Titel: Historische und kritische Betrachtungen über die neueren Veränderungen und den gegenwärtigen Zustand des europäischen Münzwesens; von Karl Karmarsch.
Autor: Prof. Karl Karmarsch [GND]
Fundstelle: Band 223, Jahrgang 1877, S. 229
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Historische und kritische Betrachtungen über die neueren Veränderungen und den gegenwärtigen Zustand des europäischen Münzwesens; von Karl Karmarsch. (Schluß von S. 129 dieses Bandes.) Karmarsch, Betrachtungen über das europäische Münzwesen. V. Das Gepräge der Münzen. A. Das Gepräge nach seinem Inhalte. 1) Wenn man von dem Grundbegriff der Münze ausgeht, wonach dieselbe ein Stück (im besondern edlen) Metalles ist, dessen Werth von dem Staate durch den Stempel garantirt wird, so sollte füglich verlangt werden dürfen, daß das Gepräge ersichtlich mache: wer da garantirt und was garantirt wird (also Gewicht und Feingehalt); bei geringwerthiger Scheidemünze wenigstens: welchem Staate die Münze angehört. Gegen die erstere dieser Forderungen wird jetzt nur selten verstoßen, nachdem die ehemals und noch vor den Augen der gegenwärtigen Generation ausgegebenen Scheidemünzen mit irgend einer Wappenfigur oder einem blosen Namenszuge ohne Erläuterung (wie z.B. die braunschweigischen Pfennige und Doppelpfennige bis 1856, die hannoverschen bis 1866, ja selbst die preußischen Kupfermünzen bis zuletzt, gewesen) abgekommen sind. Doch ist bemerkenswerth, daß auf den russischen Gold- und Silbermünzen weder Bild noch Name des Kaisers, ja nicht einmal der Name Rußland sich befindet; die Bronzemünzen sind wenigstens durch Aufschrift als russische bezeichnet, mit Ausnahme der halben und Viertel-Kopeken, welche nur die Namenschiffer tragen. Angaben über Gehalt oder Gewicht oder beides zusammen enthalten die Münzen der Gegenwart weniger, als solche noch der letzten Vergangenheit. Früher war auf deutschen (nicht österreichischen) Silber-Courantmünzen des Conventions- wie des preußischen Fußes, nicht minder auf den Goldkronen seit 1857 die Anzahl der Stücke aus 1 Mark oder 1 Pfund fein ausgedrückt; ein gleiches fand man auf den dänischen Speciesthalern, den norwegischen ganzen und halben Speciesthalern; die schwedischen Stücke zu 4, 2 und 1 Reichsthaler enthielten in der Randschrift die Angabe des Feingehaltes (75/100 Delar fin Silfver); alles derartige war schon bei den süddeutschen Guldenmünzen seit 1837 unterlassen und ist mit Einführung der Goldwährung für ganz Deutschland und Skandinavien überall verschwunden. Man kann dies nicht etwa durch Berufung darauf rechtfertigen, daß jetzt das Silbergeld nur „Scheidemünze“ sei; denn selbst als solche ist es noch werthvoll genug. Auch gab die Hansestadt Bremen auf ihren seit 1840 geprägten Silberstücken von 36, 12 und 6 Groten – obschon dieselben nur Scheidemünze der Goldwährung waren – den Feingehalt an (beziehungsweise 15 Loth 14 Grän und 11 Loth 15 Grän). Daß die in Rede stehenden Daten auf den Münzen fehlen, ist nunmehr die Regel, aber gewiß nicht zu rühmen. Einige Ausnahmen (nebst den eben angeführten Beispielen) werden zeigen, daß im Allgemeinen der Platz dafür schon gefunden werden kann, wenn man es darauf anlegen und andere weniger wichtige oder unnöthige Dinge, wie umfangreiche Herrscher-Titel nebst dem beliebten Dei gratia.“ (österreichische, theilweise englische, frühere sardinische Münzen etc.), fortlassen will. Am vollständigsten entsprechen Rußland und Spanien (dieses seit 1870) der Forderung: Auf den russischen goldenen 5-Rubel-Stücken enthält der Revers die Angabe des in dem Stücke vorhandenen Gewichtes feinen Goldes (1 Solotnik 35 Doli); der Silberrubel trägt sogar drei hierher gehörige Bestimmungen, nämlich auf dem Averse das Feingewicht (4 Sol. 21 D.), in der Randschrift das Bruttogewicht (4 Sol. 82 14/25 D.) und den Feingehalt (83 1/3 Sol.); der halbe Rubel ist mit den gleichen Angaben in den ihm entsprechenden Zahlen versehen; auf dem Viertelrubel, dessen Randfläche zu schmal ist, steht nur das Feingewicht (1 Sol. 5 1/4 D.). Spanien prägt auf alle seine Silber- und Kupfermünzen die Stückzahl, welche auf 1k geht, auf das größte Silberstück (5 Pesetas) überdies den Feingehalt 900 Millesimas. Die niederländischen doppelten, einfachen und halben Wilhelmd'or (seit 1848) enthalten die Bezeichnung