Titel: Holzzerfaserungs-Halbzeugmaschine vom Grafen von Falkenhayn.
Fundstelle: Band 200, Jahrgang 1871, Nr. CXXVIII., S. 447
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CXXVIII. Holzzerfaserungs-Halbzeugmaschine vom Grafen von Falkenhayn. Mit Abbildungen auf Tab. IX. von Falkenhayn's Holzzerfaserungs-Halbzeugmaschine. Diese (in Bayern am 8. Juni 1869 patentirte) Maschine, welche in Fig. 6 skizzirt ist, besteht aus einer um eine horizontale Welle rotirenden Trommel von 2 Fuß 8 Zoll (0,843 Met.) Durchmesser und 1 Fuß (0,316 Met.) Breite, in welcher schief über den Cylindermantel 24 Spuren zur Aufnahme von Stahlfräsen eingestoßen sind. Letztere sind, wie aus Figur 7 ersichtlich ist, durch Stellschrauben regulirbar und sägenartig zugefeilt. Die Holzstücke werden auf irgend eine zweckmäßige Weise gegen die Trommel angedrückt und in Folge der schnellen Rotation derselben zerfasert. Die so erzeugten Fasern sind zur Herstellung ordinärer Papiere verwendbar; um dieselben auch zum Ganzzeug feiner Papiersorten zusetzen zu können, werden die Fasern in einen unterhalb der beschriebenen Maschine angebrachten Verfeinerungsapparat gebracht. Die obere hölzerne Zertheilungswalze leitet den Holzhalbzeug zwischen die zwei spiralförmig cannelirten gußeisernen Verfeinerungswalzen; die Cannelirungen jeder Walze sind doppelt und schneiden sich wie die Hiebe einer Feile (Fig. 8). Der Holzzeug gelangt nach Durchgang durch obiges Walzenpaar in eine gewöhnliche Schraube und wird durch eine Rinne an einen beliebigen Ort fortgeschafft. Die beschriebene Halbzeugmaschine erfordert zum vollen Betriebe 3 1/2 Pferdestärken, wobei binnen 24 Stunden 10 Centner lufttrockenes Fichtenholz zu Halbzeug gefasert werden sollen. Ein Verfeinerungsapparat genügt für drei Zerfaserungsmaschinen und beansprucht für sich 2 Pferdekräfte. (Nach dem bayerischen Industrie – und Gewerbeblatt, 1870 S. 326; aus der Zeitschrift des österreichischen Ingenieur- und Architektenvereines, 1871 S. 168.)

Tafeln

Tafel Tab. IX
Tab. IX