Titel: Der Bau der unterirdischen Telegraphenlinie Berlin-Halle-Mainz.
Fundstelle: Band 226, Jahrgang 1877, S. 363
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Der Bau der unterirdischen Telegraphenlinie Berlin-Halle-Mainz. Mit Abbildungen auf Taf. VIII [d/1]. Wohlfahrt, über den Bau einer unterirdischen Telegraphenlinie. Am 23. Juli d. J. wurde die über 80 Meilen (gegen 600km) lange, die Hauptstationen Halle, Leipzig, Cassel, Frankfurt a. M. berührende, unterirdische telegraphische Linie zwischen Berlin und Mainz durch Versenkung eines Flußkabels in den Rhein zwischen Castel und Mainz vollendet und erwies sich bei den gleich darauf angestellten Versuchen zwischen Mainz und Berlin als vollkommen. Eine zweite unterirdische Linie von solcher Länge gibt es in der Welt nicht (vgl. 1876 221 483). An diesen kostspieligen Versuch heranzutreten, dazu drängte vor allem (vgl. 1876 220 93) der Wunsch, die Hauptlinien des telegraphischen Verkehres gegen die so zahlreichen Störungen und Beschädigungen sicher zu stellen, denen oberirdische Linien ausgesetzt sind, und deren Beseitigung oft viel Zeit und Geld kostet. Als Beleg dafür sei nur erwähnt, daß allein durch den Sturm in der Nacht vom 12. zum 13. März 1876 auf den oberirdischen Reichs-Telegraphenlinien 1073 Stangen zerbrochen, 9372 Stangen aus der normalen Stellung gedrückt bezieh. umgeworfen, 1696 Streben und Ankerpfähle herausgehoben, die Leitungsdrähte an 1631 Stellen zerrissen und an 729 Stellen verschlungen wurden.Nach amtlichen Nachweisen sind im J. 1876 innerhalb des Deutschen Reichs-Telegraphengebietes 6198 Betriebsstörungen eingetreten, und davon kommen 87 Proc. auf oberirdische Leitungen der Strecke, 7 Proc. auf oberirdische Stadtleitungen, 1,5 Proc. auf Kabel, 4,5 Proc. auf Zimmer- (und Erd-) Leitungen. Es waren in Folge dessen zwei Fünftel aller Reichs-Telegraphenleitungen, nämlich 52390km, zum Theil auf mehrere Tage außer Betrieb gesetzt. Die nur provisorischen Reparaturen dieser Beschädigungen einer einzigen Nacht kosteten 44000 M. und die indirecten Verluste für Handel und Gewerbe waren unberechenbar. Von welcher Tragweite, von welchem Nachtheile für den Staat müßte ein solches Naturereigniß zu Zeiten wichtiger politischer Verhältnisse oder gar beim Ausbruch eines Krieges sein! Ueberdies ermuthigten sowohl die Theorie, wie die in kleineren Verhältnissen, namentlich bei den in verschiedenen Städten Deutschlands gelegten Kabeln, gemachten Erfahrungen zu einem größern Unternehmen. Bevor jedoch die oberste Leitung der Reichstelegraphie zur Ausführung des im J. 1875 gefaßten Entschlusses, eine längere unterirdische Linie zu legen, schritt, entsendete sie den Geh. Rath Hucke aus Berlin in Begleitung von F. C. Guilleaume in Cöln, dessen Fabrik seit vielen Jahren die Herstellung und Legung sämmtlicher Telegraphenkabel für das Deutsche Reich und für viele andere außerdeutsche Staaten ausgeführt hatte, nach England, um dort Erhebungen über die Beschaffenheit und den Betrieb einer kleinern, zwischen Liverpool und Manchester bestehenden unterirdischen Linie zu machen und mit hervorragenden englischen Elektrikern, welche reiche Erfahrungen über die den Erdkabeln in vieler Beziehung ähnlichen unterseeischen Kabeln besitzen, zu berathschlagen. Der günstig lautende Bericht führte 1876 zur Legung der ersten unterirdischen Linie, als welche aus verschiedenen Gründen Halle-Berlin gewählt wurde. Die Legung fiel so befriedigend aus, daß im laufenden Jahre nicht nur diese Linie (von Felten und Guilleaume) einerseits nach Leipzig, anderseits nach Mainz fortgesetzt, sondern (von Siemens und Halske) auch eine Linie von Berlin über Hamburg nach Kiel gelegt wurde. Ueber letztere ist noch Nichts veröffentlicht. Die Legung der Linie Berlin-Halle dagegen ist von Postrath Wohlfahrt in Leipzig in dem Archiv für Post und Telegraphie, Februar 1877 S. 97 ff., eingehend beschrieben worden, und wir folgen dieser Beschreibung im Nachstehenden mit dem Bemerken, daß diese Legung auf der Linie Leipzig-Halle-Mainz in derselben Weise erfolgt ist, wie auf der Strecke Halle-Berlin, und daß die Leitungslitzen in dem Leipzig-Halle-Mainz-Kabel aus 7 Kupferdrähten von 0mm,63 Dicke (anstatt 0mm,60 im Halle-Berlin-Kabel) gebildet sind. Man hatte sich dafür entschieden das zu erbauende unterirdische Telegraphennetz im Allgemeinen nicht entlang den Eisenbahnen, sondern im Zuge der großen Landstraßen herzustellen. Für die Anlage der unterirdischen Linie von Berlin nach Halle sollte die von Berlin über Cassel nach Frankfurt a. M. führende alte Kunststraße benutzt werden. Da die Bereisung derselben auf dem Wege Berlin-Potsdam-Beelitz-Treuenbrietzen-Wittenberg-Gräfenhainchen-Bitterfeld bis Halle die Verwendbarkeit derselben für den beabsichtigten Zweck vollkommen bestätigte, so schritt die oberste Telegraphenverwaltung auf Grundlage der gemachten Beobachtungen zum Abschluß des General-Uebernahmevertrages, auf Grund dessen nunmehr mit der Anfertigung des Kabels ungesäumt begonnen wurde. Durch diesen mit den Fabrikanten Felten und Guilleaume zu Cöln abgeschlossenen Vertrag wurde im Wesentlichen folgendes festgesetzt: Die in Einzellängen von 800m zu liefernden Kabel sollten 7 isolirte Leitungsdrähte enthalten, deren jeder eine Litze von 7 Kupferdrähten von 0mm,6 Durchmesser sein sollte. Die Leitungslitzen sollten mit einer doppelten Guttaperchahülle und zwei Lagen Chatterton compound derart umpreßt sein, daß die erste Lage des letztern auf die Kupferlitze selbst, die zweite zwischen die beiden Guttaperchaschichten kam. Als Stärke der isolirten Drähte war 5mm, als Stärke der Umspinnung mit getheertem Hanfe 17mm bestimmt. Die Armatur der Kabel sollten 16 verzinkte Eisendrähte von 4mm Durchmesser bilden, auf je 23 bis 26cm Kabellänge einen Umgang um das Kabel machen und vollständig dicht an einander schließen. Die