Titel: Prüfung auf Aechtheit der Farbstoffe.
Fundstelle: Band 210, Jahrgang 1873, Nr. XXXVI., S. 215
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XXXVI. Prüfung auf Aechtheit der Farbstoffe. Stein, über Prüfung auf Aechtheit der Farbstoffe. Prof. W. Stein, von welchem eine schätzbare Abhandlung über die Prüfung von Zeugfarben im polytechn. Journal, 1871, Bd. CC S. 51 mitgetheilt wurde, hat jetzt eine Schrift über diesen Gegenstand veröffentlicht, welche die vollste Beachtung der Färber, Zeugdrucker, Tuch- und Handschuhleder-Fabrikanten etc. verdient.Die Prüfung der Zeugfarben und Farbmaterialien. Systematische Anleitung zu ihrer Erkennung, Gehaltsprüfung und Beurtheilung der Aechtheit. Von W. Stein, kgl. sächs. Reg.-Rath und Prof. der Chemie an der k. polytechn. Schule zu Dresden. Eutin, Verlag von W. Struve. Preis 1 Thlr. Wir entnehmen daraus die nachstehenden für den Consumenten wichtigen Angaben über einfache Prüfungsmethoden der Aechtheit von Farben. Rothe Farben. Man kocht eine kleine Probe des Stoffes 1) mit Seifenwasser; dieses muß ungefärbt bleiben oder sich höchstens schwach färben; 2) mit Kalkwasser. Auch dieses darf sich nicht oder nur wenig färben. Wenn es farblos geblieben ist oder sich nur schwach gefärbt hat, so muß auf die Farbe des Stoffes geachtet werden, welche weder gebleicht, noch gelblich noch braun geworden seyn darf. Diese einfachen Versuche genügen, indem sie im Allgemeinen die Gegenwart oder Abwesenheit von Rothholz, Orseille, Saflor, Santel und sogen. Theerfarben erkennen lassen. Gelb. Das ächteste Gelb ist das Krappgelb, am wenigsten ächt sind Orleans und Curcuma; etwas besser vielleicht Fisetholzgelb. Die Lichtächtheit der übrigen kann man als ziemlich gleich betrachten. Waschächt sind von diesen übrigens nur die Farben der ersten Gruppe. Um daher zu erfahren, ob eine gelbe Farbe ächt sey, wird sie nacheinander mit Wasser, dann mit Weingeist und zuletzt mit Kalkwasser ausgekocht. Färben sich die ersteren merklich gelb, das letztere röthlich, wobei die Farbe des Stoffes selbst in's Bräunlichrothe übergeht, so ist die Farbe unächt. Blau. Eine blaue Farbe ist nicht ächt, wenn dieselbe 1) mit Weingeist (gewöhnlichem Brennspiritus) gekocht, diesem eine rothe, rothviolette oder blaue Färbung mittheilt; 2) beim Erwärmen mit Salzsäure und Wasser oder Weingeist die Flüssigkeit roth färbt, bez. die eigene Farbe in Roth oder Braunroth verändert. Violett. Aecht sind nur die aus Küpenblau oder Indigcarmin und Cochenille combinirten Farben, sowie das Krappviolett. Da nun die ächten Farben durch Combination mit unächten selbst ihren Werth verlieren, so sind alle violetten Farben als unächt anzusehen, welche beim Kochen mit verdünntem Weingeist (gleiche Theile Wasser und Brennspiritus) und Stehenlassen während 10 bis 15 Minuten in erheblichem Grade Farbe abgeben oder beim Kochen mit verdünnter Salzsäure die Farbe in Braun oder Braunroth ändern und der Flüssigkeit eine rothe Farbe mittheilen. Orangefarben. Man kocht die Stoffprobe zuerst mit Wasser aus; färbt sich dieses (gelb, rothgelb, roth), so ist die Farbe unächt. In dem Falle, daß dasselbe keine Farbe annimmt, erwärmt man die Probe mit Weingeist; färbt sich dieser (gelb, rothgelb), so ist die Farbe gleichfalls unächt. Kurz gesagt, dürfen Orangefarben weder durch kochendes Wasser noch durch warmen Weingeist abgezogen werden, sonst sind sie unächt. Grün. Verdünnter Weingeist darf sich beim Kochen einer Probe weder blau, grün oder gelb, Salzsäure weder roth noch blau färben. Bei braunen Farben läßt sich die Prüfung auf Aechtheit nicht mit gleicher Sicherheit auf so einfache Weise ausführen wie bei den vorhergegangenen. Doch läßt sich als feststehend annehmen, daß alle braunen Farben, welche beim Kochen in Wasser rothe, beim Stehen mit Weingeist gelbe Farbe abgeben, für unächt zu halten sind. Schwarz. Wenn man den Stoff mit Wasser und etwas Salzsäure kocht und die Flüssigkeit sich nur gelb färbt, so ist das Schwarz ächt, nämlich Gerbstoff- (Gallus-) Schwarz. Ein solches kann nun reines Gerbstoffschwarz seyn oder Küpengrund haben, der seine Aechtheit noch erhöht. Man erfährt dieß durch Kochen einer frischen Probe mit Wasser und kohlensaurem Natron. Die Farbe des Stoffes wird braun bei reinem Gerbstoffschwarz, sie bleibt schwarz oder wird blau, auch bisweilen dunkelgrün, wenn Küpengrund vorhanden ist; diese Farbe ist ganz ächt. Färbt sich Wasser und Salzsäure beim Kochen mit dem Stoff roth und geht die Farbe des Stoffes selbst in Braun oder Braunroth über, das beim Waschen gelb wird oder auch unverändert bleibt, so ist die Farbe Holzschwarz ohne Küpengrund, also ganz unächt. Geht bei dieser Behandlung die Farbe des Stoffes nur in Blau über, während die Flüssigkeit sich roth gefärbt hat, so ist die Farbe Holzschwarz mit Küpengrund und relativ ächt oder nicht ganz unächt. (Deutsche Industriezeitung, 1873, Nr. 43.)