Titel: Ueber die betrügerische Färbung der Weine.
Fundstelle: Band 222, Jahrgang 1876, S. 372
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Ueber die betrügerische Färbung der Weine. Gautier, über die betrügerische Färbung der Weine. Das künstliche Färben der Weine, welches früher nur in größern Städten mit hohem Consumzoll (Octroi), z.B. in Paris (1841 82 320), ausgeübt wurde, verbreitet sich seit einigen Jahren auch in den Productionsdistricten in solchem Umfange, daß selbst die dazu verwendeten Farbstoffe bedeutend im Preise steigen.P. Massot, Präsident des Generalrathes der Ostpyrenäen, hat an den Justizminister ein Schreiben gerichtet, in welchem er ganz energisch gegen die kolossale Weinfälschung, welche jetzt in Frankreich geübt wird, zu Felde zieht und um ein Gesetz bittet, das diesen „Schandthaten“ ein Ende macht, welche die Gesundheit gefährden, den moralischen Sinn erschüttern und die ergiebigste Quelle des französischen Nationalwohlstandes in Gefahr bringen. Hiernach wird arsenhaltiges Fuchsin heute centnerweise gebraucht, andere Anilinfarbstoffe sind auf landwirthschaftlichen Ausstellungen sogar prämiirt und werden in Folge dessen öffentlich angepriesen. Um diesen Unfug zu steuern, hat jetzt das Syndicat der Weinhändler von Beziers folgendes nachahmenswerthe Rundschreiben erlassen:„In Erwägung, daß die künstliche Färbung der Weine schon ernsten Schaden verursacht hat, daß sie den guten Ruf und die Zukunft der französischen Weinberge vernichten muß, und daß es unumgänglich nothwendig ist, sie zu verhindern und, von welcher Seite her sie auch kommen mag, zu verfolgen; – in Erwägung, daß im Augenblick der Weinlese es unumgänglich nothwendig ist, diesen Thatsachen die größtmögliche Publicität zu geben, und die Weinbergbesitzer, welche sich von den Verkäufern von Farbestoffen zu dem ernsten Betrug, den sie begehen, verleiten lassen, von den Gefahren in Kenntniß zu setzen, welche sie sich durch die Fälschung ihrer Weine aussetzen, – hat das Syndicat folgenden Beschluß gefaßt: Der Syndicatausschuß ist speciell beauftragt, von seinen Mitgliedern die Weinproben, welche eine erste Analyse der künstlichen Färbung als verdächtig erscheinen lassen, entgegenzunehmen, um sie einer neuen Prüfung zu unterwerfen. Der Ausschuß wird auf Kosten des Syndicats und im Namen der Mitglieder seinen Statuten gemäß vor allen Gerichtsbarkeiten die verfolgen, welche die verfälschten Weine verkaufen. Er ist beauftragt, den Resultaten der Verfolgungen alle mögliche Publicität zu geben. Endlich hat er die specielle Aufgabe, alle Maßregeln zu ergreifen, welche er für nothwendig hält, um die Ehre und die Interessen des Weinhandels unter diesen ernsten Verhältnissen sicherzustellen.