Titel: Ueber die Reinigung der Städte und die Verunreinigung der Flüsse.
Autor: F.
Fundstelle: Band 227, Jahrgang 1878, S. 402
Download: XML
Ueber die Reinigung der Städte und die Verunreinigung der Flüsse. Ueber Reinigung der Städte und Verunreinigung der Flüsse. Auf Grund eines am 2. Mai 1877 von der wissenschaftlichen Deputation für das Medicinalwesen in Berlin erstatteten Gutachtens ist der Stadtgemeinde Cöln die Erlaubniss zur Abführung der menschlichen Excremente aus den Wasserclosets in die städtische Kanalisationsanlage und durch diese in den Rhein durch eine Entscheidung des Ministeriums vom 5. Juni versagt worden. Desgleichen ist der Stadt Stettin am 1. September die Einführung der unreinen Kanalwässer, einschliesslich der menschlichen und thierischen Abfallstoffe, in die Oder, Dunzig und Parnitz oder in den Dammschen See oder den Möllen-See aus sanitätspolizeilichen Gründen nicht gestattet worden. Bei dem sehr grossen Einfluss, welchen diese Entscheidungen auf die fernere Entwicklung der Städtereinigungsfrage ausüben werden, ist wohl eine kurze Besprechung des genannten Gutachtens am Platze. In demselben heisst es u.a.: „Ganz abgesehen vom nationalökonomischen Gesichtspunkte haben sich immer mehr Stimmen gegen die Verunreinigung der Flüsse- und Wasserläufe mit städtischer Spüljauche erhoben. Wenn die öffentliche Gesundheitspflege möglichst reine Luft und einen reinen Untergrund verlangt, so ist ihre Forderung der Reinhaltung der Flüsse und Wasserläufe nicht minder gerechtfertigt. Auch im erwähnten technischen Gutachten wird mit Rücksicht auf eine allgemeine Durchführung der neueren Principien über die Salubrität der öffentlichen Wasserläufe und Flüsse die Abfuhr der Fäcalstoffe in den Rhein nicht gebilligt, in Betreff der Frage aber, ob sich aus einer Solchen Verunreinigung bedenkliche Zustände für die Gesundheit entwickeln könnten, auf den Weg der chemischen Untersuchung verwiesen, welche vor ein anderes Forum gehört. Indess böte, wie das (Cölner) Gutachten weiter ausführt, eine nähere Erwägung der dortigen Verhältnisse in hydrotechnischer Beziehung zur Beantwortung dieser Frage wesentliche Momente dar. Im Berichte der königl. Polizeidirection in Cöln vom 6. September 1876 werde die Menge des Haus- und Strassenwassers, sowie des Fabrikwassers auf. Proc. der gesammten abgeführten Wassermenge angegeben. Man würde nicht fehlgreifen, wenn bei allgemeiner Durchführung der Wasserzuführung das Wasserquantum aus den Closets mit dem Rest von 8 Proc. in Ansatz gebracht werde. Rechne man nun bei reichlichem Verbrauch von Wasser auf den Einwohner 150l in 24 Stunden, so würde dies bei etwa 150000 Einwohnern, die sich höchstens dereinst der Wasserclosets bedienen würden, 22500cbm täglich betragen. Hiervon 8 Proc. zum Spülen des Closets verwendet, ergeben sich für den Tag 1800cbm Wasser, welches mit Fäcalstoffen geschwängert, dem Rhein zugeführt werden würde. Da nun der Rhein selbst bei niedrigem Wasserstande noch etwa 600cbm Wasser in der Secunde führe, jene 1800cbm aber secundlich nur etwa 21l ergeben würden, so sei selbst zur Zeit der allgemeinen Einführung der Wasserclosets kaum eine Gefahr zu erkennen, dass das Rheinwasser verschlechtert werden würde. Dieser Berechnung gegenüber können wir unsere Ansicht nur dahin aussprechen, dass die Anerkennung des Princips, Wasserläufe und Flüsse frei von dem systematischen Einfluss der städtischen Spüljauche zu