Leitungswiderstände in den zu liefernden Kabeln sollten bei einer Temperatur von + 15° betragen: für die Kupferlitze höchstens 10,5 Siemens-Einheiten, für die Guttapercha-Isolirung mindestens 500 Millionen S. E. auf 1km. Das Kabel war vertragsmäßig unmittelbar nach dem Verlegen (also vor der Wiederausfüllung des Grabens) mit einem Asphaltüberzuge, aus eingedicktem creosotfreiem Steinkohlentheer bestehend, zu umgeben. Die Dauer der Arbeitsausführung der Kabelverlegung war auf 3 1/2 Monate, der Beginn der Verlegung für den Monat März 1876 festgesetzt. Außerdem hatten die Unternehmer auf die Dauer eines vollen Jahres, vom Tage nach Vollendung der ganzen Anlage an gerechnet, Garantie für die elektrische Eigenschaft des Kabels und für die verlegte Linie in ihrem ganzen Umfange zu übernehmen. Die Vereinbarungen mit den Chaussee-Verwaltungsorganen, sowie mit den bei der Anlage betheiligten sonstigen fiscalischen, städtischen und Militär-Behörden wurden bald zum Abschluß gebracht, so daß dem Beginn der Kabellegungsarbeiten bei Eintritt milder Witterung nichts entgegenstand, nachdem der Unternehmer die Anfertigung der Kabel und die sonstigen Vorbereitungen genügend gefördert hatte. Demgemäß geschah der erste Spatenstich an der Linie am 13. März in Halle a. S., woselbst an diesem Tage mit der Einführung des Kabels in das Telegraphenamtsgebäude begonnen wurde. Gleichzeitig wurden die Arbeiten im Dorfe Hohenthurm, 10km von Halle entfernt, in Angriff genommen, weil die Chaussee, welche im großen Ganzen zwischen Halle und Berlin vorzugsweise in leichtem, mit dem Spaten zu bearbeitendem Boden (meistens Sandboden) läuft, im vorgenannten Dorfe auf eine Länge von rund 400m über eine aus festem Porphyr bestehende Bodenerhöhung geführt ist, deren Umgehung nicht thunlich war. Da die zeitraubende Felssprengung behufs Herstellung des Kabelgrabens so frühzeitig begonnen wurde, trat eine Unterbrechung der Kabellegungsarbeiten nach Fertigstellung der Kabelstrecke von Halle bis Hohenthurm nicht ein. Das allmälige Fortschreiten des in Angriff genommenen Werkes veranschaulichen folgende Angaben. Die am 13. März in Halle begonnenen Arbeiten erreichten am 27. März Hohenthurm (Entfernung 10km von Halle), am 4. April Bitterfeld (31km), am 13. April Gräfenhainchen (48km), am 27. April Wittenberg (70km) und am 1. Juni Potsdam (140km). Am 19. Juni wurde der Landwehrcanal in Berlin überschritten, und am 28. Juni schloß sich das Pflaster der Französischen Straße vor dem Haupt-Telegraphenamtsgebäude in Berlin (etwa 170km) über der letzten Löthstelle der unterirdischen Linie. In Hinblick auf spätere Kabellegungen für gleiche Strecken war bald nach Beginn der Kabellegung bestimmt worden, zwischen Potsdam und Berlin (auf 30km Entfernung) noch ein zweites sowie zwischen Schöneberg und Berlin (auf etwa 6km Entfernung) ein drittes Kabel zu verlegen. Diese Kabel wurden gleichzeitig mit dem Kabel Halle-Berlin gelegt, ohne daß eine Verzögerung der Arbeiten für die Hauptlinie veranlaßt wurde. Nach dem Vertrag war das Kabel für gewöhnlich mindestens 1m tief unter die Erdoberfläche zu versenken; es war also ein Graben von dieser Tiefe auszuschachten und nach Einlegung des Kabels wieder zu verfüllen. Dazu machte sich die Bildung zweier größerer Erdarbeiter-Colonnen nothwendig, welche durch eine kleinere, die Auslegung des Kabels bewirkende Arbeiterabtheilung getrennt waren. An der Spitze der vordern Colonne steckten einige Vorarbeiter nach vorheriger Anweisung den Kabelgraben durch Einschneidung der beiden parallelen Kantenlinien desselben in die Straße ab. Diesen schlossen sich die Arbeiter der Colonne unmittelbar an, welche den Graben in vorgeschriebener Tiefe bei thunlichst geringer Breite auszuheben hatten. Einige Hundert Meter hinter dieser Colonne vollzog sich die Verlegung des Kabels, und zwar wurde der Kabelstrang zuvörderst neben dem Graben ausgelegt und sodann in denselben hinabgesenkt. Im Anschluß hieran wurde der Graben wieder verfüllt, befestigt und geebnet, die Chaussee gesäubert und endlich die Verbindung der einzelnen Kabellängen zu einem ununterbrochenen Ganzen vollzogen. Die Chaussee Halle-Berlin ist auf neun Zehnteln ihrer Länge mit einem breiten Sommerwege neben der Steinbahn ausgestattet; zur Seite der letztern befindet sich das Materialbankett, neben dem Sommerwege das Fußgängerbankett. Eine Ausnahme hiervon machen – abgesehen von den Straßenzügen innerhalb der Ortschaften – nur die Chausseestrecken von Halle bis Brehna, diejenige nördlich von Bitterfeld im Fluthgebiete des Muldeflusses und eine kurze Strecke im Ueberschwemmungsgebiete der Elbe bei Wittenberg. Die Einlegung des Kabels in den Sommerweg der Straße empfahl sich von vornherein als zweckmäßig; denn einerseits war die Herstellung des Grabens in einem nicht befestigten Boden am wenigsten zeitraubend und kostspielig, anderseits wurden Beschädigungen der kunstgerecht hergestellten Steinbahn vermieden, welche für längere Zeit kostspielige Herstellungsarbeiten wiederholt bedingt haben würden. Für gewöhnlich wurde das Kabel 0m,75 von den Bordsteinen der Steinbahn entfernt verlegt. Auf den nicht mit Sommerweg versehenen Straßenstrecken mit meist geringerer Planumbreite liegt das Kabel, und zwar auf freier Strecke im Fußgängerbankett, innerhalb der Ortschaften mit durchgängig gepflasteter Straße im Straßendamm, etwa 0m,75 vom Rinnsteine entfernt. An der Kreuzung von Bauwerken, welche die Einlegung des Kabels in eine Erdschicht von der vorgeschriebenen Tiefe nicht gestatten, gab man dem Kabel eine den Verhältnissen nach möglichst gesicherte Lage entweder durch vollständige Umgehung der Hindernisse, oder durch Vertiefung des Kabellagers bis unter die Sohle der Bauwerke, oder endlich durch Anordnung besonderer Schutzvorrichtungen für das nicht tief genug eingelegte Kabel. Vollständig umgangen werden mußten in