“Darauf hat der Siegelbewahrer und Justizminister Dufaure an die Generalprocuratoren bei den Appellhöfen ein Rundschreiben gerichtet, in welchem er ihnen anempfiehlt, die Fälschung von Weinen und von Lebensmitteln überhaupt streng zu verfolgen. „Die künstliche Färbung der Weine – heißt es darin – geschieht auf zwei Arten: durch die Mischung verschiedener Weine und durch die Anwendung von Farbstoffen, die keine der colorirenden Eigenschaften gewisser Weintrauben besitzen. Das Mischverfahren ist an und für sich nicht als eine Fälschung zu betrachten und darf daher nicht gerichtlich verfolgt werden, es sei denn, daß der Käufer von dieser Behandlung des Weines keine Ahnung hatte. In einem solchen Falle wäre je nach den Umständen gegen den Verkäufer nicht auf Grund von Fälschung, sondern von Betrug in der Qualität oder Quantität der verkauften Sache vorzugehen. Dagegen ist es eine Fälschung, welche den Betrug nicht ausschließt, wenn die Weine mit Stoffen, welche nicht von der Weintraube kommen, gefärbt werden. Einzelne dieser Stoffe können unschädlich sein, während andere wieder höchst gefährlich sind.... Sie haben daher Verfolgungen gegen alle diejenigen anzuordnen, welche den Wein auf diese Art fälschen, so gefälschten Wein in ihren Magazinen aufbewahren oder zum Verkauf feilbieten und verkaufen.... Die künstliche Fälschung des Weines wird in zahlreichen Zeitungsartikeln und Flugschriften gelehrt und in weit verbreiteten Prospecten und Annoncen angepriesen. Diejenigen, welche in einem bestimmten Falle durch ihre Anleitungen zu einer derartigen Fälschung Anlaß gegeben haben, müssen als Complicen bestraft werden; endlich gestattet das Gesetz auch die Bestrafung solcher, deren Anleitungen wirkungslos geblieben sind. Die Staatsanwälte haben ganz besonders eine nachdrückliche Ahndung zu beantragen, wenn zu der künstlichen Färbung erwiesenermaßen schädliche Stoffe verwendet worden sind. Die Handelskammern, landwirthschaftlichen Comités, Sindicatsvereine, sowie die berufensten Organe der öffentlichen Meinung haben dieses sträfliche Verfahren, welches die Gesundheit des Publicums und die Sicherheit des Handelsverkehrs aufs Spiel setzt, laut gerügt; ich hoffe, daß es Ihrer Wachsamkeit gelingen wird, das Vergehen überall, wo es vorkommt, ausfindig zu machen und die Schuldigen zur Rechenschaft zu ziehen.“ Diese Fälschung verdient um so mehr die allgemeine Aufmerksamkeit, als dazu selbst giftige Farbstoffe, wie der Saft von Phytolacca decandra, arsenhaltiges Fuchsin u.s.w., verwendet werden. A. Gautier (Bulletin de la société chimique de Paris, 1876 t. 25 p. 435) hat es nun in einer sehr ausführlichen Arbeit unternommen, ein Verfahren zur Entdeckung dieser Verfälschungen anzugeben; wir entnehmen dieser Abhandlung, unter Berücksichtigung der in diesem Journal bereits früher veröffentlichten Untersuchungen, Folgendes. Die am häufigsten zur künstlichen Färbung des Weines verwendeten Farbstoffe sind folgende: 1. Althaea rosea, deren schwarze Blüthen namentlich von Deutschland aus nach Frankreich eingeführt werden; sie geben an Wasser einen schön weinrothen Farbstoff ab. 2. Die Beeren von Sambucus nigra (vgl. 1831 41 141), deren braunrother Saft bei der Gährung weinroth wird. Mit Weinsäure oder Alaun versetzt, wird er in Frankreich, Portugal und Spanien verwendet. 3. Die Beeren von Sambucus ebulus; der Saft dieser beiden Fliederarten wirkt abführend. 4. Die Beeren von Ligustrum vulgare färben den Wein carmoisinroth, wenn sie demselben frisch zugesetzt werden, tief weinroth, wenn dies erst nach erfolgter Gährung geschieht. 