erhalten, eigentlich weitere Erwägungen über die Zulässigkeit eines solchen Verfahrens ausschliesst. Wenn aber das technische Gutachten ein besonderes Gewicht auf die Grösse des Flusses legt und aus der vorhandenen Wassermenge den Schluss zieht, dass die städtische Spüljauche aus der Stadt Cöln dereinst kaum das Wasser des Rheins verschlechtern würde, so ist doch eben so sehr zu berücksichtigen, dass, wenn einmal das Princip durchbrochen ist, auch die übrigen am Rheine gelegenen Städte diesen bequemen Weg zur Abführung der Fäcalstoffe für sich in Anspruch nehmen werden. Es wird dann ausser aller Berechnung liegen, welche Ausdehnung die Verunreinigung des Rheinwassers nehmen wird, während es in sanitätspolizeilicher Beziehung schon feststeht, dass ein Kanalwasser auch bei der grössten Verdünnung nicht als unschädlich zu betrachten ist und unter allen Umständen die öffentliche Gesundheit gefährdet, wenn es mit dem Flusswasser vermischt als Trinkwasser benutzt wird, mag es nun zu diesem Zwecke unmittelbar geschöpft oder auch vorher einem Reinigungsverfahren unterworfen werden. Immerhin wird ein grosser Theil der Bewohner der Rheingegend auf den mannigfaltigsten Gebrauch des Flusswassers zu häuslichen und ökonomischen Zwecken angewiesen bleiben. Der in neuester Zeit von namhafter Seite gemachte Einwurf, dass, falls die Wasserläufe für die Aufnahme der städtischen Spüljauche bestimmt würden, das Trinkwasser auf andere Weise zu beschaffen und das Flusswasser nur zum Baden und zur Industrie zu verwenden sei, bedarf kaum der Widerlegung, wir erwähnen nur mit kurzen Worten, dass auch die Industrie häufig des reinen Wassers bedarf, wenn sie nicht das unreine Wasser mit grossen Kosten für ihre Zwecke wieder nutzbar machen will, während das Baden alle hygienische Bedeutung verliert, wenn hierzu nur mit Kanaljauche verunreinigtes Wasser zu Gebote steht. Und was die Benutzung des Flusswassers als Trinkwasser betrifft, so hat die neueste Erfahrung hinreichend gezeigt, dass das Flusswasser für die Wasserversorgung vieler Städte unumgänglich nothwendig und durch keine andere Wasserquelle zu ersetzen ist. Gleichzeitig ist statistisch nachgewiesen worden, dass diejenigen Städte, welche möglichst reine Flüsse für ihre Wasserwerke benutzen, eine geringere Mortalitätsziffer haben als eine Bevölkerung, welche auf die Benutzung eines mehr verunreinigten Wassers angewiesen ist, (Vgl. 1877 223 517.) Allerdings kann eine absolute Reinheit der Flüsse und Wasserläufe nicht erreicht werden, da sie nothwendigerweise auf ihrem Laufe fremde Stoffe aufnehmen müssen und auch von dem Einflüsse der Abwässer aus den Haushaltungen und Gewerben nicht geschützt werden können. In Industriereichen Gegenden hat man sich deshalb auch bemüht, wenigstens die Grenze einer derartigen Verunreinigung festzustellen und deren Ueberschreitung thunlichst zu verhüten. Aber nur in Betreff der unorganischen Bestandtheile eines Flusswassers kann der Weg der chemischen Untersuchung zu einem sicheren Ergebnisse führen. Anders verhält es sich mit der Verunreinigung der Flüsse durch Fäcalstoffe. Hier ist der Nachweis des Gehaltes an Ammoniak, Nitriten u.s.w. im Flusswasser nicht entscheidend, da hierdurch der Ursprung der organischen Materie, aus welcher diese Verbindungen entstanden sind, nicht aufgeklärt wird, wenn auch immerhin das reichliche Vorhandensein dieser Endproducte Verdacht erregen muss. Ausserdem stehen aber noch manche