des Bruttogewichtes in Gramm (beziehentlich 13,458 – 6,729 – 3,3645) nebst dem Feingehalt (0,900). Mit dem nordamerikanischen silbernen Handels-Dollar (seit 1873) ist ein gleiches der Fall, er trägt die Aufschrift 420 Grains 900 fine. Aehnlich ist der Peso (Boliviano) der Republik Bolivia mit 25 Gms. 9 Ds. fino bezeichnet. Der Feingehalt allein findet sich auf den Münzen (selbst den kleinen Silberstücken) von Mexiko, Peru, Guatemala etc. Hieraus kann man entnehmen, daß in einigen europäischen Staaten ein Rückschritt stattgefunden hat und daß Europa theilweise von amerikanischen Ländern überflügelt wird. 2) Zur Vollständigkeit des Gepräges gehört die Bezeichnung des Nennwerthes, unter welchem das Münzstück umzulaufen bestimmt ist, sei es durch den Namen, oder durch Angabe des Werthverhältnisses in Beziehung zur Münzeinheit, oder in geeigneten Fällen des einen und des andern zugleich. Wie natürlich und selbstverständlich diese Forderung auch erachtet werden mag, so ist sie doch früher und bis zur gegenwärtigen Zeit öfters unerfüllt gelassen worden. Z.B. enthielten die deutschen Conventions-Gulden und Doppelgulden nichts der Art; ebenso fehlt auf den österreichischen Dukaten bis heute der Name, welchen sie doch immer und überall führen (er stand dagegen auf einigen früheren preußischen, bayerischen, badischen, württembergischen und Frankfurter Dukaten). England prägt fortwährend seine ganzen und halben Sovereigns, 5- und 2 1/2 Schilling-Stücke ohne solche Angabe, während dieselbe auf den ganzen und halben Schillingen erst unter Wilhelm IV. (1830 bis 1837), auf dem (bronzenen) Penny, Halfpenny und Farthing erst 1860 erschien. 3) Das Gepräge soll deutlich sein, und ich fasse hier unter dem Begriff „Deutlichkeit“ zwei verschiedene Dinge zusammen, nämlich die physische Deutlichkeit und die Verständlichkeit des Inhaltes. Die erstere erfordert genügend große Buchstaben und Ziffern zu den Um- und Inschriften, sowie eine Anordnung dieser beiden, vermöge welcher das wichtigste am meisten hervortritt und nicht zwischen minder wichtigem sich verbirgt oder an eine Stelle gesetzt ist, wo ihm gleichsam aus Gnade ein nothdürftiges, zufällig leerstehendes Plätzchen angewiesen zu sein scheint. Ganz vorzüglich die Werthbezeichnung wird von dieser Bemerkung getroffen. Es muß z.B. als nicht sehr zweckmäßig erachtet werden, wenn auf den österreichischen Gulden und Doppelgulden das 1 FL. und 2 FL. unter dem Schwanze des Adlers so steht, daß es aus der Umschrift kaum herausgefunden werden kannMit den Viertelgulden war es anfangs ebenso, ja wegen der Kleinheit der Zeichen noch schlimmer; nachdem dieser Uebelstand an zwei Jahrgängen existirt hatte, begann man 1859 das 1/4 FL. recht groß und deutlich zu gestalten.; und wenn auf den ersten Jahrgängen der deutschen Reichs-Goldmünzen die an sich fast unverständliche Hieroglyphe 10 – M und 20 – M in zwei Theile zerrissen eingeflickt war, während ein lächerliches Eichenblatt als Lückenbüßer in der Umschrift figurirte. Die jetzigen Goldstücke sowie alle übrigen Münzen des Deutschen Reiches sind in dieser Beziehung untadelhaft. Den unterscheidenden Namen der Münze in die Randschrift zu versetzen (wie z.B. auf den bayerischen Kronthalern geschehen ist) hat man sich nur selten einfallen lassen; gesucht wird er dort sicherlich nicht. Verständlich muß das Gepräge für die Kinder desjenigen Landes sein, zu dessen Gebrauch die Münze gemacht wird, sofern dieselben nur überhaupt des Lesens kundig sind. Also sollen Um- und Inschriften in der Landessprache abgefaßt werden und ohne gezwungene Abkürzungen. Rußland und die Türkei haben (in Europa und in der Neuzeit) die ersten Beispiele dieses natürlichen Verfahrens gegeben; die übrigens früher allgemeine Anwendung der lateinischen Sprache ist 1786 in Preußen, 1792 in Frankreich, 1793 in Schweden, 1803 in Bayern, 1806 in den Niederlanden (unter Ludwig Napoleon) und in Baden, 1811 in Württemberg, 1816 in Sachsen, 1821 in Spanien, 1824 in Braunschweig, 1830 in Hannover, 1861 in Sardinien (bei Gründung des Königreiches Italien), 1874 in Dänemark gegen die Landessprache aufgegeben worden. Neapel behielt das Latein bis zur Einverleibung in Italien; England, Portugal und Oesterreich bedienen sich desselben bis zur Stunde, wofür nur letzteres einen Grund in der