Titel: Professor Dr. Zängerle's patentirte Hydro-Petrol-Lampe (Wasseraufgußlampe).
Fundstelle: Band 209, Jahrgang 1873, Nr. XLV., S. 260
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XLV. Professor Dr. Zängerle's patentirte Hydro-Petrol-Lampe (Wasseraufgußlampe). Mit Abbildungen auf Tab. IV. Zängerle's patentirte Hydro-Petrol-Lampe. Diese Lampe, in Fig. 20 im Durchschnitt gezeichnet, ist mit Ausnahme des Dochtbehälters aus Blech, hat die Form einer Moderateurlampe und besteht aus folgenden Theilen: 1) einem cylindrischen Gefäße C zur Aufnahme des Oeles; 2) einem cylindrischen Gefäße B zur Aufnahme des Wassers, mit einem Eingußtrichterchen m und einer Ausflußöffnung n: m kann mittelst eines durchlöcherten Deckelchens, n mittelst eines Schraubenstöpsels geschlossen werden; 3) dem Dochtbehälter A von Glas mit dem aufgeschraubten Brenner D. Das Oelgefäß C steht durch ein enges Röhrchen o mit dem Dochtbehälter A in Verbindung; vom Wassergefäß geht ein ebenfalls enges Röhrchen p durch das Oelgefäß hindurch bis nahezu auf den Boden des letzteren herunter. Bedienung. – Bei dem erstmaligen Füllen der Lampe gießt man durch m 1 1/4 Liter Wasser ein; hierauf nimmt man bei n den Schraubenstöpsel ab und läßt das überschüssige Wasser ablaufen. Man schließt nun die Ausflußöffnung n und gießt bei abgeschraubtem Brenner in den Dochtbehälter das Leuchtöl ein, wodurch das Wasser aus dem Gefäß C in das Gefäß B gedrängt wird. Mit dem Eingießen des Leuchtöles hört man erst dann auf, wenn das Oelniveau die Brennerfassung nahezu erreicht hat und constant bleibt. Ist nach mehrstündigem Brennen das Niveau des Leuchtöles im Dochtbehälter gesunken, so wird bei m Wasser aufgegossen, bis der Dochtbehälter wieder mit Leuchtöl gefüllt ist. Wenn durch Aufgießen von Wasser bei m das Leuchtöl nicht mehr in den Dochtbehälter gehoben wird, ist eine frische Füllung der Lampe vorzunehmen. Zu diesem Zwecke läßt man bei n das überschüssige Wasser ablaufen und verfährt dann wie oben angegeben. Der Docht muß vor dem jedesmaligen Anzünden mit einem um den Finger gewickelten Läppchen gleichmäßig abgestreift werden; erst nach längerem Gebrauche der Lampe ist der verkohlte Theil des Dochtes abzuschneiden.Aus den Zeichnungen Fig. 2125 ersieht man, daß die Lampe auch als Hängelampe gebraucht werden kann. Die Vorzüge der Hydro-Petrol-Lampe sind folgende: 1) Verhinderung der Bildung explosiver Gasgemische und der damit verknüpften Gefahren (Explosionen, Feuersbrünste). Bei der Reinigung des Petroleums werden jährlich Tausende von Centnern flüchtiger Producte von 0,70–0,75 spec. Gewicht erhalten. Dieselben können in den gewöhnlichen Lampen nicht gebrannt werden, weil sich durch die wärmeleitende Kraft des Brenners das Oel alsbald erhitzt, wodurch der Oelbehälter mit Dampf angefüllt und beim Hinzutritt der Luft Anlaß zu einer Explosion gegeben wird. Da diese Producte neuerdings geringere Verwendung finden wie früher, so werden sie nachgewiesenermaßen zur Verfälschung des Petroleums verwendet und wird dadurch die Gefährlichkeit desselben in hohem Grade vermehrt und Veranlassung zu den in der Neuzeit so häufigen Unglücksfällen gegeben. Wird nämlich derart verfälschtes Petroleum in den gewöhnlichen