organische Materien dieser Art auf der Grenze zwischen Fäulniss und Oxydation; gerade derartige intermediäre Stoffe sind es nun, welche auf chemischem Wege sehr schwierig zu ermitteln sind, dem Wasser aber höchst nachtheilige Eigenschaften verleihen, wenn es vom thierischen Organismus aufgenommen wird. Dass auch specifische Krankheitskeime den Fäcalstoffen noch anhalten und sich durch Vermittlung des Wassers dem thierischen Organismus mittheilen können, ist eine Thatsache, die nicht durch die Chemie, sondern durch die medicinische Statistik ermittelt worden ist. Die Salubrität der Stadt Cöln würde zwar durch den Ausfluss der Wasserclosets in den Rhein einstweilen nicht gefährdet werden, da die städtischen Wasserwerke ihr Wasser dem Rheine oberhalb der Stadt entnehmen; ob und in wie fern aber die Fluss abwärts gelegenen Ortschaften werden benachtheiligt werden, lässt sich im Voraus nicht näher bestimmen. Nur so viel steht fest, dass sich nach den bisherigen Erfahrungen nichts Bestimmtes darüber sagen lässt, wann und wo die sogen. Selbstreinigung der Flüsse, d.h. Oxydation der im Flusswasser enthaltenen organisch-thierischen Materien, zum Abschluss gelangt. Es gibt nämlich sehr verschiedene Einflüsse, namentlich die verschiedene Beschaffenheit der Abwässer der Industrie, die Natur der Flusssohle, die Seiten-Einflüsse anderer Wasserläufe u.s.w., welche begünstigend oder nachtheilig auf diese Selbstreinigung einwirken können. Die bezüglichen Untersuchungen in England haben ergeben, dass selbst der Lauf eines Flusses von 115km zur Umwandlung der organischen Materie nicht ausreicht, so dass die Selbstreinigung der Flüsse niemals zu sichern Schlüssen berechtigt. Nun steigt freilich mit der Grösse des Flusses auch die Wirkung des Sauerstoffes auf die Oxydation der organischen Materien; auch würde beim Rhein sicher eine lange Reihe von Jahren erforderlich sein, ehe sich die Nachtheile bemerkbar machen würden, Reiche sich bei kleineren Flüssen bis zur Vernichtung alles aquatischen Lebens einstellen können. Wir halten es jedoch für unstatthaft, mit der öffentlichen Gesundheit zu experimentiren und ein Verfahren, das grundsätzlich stets zu verwerfen ist, nur deshalb zu dulden, weil es auf eine bequeme und weniger kostspielige Weise die Fäcalstoffe aus den Städten entfernt; schliesslich muss t-S doch zu Repressivmassregeln kommen, wie es die Geschichte der Vergangenheit und Gegenwart lehrt. Gerade die neuesten Erfahrungen, welche man auch bei grösseren Flüssen, z.B. bei der Themse, nach dem Einflüsse der städtischen Spüljauche gemacht hat, sollten um so mehr von weiteren Versuchen dieser Art abschrecken, als auch beim Rhein zeitweilig ein niedriger Wasserstand längere Zeit bestehen kann, welcher dann möglicherweise durch die Ansammlung von Fäcalstoffen im Schlamm der Flusssohle oder an flachen Uferstellen noch weit nachtheiliger einwirken könnte, als die weit rascher übergehende Ebbe eines Flusses. Ganz besonders ist aber noch hervorzuheben, dass beim Einfluss der Spüljauche in die Flüsse niemals eine sofortige Vermischung derselben mit dem Flusswasser eintritt; die Spüljauche verfolgt vielmehr ihre eigene Bahn und ist als solche noch auf längere oder kürzere Strecken im Flusswasser erkennbar. Um so mehr sind alle Berechnungen über die sofortige Vermischung der Spüljauche mit dem Flusswasser unzutreffend, als gerade die Verhältnisse der grösseren Flüsse nicht die directe