Vielsprachigkeit seiner Bevölkerung anführen kann, zwischen welche das todte Idiom auch jetzt noch gleichsam als neutral hineintritt, nachdem seit 1868 die ungarischen Münzen (wie vorübergehend schon 1848 und 1849) magyarische Aufschrift haben. Der Gebrauch der Landessprache vermag allein, eine widerwärtige Sprachmengerei zu vermeiden. Es ist doch in der That zu sonderbar und geschmacklos, auf der einen Seite einer Münze zu lesen: Fridericus Borussorum Rex, und auf der andern: 6 einen Reichsthaler; oder: Frid. August. D. G. Rex Saxoniae und Der Segen des Bergbaues. Zehn eine feine Mark; oder Victoria Dei Gratia Britanniarum Reg. F. D. und Six Pence; oder: Christianus VIII. D. G. Daniae V. G. Rex und 1 Rigsbankdaler 30 Schill. Courant. Nebeneinanderstellung zweier Sprachen ist gerechtfertigt in jenen selteneren Fällen, wo die Münze zweien völlig heterogenen, im Verkehr sich innig berührenden Nationalitäten gemeinschaftlich dienen soll; also auf den britischen und niederländischen Münzen für Ostindien, auf den von England 1863 bis 1867 für Hongkong geprägten. 4) Der Zweck des Gepräges würde theoretisch erreicht sein, wenn es den bisher behandelten Erfordernissen ein Genüge leistete; aber die Ansprüche der Praxis gehen weiter. a) Münze aus werthvollen Metallen unterliegt der Gefahr einer bezüglichen Werthverminderung durch wenig bemerkbares Abnehmen von Theilen, zumal am Umkreise (auf der Randfläche): das Gepräge soll hiergegen schützen. Der Schönheitssinn und die Gefahr der Nachbildung durch Falschmünzer verlangen, b) daß das Gepräge nicht zu einfach sei, nicht einzig aus Schrift bestehe, sondern gut gewählte Bilder enthalte. Dazu muß c) eine gewisse Stetigkeit im Gepräge kommen, d.h. es darf der Inhalt oder die Form desselben nur selten und nicht anders als im Falle der Nothwendigkeit verändert werden, weil nur dann allen, die mit dem Gelde zu thun haben, dessen Aussehen so geläufig wird, daß falsche Münze durch die an ihr vorhandenen Abweichungen leicht zu erkennen ist. Endlich kann d) die Forderung nicht erlassen werden, daß die ein System bildenden Münzen zwar durch den Charakter ihres Gepräges die Zusammengehörigkeit zu erkennen geben, aber dennoch im Einzelnen genugsam ungleich seien, um den Stücken aus verschiedenen Metallen etwas Eigenthümliches, leicht Unterscheidbares zu verleihen; nur unter dieser Voraussetzung ist so viel möglich zu erreichen, daß nicht zufolge Irrthums oder Betrugs geringwerthige Stücke mit werthhaftern von ganz oder fast gleicher Größe verwechselt werden. a) Wenn die Münzen vor gewinnsüchtigem Abnehmen von Metalltheilen geschützt sein sollen, so darf einerseits auf den Flächen zunächst dem Rande nur ein äußerst schmales glattes Reifchen (das wegen seines Höhenvorsprunges so genannte „Stäbchen“) sich vorfinden, und anderseits der Rand selbst nicht glatt bleiben. Bei ganz kleinen Münzen aus geringhaltigem Silber, so wie bei allen aus Nickelkupfer, Kupfer und Bronze ist dies von keiner Bedeutung, und daher ist es gerechtfertigt, wenn diese in jetziger Zeit kaum mehr anders als mit glattem Rande hergestellt werden. Der Forderung, daß das Gepräge bis ganz nahe zur Randkante hinaus die Flächen decke, ist seit Einführung des Prägens im Ringe (welches zugleich auch dem glatten Rande Regelmäßigkeit und Sauberkeit verleiht) nur selten entgegen gehandelt worden; Beispiele geben Goldstücke und einige große Silbermünzen von Hannover zwischen 1822 und 1830. Dagegen ist fast allen neuesten Münzprägungen vorzuwerfen, daß sie es gleichsam um die Wette mit dem Schutze des Randes sehr leicht genommen haben, um die Herstellung der Münzen zu vereinfachen. Das beste Mittel zu wirksamem Schutze besteht in den hohen (Relief-) Randschriften (oder Randverzierungen, sofern für Schrift die Randfläche zu schmal ist), welche vor dem Aufkommen der Ringprägung sehr gewöhnlich waren, aber in jetziger Zeit nur noch von Frankreich, Belgien und Spanien bei den Sorten, die durch Art und Größe dazu geeignet sind, in Anwendung stehen. Von den letzten Jahren des 18. Jahrhunderts an (zuerst in Nordamerika) ging man zu den bei Ringprägung leichter ausführbaren vertieften Randschriften und Randverzierungen über. Gegen diese würde wenig einzuwenden sein, wenn sie stets ohne überflüssige Tiefe kräftig genug wären, um Deutlichkeit