erster Reihe die Brücke über die Elbe bei Wittenberg, die beiden Havelbrücken bei Potsdam und einige Fluthbrücken im Ueberschwemmungsgebiete der Elbe und Mulde. Auch ist der Landwehrcanal in Berlin im Zuge der Kabellinie mit einer Brücke für den Landverkehr nicht überspannt. Die vorgenannten Brücken bestehen, mit Ausnahme derjenigen über die Havel, aus hölzernem Oberbau auf massiven Pfeilern, welcher mit Rücksicht auf seine öftere Reparaturen bedingende, verhältnißmäßig geringe Dauer und wegen der Erschütterungen, unter denen hölzerne Brücken zu leiden haben, zur Bergung des Kabels wenig geeignet ist. Die Havelbrücken bei Potsdam sind zwar massiv bezieh. mit eisernem Oberbau erbaut, aber mit beweglich überdeckten Durchfahrtsöffnungen für die Schifffahrt versehen, auf deren Sohle das Kabel – nicht zum Vortheile der Sicherheit der Anlage – hätte heruntergeführt werden müssen. Eine im Zuge der unterirdischen Linie befindliche erhebliche Anzahl kleinerer Brücken und Durchlässe von geringer Tiefe unter der Planumoberfläche konnte, da die Chausseegräben zur Zeit der Arbeitsausführung wenig Wasser enthielten, mit dem geringen Nachtheil eines unbedeutenden Zuwachses an Länge der Kabellinie seitlich bequem umgangen werden. Die Elbebrücke und die beiden Brücken über die Havel wurden mit Rücksicht auf die Gefahr der Beschädigung durch Schiffsanker etc. mittels Flußkabel (mit einer zweiten Armatur aus 8mm,6 starken verzinkten Eisendrähten geschützter Landkabel der vorbeschriebenen Construction) und zwar im Unterwasser der Brücken umgangen. Soweit sie von der Schifffahrt berührt werden können, erhielten diese Kabel noch eine Umkleidung von starken gußeisernen, verzinkten, 50cm langen Muffen, welche zu einem biegsamen, das Kabel umschließenden Rohr mit einander verbunden wurden. Bei dem Landwehrcanal in Berlin wurden die drei gleichzeitig zu verlegenden Kabel gewöhnlicher Art lose neben einander gelegt, mit einer gemeinschaftlichen Umkleidung von Muffen für Flußkabel der vorgedachten Art versehen und in eine reichlich 1m tief in die Canalsohle gebaggerte Rinne eingesenkt. Unter das Grundmauerwerk von Brückenbauwerken wurde das Kabel in der Regel nur bei kleineren Durchlässen mit thunlichst wasserfreier Sohle gelegt; nur zwei größere, über Wasser führende Brücken – beide über Mühlenfließe – innerhalb der Städte Gräfenhainchen und Beelitz mußten der örtlichen Verhältnisse halber, welche eine Umgehung nicht gestatten, gleichfalls in solcher Weise behandelt werden. Während in Beelitz die Zulässigkeit der vollständigen Ablassung des Wassers die Arbeiten unter der Sohle des Bauwerkes bezieh. des Gerinnes erleichterte, mußte bei der Brücke in Gräfenhainchen, deren Trockenlegung nicht statthaft war, die Rinne für das Kabel in fließendem Wasser unter das Grundmauerwerk der Brückenwangen und in die Sohle des Gerinnes eingetieft werden. Bei der Kreuzung kleinerer Durchlässe unter den vorbezeichneten Verhältnissen empfahl sich fast ausnahmlos die vollständige Durchschneidung des Mauerwerkes derselben, welches nach Einsenkung des Kabels wieder kunstgerecht hergestellt wurde. Die Unterhöhlung solcher Bauwerke und das Durchziehen des Kabels unter dieselben waren nur in vereinzelten Fällen, insbesondere in den Straßen größerer Städte, geboten und fanden auf freier Strecke nur dann Anwendung, wenn in die Nähe des betreffenden Bauwerkes eine Löthstelle (Kabelverbindungsstelle) zu liegen kam, so daß nur ein kurzes Stück Kabel durchzuziehen war. Bei der Kreuzung der Bahngleise wurde von einer Trennung der Schienen grundsätzlich abgesehen und das Kabel stets unter die Gleise durchgezogen. In der ersten Zeit der Kabellegung und bei den Arbeiten in den tief liegenden Gegenden des Straßenzuges ließen sich wegen der mehr oder weniger bedeutenden Wassermengen, welche die Chausseegräben und die Durchlässe füllten, ohne verhältnißmäßig hohen Zeit- und Kostenaufwand weder die erste, noch die zweite dargelegte Art der Kabellegung anwenden. Es mußte von der Versenkung des Kabels auf 1m Tiefe überhaupt abgegangen und dafür darauf Bedacht genommen werden, das in geringere Tiefe unter der Erdoberfläche verlegte Kabel durch besondere Mittel gegen Beschädigungen, insbesondere gegen die Einwirkungen der Atmosphäre zu schützen. Zur Sicherstellung gegen Druck, Stoß etc. wurde das Kabel wirksam mit eisernen Röhren umkleidet oder ummauert, wenn es über Mauerwerk zu führen war; gegen die Einwirkungen der Luft wurde es durch Umhüllung mit einem schlechten Wärmeleiter geschützt. Als solcher wurde Schlackenwolle für besonders geeignet erkannt und daher in den vorerwähnten Fällen allgemein verwendet. War das Kabel über ein Bauwerk mit ungenügend hoher Erdüberschüttung zu führen, so wurde behufs seiner Sicherung eine Rinne von 15 bis 25cm Tiefe und 8 bis 10cm Breite in das Mauerwerk (Brückengewölbe) eingespitzt, das Kabel in dieselbe eingelegt, mit Schlackenwolle umgeben und mit einer etwa 3cm hohen Schicht reiner steinfreier Erde oder reinen Sandes überdeckt; sodann wurde die Rinne mit einem Brei von Cementmörtel ausgefüllt und für gewöhnlich auch noch 5cm hoch gewölbartig übermauert. In einigen wenigen Fällen mußte das Gewölbe einer Brücke fast um seine ganze Dicke ausgearbeitet werden, um eine zu flache Lage des Kabels zu verhüten. Um hier das Kabel gegen Beschädigungen von unten her zu schützen, wurde es innerhalb einer eisernen Muffenumkleidung fest in Schlackenwolle eingepackt und außerdem die Muffe in vorgedachter Weise mit Cement übermauert. Die beiden ersten Arten der Unterbringung des Kabels an Kreuzungen mit Brücken etc. haben vor der letztbeschriebenen den Vorzug, daß das Kabel von Um- bezieh. Neubauten dieser Bauwerke unbetroffen bleibt; jene sind daher überall, wo die örtlichen und Wasser-Verhältnisse es gestatten, in erster Linie in Erwägung gezogen worden. Das Kabel wurde