Einleitung des Kanalinhaltes in die grösste Strömung derselben gestatten. Wenn es durch die Erfahrung festgestellt ist, dass die giftigen Abwässer der Fabriken nach ihrem Einflüsse in die Flüsse nicht sofort durch Verdünnung unschädlich Werden und selbst dann noch an ihren schädlichen Eigenschaften erkennbar sind, nachdem sie mit dem Flusswasser weiter fortgespült sind, so kann auch darüber kein Zweifel herrschen, dass die organischen Materien der Spüljauche weit länger im Wasser suspendirt bleiben, bevor sie durch Niederschlag oder Auflösung ihre Qualität verändern, während ihre Oxydation, wie schon nachgewiesen worden, eine noch längere Zeit in Anspruch nimmt. Die neuesten Untersuchungen über mehrere Flüsse in den Vereinigten Staaten von Nordamerika haben zwar ergeben, dass einzelne Flüsse sich unter besonders günstigen localen Einflüssen einer Menge organischer Stoffe entäussern konnen; trotzdem ist man aber auch dort zu der Ueberzeugung gelangt, dass einer weiteren Verunreinigung der Flüsse auf dem Wege der Gesetzgebung entgegengewirkt werden müsse und geeignete Vorkehrungen zu treffen seien, um grösseren Uebelständen, welche bei der Zunahme der Population und Industrie unvermeidlich sind, in wirksamer Weise vorzubeugen. Es ist die Aufgabe der öffentlichen Gesundheitspflege, die Fäcalstoffe zweckmässig wegzuräumen, aber von den Wasserläufen fern zu halten, damit auch dem Flusswasser seine grosse Bedeutung bewahrt bleibe und dessen Brauchbarkeit für die Wasserversorgung der Städte und Ortschaften in keiner Weise geschmälert werde. Aus allen diesen Gründen müssen wir uns grundsätzlich dahin aussprechen, dass das Project der Abführung aller menschlichen Excremente in Cöln aus den Wasserclosets in die städtischen Kanalisationsanlagen und durch diese in den Rhein in sanitätspolizeilicher Hinsicht dem grössten Bedenken unterliegt und unter den gegenwärtigen Verhältnissen auch nicht als Provisorium zu gestatten ist. Die Uebelstände, welche in den vorhandenen Abtrittsgruben Gestehen und die Salubrität der Stadt Cöln gefährden (welche aber nach §. 4 der Polizeiverordnung vom 10. Juli 1876 nicht einmal beseitigt werden würden, da die Abtrittsgruben danach mit den Entwässerungsanlagen nicht verbunden werden dürften) verkennen wir ebenso wenig, wie das dringende Bedürfniss nach einer Abhilfe gerade dieser Uebelstände. Durch welche Mittel und Wege aber diese Abhilfe herbeizuführen ist, vermögen wir nicht weiter zu erörtern, weil es bisher noch an allen auf die systematische Entwässerung und Reinigung der Stadt Cöln hinzielenden Vorarbeiten fehlt.“ Zunächst ist zu bedauern, dass in diesem Gutachten und der sich darauf stützenden Ministerialentscheidung es nicht deutlich ausgesprochen ist, ob nur dasjenige städtische Kanalwasser, welches die Abflüsse der Wasserclosets, also alle menschlichen Excremente aufgenommen hat, grundsätzlich von den Flüssen fern gehalten werden soll, oder auch das Abwasser der Städte mit sogen. Abfuhr. Zur Klärung dieser wichtigen Frage möge daran erinnert werden, dass 100000 Menschen jährlich 3317t Fäces liefern (vgl. 1873 210 144), darin 48t,9 Stickstoff und 68t,7 Phosphate, entsprechend einem Werthe von 118410 M., wenn 100k Stickstoff zu 2 M., 100k Phosphate zu 0,3 M. gerechnet werden; ferner 42829t Urin mit 348t,2 Stickstoff und 172t,5 Phosphate, entsprechend 748150 M. Nun wird aber erfahrungsgemäss beim Stuhlgang nur etwa ⅙ des Urins gelassen, ⅚ gelangt in die Pissoire, Nachtgeschirre u. dgl., somit wohl fast ausnahmslos mit dem Waschwasser zusammen in die öffentlichen Kanäle, da es gar nicht durchführbar ist, dass die Dienstboten beim Reinigen der Schlafzimmer Nachtopf und Schmutzwasser getrennt halten. In den Abtrittskübeln oder den Liernur'schen Vorrichtungen werden daher nur 10455t menschlicher Excremente mit 106t,9 Stickstoff gesammelt, welche unter Berücksichtigung des Kalis im Urin einem Werth von etwa 244000 M. entsprechenentprechen. Dagegen sind praktisch die übrigen 35700t Urin mit 290t Stickstoff nicht von den Kanälen fern zu halten; rechnet man dazu die sonstigen flüssigen Haus- und gewerblichen Abfälle, so stehen den gesammelten 107l gut 500t Stickstoff gegenüber, die nicht zur Abfuhr gelangen. Zu demselben Resultat kommt man durch folgende Betrachtung. Rechnet man auf einen Einwohner 500m, so nimmt eine Stadt mit 100 000 Einwohnern einen Flächenraum von 500ha ein. Bei einer mittlern Regenhöhe für Deutschland von 67cm gibt dies jährlich 3350000 Regenwasser, von denen etwa 2000000t den Kanälen zufliessen, während das übrige einsickert oder verdunstet. Bezüglich des Hauswassers ist zu erwägen, dass, wo Wassermesser eingeführt sind, sich in Deutschland meist nur ein Wasserverbrauch von etwa 60l ergeben hat, welcher aber an Orten ohne derartige Beschränkung 100l übersteigt. Als Durchschnitt ist für Haus und Gewerbe ein Verbrauch von gut 150l für den Kopf zu rechnen. Somit ist durch die Kanäle abzuführen: Regenwasser 2000000, Haus- und Gewerbeabwasser 5400000, Urin 35700, zusammen also: 7435700t. Nun enthält aber das Kanalwasser aus 15 Städten ohne Wasserclosets im Durchschnitt 65mg Stickstoff in 1l, obige Menge daher rund 500t; unter Berücksichtigung des Kalis und der Phosphorsäure entsprichtentpricht dieses rund 1200000 M., während die durch Aborte gesammelten und durch geregelte Abfuhr möglicherweise zu beseitigenden Excremente nur einen theoretischen Werth von 244 000 M. haben. Dem entsprechend hat denn auch die Untersuchung gezeigt, dass das Kanalwasser aus 15 Städten mit Mistgruben im Durchschnitt fast genau dieselbe Zusammensetzung zeigte als aus 16 Städten mit Wasserclosets (vgl. 1874 211 226). Wenn nun behauptet wird, die Krankheitskeime seien namentlich in den Fäces enthalten, daher müssten gerade diese von den Flüssen entfernt gehalten werden, so ist dagegen zu bemerken dass Kranke den Abort nicht zu benutzen pflegen. Die Gefässe, welche a Abgänge der Kranken aufnehmen, müssen möglichst rasch entleert und gereinigt werden und dies geschieht eben wieder unter dem Hahn der Wasserleitung, so dass die Fäces der Kranken und kleinen Kinder gewöhnlich in die Kanäle gelangen. Wenn demnach praktisch ⅚ der faulenden Stoffe nicht von den Kanälen entfernt gehalten werden, so wird vom Standpunkt der öffentlichen Gesundheitspflege auch gegen das letzte Sechstel des Wasserclosets kein besonderes Bedenken erhoben werden können, da nur durch Wasserspülung die menschlichen Excremente sicher aus der Nähe der Wohnungen entfernt werden können, bevor sie in Fäulniss übergehen. Sollen die Flüsse wirklich rein gehalten werden, nun so ist der Einlauf sämmtlicher Schmutzflüssigkeiten zu verbieten; es ist dann auch dafür zu sorgen, dass nicht jedes Dorf den durchfliessenden Bach als willkommenen Abflusskanal für die sämmtlichen flüssigen Abfälle benutzt, so dass unsere Flüsse schon von der Quelle an beschmutzt