mit Dauerhaftigkeit zu verbinden. Da bietet sich jedoch die Schwierigkeit, daß eine stark vertiefte Rändelung nicht genugsam schützt (weil sie ein Abschaben der Randfläche gestattet, ohne zu verschwinden), eine seichte aber der natürlichen Abnutzung zu wenig widersteht und nur zu oft schon am ganz neuen Münzstücke fast unsichtbar ist. Späterhin fand man, daß sogar die vertiefte Rändelung noch zu viel Arbeit machte, und that deshalb den verhängnißvollen Schritt zum Kerbrande, welcher ein unschönes, fast roh zu nennendes Aussehen hat, überhaupt unzweckmäßig erscheint, da er die Abnutzung der (rundum gleichsam feilen- oder sägenartig gezähnelten) Münzen befördert; bei Gold und größeren Silberstücken aber schon darum verwerflich ist, weil er nach etwaiger gewinnsüchtiger Zerstörung ohne sonderliche Schwierigkeit von einem nicht ganz ungeschickten Fälscher wiederhergestellt wird. Dessenungeachtet hat diese schlechte Art der Rändelung die Herrschaft erlangt; man findet sie an allen oder einigen Goldmünzen von England, Nordamerika, Frankreich, Italien, Spanien, den Niederlanden, Dänemark, Oesterreich-Ungarn, Griechenland, der Türkei. Der Gebrauch des Kerbrandes an Silbermünzen in größerer oder geringerer Ausdehnung begann 1800 oder kurz vorher in den Nordamerikanischen Vereinstaaten, 1816 in England, 1821 in Hannover, 1824 in Württemberg, 1825 in Bayern, 1826 (spätestens) in Dänemark, 1828 in Griechenland, 1830 in Frankreich, Baden, dem Kirchenstaate, 1831 in Oesterreich, 1832 in Belgien, 1833 in Spanien, 1834 in Brasilien, 1835 in Portugal und Chile, 1844 in Norwegen, 1845 in der Türkei, um 1846 in Costa Rica, Neugranada, 1848 in den Niederlanden, 1850 in der Schweiz, 1855 in Schweden (theilweise schon 1830) und Peru, 1859 in Guatemala, 1864 in Mexiko, 1867 in Rußland, 1871 in Japan und Bolivia, 1873 in dem Deutschen Gesammtreiche (für die Silbermünzen mit Ausnahme des Fünfmark-Stückes). Der Rückschritt, welchen Deutschland im besondern hiermit gemacht hat, und sein dadurch eingetretenes Zurückstehen gegen manche andere Länder ist – wie allemal die Nachahmung eines schlechten Beispieles – nicht erfreulich. Während die norddeutschen Sechstelthaler mit Randschrift versehen waren, ist nicht nur die neue Mark von nahezu doppeltem Werthe, sondern sogar das Zweimark-Stück ohne solche. Die höheren Kosten, welche durch das Rändeln entstanden sein würden, durften nicht von der Beibehaltung des bessern Verfahrens abschrecken, denn sie wären durch die angenommene Verminderung des Silbergehaltes überreichlich gedeckt worden.Die neuen Silbermünzen sind zu 0,9 desjenigen Silbergehaltes ausgebracht, welcher dem zu Grunde gelegten Werthverhältnisse zwischen Gold und Silber (15,5 : 1) entspricht. Die Silberscheidemünze nach der Convention von 1857 war etwas vortheilhafter, nämlich im 34 1/2 Thaler-Fuße geprägt, also mit 0,87 des dem Courant- (30 Thaler-) Fuße entsprechenden Gehaltes. Dabei ist jedoch zu bemerken, daß die 10- und 5-Groschen-Stücke (beide mit Randschrift versehen) nicht zur Scheidemünze gehörten, und daß die Groschen und Halbgroschen jetzt aus Nickelkupfer gemacht werden, mithin gar kein Silber erfordern. Nähere Einsicht mag folgendes gewähren:Nach dem Durchschnitte aus vier Betriebsjahren der Münze zu Dresden betrugen dort die sämmtlichen Fabrikations- und Verwaltungskosten einschließlich LegirkupferfürDrittelthaler2,0761Proc.Sechstelthaler2,9672Doppelgroschen4,4288während an den erstern beiden Sorten nichts, an der letztern Sorte 13 Proc. durch Silberersparung gewonnen wurde. Nimmt man die Herstellungskosten der jetzigen – obigen Stücken entsprechenden – Mark-, 50 Pfennig- und 20 Pfennig-Stücke ebenso hoch an (ungeachtet diese kleiner sind und weniger Kupfer enthalten), so tritt schon der Vortheil bei durchgehends 10 Proc. Silberersparung vor Augen. Bekanntlich vergütet aber die Reichsregierung an Prägungskosten nur 1,75 Proc. für die Mark-, 2,5 Proc. für die 50 Pfennig- und 4 Proc. für die 20 Pfennig-Stücke. An den 2- und (silbernen) 5-Mark-Stücken ist der Gewinn noch etwas erheblicher, da für erstere 1,5 und für letztere 0,75 Proc. erstattet werden. Welchen Einfluß der gesunkene Silberpreis nachhaltig äußert, kann erst die Folgezeit lehren. Oesterreich versieht seine Gulden und Viertelgulden (welche an Größe unserer