in der (jetzt nach Mülheim a. Rh. verlegten) den Unternehmern Felten und Guilleaume gehörigen Fabrik bei Wahn in Einzellängen von 800m angefertigt. Die Längen der Flußkabel aber entsprachen immer nur dem wirklichen Bedarf, und die für die innere Stadt Berlin bestimmten Kabel wurden in Rücksicht auf die außerordentlichen Schwierigkeiten, welche die Verlegung längerer Kabel in winkeligen, nur auf kurze Strecken übersehbaren, mit Gas-, Wasserleitungs- und Entwässerungsanlagen durchzogenen städtischen Straßenzügen verursacht, in Längen von 200m zur Baustelle geliefert. Die fertigen Kabel wurden zunächst in der Fabrik durch einen Beauftragten des kais. General Telegraphenamtes dem Vertrage gemäß auf Stromfähigkeit und Isolation geprüft; dazu wurde jedes Kabel für sich in einen mit Wasser gefüllten Bottich mit isolirten Enden eingelegt und nach Verlauf von mindestens 3 Tagen der Einwirkung einer Batterie von 10 bezieh. 100 Elementen nach dem Princip der Stromvertheilung unter Anwendung eines Thomson'schen Reflexgalvanometers ausgesetzt, wie dies später näher angegeben werden soll. Nach vertragsmäßigem Befunde wurde jedes Kabel für sich auf einen gewöhnlichen hölzernen Haspel aufgewickelt, demnächst mit einer 3 bis 4cm dicken stark durchnäßten Strohpackung umgeben und endlich zum Schutz gegen Beschädigungen von außen in eine Hülle von mit weißer Kalkfarbe überzogenem Eisenblech eingeschlossen. Diese Verpackung hat sich vorzüglich bewährt, so daß selbst in den heißen Junitagen das Kabel bis zur Verwendung eine so niedrige Temperatur behielt, daß jede nachtheilige Veränderung seines Isolationszustandes vollkommen ausgeschlossen blieb. Die in offenen Bahnwagen verladenen Kabel wurden auf die der Baustrecke zunächst gelegenen Güterbahnhöfe versendet. Zum Abladen daselbst bediente man sich in der Regel der auf den Bahnlinien Halle-Wittenberg (-Berlin) und Potsdam-Berlin reichlich vorhandenen Viehrampen. Die weitere Vertheilung auf die Baustrecke erfolgte mit vom Unternehmer besonders hierzu erbauten Wagen, welche auch zur Auslegung des Kabels und zur Einsammlung der leeren Haspel dienten und allen diesen Zwecken vollständig entsprachen. Ein solcher Kabellegungswagen ist in den Figuren 23 und 24 abgebildet. Ueber der vordern Achse und unter dem Kutschersitz befindet sich eine mit einem Getriebe versehene Windevorrichtung mit Trommelwelle; die hintere Achse ist unter dem Boden des Wagens gekröpft und gestattet in dieser Form die Senkung dieses Bodens auf den zulässigen Mindestabstand vom Erdboden. Mittels dieser Wagen wurden die Kabel an diejenigen Punkte befördert, in deren Nähe eine Kabelverbindungsstelle zu fertigen war, und auf der von der Kabellegung nicht betroffenen Straßenseite mit Hilfe der als schiefe Ebene dienenden Schrotleiter abgeladen und auf die hohe Kante des Haspels aufgestellt, bis sie behufs ihrer Verlegung wieder aufgeladen wurden. Von den für Berlin verwendeten Kabeln von 200m Länge waren jedesmal 3 Stück, welche auch in der Erde neben einander zu liegen kamen, auf demselben Haspel neben einander aufgewickelt. In den größeren Städten, insbesondere Berlin, nöthigten die Verkehrsverhältnisse zur unmittelbaren Verlegung der gelieferten Kabel ohne vorherige Vertheilung. Eine Stockung in den Kabellegungsarbeiten, welche auf eine ungenügende Sorgfalt in der Anlage und Ausführung des Vertheilungsplanes zurückzuführen gewesen wäre, ist niemals eingetreten. Behufs der Verlegung war das Kabel zuvörderst auf den Legungswagen wieder herauszuschaffen. Zu diesem Zwecke wurde der Wagen in eine solche Lage zu dem aufzuladenden vollen Haspel gebracht, daß dieser mit Hilfe der Schrotleiter, welche an dem hintern Ende des Wagens durch Einhaken befestigt wurde, auf letzteren unmittelbar hinaufgerollt werden konnte. Dabei wurde unter ungünstigen Bodenverhältnissen von der vorgedachten Windevorrichtung Gebrauch gemacht. Sobald das Kabel auf dem Boden des Wagens eben aufstand, wurde eine lose eiserne Achse durch die Mittelpunkte der beiden Haspelscheiben gesteckt, hierauf zwischen die Achse und das Holz der Scheiben auf jeder Seite eine Büchse eingeschoben, welche sich mit dem Haspel leicht um die eiserne Achse drehte und gleichzeitig dazu diente, den Kabelhaspel beim Abrollen des Kabels von den Seitenwänden des Wagens abzuhalten; sodann wurde der Haspel im Wagen nach vorn weiter gerollt, bis die Achse auf dem schräg ansteigenden Theile der Wände in ihr Lager eingelaufen war. Nach Festlegung der Achse mittels eines Ueberwurfes auf jeder Seite wurde nunmehr die Blechumkleidung nebst der Strohhülle von dem Kabel abgenommen, das äußere Ende des letztern frei gemacht und um einige Schläge (Ringe der Aufwickelungsspirale) vom Haspel abgezogen. Nun wurde der Wagen (Fig. 25 und 26) mit der zur Asphaltirung des Kabels dienenden Flüssigkeit an dem hintern Ende des Legungswagens an Stelle der nach dem Heraufrollen des Kabels wieder beseitigten Schrotleiter befestigt, endlich das abgewickelte Kabelstück einige Meter von seinem Ende ausgeschlossen, in das Asphaltbad eingesenkt und in den röhrenförmigen Ansatz am hintern Ende des Wagens eingepaßt. Der Asphaltwagen ist aus gewalztem Eisenblech zusammengesetzt; quer über den obern Rahmen der Breite nach angebrachte Winkeleisen bieten den Fässern, in denen der flüssige Kabelasphalt (verdickter creosotfreier Steinkohlentheer) zur Baustelle geliefert wurde, ein sicheres Auflager. In der Hinterwand befindet sich ein in verticaler Richtung in einem Rahmen verschiebbares, horizontal getheiltes Feld; beide Theile desselben sind mit je einem halbkugelförmigen, auf einander passenden, nach hinten offenen Ansatz versehen, um welchen eine eng, aber nicht vollständig umschließende größere Kugel mit trichterähnlicher Verlängerung, ebenfalls der Länge nach getheilt, umgelegt und mit einer Schraube zu einem Ganzen