Lampen gebrannt, so erhöht sich die Temperatur der Vase und des Inhaltes bald auf die Entzündungstemperatur der flüchtigsten Producte (20° C.) und es tritt dann ein Zurückschlagen der Flamme und eine explosionsartige Entzündung ein, insbesondere beim Leerwerden des Oelgefäßes oder beim Auslöschen der Lampen. Gesetze und Verordnungen zum Schutze der Consumenten des Petroleums gegen Explosionen und daraus resultirende Schadenfälle existiren in Deutschland noch nicht und haben sich in den Staaten wo sie erlassen wurden, als völlig ungenügend erwiesen. Bei der Hydro-Petrol-Lampe ist das Leuchtmaterial stets von einer großen Wassermenge umgeben und wird von demselben abgekühlt. Ferner ist das Oelniveau beinahe constant, der Raum zwischen diesem und dem Brenner ein sehr geringer und somit keine Gelegenheit geboten, daß sich eine größere Menge von Dampf oder einem explosiven Gasgemisch ansammeln kann. Es können daher in dieser Lampe verfälschtes Petroleum sowie die flüchtigsten Oele, wie Ligroin etc. etc. ohne Gefahr gebrannt werden. Bei einem etwaigen Umstoßen der Lampe fließt nur eine kleine Quantität Oel aus und folgt hierauf das schwerere Wasser, welches die Flamme des Dochtes auslöscht. Es gewährt die Lampe also auch in dieser Hinsicht eine größere Sicherheit wie die gewöhnlichen Lampen. 2) Beträchtliche Ersparniß an Beleuchtungsmaterial und gleichmäßige Helligkeit der Lichtflamme. Die flüchtigen Oele brennen nur bei einem bestimmten Abstand zwischen der Flamme und dem Oelspiegel mit voller Leuchtkraft. Um eine zu große Erwärmung des Leuchtöles und in Folge dessen die Bildung explosiver Gasgemische zu verhüten, muß der Abstand zwischen der Flamme und dem Oelspiegel bei allen flüchtigen Leuchtstoffen möglichst groß genommen werden. Selbst die besten der bis jetzt gebräuchlichen Petroleumlampen geben daher nur im frischgefüllten Zustande auf kurze Zeit die volle Leuchtkraft des Oeles. Bei längerer Brenndauer sinkt der Oelspiegel beträchtlich und in demselben Maaße, wie dieses Sinken erfolgt, nimmt die Leuchtkraft des Oeles ab. Dazu kommt, daß in Folge des Sinkens des Oelspiegels der Docht mehr und mehr verkohlt und sich Schnuppen bilden, welche zu einer gelben qualmigen Flamme Anlaß geben. Bei der Hydro-Petrol-Lampe sinkt das Oelniveau für je eine Stunde Brenndauer nur um 1/2 Centimeter und außerdem kann dasselbe jederzeit auch während des Brennens der Lampe durch Nachfüllen von Wasser bei m auf den normalen Stand gebracht werden. Es ist daher begreiflich, daß bei dieser Lampe zur Herstellung einer bestimmten Lichtmenge eine geringere Quantität Petroleum erforderlich ist als bei den gewöhnlichen Lampen und daß dieselbe eine schöne weiße, selbst bei mehrstündigem Brennen sich vollständig gleichbleibende Lichtflamme gibt. 3) Sehr lange Brenndauer, ohne eine frische Füllung vornehmen zu müssen. Bei den gewöhnlichen Petroleumlampen ist der Oelbehälter klein und ist ein Nachgießen von Oel während des Brennens der Lampe, ohne sich den größten Gefahren auszusetzen, nicht möglich. Diese Lampen müssen daher, wenn sie gut brennen sollen, nach jedesmaligem Gebrauche wieder gefüllt werden. Bei dem durchdringenden Geruch des Petroleums und ähnlicher Leuchtstoffe ist dieses häufige Füllen der Lampe äußerst lästig. Bei der Hydro-Petrol-Lampe ist der Oelbehälter so groß, daß er mehr wie ein Liter Petroleum faßt. Die Lampe bedarf daher bei einer täglichen Brennzeit von 3 Stunden erst nach drei Wochen einer neuen Füllung. 