Doppelmark und Mark so nahe stehen) mit Randschrift, Rußland die halben Rubel mit Schrift, die Viertelrubel wenigstens mit vertiefter Verzierung auf dem Rande (diese Sorten kommen in Größe vollkommen mit den eben genannten deutschen überein); der niederländische Gulden (gleich groß mit unserer Doppelmark) hat Randschrift; dasselbe ist der Fall mit der Lira und Doppellira Italiens – wie wenigstens an Exemplaren aus 1867, also nach der Convention mit Frankreich, zu ersehen – nachdem man sich hier 1859 und 1860 sogar bei den Fünflire-Stücken vorübergehend zum Kerbrande verirrt hatte. b) Brustbilder der Regenten, Wappen oder deren Theile, symbolische oder allegorische Figuren, Kränze, Blatt- und Blumenzweige nebst einer Menge willkürlicher Ornamente bieten einen großen Vorrath von Gegenständen, durch welche das Gepräge der Münzen so ausgestattet werden kann, daß es sowohl dem Auge gefällt, als auch die täuschende Nachahmung unter den Händen des Falschmünzers erschwert. Je werthvoller das Münzstück ist, desto reicher und künstlicher kann und soll das Gepräge, aber selbst bei den geringsten Sorten darf es nicht ärmlich oder gedankenlos sein. In dieser Beziehung ist gegen manche Münzen der Gegenwart Wesentliches einzuwenden. Die englischen Sovereigns mit dem Ritter Sct. Georg und die Krone (5 Schilling) mit dem gleichen Bilde unter Georg III. und IV., so wie jene mit dem gekrönten Brustbilde und gothischer Schrift der Königin Victoria (welcher letztern sich die Florins seit 1849 an die Seite stellen) sind hervorragende Muster- und Meisterstücke. Die 100-, 50-, 20- und silbernen 5-, 2-, 1 Frank-Stücke von Napoleon III. mit dem reich decorirten Wappen verdienen unbedingt mehr Beifall, als die vorher wie nachher ausgegebenen, welche an Stelle des Wappens die Werthangabe von einem Kranze umschlossen enthalten. Daß England, welches Schillinge und Halbschillinge unter Georg III. und IV. mit dem Wappen, dann seit 1825 mit dem auf der Krone stehenden Löwen nebst Rose, Distel und Kleeblatt ausstattete, dieselben Sorten unter Victoria nur mit Schrift in einem Kranze versieht, ist ein entschiedener Rückschritt. Dagegen bieten die kleinen Silbermünzen der Niederlande (25, 10, 5 Cent) Gelegenheit, eine Verbesserung zu rühmen, indem auf denselben seit 1848 an Stelle des sehr einfachen Wappens das Brustbild, und an Stelle des geschmacklosen gekrönten W ein Kranz mit der Werthangabe getreten ist. Daß die Schweiz sich auf dem Reverse sogar ihrer größten Silbermünze (5 Frank) mit einem Kranze begnügt, in welchem nichts weiter steht als 5 Fr. und die Jahrzahl, kann zwar nicht gelobt werden; aber zu Brustbild nebst kunstreichem gemeinsamen Wappen fehlt ihr der Stoff, eine Helvetia mit dem Wappenschilde sitzt oder steht schon auf dem Averse, und der Kranz ist eben so reich wie kräftig gearbeitet; auch hat die Werthbezeichnung abgekürzt werden müssen, um keiner der drei verbündeten Nationalitäten einen Vorzug zu geben, doch aber allen verständlich zu sein. Ein solcher Zusammenfluß von Umständen entwaffnet die Kritik. Rußland vermeidet grundsätzlich das Kaiserbild, hat daher auf dem Reverse aller seiner Münzen nur Schrift, auf den silbernen von einem recht mageren Kranze eingeschlossen. Die Münze des Deutschen Reiches zeigt auf allen Silberstücken, 5 und 2 Mark ausgenommen, dann auf den Nickel- und Bronzemünzen, also in Summe auf 7 Sorten aus 3 verschiedenen Metallen, den Adler in allen erdenklichen Größenabstufungen, aber überall ohne Umschrift oder sonstige Beigabe in völliger Nacktheit. Dazu tragen die Stücke von 50, 20, 10, 5, 2, 1 Pfennig auf der andern Seite nichts als einen Kreis von Schrift mit der – derb genug ausgedrückten – Werthzahl in der Mitte. Eintönigeres und Prosaischeres wäre wohl kaum zu ersinnen gewesen; die Gesammtheit dieser 6 Stücke sieht aus wie ein beredtes Zeugniß von Erfindungsarmuth, wie kein anderes Land etwas gleiches darbietet.Die österreichischen Münzen haben auch alle den Adler, aber derselbe füllt nebst seiner Umschrift die Fläche angenehm aus, und die andere Seite enthält auf den Silberstücken das Brustbild, auf den Kupferstücken die Werthangabe in einem hübschen Kranze. Man hat sich auf diesen sechs Reversen nicht zu dem kleinsten Ornament aus dem Thier- oder PflanzenreicheDie neuesten dänischen Silber- und