geschlossen wird. Die Oeffnung am Ende des Trichters ist nur wenig größer als der Querschnitt des Kabels, damit nicht beim Hindurchziehen des Kabels durch die Röhre mehr Asphalt, als zur Umhüllung des Kabels grade nöthig ist, aus derselben heraustritt. Da einer Bewegung der äußern Kugel über der innern um den gemeinsamen Mittelpunkt beider nichts entgegensteht, so vermag der Asphaltirungstrichter jeder seitlichen Bewegung des ausgelegten Kabels frei zu folgen. In einem unter dem Trichter angebrachten Blechkasten wurde der in Folge der Pressung aus jenem gleichwohl heraustretende Asphalt zur Wiederverwendung aufgefangen. Die auf solche Weise bewirkte Asphaltirung des Kabels ließ in Bezug auf gleichmäßige Umhüllung und Einpressung der Asphaltmasse in die Zwischenräume der Schutzdrähte des Kabels nichts zu wünschen übrig. Wo der Asphaltwagen nicht Anwendung finden konnte, weil das Abrollen des Kabels nicht thunlich war, wurde dies mittels eines Pinsels mit Asphalt überzogen, ebenso auch die wegen der noch bevorstehenden Verspleißung der Kabel unasphaltirt gelassenen Kabelenden nach Fertigstellung der Löthstellen. Das Abrollen des Kabels geschah nunmehr lediglich durch die Fortbewegung des Legungs- und des angehängten Asphaltwagens. Durch die Pressung, welche das Kabel beim Austritt aus dem in Bewegung befindlichen Asphaltwagen bezieh. beim Durchgange durch den Asphaltirungstrichter zu erleiden hatte, entstand eine ziemlich bedeutende Spannung in demselben, deren Folgen dadurch entgegengetreten werden mußte, daß der Kabellegungswagen in einer schlangenförmigen Linie fortbewegt wurde. Dies war aber in der Regel ungenügend, wenn sich der Wagenzug in gekrümmter Straße auf der innern Seite der Curve des Kabelgrabens bewegte; dann mußte man den erforderlichen Ueberschuß an Kabellänge durch die mit dem Einlegen des Kabels in den Graben beauftragten Arbeiter wiederholt aus dem Asphaltwagen herausziehen lassen. Stets wurde darauf gehalten, daß das Kabel ohne Spannung in der Erde liegt, und dabei berücksichtigt, daß das aus der warmen Luft in die kühlere Erde verpflanzte Kabel an Länge verlieren muß. Das auf vorbeschriebene Weise neben dem Kabelgraben abgerollte Kabel wurde mit eisernen Haken nach dem Graben hinübergetragen und in denselben hinabgelassen. Den hiermit beschäftigten Leuten folgte eine kleine Abtheilung der zweiten Erdarbeiter-Colonne, um das Kabel zum Schutz gegen Sonne etc. ungesäumt mit einer etwa 10cm hohen Schicht steinfreier Erde zu bedecken. Um dies zu erleichtern und gleichzeitig zu verhindern, daß beim Herübertragen des Kabels zum Graben steiniges Material in den letztern mit hineinfiel, wurde schon bei der Herstellung des Grabens das ausgehobene Material seiner Beschaffenheit nach getrennt, das Stein- und Kiesmaterial der obersten Straßendecke stets auf der Seite des Banketts, der leichte Boden, Sand etc. auf der Seite der Steinbahn, auf der das Abrollen des Kabels geschah, niedergelegt. Die mit der Zufüllung des Grabens beauftragte zweite Erdarbeiter-Colonne vollendete nun die von ihrer Abtheilung begonnene Wiederherstellungsarbeit, indem sie die Füllerde in Schichten von höchstens 30cm in den Graben einwarf, mit hölzernen und eisernen Rammen feststampfte und – auf offener Chausseestrecke – die wenige überschüssige Grabenerde in einer geringen Ueberhöhung über dem Graben beglich und befestigte. War das Kabel unter oder in das Mauerwerk einer den Straßenkörper durchschneidenden Brücke etc. eingelegt worden, so konnte die Zufüllung des Grabens selbstredend erst nach geschehener Wiederaufmauerung des Bauwerkes geschehen; die hierzu erforderlichen sachkundigen Arbeiter und Materialien (Kalk, Cement etc.) wurden nach Maßgabe des Bedarfes bei der Colonne mitgeführt. Bei der Durchschneidung kleinerer Wasserläufe wurde die Rinne, in welche das Kabel einzusenken war, für gewöhnlich erst nach dessen Auslegung ausgebaggert. Des größern Zeitaufwandes wegen wurden dagegen die durch das Havelbett an der Langen-Brücke in Potsdam und durch den Landwehrcanal in Berlin mit Hilfe von Baggermaschinen eingeschnittenen 1m tiefen Rinnen vor der Kabelverlegung vollständig ausgehoben. Erwähnenswerthe Schwierigkeiten bei der Verlegung der Flußkabel verursachte nur der Uebergang über die Elbe bei Wittenberg wegen des noch immer hohen Wasserstandes zur Zeit der Kabellegung. Da es an einem Ladeufer (Quai) oder einer Vermittlung zwischen Land- (Eisenbahn-) und Wassertransport daselbst gänzlich mangelt, so wurde das auf dem Haspel gelieferte Kabel mittels Rollwagens nach der unmittelbar unterhalb der Chaussee-Elbbrücke befindlichen Uebergangsstelle geschafft, daselbst neben der Straße abgeladen und mit der einen Haspelscheibe auf eine gut mit grüner Seife eingeschmierte, mit eisernem Dorn versehene Abrollscheibe gestülpt. Behufs der Einladung in den – mit den sonstigen erforderlich gewesenen Fahrzeugen, Tauen etc. – seitens der Elbstrom-Verwaltung dem bauleitenden Beamten zur Verfügung gestellten Fährprahmen wurde das Kabel durch Drehen des Haspels auf der Scheibe abgewickelt, zunächst auf dem Vorlande des Stromes in über einander liegenden concentrischen Ringen ausgelegt und sodann in umgekehrter Weise auf den inzwischen mit der Abrollscheibe im Fährprahmen aufgestellten Haspel wieder aufgewickelt. Behufs der Verlegung selbst wurden zwei Leinen von der Brücke aus mit dem Fährpramen in Verbindung gebracht; die eine sollte den Prahmen beim Uebergange in annähernd gleicher Entfernung von der Brücke halten, die andere als Zugleine dienen. Der nunmehr in die Gierstellung (mit der Spitze ein wenig stromaufwärts) gebrachte Prahmen wurde theils an der vordern Leine gezogen, theils durch die Strömung des Wassers nach der andern Seite des Stromes herübergedrückt, während an seinem hintern Ende das vorher am Ufer festgelegte Kabel über Bord ablief. Durch