Titel: Die Vollendungs-Arbeiten der gewirkten Stoffe und Gebrauchsgegenstände; von Director G. Willkomm.
Autor: G. Willkomm
Fundstelle: Band 228, Jahrgang 1878, S. 223
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Die Vollendungs-Arbeiten der gewirkten Stoffe und Gebrauchsgegenstände; von Director G. Willkomm.Mit gef. Genehmigung des Verfassers, aus der diesjährigen Einladungsschrift zu der Ausstellung von Schülerarbeiten der Fachschule für Wirkerei in Limbach bei Chemnitz. Willkomm, über die Vollendungsarbeiten der gewirkten Stoffe und Gebrauchsgegenstände. Die Wirkerei-Industrie liefert mit den Handstühlen sowohl, als auch mit den selbstthätigen Maschinen theils groſse Stoffstücke, aus denen die Formen der Gebrauchsgegenstände herausgeschnitten werden, theils diese Gebrauchsgegenstände oder einzelne ihrer Theile selbst schon in richtiger Form, so daſs die Theile nur zusammen zu nähen sind. Beide Producte erfordern nach ihrer Herstellung an der Wirkmachine noch mancherlei Bearbeitungen, ehe sie als Gegenstände des Handels oder Gebrauches Verwendung finden können; namentlich ist es nicht üblich, die rohen Wirkwaaren als Objecte des geschäftlichen Verkehres zu betrachten. Diese Arbeiten sind theils chemischer, theils mechanischer Art und umfassen die mit dem bekannten Ausdrucke „Appretur“ belegten, speciellen Verrichtungen mit; sie werden in verschiedener Auswahl und Reihenfolge für die aus verschiedenen Materialien (Baumwolle, Wolle, Seide, Leinen) hergestellten Wirkwaaren vorgenommen, lassen sich aber in folgende 10 Gruppen zusammen fassen, von denen die ersten zwei ausschlieſslich chemische und die letzten acht rein mechanische Arbeiten enthalten. 1) Das Reinigen der Wirkwaaren, in Verbindung mit Herstellung rein weiſser Farbe derselben, erfolgt mit solchen Waaren, welche aus überwiegend rohem Materiale gearbeitet worden sind. Ausnahmen hiervon bilden durchgängig die Waaren aus Rohseide, in vielen Fällen die aus Leinen und vereinzelt auch solche aus Baumwolle. Dieses Reinigen besteht, je nach dem Materiale und dem Grade der verlangten Entfernung der Rohmaterial-Färbung, in dem Waschen, Auskochen, Dämpfen, Bleichen und Schwefeln. a) Das Waschen wird mit rohen Baumwoll- und Wollwaaren vorgenommen, aus denen Verunreinigungen durch Oel, Schmutz, Rostflecke u. dgl. entfernt werden sollen, welche entweder schon im Garn enthalten waren, oder während des Wirkens entstanden. Man wäscht die Waaren wie die Leinenwäsche entweder mit der Hand oder in Waschmaschinen mit Seife und Wasser, welches bei Baumwolle heiſs, bei Wolle nur warm ist. Die Waschmaschinen sind entweder wannenartige Gefäſse mit dicht schieſsenden Deckeln, welche in einem Gestell um eine horizontale Achse schwingend hängen, oder es sind Hammerwalken. – Die schwingenden Waschgefäſse werden mit Waare und Seifenwasser gefüllt, dann verschlossen und eine Zeit lang mit der Hand kräftig schwingend bewegt; sie enthalten Leisten an den Innenwänden und die Waarenstücke schieben sich durch das Wasser hin und her, überstürzen und reiben sich gegenseitig und an den Leisten. – Die Waschwalken arbeiten entweder durch Schwanzhämmer oder durch Kurbelhämmer, genau so wie die später zu erwähnenden Walkmaschinen. Rostflecke in irgend einem Materiale müssen durch Waschen in einer Lösung von Kleesalz (saures oxalsauren Kali) entfernt werden. Man läſst die fleckigen Stellen eine Zeit lang in dieser Lösung liegen und reibt sie