Bronzemünzen enthalten beides: Delphin und Kornähre. erhoben; daher der nicht respectvolle aber treffende Vergleich der Vorderseite mit einem Uniformknopfe, der Rückseite mit einem Scherenschleifer-Zeichen oder einer Biermarke. c) Die Stetigkeit des Gepräges besteht darin, daß nicht ohne genügenden Grund die Theile desselben (Brustbild, Wappen, Schriftform etc.) und deren Anordnung einer Veränderung unterzogen werden. Daß mit einem Regentenwechsel ein anderes Brustbild eintritt, ist natürlich; daß bei Aenderungen im innern Werthe der Stücke die neuen Münzen ein modificirtes Gepräge bekommen, um leicht von den abgesetzten unterschieden zu werden, ist nothwendig. So geschah dies in Frankreich mit den Silberstücken zu 2, 1 Frank, 50, 20 Centim, als (1864 und 1866) der Feingehalt bei unverändertem Gewichte vermindert wurde. In der neueren Zeit ist es durch mechanische Verkleinerung der Urreliefs und Einführung des Senkens der Stempel mit Zugrundelegung einer einzigen Originalgravirung möglich geworden, streng übereinstimmende Darstellungen auf Münzen verschiedenster Größe zu verschiedenen Zeiten und an verschiedenen Orten zu erhalten. Aber dennoch fehlt es nicht an Beispielen von schwankender Bildung sehr wesentlicher Theile. Die Münzen haben nicht die Bestimmung, gleich einer historischen Bildergalerie die allmäligen Veränderungen in Gesicht, Haar oder Bart etc. des Landesherrn zu verewigen; hierin ist oftmals zu weit gegangen, worüber einige Beispiele genügen mögen. Georg III. von England erscheint auf seinen Münzen während des kurzen Zeitraumes 1816 bis 1820 in zwei ganz verschiedenen Typen; ebenso Georg IV. zwischen 1820 und 1830, wobei noch einige kleinere Abweichungen nebenher laufen. Napoleon I. hat als Kaiser (1804 bis 1815) vier verschiedene Köpfe; Ernst August von Hannover in 12 Jahren (1837 bis 1848) ebenso viel. In Sachsen zeigte König Friedrich August I. (1806 bis 1827) vier verschiedene Brustbilder, darunter 1 mit blosem Halse, die übrigen (von 1816 an) in Uniform; König Anton in 10 Jahren (1827 bis 1836) zwei. Auf den Thalern Herzogs Ernst von Sachsen-Koburg kann man von 1846 bis 1862 in vier Stadien die Wandlungen der Haar- und Barttracht verfolgen. Isabella II. von Spanien stellt sich binnen 20 Jahren (1836 bis 1856) in fünf mehr oder weniger verschiedenen Auffassungen dar u.s.w. Im Gegensatz hierzu sei erwähnt, daß auf den österreichischen Zwanzigern, Gulden und Speciesthalern das Bild des Kaisers Franz 31 Jahre lang (1792 bis 1823) unverändert blieb, obschon der Monarch inzwischen vom 24. zum 55. Lebensjahre fortschritt; freilich kamen dann in ferneren 12 Jahren drei sehr veränderte Typen zum Vorschein. Der Kopf der Königin Victoria auf den englischen Silbermünzen ist seit 1837 bis jetzt genau derselbe, unerachtet des Altersunterschiedes von 18 und 58 Jahren. d) Schon oben ist gezeigt worden, wie unsere deutschen Reichsmünzen im Uebermaß die Zusammengehörigkeit durch einen viel zu einförmigen Typus documentiren. Auf eine charakteristische Verschiedenheit der Stücke aus verschiedenen Metallen ist dabei nicht Bedacht genommen, und doch ist dieser Umstand wegen möglicher Verwechslung wichtig. Im besondern sollen wenigstens Stücke von ganz oder nahezu gleichem Durchmesser sich deutlich im Gepräge unterscheiden. Man hatte ja das letzte preußische Münzsortiment vor Augen, in welchem einsichtsvoll und glücklich das Richtige getroffen war. Hier enthielten die Goldmünzen (Friedrichd'or) den sitzenden naturalistischen Adler; die Doppelthaler und Thaler früher das große Wappen, dann den heraldischen Adler; die Sechstelthaler eben diesen Adler anfangs im Schilde mit herumgelegter Ordenskette, später frei; die Silberscheidemünzen (2 1/2, 1, 1/2 Silbergroschen) im Reverse nur Schrift; die Kupfermünzen im Averse kein Brustbild, sondern den Adler im Schilde ohne Ordenskette, im Reverse Schrift. Unter den jetzigen Reichsmünzen stehen sich rücksichtlich des Durchmessers in allenfalls gefährlicher Weise nahe: 20 Mark Gold und 1 Mark Silber, 20 Mark Gold und 10 Pfennig Nickel, 50 Pfennig Silber und 10 Pfennig Nickel, 50 Pfennig Silber und 2 Pfennig Bronze, 10 Mark Gold und 2 Pfennig Bronze, 5 Pfennig Nickel und 1 Pfennig Bronze, 5 Mark Gold und 1 Pfennig Bronze, 5 Mark Gold und 20 Pfennig Silber. Dies zeigt zur