5. Die in Frankreich wenig verwendeten Beeren von Phytolacca decandra, einer schönen nordamerikanischen Pflanze, jetzt in Frankreich, Italien, Portugal, namentlich aber in Elsaß und Württemberg cultivirt, enthalten einen schön violettrothen Saft, der stark abführend wirkt. 6. Die Beeren von Vaccinium myrtillus; Heidelbeersaft ist frisch violettblau, oder nach der Gährung schön violettroth; er wird oft in Paris, namentlich aber in der Schweiz, fast gar nicht in den großen Weindistricten, verwendet und nur zum Färben von Weißweinen. 7. Der Saft der rothen Rüben ist frisch sehr schön violett, entfärbt sich rasch, namentlich durch Gährung; er wird fast nur zur Verdeckung des Fuchsins oder der Cochenille benützt. 8. Die Abkochung des Campecheholzes, welche mit kalkhaltigem Wasser schön violettroth gefärbt ist, wird in Paris zur Herstellung aller Arten Weine angewendet; jungen Weinen ertheilt sie das Ansehen von alten. 9. Die alkoholische Abkochung des Fernambukholzes ist gelbroth, bei Gegenwart von kohlensauren Alkalien violett. In den großen Weinproductionsgegenden werden die Abkochungen dieser Farbhölzer nicht verwendet. 10. Die Cochenille kommt in großen Mengen in Anwendung. Sie wird theils in Form kleiner Kuchen in den Handel gesetzt, welche durch Befeuchten gepulverter Cochenille mit Ammoniakflüssigkeit und Pressen hergestellt werden, theils in Form von concentrirten Lösungen. Man benützt sie namentlich im südlichen Frankreich zur Färbung derjenigen Weine, welche zur Verfälschung der Burgunder- und Bordeauxweine dienen. 11. Fuchsin, Rosanilin, Anilinroth und Anilinviolett sind oft arsenhaltig; sie werden in großen Mengen verwendet, allein oder mit gelben oder rothen Farbstoffen gemischt. 12. Indigocarmin wird namentlich im südlichen Frankreich zum Färben der Weine gebraucht. Außerdem sind wohl auch die Blüthen des Klatschmohnes (1843 90 191) 1844 91 393. 1875 217 416) verwendet. Am meisten werden zur Verfälschung der Weine angewendet das Fuchsin, dann Cochenille, Malve, Hollunder und Indigo, seltener die übrigen Farbstoffe. Cochenille, Fuchsin und Indigo scheiden sich meist beim Stehen wieder ab und reißen dabei einen Theil des natürlichen Weinfarbstoffes mit nieder. Gautier bespricht dann das Verhalten des Weinfarbstoffes gegen Soda, Natriumbicarbonat, Borax, Ammoniak, Schwefelammonium, Baritwasser, Bleizucker, schweflige Säure, Wasserstoff im statu nascendi und Bariumsuperoxyd, welches je nach dem Alter und der Herkunft des Weines etwas verschieden ist. – Der Farbstoff des Weines ist früher schon untersucht von Payen (1845 96 320), Glenard (1858 150 235) und Duclaux (1874 213 261). Man hat versucht, den echten Weinfarbstoff von dem gefälschten mittels des Mikroskopes zu unterscheiden. Sorby (1870 198 244) hat denselben mit dem Spectralapparate untersucht, Vogel (* 1876 219 73) mit specieller Rücksicht auf die gewöhnlichen, zur Verfälschung verwendeten Farbstoffe. – Verfasser faßt mit Balard, Wurtz und Pasteur die künstliche Färbung nur dann als eine betrügerische auf, wenn der zugesetzte Farbstoff mindestens 1/8 des natürlichen beträgt. (Vgl. Stierlin 1874 214 421.) Die bisher vorgeschlagenen Methoden, den fremden Farbstoff von dem natürlichen Weinfarbstoff zu trennen, haben kein befriedigendes