dann mit der Hand aus. b) Das Auskochen geschieht nur mit rohen Bauwollwaaren, namentlich dichten Gebrauchsgegenständen, wie Jacken und Hosen, welche nicht die gelbliche Färbung des Materials verlieren, also nicht gebleicht werden sollen. In einem dampfdicht geschlossenen kupfernen Kessel wird die Waare mit Wasser und Seife oder Sodalauge gekocht. c) Das Dämpfen ist im Allgemeinen dem vorigen Verfahren gleich. Der Kessel enthält nahe über seinem Boden einen Siebboden, auf welchen die Waare gelegt wird; die Sodalauge erhält einen Zusatz von Kalk und wird durch Zuleitung von Dampf in den unteren Kesselraum erhitzt. Diese Arbeit wird als Vorbereitung des Bleichens angesehen und also in der Hauptsache mit Baumwollwaaren vorgenommen, welche später gebleicht werden sollen. d) Das Spülen der gewaschenen oder gekochten Waaren bezweckt deren Befreiung von Seife und Lauge mit dem verseiften Schmutze; es erfolgt entweder mit der Hand in flieſsendem Wasser oder in Bottichen, oder auch auf mechanischem Wege in Fässern, welche sich langsam horizontal umdrehen und auf deren Boden die Waaren in nicht zu dicken Schichten liegen. Während dieser Drehung flieſst Wasser zu und ab und verticale Stempel, von einer Daumenwelle getrieben, schlagen an verschiedenen Stellen auf die Waare. e) Das Trocknen muſs auf alle diejenigen Arbeiten erfolgen, bei denen die Waaren naſs behandelt werden. Wenn dabei die Gebrauchsgegenstände nicht bestimmte Formen und die groſsen Stoffstücke nicht bestimmte Breite und Länge erhalten sollen (vgl. unten „Formen“ und „Spannen“), so werden die Waaren entweder durch Winden mit der Hand oder durch Wringmaschinen der Centrifugal-Trockenmaschinen bis zu einem gewissen Grade von den Flüssigkeiten befreit und dann an der Luft und im Sonnenschein, oder in geheizten Trockenstuben aufgehängt. f) Das Bleichen bezweckt nicht nur die vollständigere Entfernung von Schmutz, welche durch Waschen nicht zu erreichen ist, sondern auch die Herstellung rein weiſser Farbe der Baumwoll- und Leinenwaaren. Das Verarbeiten von gebleichtem Garn kommt zwar auch vor, namentlich bei Leinengarn, ist aber beschränkt, da Verunreinigungen während des Wirkens schwer zu vermeiden sind. Die Zerstörung der gelblichen und grauen Färbung des Rohmaterials erfolgt in den Wirkwaaren wohl kaum jemals durch Rasenbleichen, sondern fast ausschlieſslich durch die Chlor- (oder Kunst- oder Fix-) Bleiche. Die gekochten oder gedämpften und ausgespülten Stücke werden längere Zeit in eine verdünnte Chlorkalklösung eingelegt, welche in steinernen Behältern enthalten ist; darauf werden sie in sehr verdünnte Schwefelsäure oder Salzsäure gebracht und gespült; diese Behandlung mit Chlorkalk und Säure wird unter Umständen wiederholt, bis eine weiſse Farbe sich zeigt. g) Das Schwefeln entspricht bei der Wolle dem Chloren der Baumwolle. Wollwaaren werden feucht in einem geschlossenen Räume aufgehängt, welcher mit schwefliger Säure erfüllt ist. Man benutzt dazu dicht schlieſsende Holzkästen oder kleine Holz- oder Steinhäuser, wie sie dem Umfange des Geschäftes entsprechen; in einem solchen von knapp 2m Höhe, lm,25 Breite und 3m Länge haben z.B. 15 Dutzend wollene Jacken Platz. Man hängt die Waare auf Latten, brennt am Fuſsboden in einer steinernen oder eisernen Pfanne etwa 1,5 bis 2k gelben Schwefel an und schlieſst dann den Raum dicht ab. Die Waare bleibt etwa 10 Stunden hängen; dann wird der Schwefelkasten geöffnet, gelüftet und die Waare ausgespült, um die schweflige Säure zu entfernen; bisweilen wird sie auch nach dem Schwefeln in Seifenwasser ausgewaschen und gespült. 