Titel: Linderhaus' Riemenaufleger.
Fundstelle: Band 224, Jahrgang 1877, Nr. , S. 252
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Linderhaus' Riemenaufleger. Mit Abbildungen. Linderhaus' Riemenaufleger. Textabbildung Bd. 224, S. 252 Der vom Werkführer Heinrich Linderhaus in Witten patentirte Riemenaufleger besteht aus einer an einer Holzlatte zu befestigenden schmiedeisernen Gabel, welche sich in einen cylindrischen, am Ende mit einer zu seiner Achse senkrecht liegenden Hülse versehenen Schaft fortsetzt. In dieser Hülse ist eine Rothgußbüchse drehbar, welche einerseits eine angelöthete flache Rothgußglocke trägt, anderseits aber durch eine aufgeschraubte Mutter vor dem Herausgleiten aus der Hülse gesichert ist. In gleicher Weise ist in der Rothgußbüchse ein schmiedeiserner Bolzen drehbar befestigt, welcher sich über die Rothgußglocke hinaus in einen conischen Dorn fortsetzt. Das Auflegen des Riemens erfolgt nun derart, daß derselbe mittels des Dornes an die Scheibe geführt wird; der Dorn wird dann von dieser erfaßt und sammt dem auf ihm liegenden Riemenstück um jenen Theil ihres Umfanges geführt, welcher zwischen der Auf- und Ablaufstelle des Riemens liegt. Der Umstand, daß sich der Dorn hierbei drehen kann, soll für die Schonung des Riemens von Bedeutung sein. Die Glocke hat das Abgleiten des Riemens zu verhindern. Damit beim Aufbringen sehr schwerer Riemen das Werkzeug gleichzeitig von zwei Männern gehandhabt werden kann, ist an dem Schaft ein Ring mit seitlichem Auge angebracht, in welchem sich ein Seil befestigen läßt. Bei vertical laufenden Riemen erhält der Schaft überdies eine kleine Krümmung, damit der Riemen über die Welle hinaus der Scheibe genähert werden kann. Diese Riemenaufleger, welchen sehr gute Zeugnisse über ihre Verwendbarkeit zur Seite stehen, werden von Theodor Keseling in Düsseldorf in drei Größen zum Preise von 25 bis 36 M. geliefert. F. H.