Resultat ergeben. So beobachtete Faure in Bordeaux, daß ein gerbstoffreicher oder mit Gerbstoff versetzter Wein beim Schütteln mit Leim fast völlig entfärbt wird, während der Farbstoff des Flieders, Klatschmohnes, Campeche- und Fernambukholzes, der Maulbeere und Kermesbeere in das Filtrat übergeht. Gautier konnte auf diese Weise keine vollständige Entfärbung des natürlichen Rothweines erzielen, beobachtete jedoch, daß namentlich der natürliche, die fremden Farbstoffe aber nur sehr wenig ausgefällt werden. Dieses Verhalten verwerthete er in der Weise, daß er die zu prüfenden Weine hierdurch von dem natürlichen Farbstoffe möglichst befreite, um so die Einwirkung der Reagentien auf die in Lösung gebliebenen fremden Farben um so deutlicher hervortreten zu lassen. – Nach Cottini und Fantogini (1871 199 432) wird der echte Weinfarbstoff durch heiße Salpetersäure nicht zersetzt, wohl aber die fremden Farbstoffe. – Schrader hatte empfohlen, mittels eines Fadens den in einer enghalsigen Flasche enthaltenen Wein auf den Boden eines mit Wasser gefüllten Gefäßes langsam ausfließen zu lassen; der fremde Farbstoff soll sich rascher im Wasser verbreiten als der natürliche. Diese Reaction fand Gautier ebenso wenig bestätigt als die Angabe von A. Facon, daß reiner Rothwein durch Schütteln mit dem gleichen Gewicht pulverisirten BraunsteinsLamattina (Comptes rendus, 1876 t. 83 p. 564) gibt an, daß durch 12 bis 15 Minuten langes Behandeln von 100g Wein mit 15g gröblich gepulvertem, eisenfreiem Braunstein und Filtriren durch ein doppeltes Filter der natürliche Farbstoff niedergeschlagen wird, die fremden dagegen in das Filtrat übergehen. Enthält der Braunstein Eisen, so nimmt das Filtrat eine schwach gelbe Farbe an, und das Fuchsin wird mit ausgefällt. Um in diesem Falle das Fuchsin nachzuweisen, behandelt man den Rückstand mit Alkohol, welcher das Fuchsin zu einer schwach violettblauen Flüssigkeit auflöst. Setzt man hierzu concentrirte Essigsäure, darauf einige Tropfen Ammoniak, so erscheint die Fuchsinfarbe nach einigen Augenblicken wieder. entfärbt wird, gefälschter dagegen nicht. Besser ist der Vorschlag (vgl. 1874 214 422), in den Wein mit essigsaurer Thonerde oder Zinnchlorür gebeitzte Wolle oder Seide zu bringen; Campeche, Fernambuk, Cochenille, Fuchsin, Indigo schlagen sich auf der thierischen Faser nieder. – Blume (1863 170 240) wollte in ähnlicher Weise Brodkrumme anwenden, Böttger (1864 172 157) Schwamm; Philipps (1866 180 492) fand, daß diese Stoffe nur durch ihren geringen Eisengehalt mit gefärbten Rothweinen bestimmte Farben geben können. – Tabelle I. Textabbildung Bd. 222, S. 376–377 Art der Flüssigkeit; A. Man gibt zu 1cc nicht geklärten Weines, nach dem Säuregehalt und der Farbenintensität, 3 bis 5cc Natriumcarbonatlösung (1 : 200); B. Man erhitzt die Probe zum Kochen; C. Zu 2cc geklärten Weines setzt man 1,5 bis 2cc einer mit CO₂ gesättigten 8proc. Natriumbicarbonatlösung. Die Farbe wird nach 2 Min. beobachtet; Wein, rein; Bläulichgrün, ins Grünlichgraue spielend; mit Aramon lila; Die Flüssigkeit wird gelb und entfärbt sich dann. Der Stich ins Lila, wenn er eintritt, verschwindet im Allgemeinen; Dunkelgrau mit einem Stich ins