Titel: Nordamerikanischer Artillerie-Commissions-Bericht.
Fundstelle: Band 193, Jahrgang 1869, Nr. LXXV., S. 282
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LXXV. Nordamerikanischer Artillerie-Commissions-Bericht. Nordamerikanischer Artillerie-Commissions-Bericht. Dem Senate der Vereinigten Staaten von Nordamerika sind dem Scientific American vom 12. Juni 1869 zufolge von der dortigen Artillerie-Commission am 15. Februar 1869 folgende, aus den Resultaten der mit schweren Geschützen angestellten Versuche hervorgegangene Schlußfolgerungen berichtlich eingesendet worden: 1) Der Ankauf von zur Armirung von Fortificationen oder Schiffen bestimmten schweren Geschützen muß bis zur Auffindung einer sicheren Methode haltbare Rohre herzustellen ausgesetzt bleiben. 2) Das Rodman'sche System der Rohrdarstellung genügt für glatte, aber nicht für gezogene schwere Rohre, welche letzteren, den neueren Erfindungen in Defensivwerken überhaupt und der Eisenplatten-Panzerung insbesondere gegenüber, jedoch nicht mehr entbehrt werden können. Es verringert sich die den Rodman'schen Rohren ursprünglich gegebene Spannung ihrer Seitenwände, bei deren Gebrauch als gezogene Geschütze nämlich erfahrungsgemäß immer mehr und verschwindet mit der Zeit sogar gänzlich. 3) Massiv gegossene Dahlgren-Rohre, als glattes Geschütz verwendet vorzüglich haltbar, genügen als gezogenes Geschütz ebenwohl nicht, so daß es den Anschein hat, als ob diese Art des Gusses im Princip unrichtig sey und solchergestalt zu Tensionen des Rohrmateriales führe, welche die Zerreißung desselben durch die Pulverkraft begünstigen. 4) Es müssen Versuche angestellt werden, um den eigentlichen Grund des Zerspringens der Rohre und hierauf gestützt eine Methode ihrer durchaus zuverlässigen Herstellung aufzufinden. 5) Den Erfindern muß Aufmunterung, sowie namentlich voll und ehrlich die Möglichkeit des Versuches ihrer dem Gouvernement gemachten Vorschläge, wenn sie zur Lösung dieses artilleristischen Problemes beizutragen versprechen, gegeben werden. 6) Die Hafenvertheidigung ist auf bessere Mittel zu basiren. Der letzte Krieg hat dargethan, daß Sand das beste Baumaterial für Defensiv-Werke ist, Mauerwerk aber den Panzer- und selbst Holzschiffen gegenüber nicht mehr ausreicht und endlich auch Forts überhaupt, für sich allein bestehend, das Vorgehen gut armirter Schiffe nicht wirksam zu hindern vermögen, hierzu unter allen Umständen auch noch Fahrwasser-Sperrungen gehören, welche in richtiger Beziehung zu eigens mit Bezug auf sie construirten Fortificationen stehen. 7) Keinem Officier der Armee oder der Flotte darf es gestattet seyn, Patente auf Erfordernisse des öffentlichen Dienstes zu nehmen oder sich an deren Herstellung durch Privatunternehmungen zu betheiligen; der Congreß dagegen hat die Pflicht alle Officiere, welche dem Gouvernement eigene Erfindungen von Werth vorlegen, in angemessener Weise zu belohnen. 8) Das Artillerie-Departement der Armee kann mit großen ökonomischen Vortheilen und ohne jeden Schaden für den Dienst eingehen. Von der Artillerie abcommandirte Officiere des Landheeres und der Marine zu Washington, unter einem Chef vereinigt, können alle Dienstfunctionen dieser Behörde versehen, ohne dabei ebenso viele Kosten zu verursachen und hierbei auch wissenschaftliche Ausbildung mit praktischer Erfahrung vereinigen, welche letztere für die richtige Auswahl von Geschütz und Munition unentbehrlich ist. Ein gänzlicher Wechsel in dem System der Beschaffung neuer Geschütze und Artillerie-Vorräthe, sowie der Anstellung von darauf bezüglichen Versuchen und der Beurtheilung von deren Wichtigkeit, erscheint der Commission im Interesse des öffentlichen Dienstes jetzt um so dringender geboten, als das betreffende bisherige System sich offenbar der ihm gestellten Aufgabe, die öffentlichen Gelder nach den Grundsätzen der Wissenschaft zu verwenden und dadurch den Fehlern des bisherigen Geschützwesens abzuhelfen, nicht gewachsen gezeigt hat. Es steht für die langen Küstenstrecken der Vereinigten Staaten und für deren bedeutende Marine gegenwärtig sogar noch kein einziges gezogenes Geschütz schweren Kalibers zur Disposition und doch sollen zur Armirung der Forts schon wieder etwa 1900 Geschützrohre angekauft werden, von denen über 1100 glatte Geschütze größerer Kaliber, nämlich 85 zwanzig-, 490 fünfzehn- und 600 dreizehnzöllige Rohre dieser Art seyn sollen, während doch die Erfahrung aller Nationen bereits dargethan hat, daß der richtige Weg zur wirksamsten Entwickelung artilleristischer Kraft auf dem Gebiete des gezogenen Geschützes liegt, in dem Fortschleudern schwerer sphärischer, durch glattes Geschütz mit nur geringer Anfangsgeschwindigkeit versehener Massen aber nur ein Rückschritt um etwa zwei Jahrhunderte gesunden werden kann, da solche, nur sehr langsam zu bedienende Geschütze die Wirksamkeit des rascheren Feuers der verhältnißmäßig leichteren gezogenen Geschütze nicht zu erreichen vermögen; ferner begreift obige Anschaffungszahl auch noch 200 zwölfzöllige und 610 zehnzöllige gezogene Rodman-Geschütze in sich, obgleich bisher sämmtliche in der Land- und Seearmee mit zwölfzölligen Geschützen dieser Art angestellte Versuche ungünstig ausgefallen waren, zehnzöllige gezogene Geschütze außer den Parrot'schen, welche beide Artilleriezweige verworfen haben, aber in den Vereinigten Staaten noch niemals zum Versuche gekommen sind. Eine Aussicht auf Verbesserung des Geschützwesens ist bei gegenwärtiger Zusammensetzung der Artillerie Bureaus also durchaus nicht vorhanden und erscheint es der Commission daher als ihre Pflicht, den Vorschlag zu machen, daß fernerhin zur unparteiischen Versuchsführung bei Prüfung der Waffen, sowie zur Wahrung der öffentlichen Interessen bei Auswahl und Ankauf derselben, eine aus höheren Officieren der Land- und Seemacht bestehende Artillerie-Commission bestimmt werde, deren Mitglieder der Bedingung entsprechen müssen, daß sie in keinerlei Weise persönlich an den betreffenden Patenten oder Erfindungen betheiligt sind. Rendsburg, im Juli 1669. Darapsky.