Genüge, daß es nöthig war, jedem der vier Metalle eine charakteristische Eigenthümlichkeit im Gepräge zuzuweisen, was schon als Ausdruck der Rangabstufung vom ästhetischen Gesichtspunkte aus zweckmäßig erscheinen muß. Das ist nicht geschehen und die Sachlage könnte nicht mehr geändert werden, selbst wenn man zur Einsicht käme; gleichwohl mag es als blose Phantasie erlaubt sein, anzudeuten, wie etwa der Zweck zu erreichen gewesen wäre: Die Goldmünzen, die silbernen 5- und 2-Mark-Stücke würden ihr eingeführtes Gepräge behalten, nur daß die letztgenannten als Randschrift denselben Wahlspruch erhielten, welcher auf dem Rande der Fünfmark-Stücke steht. Die kleinern Silbermünzen hätten im Averse den etwas verkleinerten Adler mit einer deutlichen Einfassung umgeben (sei diese ein Schild, oder auch nur ein Perlenring oder eine einfache Kreislinie) und die Umschrift: Deutsches Reich; im Reverse die Werthangabe und Jahrzahl in einem Kranze, als Umschrift den Wahlspruch.Dem Gott mit uns ist analog das In God we trust der amerikanischen Münzen seit dem Secessionskriege. Recht passend wäre auch gewesen: Stark in Eintracht wie das belgische: L'union fait la force und das peruanische: Firme y feliz por la Union. Die Nickelmünzen im Averse die Reichskrone Vorbilder hierzu, d.h. Münzen mit der isolirten Krone, sind die jetzigen 50 und 20 Centim Frankreichs, die Kupfermünzen des einstigen Napoleonischen Königreiches Italien, die österreichischen Kupfermünzen für Lombardie-Venedig von 1822 an. mit Bändern in einem einfachen Reife, Umschrift: Deutsche Reich; im Reverse die Werthangabe und Jahrzahl von einem Perlenringe umschlossen, Umschrift der Wahlspruch. Die Bronzemünzen im Averse die Reichskrone ohne Bänder innerhalb einer schlichten Kreislinie, Umschrift: Deutsches Reich; im Reverse die Werthangabe nebst Jahrzahl ohne Einfassung, darunter zwei gekreuzte Oel- oder Palmzweige. B. Das Gepräge nach seiner künstlerischen und technischen Ausführung. Geschmackvolle und künstlerisch untadelhafte Herstellung des Gepräges, wovon erstere den Entwurf, letztere die Arbeit des Stempelschneiders betrifft, gereichen nicht nur der Schönheit zum Vortheil, sondern sind auch ein Mittel zur Erschwerung des Falschmünzens, da ein schlechtes Product leichter auch von Pfuschern nachgeahmt wird. In diesen Beziehungen hat die Neuzeit Fortschritte gemacht, welche der Anerkennung würdig sind. Um das volle Gewicht hierin eingetretener Verbesserungen zu empfinden, vergleiche man nur z.B. – ohne noch weiter zurückzugehen – einen preußischen Thaler, einen Sechstelthaler etc. von 1764 bis 1786, ja sogar noch von 1812 oder 1814, mit ebensolchen Stücken von 1857 oder später; hannoversche Thaler aus 1837 bis 1846 mit solchen aus 1857 bis 1866; den königlich sächsischen Speciesthaler von 1806 mit dem Doppelthaler von 1861; einen bayerischen Speciesthaler von 1803 oder 1805 mit einem 3 1/2-Gulden-Stücke unter Maximilian II. oder Ludwig II.; die Rubel Paul I. von 1798 bis 1801 mit jenen der neuesten Zeit; den dänischen Speciesthaler von 1799 mit dem von 1848 oder 1868; norwegische Species von 1826 und 1865; schwedische von 1821 und 1861 bis 1868; die portugiesischen großen Silbermünzen vor und nach 1835; alle Münzen Brasiliens vor 1822 und jetzt; den spanischen Piaster vor 1821 und das heutige Stück von 5 Pesetas; die türkische Ausmünzung vor und seit 1845; die japanische vor und seit 1871. – Auf den österreichischen Silbermünzen hat seit 1872 die Modellirung des Brustbildes ungemein gewonnen und der Doppeladler schon seit 1857 einen mehr malerischen Charakter angenommen. Die Bildnisse deutscher Fürsten auf den silbernen Fünfmark-Stücken sind größtentheils als sehr gelungen hervorzuheben, und der Reichsadler in seinem phantastisch-heraldischen Stile ist hier – wo wegen der Größe des Maßstabs die Brustschilder sich Geltung verschaffen können – eine angenehme Erscheinung, welche gegenüber dem hypernaturalistischen stutzschwänzigen russischen Doppeladler auf den Rubeln etc. und dem etwas dünnleibigen Adler auf den letzten preußischen Doppelthalern imponirt, trotzdem daß diese beiden mit Zepter und Reichsapfel bewehrt sind.Unschön ist an mehreren unserer Reichs-Goldmünzen und silbernen Fünfmark-Stücken, daß zu den Umschriften der beiden Seiten Buchstaben von nicht gleicher