2) Das Erzeugen von bunten Farben auf den fertig gewirkten Waaren wird mit Stoffstücken und einzelnen Gegenständen aus allen Materialien vorgenommen. a) Das Färben der Wirkwaaren ist deshalb der Verarbeitung bunter Garne vorzuziehen, weil der Fabrikant rohe Waaren leicht in Vorrath oder auf Lager arbeiten und schlieſslich nach Verlangen färben lassen kann, und weil die Verarbeitung gefärbter Garne schwieriger als die der rohen Fäden ist. Durch die Ablagerung der Farbstoffe in den Fasern werden die Fäden „hart“ oder „spröde“, sie entwickeln viel Biegungselasticität und ihre Schleifen bleiben nicht auf den Stuhlnadeln hängen, sondern springen hinter die Hakenspitzen derselben hinaus. Bei Verarbeitung dunkler Garne ist die richtige Lage und Verbindung der Fäden schwer zu übersehen; endlich ist der Abfall, welcher während des Spulens entsteht, bei gefärbtem Materiale werthvoller als bei dem rohen. Die Färbmethoden für Wirkwaaren unterscheiden sich selbstverständlich kaum von denen für Webwaaren. b) Das Drucken groſser gewirkter Stoffstücke kommt nur selten vor. Mehr noch werden, je nach der Richtung der Mode, fertige Gegenstände bedruckt, z.B. Strümpfe in den Unterlängen mit farbigen Zwickeln, oder im Fuſse und Längen mit Ornamenten versehen. Das sogen. „Stempeln“ der Waaren zur Angabe von Gröſse und Qualität oder irgend welchen Fabrikzeichen rechne ich nicht hierher, sondern unter die „Aufmachung“ der Waaren. Alle Druckarbeiten in Wirkwaaren kommen indeſs so selten vor, daſs sie noch ausschlieſslich Handarbeit bilden. 3) Eine Verdichtung der Fadenmenge in den Gewirken wird nur in Wollwaaren und zwar speciell in Streichgarnstoffen durch das Walken derselben vorgenommen. Sowohl Stoffstücke, als auch einzelne Gegenstände werden diesem Processe unterworfen, welchem in der Regel ein Waschen der Waaren, oder wenigstens ein Befreien derselben von dem Oel oder Fett vorangeht, welches der Wolle zum Verspinnen beigemengt werden muſste. Als Walkmaschinen verwendet man Hammerwalken, in denen auch das Waschen mit warmem Seifenwasser vorgenommen wird. Nach dem Ausspülen wird feucht und wenig warm gewalkt; das Walken mit Seife oder Soda kommt bei geringen Stoffen und solchen, welche nur geringe Verdichtung erhalten sollen, auch vor. Unter dem Einflüsse von Wärme und Feuchtigkeit haben die Wollhaare das Bestreben, sich zu krümmen, sich also gegenseitig fester zu halten und dichter an einander zu rücken. Durch Schlagen oder Drücken mit den Hämmern der Walke wird dieses Bestreben noch unterstützt, die Waare filzt, wird aber natürlich dabei in ihren Flächenausdehnungen kleiner. Dieses „Einwalken“ ist verschieden nach der Feinheit der Wolle und nach der Zeitdauer, während welcher der Walkproceſs stattgefunden hat; bei stark gewalkter Waare ist eine Fadenverbindung oder Maschenlage gar nicht mehr zu erkennen. Auch nach dem Walken werden die Stoffe mit viel Wasser ausgespült. Die hauptsächlichsten Walkwaaren der Wirkerei sind: Wollene Strümpfe und Jacken, sowie Stoffstücke aus Kulirtuch (Rundstuhlwaare, glatte oder ein- und zweinädlige Preſsmusterwaare) und Kettentuch (einfaches Tuch oder Tuch mit Futter, letzteres auch Sammttuch genannt), woraus man Handschuhe (Bucksking-Handschuhe) und Frauenröcke schneidet und näht. (Fortsetzung folgt.)