eine einfache Bremsvorrichtung wurde die drehende Bewegung des Haspels auf der Abrollscheibe zur Verhütung eines allzu großen Verlustes an Kabellänge geregelt. Das also ausgelegte Kabel mußte behufs Aufbringung der Muffen, welche zu seinem Schutz gegen Beschädigungen durch die Schifffahrt in der Breite der eigentlichen Stomrinne umgelegt wurden, nochmals gehoben werden; es wurden zu diesem Zwecke zwei leichte, mit den nöthigen Muffen beladene Kähne an dem einen Elbeufer neben einander unter das Kabel gebracht und an diesem entlang bis zur Mitte der Stromrinne unterhalb der Brückenöffnung für die Schifffahrt gezogen. Darauf wurde von der Mitte aus gleichzeitig nach beiden Seiten hin das Kabel mit den Muffen umkleidet. Zwischen den Kähnen sank das umkleidete Kabel wieder auf die Sohle des Strombettes herab. Wo das Elbkabel sich mit der für die Zwecke der Kettenschleppschifffahrt in der Elbe liegenden Kette kreuzt, war es nothwendig, letztere während der Verlegung des Kabels zu öffnen, um das Kabel unter die Elbkette zu legen. Ein von der Schleppschifffahrt zu diesem Zwecke zur Verfügung gestellter Schleppdampfer schloß die Kette wieder, nachdem die Muffenumkleidung aufgebracht und das Kabel wieder versenkt worden war. Wegen des hohen Wasserstandes wurde das Kabel nicht gleich beim Legen, sondern erst nachträglich im Hochsommer ins Elbbett eingebaggert. Von großer Wichtigkeit ist die gute Verbindung der einzelnen Kabeladern mit einander. Löthstellen, welche nicht auf das sorgfältigste hergestellt sind, verlieren mit der Zeit ihre Isolation und sind eine Quelle dauernder Uebelstände für den Betrieb der Linie. An jeder Kabelverbindungsstelle muß für die gute Isolirung der verbundenen Leitungsadern und für die Sicherung der Verbindungsstellen gegen von außen kommende Einwirkungen gesorgt werden. Für die Anfertigung der Löthstellen und deren Isolirung hatte die englische Guttapercha-Compagnie, von welcher der Unternehmer die zur Fabrikation des Kabels verwendeten Guttapercha-Adern bezogen hatte, einige geübte Leute (Jointers) gestellt, welche die schwierige Arbeit mit so gleichmäßiger Sorgfalt ausführten, daß die dauernd angestellten elektrischen Beobachtungen nur in einem einzigen Falle eine geringe Abnahme des Guttapercha-Widerstandes der einen Leitungsader zeigten, deren kurze Dauer die Ermittlung ihrer Ursache leider vereitelte. Zu den übrigen Arbeiten, soweit dieselben nicht die gewöhnlichen Handlangerdienste betrafen, hatte der Unternehmer Vorarbeiter (Meister) aus seinen Fabriken herangezogen. Uebrigens wurden die Arbeiten in einem über der Löthstelle errichteten wasserdichten Zelte vorgenommen, auf ein wenig über der Grabensohle erhöht liegenden hölzernen Böden. Vor dem Beginn der Anfertigung einer Löthstelle wurden an den Enden der Kabel die Guttapercha-Adern so weit abgetrennt, als sie nicht unbedingt zuverlässig erschienen; hierauf wurde über das eine der beiden Kabel die Löthmuffe nebst einer Verschlußscheibe (eiserne Muffen zum Schutze der Löthstellen, von denen später die Rede sein wird), über das andere Kabel die entgegengesetzte Verschlußvorrichtung der Löthmuffe einstweilig übergeschoben. Sodann wurden an denjenigen Stellen, bis zu welchen die Schutzdrähte der Kabel abzutrennen waren, beiderseits Bunde von dünnem verzinktem Drahte (etwa 1m von jedem Kabelende entfernt) angelegt, die Schutzdrähte über diese Bunde zurückgebogen, auf 3 bis 4cm Länge gleichmäßig abgeschnitten und gleich einer Krause mit einem Hammer an das Kabel angeklopft. Durch Lösung der Hanfumspinnung, welche nicht abgetrennt, sondern zur Wiederverwendung bereit gehalten wurde, wurden hierauf die beiderseitigen Guttapercha-Adern frei gelegt. Endlich wurden die beiden Kabelenden in den hölzernen Löthbock (Fig. 27 und 28) derart eingespannt, daß die Krausen der zurückgebogenen Schutzdrähte neben den beiderseitigen Backen des Bockes zu liegen kamen. Bis hierher wurde die Arbeit von einem Fabrikmeister ausgeführt. Den Jointers blieb nun noch Folgendes zu thun übrig: Die (je 7) Guttapercha-Adern der beiden Kabel wurden zunächst in annähernd gleichen Entfernungen von den Backen des Löthbockes beiderseits so weit verkürzt, daß die zu verbindenden Adern ohne Spannung in den kleinen eisernen, auf dem Bock befestigten Löthwinkel eingelegt werden konnten. Bevor letzteres geschah, wurden die Kupferlitzen der Leitungsadern jede für sich an ihrem Ende auf etwa 25mm Länge durch Abschneiden der Guttapercha nach Art des Bleistiftspitzens frei gelegt, jedes Drähtchen der Litzen Mit Schmirgelpapier sorgfältig blank gescheuert und demnächst die Litze durch Verlöthung der einzelnen Drähtchen mit einander zu einem steifen Leitungsdraht verbunden. Hierauf wurde jeder dieser beiden Leitungsdrähte mit der Feile am Ende schräg abgeschnitten, so daß die beiden zusammengehörigen Schnittflächen genau auf einander paßten. Die sodann paarweise in die kleinen Löthwinkel W (Fig. 27 und 29) eingespannten und auf einander gepaßten beiden Leitungsadern wurden nunmehr mit einer eng schließenden, etwa 16mm langen Spirale von feinem Kupferdraht umwickelt und diese in ihrer ganzen, die Berührungsfläche der beiden Leitungsadern nur wenig überragenden Länge verlöthet. Nach sorgfältiger Glättung des Umfanges der Löthstelle mittels der Feile wurde über die erste eine zweite gleichartige Umwicklung in entgegengesetzter Richtung aufgebracht, welche die untere auf jeder Seite um 3 bis 4mm überragte und nur in den überschüssigen Theilen an den beiden Enden mit der Leitungsader verlöthet wurde. Nach Glättung auch dieser Löthung war die Verbindung der Kupferadern vollendet; nun wurde die isolirende Hülle über denselben hergestellt, indem die verlöthete Leitungsader mit einer dünnen (ersten) Lage an einer Spiritusflamme erwärmten Chatterton compound in ihrer freien Länge überzogen wurde, worauf die