3 einen Querschnitt der Brücke, Fig. 4 eine obere Ansicht und (wie wir vermuthen) Fig. 5 einen Horizontalschnitt der unteren Theile der Waage dar. Zur Erläuterung der Einrichtung dieser Waagen theilt unsere Quelle bloß das Nachstehende mit: „Aus den Abbildungen ersieht man, daß das ganze äußere Gestell aus einem einzigen Gusse A hergestellt ist, das in eine enge Büchse ausgeht, um die Hauptbestandtheile der Waage, selbst diejenigen welche nahe an der Bodenplatte sich befinden, gegen den Einfluß der Feuchtigkeit und jede Verunreinigung sicher zu schützen. Die Deckplatten M an der Plattform sind nach Stanley's System suspendirt, überragen die Hebelsysteme und Lager und können, ohne auf jene einzuwirken, beim Gebrauche nach allen Richtungen hin schwingen. Das Princip, welches bei dieser Art des Aufhängens benutzt wird, besteht insbesondere darin, daß an jeder Drehungsstelle eine zweifache Schneide aus Stahl benutzt wird, wobei beide Schneiden rechtwinkelig zu einander gerichtet sind. Die stählernen Lager für diese Schneiden sind, um das Rosten zu verhüten, mit Oel angefüllt. An dem Waagbalken kann ein Gewicht H der ganzen Länge nach mittelst kleiner Kurbeln auf Rollen leicht hin und her geschoben und so die Wägung von der kleinsten bis zu der größten noch zulässigen Belastung an dem eingetheilten Waagbalken ausgeführt werden. Mittelst einer eigenen Hebevorrichtung kann das ganze Hebelsystem von der Ruhelage aus erhoben, um nach stattgehabter Wägung wieder arretirt und so versenkt werden zu können, daß die Schneiden und Lager keine unnöthige Abnutzung erfahren.

Tafeln

Tafel Tab.
                                    VII
Tab. VII