Grüne und zuweilen ins Lila; Fernambuk, rein; Johannisbeerroth; Braunlila oder lila mit kastanienbraun; Weinlila; Campeche, rein; Purpurroth oder violett; Weinroth; Dieselben Färbungen wie reiner Wein; Lila oder weinviolett; Grünlich dunkelgrau; Cochenille, rein; Grau mit lila; Die lilagraue Farbe bleibt dieselbe; Grau mit lila oder violett; Fuchsin, rein; Rosenroth; Grünlichgrau, zuweilen lila; Das Violettroth oder Rothviolett verschwinden; Phytolacca, rein; Violettrosenroth; Dunkelviolett oder lila; Gelbgrau mit kastanienbraun, welches mit der Menge von Ph. wächst; Rein lila; Schwarze Malve, rein; Dunkel bouteillengrün; Grünlich oder grünlich grau; Entfärbt sich zum Theil; grünlich m. grau gemischt; Grau mit wenig grün oder blau; Rothe Rübe, rein; Rosenroth; Rosenroth oder haltbar ranzio; Rothe Rübe 1 Th.; Gelblichgrau, wenn die Rübe faul, schwach ranzio, wenn sie frisch ist; Entfärbt sich, wenn die Rübe alt ist; wenn frisch gelblichgrau m. schwach rothgelb; Röthlichgelb oder lilabraun; Sambucus nigra, rein; Violettlila, in Dunkelbläulichgrau, dann in Bläulichgrün übergehend; Weinlila; Dunkelgrün mit lila; Dunkelgrünlich grau; Bleibt kurze Zeit lila und geht schnell in grau mit bläulichgrün über; Sambucus ebulus, rein; Bouteillengrün durch grau gedunkelt; Weinroth; Grün mit lila, od. schwach grüngrau; Das Grün verschwindet beim Erwärmen; Lila durch grau geschwächt, oder grau mit wenig kastanienbraun; Ligustrum, rein; Dunkelgrün; Dunkelgrau mit wenig kastanienbraun; Dunkelgrün oder grünlichgrau; Geht in schmutziggelb über; Heidelbeere, rein; Mehr Reagens gibt lilagrau noch mehr grau mit wenig lila; Wird gelblichgrau; Bleibt lila und geht durch Reagensüberschuß schnell in grau mit schwach gelbroth über; Gelblich grau mit wenig lila oder rosenroth; Wird dunkelgrau; Matt gelblichgrau, oft mit gelbroth; Indigo, rein; Blau; Anfangs blau, dann grün werdend; Wein, nicht geklärt; Bläulichgrün; Wird gelb; Bläulich oder grünlich blau; D. 2cc geklärten Weines werden mit 3cc einer Lösung von 10g Ammoniakflüssigkeit in 100g Wasser versetzt. Die Probe wird mit 5cc Wasser verdünnt; E. Zu 2cc geklärten Weines setzt man 2cc einer bei 15° gesättigten Bariumhydroxydlösung. Man filtrirt nach 15 Minuten. Farbe des Filtrats; F. Die vorige Lösung wird mit Essigsäure angesäuert; G. 2cc geklärten Weines versetzt man, nach d. Farbenintensität, mit 3 bis 4cc einer bei 15° gesättigten Boraxlösung; Grünlich blaugrau oder grünlichgrau mit ganz wenig lila; Schmutzig grünlichgelb; Flüssigkeit kaum geröthet; in wenigen Fällen fast ungefärbt; Flüssigkeit blaugrau oder grünlich, zuweilen eine Spur oder mehr lila. Flüssigkeit grünlichgrau oder bläulich; Johannisbeerroth; Lila durch grau oder kastanienbraun geschwächt; Braunroth; Zwiebelroth oder gelb, fast ungefärbt; Weinlila; Violettlila; das Violett verschwindet bei Reagensüberschuß und erscheint wieder beim Erwärmen; Weinroth; Grünlichgrau; Schmutzig grünlichgelb; Flüssigkeit kaum geröthet; Flachsblaugrau mit wenig kastanienbraun; Violettlila; Lila; Grünlichgrau oder grünlich braungrau; Flüssigkeit deutlich roth; Lila oder bläulichgrau mit lila; Rosenroth, durch Reagensüberschuß entfärbt; Rosenroth; Grünlichgrau