beiderseitigen Guttaperchahüllen auf einige Centimeter erwärmt und von beiden Seiten gleichmäßig über die Löthstelle bis zu ihrer Vereinigung in der Mitte der letzteren unter gleichmäßiger Vertheilung der andauernd erwärmten isolirenden Guttapercha herübergedrückt wurden; über die so geschlossene doppelte Hülle wurde eine (zweite) etwas stärkere Lage Chatterton übergelegt und ein Streifen erwärmter Guttaperchaplatte von etwas größerer Breite, als zur Umschließung der Löthstelle erforderlich war, mit seiner Mitte von unten an die letztere angedrückt und – unter fortdauernder sorgfältigster Verdrängung der Luft – überall genau anschließend um dieselbe umgelegt. Die überschüssigen Lappen der Guttaperchaplatte wurden mit der Schere scharf abgeschnitten und die Schnittkanten bei dauernder Erwärmung durch gleichmäßigen Druck mit einander verbunden; eine (dritte) kräftige Lage Chatterton wurde als letzter Ueberzug aufgebracht und überall gleichmäßig vertheilt. Jede einzelne dieser fünf isolirenden Hüllen wurde von dem Jointer mit den Fingern so lange geknetet bezieh. mit dem erwärmten Glätteisen geglättet und vertheilt, bis der Kupferdraht von einer überall gleichmäßigen Isolirschicht von kreisrundem Querschnitt umgeben war. Dabei muß der Jointer durch das feine Gefühl der Fingerspitzen sich jederzeit von der tadellosen Beschaffenheit der in der Entstehung begriffenen Löthstelle überzeugen. Sämmtliche Löthstellen des Kabels Halle-Berlin, soweit nach dem Nachstehenden nicht eine Ausnahme für zulässig erachtet wurde, wurden nach ihrer Herstellung darauf geprüft, daß ihr Widerstand nicht geringer sei, als der Guttapercha-Widerstand einer 4m langen untadelhaften Guttapercha-Ader des vertragsmäßig befundenen Kabels. Bei dieser Vergleichung wurde zuerst die Normalader und hiernach jede einzelne zu prüfende Löthstelle der Reihe nach in einen mit Wasser gefüllten Zinkblechtrog eingetaucht und eine an Erde liegende Batterie von 100 Elementen mit dem einen Ende der zu untersuchenden, am andern Ende isolirten Leitungsader eine Minute lang in Verbindung gebracht. Die durch die Guttapercha bezieh. die Lüthstelle in das Wasser abfließende Elektricität wurde mittels eines isolirten Drahtes, welcher einerseits mit dem Blechtroge, anderseits mit einem Condensator leitend verbunden war, von diesem aufgesammelt und nach Ablauf der Ladungszeit durch ein Thomson'sches Spiegelgalvanometer zur Erde entladen. Je kleiner die Nadelablenkung bei dieser Entladung des Condensators, desto besser war die Isolation. Um die einzelnen Löthstellen einer Kabelverbindungsstelle in vorgedachter Weise laden zu können, ohne die Batterie von den Meßapparaten zu trennen, was aus andern Gründen sich nicht empfahl, war die jedesmalige Auslegung eines isolirten Verbindungsdrahtes zwischen der Batterie und dem Ende des Kabels, dessen Anschluß soeben hergestellt worden, in einer Länge von 800m erforderlich. Die Unzuverlässigkeit und Umständlichkeit einer solchen Verbindung führte sehr bald zu dem dann dauernd beibehaltenen Verfahren, die eine Leitungsader des Kabels zur Ladung der übrigen sechs zu benutzen, auf die Untersuchung der sodann nachträglich gefertigten Löthstelle in der betreffenden siebenten Ader aber ganz zu verzichten. Mit Rücksicht auf ihre am besten isolirte Lage wurde die in der Mitte des Kabels befindliche (siebente) Kabelader ausschließlich zu dem gedachten Zwecke benutzt. Ein Uebelstand irgend welcher Art ist hieraus nicht erwachsen. Nach Fertigstellung der siebenten Löthstelle wurde nun die Hanfumspinnung über die neben einander gelegten 7 Leitungsadern von beiden Seiten spiralförmig wieder übergelegt und sodann die im Vorstehenden bereits erwähnte Löthmuffe mit den Verschlußscheiben von beiden Seiten über die Verbindungsstelle übergezogen und, wie folgt, befestigt: Nach Fig. 30 und 31 legen sich die inneren Scheiben, deren Oeffnung dem Querschnitt des Kabels möglichst entspricht, dicht an den Vorsprung an, welchen die innere Wandung des Rohres der Löthmuffe gegen den erweiterten Querschnitt an den Enden der Muffe bildet. Auf diese inneren Scheiben wird je ein aus weichem Mastix gedrehter Ring gelegt, gegen welchen die äußere Scheibe mit Hilfe von Schraubenbolzen derart angepreßt wird, daß der Mastixring aus einander und in die Zwischenräume zwischen der innern Scheibe und dem Kabel, dieselben fest ausfüllend, eingedrückt wird. Die innere Scheibe legt sich hierbei auch gegen die Stumpfe der von den abgeschnittenen Schutzdrähten gebildeten Krause und verhindert hierdurch ein Auseinanderziehen der Löthstelle in ihrer Längsrichtung. Dazu muß die Länge der Löthstelle einschließlich der beiderseitigen Schutzdrahtkrausen etwas größer bemessen sein als die Länge des innern Rohres der Löthmuffe. Mit der Aufbringung der Muffe war die Herstellung der Löthstelle beendet; es blieb nur noch übrig, die Kabelenden zu asphaltiren, den Kabelgraben zu verfüllen und den mit der laufenden Nummer der Löthstelle versehenen Merkpfahl neben der Löthstelle aufzustellen. Bei jeder Löthstelle war der Kabelgraben wesentlich erweitert, wodurch zugleich der an der Verbindungsstelle entstehende Ueberschuß an Kabellänge durch bogenartige Verlegung des Kabels sich unterbringen ließ. Zu Untersuchungszwecken ist das Kabel in die Telegraphenämter in Bitterfeld, Gräfenhainchen, Wittenberg, Treuenbrietzen, Beelitz, Potsdam und Schöneberg eingeführt worden. Es erübrigt jetzt nur noch, über die Untersuchungen des Kabels auf Leitungsfähigkeit und Isolation, d. i. auf Widerstand der Leitungsader und der isolirenden Hülle, näher zu berichten. Dazu hatte der Unternehmer den in Fig. 32 und 33 dargestellten Untersuchungswagen erbauen lassen, welcher mit einer Leclanché-Batterie von 100 Elementen und einem sehr empfindlichen Thomson'schen Spiegelgalvanometer ausgerüstet wurde. Ein Condensator, ein zur