werden. Der Unterschied liegt nur darin, dass auf dem Lande jeder für sich die Verunreinigung vornimmt, während dies von den Städten durch einen Kanal, also viel leichter in die Augen fallend geschieht. Offenbar ist das Verlangen der wissenschaftlichen Deputation, die Kanalwässer zu reinigen (was eben nur durch die Berieselung wirksam geschehen kann), bevor sie in die Flüsse abgeleitet werden, theoretisch durchaus berechtigt; ob aber das strenge Festhalten an diesem idealen Standpunkt augenblicklich gerade praktisch ist, erscheint zweifelhaft. Es gibt eben noch recht viel Orte, die wohl eine Reinigung und Trockenlegung des Bodens durch Kanäle vornehmen wollen, die aber vor gleichzeitiger Anlage von Rieselfeldern zurückschrecken, sei es, dass dieselben augenblicklich nicht zu beschaffen sind, sei es aber auch, dass es den städtischen Behörden an Einsicht fehlt, dass die Besserung der Gesundheitsverhältnisse einer Stadt selbst mit den grössten finanziellen Opfern nicht zu theuer bezahlt ist (vgl. 1874 211 223). Die Bewohner werden somit gezwungen, ihre gesammten Schmutzflüssigkeiten in Versickerungsgruben zu bringen und so den Boden, auf welchem ihre Häuser stehen, in abscheulichster Weise zu verunreinigen. Die vorhin erwähnten Massen, welche auf dem Acker sehr rasch unschädlich gemacht würden, gehen in solchem durchsumpften Boden in Fäulniss über, die Fäulnissproducte aber verderben theils das Grundwasser, zum grössten Theil aber mischen sie sich der Grundluft bei und dringen damit in die Häuser. Es wird eben leider noch immer viel zu wenig beachtet, in welcher Weise unsere Häuser die Bodeluft ansaugen. Forster hat gezeigt, dass die Luft in einem Parterrezimmer 50 Proc. und im 1. Stock noch 38 Proc. Kellerluft enthielt, dass somit die Luft in unseren Wohnungen in beständigem Verkehr mit der Kellerluft und somit auch mit der Grundluft unter unseren Füssen steht. Auch Pettenkofer Pettenkofer: Vorträge über Kanalisation und Abfuhr, S. 24 und 74. hebt hervor, dass die Zimmerluft namentlich im Winter 10 bis 15 Proc. Bodenluft enthält. Nun bedarf aber der Mensch täglich etwa 9000l oder 11k,5 atmosphärische Luft zum Athmen; dass es da im hohen Grade schädlich sein muss, wenn diese Luft mit Fäulnissstoffen geschwängert ist, liegt auf der Hand. Vor allen Dingen ist es daher nöthig, dass die Städte selbst rein werden, was eben wirksam nur durch eine gute Kanalisation geschehen kann. Wo daher eine Stadt an einem grösseren Flusse liegt, möge man ihr doch ja die Ausführung einer allgemeinen Kanalisation dadurch erleichtern, dass sie ihre Abwasser (mit oder ohne Wasserclosets) vorläufig in den Fluss lassen darf. Inzwischen würde es dann in hohem Grade wünschenswerth sein, wenn das Reichgesundheitsamt die deutschen Flüsse untersuchte, namentlich auch den Einfluss der städtischen und Industrie-AbfallstoffeVgl. Ferd. Fischer: Verwerthung der städtischen und Industrie-Abfallstoffe, mit besonderer Rücksicht auf Desinfection. Städtereinigung und Berieselung. (Leipzig, 1877. Quandt und Händel.) auf das Flusswasser genau feststellte und auf Grund der so erhaltenen Resultate allmälig auf die allgemeine Durchführung der Berieselung hinwirkte. Vorläufig ist es jedenfalls viel besser, ein Fluss wird etwas mehr, als es bisher schon geschieht, verunreinigt, selbst wenn einige Fische absterben sollten, als dass in Folge der mangelnden Kanäle jährlich Tausende von Menschen hinsiechen. F.