Größe gebraucht sind; störend ferner auf den letztern die Schreibung WUERTTEMBERG gegenüber dem Worte FÜNF, und die dreifache Schreibung des Wortes „König“ mit zwei Punkten über dem O, mit neben einander gesetztem und dann wieder mit gekuppeltem OE. Die weibliche Figur auf dem neuen nordamerikanischen (silbernen) Handels-Dollar, mit dem Oelzweig in der Rechten, ist menschlich und künstlerisch schöner gedacht, als die übermäßig von Gewand umflossene der andern dortigen Münzen, welche auf einem Stocke die Freiheitsmütze trägt. Ein besserer Geschmack hat in der Herkules-Gruppe auf den Fünffrank-Stücken der französischen Republick die in den Jahren 1795 bis 1804 ebenfalls zur Schau getragene Kappe schon 1848 und wieder 1871 durch die Hand der Gerechtigkeit ersetzt. Aber auch einzelne Rückschritte sinden sich zu verzeichnen. Auf den in England 1860 eingeführten Bronzemünzen steht das Brustbild, trotz gesticktem Kleid und Lorbeerkranz, dem der vorausgegangenen Kupfermünzen nicht gleich; schon die geringe Dicke und die Härte des Metalles hat zu einem weit minder ansprechenden flachen Relief veranlaßt, aber auch der sonstige Eindruck des Bildes ist nicht vortheilhaft.Gelegentlich die Bemerkung, daß auf diesen Bronzemünzen, sowie auf den Florins nach 1865 der Landesname mit Britt.“ abgekürzt ist, während man übrigens durchaus und bis zur Gegenwart die hergebrachte Schreibung Britann.“ (mit einem t beibehalten findet. Auf den Gold- und großen Silberstücken des Deutschen Reiches, und ebenso auf den letzten preußischen Münzen, erreicht das Bild des Kaisers Wilhelm in der Behandlung nicht jenes von Friedrich Wilhelm IV. in und nach 1853, besonders scheint Wurf und Ausführung des Kopfhaares verfehlt. Die Reichsmünzen von 1 Mark und weiter herab geben zu Kunstentwicklung von Seite des Stempelschneiders überhaupt keine Gelegenheit und treten z.B. gegen die preußischen Sechstelthaler u.s.w. nach 1857 gewaltig in den Schatten. Das Technische der Münzfabrikation hat so außerordentliche, ja bewundernswürdige Fortschritte gemacht, daß die Folgen hiervon im Gepräge sich an den betreffenden Erzeugnissen aller Länder glänzend offenbaren. Verbesserte Justireinrichtungen lassen die ehemals so oft bemerkten Spuren der Feilstriche niemals mehr zum Vorschein kommen; kräftigere Prägmaschinen gestatten ein höheres Relief, welches zur Schönheit und Dauerhaftigkeit der Münzen wesentlich beiträgt; vor allem aber ist es die Ringprägung, welche den Geldstücken überhaupt eine streng kreisrunde Gestalt, denen von gleicher Sorte genau übereinstimmende Größe, dem Rande eine regelmäßige Beschaffenheit gibt, und durch das ringsum aufgeworfene Stäbchen das Gepräge beider Seiten vor Abnutzung schützt, wenn die Münzen auf einer Fläche hingeschoben werden. In ziemlich vielen Staaten ist mit der Ringprägung zugleich der Kerbland gebräuchlich geworden (über den ich oben gesprochen habe); einige wenige haben schon früher den in gleicher Weise gekerbten Rand angewendet, ohne im Ringe zu prägen; in andern ist der Kerbring dem glatten oder dem für Reliefschrift bestimmten Ringe gefolgt. Italien steht als lobenswerthe Ausnahme da, indem es nur mit glattem Ringe prägt. Die chronologische Reihe der Einführung des Prägringes überhaupt verschafft einen Begriff von der schnellen und allgemeinen Verbreitung desselben: 1797 England. 1828 Griechenland. Um 1800 (?) Nordamerika. 1830 Schweden. 1807 Frankreich, Rußland. 1831 Oesterreich (für Lombardie-Venedig 1808 Königreich Italien.     bereits 1822). 1809 Holland, Dänemark. 1832 Belgien. 1813 Kurhessen, Neapel. 1833 Spanien. 1816 Preußen, Sachsen. 1834 Brasilien. Gegen 1819 Hessen-Darmstadt. 1835 Portugal, Chile. Gegen 1820 Sardinien (beibehalten im       1845 Türkei.     neuen Königreich Italien). 1850 Schweiz (Genf schon 1838). 1821 Baden, Braunschweig, Hannover. 1864 Peru, Mexiko. 1824 Württemberg. 1871 Bolivia, Japan. 1825 Bayern, Norwegen. Nachtrag zu S. 14 dieser Abhandlung. Zufolge näherer Nachweisung ersehe ich, daß die 35160344 M. deutscher Nickelmünzen (die sich bis zum 6. Januar 1877 nicht vermehrt haben) aus 23502631 M. Zehnpfennig-Stücken und 11657813 M. Fünfpfennig-Stücken bestehen; demnach beträgt der Gehalt an Nickel im Ganzen nur 380748k, wodurch aber die Betrachtung im Wesentlichen nicht geändert wird.