mit oder ohne rosenroth; Bläulichgrau mit lila, letztere zuweilen s. schwach; Violettrosenroth; Dunkelgrau mit kastanienbraun oder lila; Lila oder blaugrau mit wenig lila; Bouteillengrün; Farbe von gekochtem dunkeln Thee; Bouteillengrün, durch grau gedunkelt; Kaum geröthet; Grünlich blaugrau; Gelb, wenn die Rübe faul, rosenroth, wenn sie frisch ist; Rosenroth oder ranzio; Schmutzig gelblichgrau, mit wenig kastanienbraun, wenn die Rübe frisch ist; Hellgelb; Gelb oder zwiebelroth, leicht rosenroth; Grau mit wenig violettbraun bei frischen Rüben; Schön grün; Schmutzig grünlichgrau; Lila oder grünlich blaugrau, kaum lila; Dunkel bouteillengrün; Weinroth, Portowein; Dunkelgrün mit grau; Gelb oder hellgrün; Kaum geröthet; Dunkelgrün; Schmutzig rosenroth; Bläulich, grünlichblau oder grünlichgrau; Gelb mit wenig grün; Grünlich blaugrau m. lila; Im durchscheinenden Lichte kastbr., im zurückfallenden graubouteillengrün; Schmutziggelb mit lila; Gelblichgrau oder grünlichgrau; Grünlichgelb; Schwach rosenroth; Grau mit wenig lila; Blau, entfärbt sich nach und nach; Wird grün, entfärbt sich darauf nach und nach; Eichblattgrün; Schmutzig grüngrau; Rosenroth; Bläulich grün Textabbildung Bd. 222, S. 378–379 Art der Flüssigkeit; H. Zu 4cc geklärten Weines bringt man 1cc Alaunlösg. von 10 Proc. u. 1cc 10proc. Natriumcarbonatlösung. Man digerirt und bringt auf ein Filter. Farbe des Niederschlages; K. Farbe des bei H erhaltenen Filtrats; L. 2cc geklärten Weines werden mit 1cc basisch essigsaurer Bleilösung (15° B.) versetzt; Wein, rein; Bläulichgrün oder grünlich; Hell bouteillengrün. Bei einigen Weinen fast farblos; Grünlich aschfarbenblau, selten apfelgrün oder gelblich grün; Fernambuk, rein; Braunlila; Lila in gelbroth übergehend; Grau mit wenig kastanienbraun; Aschfarbenblau, mit gelb oder gelbroth; Wein; Campeche, rein; Violettblau; Violett; Bläulichgrün mit Anhauch von violett, mehr violett b. Austrocknen an d. Luft; Hell bouteillengrün; Blau wie bei Wein, aber mehr violett; Cochenille, rein; Rosenroth; Immer mehr oder weniger dunkelroth; Dunkel lilaviolett; Bläulich, ein wenig rosenroth; Lila rosenroth; Aschfarbenblau, hellgrün; Fuchsin, rein; Kein Niederschlag; Bläulich oder grünlich, mit schwach rosenroth; Hellgrün; Aschfarbenblau, zuweilen mit schwach rosenroth; Phytolacca, rein; Violett; Schwach kastanienbraun, violett, lösl. im Ueberschuß, die Farbe dabei ändernd; Bläulichgrün oder grünlich, schwach rosenroth, mit mehr Phyt.; Grünlich aschfarbenblau; Schwarze Malve, rein; Dunkelgrün oder bläulich; Bläulichgrün od. grünlich; Hell bouteillengrün; Grünlichblau; Rothe Rübe, rein; Rosenroth, wenn die Rübe frisch, rothgelb wenn alt; wird an der Luft orangefarben und gelb. Hell bläulichgrün, gelblich oder gelbroth; Hellgrün; Weinfarbe, wenn die Rübe frisch; gelblich wenn alt; Sambucus nigra, rein; Dunkelgrün; Blau, dunkelviolett; Hell bouteillengrün; Grünlich aschfarbenblau; Sambucus ebulus, rein; Dunkel eichgrün; Dunkel violettblau; Grünlichblau; Ligustrum, rein; Dunkelgrün; Grünlich oder bläulichgrün; Heidelbeere, rein; Grünlichblau mit schwach rosenroth; Hell bouteillengrün mit wenig kastanienbraun; Aschfarbenblau; Indigo, rein; Kein