4) Schutz des Leuchtöles vor Verharzung. Bei längerem Stehen der flüchtigen Oele in den gewöhnlichen Lampen werden dieselben gelb, verharzen. Die Verbrennung solcher Oele findet nur unvollkommen statt, die Flamme rußt und der Docht verkohlt dabei. Bei der Hydro-Petrol-Lampe befindet sich das Petroleum unter Wasser und ist auf diese Weise vor der Einwirkung der atmosphärischen Luft und des Lichtes vollkommen geschützt, weßhalb nie eine Verharzung eintreten kann. 5) Verwendbarkeit für alle flüchtigen Leuchtmaterialien. Der Abstand zwischen der Flamme und dem Oelspiegel, bei welchem die Leuchtöle mit der größten Leuchtkraft verbrennen, ist für Oele von verschiedenem spec. Gewichte ein verschiedener. Es können deßhalb in einer gewöhnlichen Petroleumlampe Leuchtmaterialien welche ein von dem Petroleum verschiedenes spec. Gewicht besitzen, wie Solaröl, Photogen, (Ligroin abgesehen von der großen Flüchtigkeit des letzteren) nicht gebrannt werden. Bei der Hydro-Petrol-Lampe können durch Aufgießen von Wasser alle flüchtigen Leuchtmaterialien auf die für ihre Verbrennung vortheilhafteste Höhe gehoben werden. Schraubt man einen für das betreffende Leuchtmaterial geeigneten Brenner auf, so können in dieser Lampe Petroleum, Solaröl, Photogen, Ligroin, Mischungen der vorgenannten Oele, Lösungen von Paraffin oder Naphtalin in Ligroin u.s.w. gebrannt werden. Die Lampe gibt demnach die Möglichkeit, ohne weitere Kosten von einem Leuchtmaterial auf das andere überzugehen, wie dieß gerade die Preisverhältnisse oder andere Umstände erfordern. –––––––––– Der Ausschuß des polytechnischen Vereines in München hat die beschriebene Lampe einer Prüfung unterstellt und auf Grund des Referates des Hrn. Dr. Schilling, Directors der Münchener Gasfabrik, ein ausführliches Gutachten über dieselbe abgegeben, welches die von dem Erfinder angegebenen Vortheile durchaus bestätigt und sich dahin ausspricht: „daß die Anwendung von Wasser zur Hebung des Oeles mancherlei Vortheile gewährt, welche die Hydro-Petrol-Lampe des Hrn. Prof. Dr. Zängerle als einen wirklichen Fortschritt in der Construction der Petroleumlampen erscheinen lassen; und daß dieselbe zweckmäßiger und gefahrloser als die gewöhnlichen Petroleumlampen ist, und daher als rationell empfohlen zu werden verdient.“ Prof. Dr. Zängerle hat sich die Lampe in den meisten Staaten Europa's patentiren lassen und hat das Recht der Anfertigung und des Verkaufes derselben für Baden, Bayern, Elsaß-Lothringen und Württemberg der Lampenfabrik C. Beuttenmüller u. Comp. in Breiten in Baden übertragen. Muster und Preiscourante versendet auf Verlangen gern genannte Fabrik und E. Lacher in München (Kaufingerstraße), welcher letztere auch über den Verkauf von Patenten für die Lampe Auskunft ertheilt. Von der internationalen Jury der Welt-Ausstellung zu Wien wurde dem Erfinder für die Hydro-Petrol-Lampe die große Verdienst-Medaille ertheilt.

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