Titel: Webb's Maschine zum Ausgraben unter Wasser.
Fundstelle: Band 202, Jahrgang 1871, Nr. XCVIII., S. 402
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XCVIII. Webb's Maschine zum Ausgraben unter Wasser. Nach dem Mechanics' Magazine, September 1871, S. 231. Mit Abbildungen auf Tab. VII. Webb's Maschine zum Ausgraben unter Wasser. Zur Erleichterung des Ausgrabens beim Fundiren von Brücken, beim Brunnensenken, ferner zum Reinigen von Brunnen, überhaupt zu Ausgrabungen unter Wasser, ließ sich der englische Ingenieur Webb eine Maschine patentiren, deren wirksamer Theil in Figur 6 und 7 perspectivisch dargestellt ist. Das Grabinstrument oder der Excavator ist in Figur 6 in jener Stellung gezeichnet, welche derselbe in der Arbeitslage beim Niederlassen zur Sohle einnimmt, während Fig. 7 den gefüllten Eimer im Heraufziehen darstellt. Das Auf- und Niederlassen erfolgt mit Hülfe einer Winde, welche in beliebiger Weise in Gang gesetzt wird. Der Excavator – von cylindrischer Gestalt – ist an einer Seite offen und die zugespitzte Kante geschärft, um bei der Drehung des Apparates leichter in den Boden einzudringen. Zur Drehung des Excavators gleitet derselbe mittelst des aus der Zeichnung zu entnehmenden Bügels längs eines vierkantigen, nach Erforderniß zu verlängernden Gestänges, welches bis auf den Grund des Wassers reicht. Ist der Excavator beim Nachlassen der Winde durch sein Eigengewicht bis zur Erdsohle herabgelangt, so genügen vier bis fünf Umdrehungen des Gestänges mittelst eines oben aufgesetzten Haspels, um den Excavator mit Material zu füllen. Hierauf wird das Gestänge rasch um eine Vierteldrehung zurückgedreht und in Folge dessen die Kuppelung des Bügels mit dem Excavator gelöst. Beim Anziehen der Winde kippt nun vermöge der unteren Kettenverbindung der Excavator in die Stellung der Figur 7, und das aufgenommene Material wird alsdann wie mit einem gewöhnlichen Eimer in die Höhe geschafft. Diese Ausgrabmaschine soll nach unserer Quelle nicht allein von praktischen Fachmännern günstig beurtheilt worden seyn, sondern auch schon bei Brückenbauten in Indien sich bewährt haben.

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Tafel Tab.
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Tab. VII