Niederschlag; Grünaschgrau; Sehr schwach bläulich; Wein, nicht geklärt; M. Farbe des Filtrats von L; N. Zu 1cc geklärten Weines setzt man 1cc essigsaures Aluminium (2° B.) – Farbe der Flüssigkeit; O. Zu 1cc geklärten Weines werden 4 Tropfen von Kaliumaluminat gesetzt, durch Hinzufügen von Alaun zu einer alkalischen Aluminiumlösung erhalten. Man filtrirt; P. Zu 0g ,1 BaO₂ setzt man 5 Tropfen (5proc.) Weinsäure, darauf 3cc geklärten Weines. Man beobachtet die Farbe der Flüssigkeit nach 13 Stdn.; Farblos; Weinlila; bei Aramon fast farblos werdend; Lila mit schwach rosenroth, entfärbt sich; Kaum rosenroth, ganz wenig orangefarben in Berührung mit BaO₂; Johannisbeerroth durch einen Ueberschuß des Bleisalzes u. beim Erwärmen; Behält ihre ursprüngliche Farbe; Farblos oder schwach gelbroth; Farbe von altem Rothwein oder rosenroth; Zwiebelroth, schwach rosenroth; Gelb, ohne roth selbst nach 10 Stdn. Stark orangefarbener Niederschlag in Berührung mit BaO₂; Farblos oder schwach lila; Wird violettblau; Niederschlag blau und violett; Farblos oder sehr schwach gelblich; Violett oder lila; Violettrosenroth; Wie das vorige Gemisch; Lila, fast farblos; Rosenroth lila; Lila rosenroth; Farblos; Weinlila; Rein rosenroth; Rosenroth m. orangegelb in Berührg. mit BaO₂; Rosenroth; Lila oder rosenroth; Rein rosenroth; Kaum rosenroth, orangefarbener Niederschlag in Berührung mit BaO₂; Farblos bei keinem Ueberschuß des Reagens, ranziogelb bei Ueberschuß; Violettroth; Farblos oder ganz schwach rosenroth; Weinlila oder rein lila; Lebhaft rosenroth; Flüssigkeit rein rosenroth; orangefarb. Niederschlag in Berührung mit BaO₂; Lila, verdunkelt sich durch einen Ueberschuß; Dunkelgrün durch Reagensüberschuß; Blauviolett; Violettrosenroth; Blaßgelb, kaum rosenroth, Stark. Niederschl. m. BaO₂; Behält ihre Farbe, wird aber dunkler; Ein Ueberschuß des Aluminats verwandelt die Farbe in Madeirabraungelb; Schwach gelblich; Helllila; Zwiebelroth; Fleischroth; starker Niederschlag in Ber. m. BaO₂; Rein violett; Lila dunkelgrau, durch Reagensüberschuß in dunkelboutgr. übergehend; Blauviolett oder rein lila; Rein rosenroth; Rothbraun; orangefarb. Niederschl. in Ber. m. BaO₂; Dunkel weinlila; Dunkellila; Blauviolett oder lila; Rein rosenroth; Rosenroth m. kastanienbr.; orangefarbener Niederschl. in Berührung mit BaO₂; Bewahrt anfangs ihre Farbe, wird darauf dunkler u. geht durch Reagensüberschuß in grünlich über; Dunkelgrün d. Reagensüberschuß; Bläulich violett oder lila; Rein rosenroth; Rosenroth; orangefarb. Niederschlag in Berührg. mit BaO₂; Violettlila; Flüssigkeit grünlichgrau; kastanienbraungrün im durchscheinenden Lichte; Bläulichviolett oder violettlila; Rein rosenroth; Flüssigk. farblos od. kaum rosenroth; wenig orangefarb in Ber. mit BaO₂; Blau; Wird grün, darauf grünlich gelb; Weinroth Die vorstehende Tabelle I gibt die Reactionen der natürlichen und verfälschten Weine an. Letztere wurden dadurch hergestellt, daß eine mit 10 Proc. Weingeist vermischte wässerige Farbstofflösung von gleicher Intensität wie natürlicher Wein mit 4 Th. Wein, dann mit 1/10 des Volums Eiweißlösung vermischt, einige Minuten geschüttelt und dann filtrirt wurde. (Schluß folgt.).