Titel: Neuerungen an Condensationswasser-Ableitern.
Fundstelle: Band 236, Jahrgang 1880, S. 14
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Neuerungen an Condensationswasser-Ableitern. Mit Abbildungen auf Tafel 3. Neuerungen an Condensationswasser-Ableitern. Der Condensationstopf von Johannes Haag in Augsburg (* D. R. P. Nr. 6234 vom 26. Januar 1879) wirkt vermöge der Ausdehnung und Dampfbildung einer erhitzten Flüssigkeit, deren Siedepunkt unter 100°, also tiefer als der des Wassers liegt (vgl. Hawes *1875 218 17). Diese Flüssigkeit (gewöhnlich wasserfreier Spiritus) wird in ein flaches, unten mit einer elastischen Kupferscheibe m (Fig. 1 Taf. 3) abgeschlossenes Gefäſs g gefüllt, welches im Gehäuse und zwar an einer im Deckel desselben abgedichteten Schraube r hängt. Mit dieser Schraube läſst sich das Gefäſs g von auſsen so einstellen, daſs das von der Scheibe m getragene Ventil o etwas von seinem Sitz absteht und den Wasserablauf a ein wenig offen läſst. Das bei l in den Topf eintretende Condensationswasser kann demnach aus diesem ungehindert austreten. Sobald jedoch die Wassertemperatur eine gewisse Grenze erreicht, wird in dem vom Wasser umspülten und erwärmten Gefäſs g der Weingeist verdampfen, der hierdurch entstehende Druck die Scheibe m ausbauchen und diese das Ventil o niederdrücken, bis es abschlieſst. Der völlige Ventilschluſs läſst sich von der Wärme des Condensationswassers abhängig machen, da eine ursprünglich gröſsere Ventilöffnung hierzu eine stärkere Durchbiegung der elastischen Scheibe erheischt, welche wieder nur durch eine erhöhte Spannung der stärker erhitzten Spiritusdämpfe bewirkt werden kann. Durch geeignete Ventilstellung mittels der Schraube r läſst sich demnach das Wasser bei 80 bis 95° ableiten. Besonders bemerkenswerth ist der Umstand, daſs der Apparat bei kalter Leitung stets offen ist, daſs sich also in letzterer kein Wasser ansammeln kann, welches beim Anlassen Schläge verursachen würde. Auch die leichte Zugänglichkeit muſs hervorgehoben werden, welche allerdings schon deshalb nöthig sein dürfte, weil sich das Entweichen von Spiritusdämpfen aus dem Gefäſs g und das zeitweilige Nachfüllen des letzteren kaum wird vermeiden lassen. Zum Nachfüllen dient die verschraubbare Oeffnung f. Ein Hahn w erlaubt das gänzliche Ablassen des Apparates, wenn dieser der Gefahr des Einfrierens ausgesetzt ist. Das Verschmutzen der Ventilsitzflächen wird durch ein Schlammsieb s verhütet. Auf eigenthümliche Weise wurde das Princip des bekannten Kirchweger'schen Automaten (* 1869 192 9), das Ablassen des Niederschlagswassers durch die Wirkung seiner Schwere zu veranlassen, neuerdings von Steinle und Hartung in Quedlinburg (* D. R. P. Nr. 7490 vom 16. Mai 1879) angewendet, deren in Fig. 2 bis 4 Taf. 3 abgebildeter Condensationstopf keine in einem Gehäuse eingeschlossenen Theile enthält und deshalb besonders leicht controlirt werden kann. Das birnförmige Sammelgefäſs b wird von einer in zwei Ständern gelagerten hohlen Achse getragen und durch einen Gegengewichtshebel f ausbalancirt. Das Niederschlagswasser tritt durch die Höhlung a des einen Ständers in den einen Kanal der Achse und in das Gefäſs b und bringt dieses zum Sinken, wodurch die Achse so gedreht wird, daſs ihr bisher verschlossener zweiter Kanal mit der Abfluſsöffnung c im zweiten Ständer in Verbindung tritt. Da nun in diesen Kanal das bis nahe zum Gefäſsboden reichende Tauchrohr d mündet, kann das im Gefäſs befindliche Wasser durch dieses unter Dampfüberdruck entweichen. Das entleerte Gefäſs wird durch das Gegengewicht f hierauf wieder gehoben und gegen den Ablauf hin abgesperrt. Hohe Dampfspannungen können die Wirkung des Apparates nicht beeinfluſsen, weshalb er sich zur Anwendung unter Hochdruck besonders eignen dürfte. Als Uebelstand möchte die nothwendige Instandhaltung einer Stopfbüchse bezeichnet werden. Der erwähnte Kirchweger'sche Condensationstopf wurde von Trautschold und Rahnsen in Sudenburg-Magdeburg dahin verbessert, daſs er ohne Demontirung des Leitungsanschlusses zugänglich ist. Der in der Patentschrift (* D. R. P. Nr. 7415 vom 10. April 1879) angeführte Vortheil erhöhter Leistungsfähigkeit, welche den älteren Apparaten gegenüber durch besondere Formgebung des Gehäuses erzielt sein soll, ist nicht begründet. Auch bezüglich der Einrichtung des Condensationswasserableiters von E. Fromm in Mülhausen (* D. R. P. Nr. 7488 vom 10. Mai 1879) genügt zu bemerken, daſs derselbe lediglich aus einem Hahn besteht, dessen Küken einen breiten niedrigen Spalt erhält, damit sich die Abfluſsöffnung möglichst empfindlich so reguliren lasse, daſs – ununterbrochenen, gleichmäſsigen Dampfverbrauch vorausgesetzt – Zu- und Abgang des Condensationswassers gleich sind.

Tafeln

Tafel Tafel 3
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