Schaltung einer Wheatstone'schen Brücke eingerichteter Stöpselrheostat, einige Umschalter, ein Widerstand von 100000 Siemens-Einheiten und mehrere Ladungsbezieh. Entladungsschlüssel vervollständigten die innere Einrichtung des Wagens. Ein der Telegraphenverwaltung gehöriges Feldtelegraphen-Apparatsystem ermöglichte die unausgesetzte telegraphische Verständigung mit dem Telegraphenamt zu Halle, dessen dauernde Mitwirkung bei den elektrischen Messungen nicht entbehrt werden konnte. Beim Betreten des Wagens durch die auf der hintern Seite befindliche Eingangsthür hat man den Batterieschrank zur Rechten, diesem gegenüber einen Sitzkasten, gleichzeitig zur Aufbewahrung von Geräthen, Reservestücken etc. dienend. An der Vorderwand, dem Eintretenden gegenüber, ist die Tischplatte, welche die Meßapparate trägt, befestigt; das Spiegelgalvanometer steht jedoch nicht auf dieser Platte selbst, sondern unabhängig von den Schwankungen des Wagens – in einer kreisrunden Oeffnung G (Fig. 32) derselben auf einem Stativ, zusammengesetzt aus einem starken eisernen Dreifuß, auf welchen eine mit einer runden, der Größe der vorgedachten Oeffnung in der Platte entsprechenden, hölzernen Scheibe bekrönte Säule aufgesetzt ist. Der auf die Erde aufzustellende Dreifuß wurde von außen unter den Wagen in die Oeffnung geschoben und die Säule vom Innern des Wagens aus auf jenen aufgebracht. Auf der Tischplatte, dem Galvanometer gegenüber, wurde die horizontale Scale für das Spiegelbild der Nadel und hinter einer Lichtöffnung in der Scale die das Bild erzeugende Flamme aufgestellt. Vor dem Galvanometer befand sich der zugehörige „Shunt“, ein mit fein bestimmten künstlichen Widerständen von den Werthen 1/9, 1/99 und 1/999 des Galvanometerwiderstandes versehenes Instrument, durch dessen Einschaltung neben dem Galvanometer in Form eines Stromzweiges eine Theilung des die Umwindungen des Galvanometers durchlaufenden Stromes in dem Verhältniß von 0,1 0,01 oder 0,001 der ungetheilten Stromstärke bewirkt wird. Zwischen dem Galvanometer und der Scale, sowie in dem Raume unter der Tischplatte waren die übrigen Apparate aufgestellt. Der Sprechapparat war über dem Batterieschrank untergebracht, dessen obere Decke als Tischplatte eingerichtet war. Es verhält sich bei der Wheatstone'schen Brücke r : ρ = R : x, worin r und ρ beliebige constante Widerstände, R einen veränderlichen und x den zu messenden Widerstand bedeuten, woraus sich x = (ρ/r) R ergibt. Behufs Messung des Widerstandes der Leitungsadern empfiehlt es sich, unbekannte Widerstände, also auch denjenigen der Erde, von der Rechnung auszuschließen; zu diesem Zwecke wurden bei der Anlage Halle-Berlin jedesmal zwei in Halle mit einander verbundene Kabeladern zusammen auf ihren Leitungswiderstand gemessen, welcher also gleich der Summe der Widerstände der beiden einzelnen Adern war; die Widerstände der einzelnen Adern wurden sodann durch Rechnung ermittelt. Bezeichnet man die Widerstände von drei beliebigen Kabeladern mit I, II und III, und es ergeben sich durch Messung die Werthe: I + II = A       I + III = B       II + III = C so folgt daraus: I = (A + B – C)/2     II = (A + C – B)/2     III = (B + C – A)/2. Die Widerstände A, B und C wurden unter Einschaltung einer Batterie von 10 Elementen ermittelt, durch allmälige Aenderung des Widerstandes (Rheostaten) R bis zum Eintreffen des Nadelspiegelbildes auf dem Nullpunkte der Scale. Behufs der Messung des Widerstandes der Guttaperchahülle der Leitungsader kam bei entsprechender Verbindung der Apparate eine Batteriestärke von 100 Elementen zur Anwendung. In den Stromkreis dieser Batterie wurde zunächst der Widerstand von 100000 S. E., sowie das Spiegelgalvanometer nebst dem Shunt mit dem Werthe von 1/999 des Galvanometer-Widerstandes eingeschaltet. Die Stromstärke in den Umwindungen des Galvanometers war also gleich 0,001 der Gesammtstromstärke und entsprach somit der unmittelbaren Einschaltung eines Widerstandes von 1000 × 100000 = 100 Millionen S. E. Das Maß der Abweichung des Spiegelbildes auf der Scale wurde abgelesen und als sogen. „Constante“ des Galvanometers aufgezeichnet, um als Vergleichsmaß zur Messung des Widerstandes der Guttapercha der Kabelader zu dienen. Zu letzterem Zwecke wurde die zu messende, in Halle isolirte Ader an Stelle des vorgedachten Widerstandes, sowie der Shunt mit dem Werthe von 1/9 des Galvanometerwiderstandes neben dem Galvanometer eingeschaltet und die Ablenkung des Spiegelbildes an der Scale wiederum abgelesen. Dieses Mal entsprach die Stromstärke im Galvanometer einem unmittelbar eingeschalteten Widerstande von dem 10 fachen Werthe des Guttaperchawiderstandes der Ader. Bezeichnet man den Nadelausschlag bei Messung der Constante mit C, bei Messung der Ader mit L und den Widerstand der Guttapercha der Kabelader mit W, so findet man unter der Voraussetzung, daß die Nadelablenkungen bezieh. die Abweichungen der Spiegelbilder an der Scale sich im graden Verhältniß wie die Stromstärken, oder umgekehrt wie die Widerstände verhalten: C/L = 10W/100 Mill. und W = C/L × 10 Millionen S. E. Die Anwendung dieser Formel sei an einem Beispiel gezeigt. Am 21. Mai war das Kabel in einer Länge von 126km,7 gelegt und verbunden; die Messung der Constante ergab C = 460 Scale-Einheiten, diejenige der Ader Nr. 2 des Kabels in ihrer ganzen Länge L 200 Einheiten. Es war daher W = 460/200 × 10 Mill. = 23 Mill. S. E. und der Widerstand auf je 1km der Leitungsader W₁ = 126,7 × 23 Millionen = 2914,1 Millionen S. E. Der Widerstand der Guttapercha ist nun keineswegs ein beständiger; derselbe vermindert sich unter dem Einfluß zunehmender Wärme sehr bedeutend und wächst in gleichem Maße beim Niedergang der Temperatur. Um daher beim Messen des Guttaperchawiderstandes Unrichtigkeiten zu vermeiden, ist es nothwendig, den Wärmezustand derselben mit in Rechnung zu ziehen.