Titel: Ueber Neuerungen an Ziegelmaschinen.
Autor: H. F.
Fundstelle: Band 240, Jahrgang 1881, S. 12
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Ueber Neuerungen an Ziegelmaschinen. Patentklasse 80. Mit Abbildungen auf Tafel 2. Ueber Neuerungen an Ziegelmaschinen. Schwingender Zuführer für Ziegelmaschinen von Paul Windisch in Meifsen (* D. R. P. Nr. 8698 vom 1. Juni 1879). Unter dem Fülltrichter B (Fig. 7 Taf. 2) eines liegenden Thonschneiders C schwingt der Zuführer A um die Achse d so, daſs er bei der äuſsersten linken Stellung den Thon frei aus B in C fallen läſst und dann den Theil desselben, den er mit der Seite a fassen kann, auf dem Wege bis zur gezeichneten äuſsersten rechten Stellung in den Thonschneider preſst. Der Zuführer wird mittels Lenkstange von der gekröpften Welle o aus bewegt. Bei der in Fig. 8 Taf. 2 skizzirten Dachziegelpresse von L. Jäger in Ehrenfeld (* D. R. P. Nr. 8700 vom 15. Juni 1879) sind die beiden Formhälften a und b um den Gelenkbolzen d drehbar. In einer Rinne von b liegt die Gabel c, welche zum Abheben des gepreſsten Steines dient. Um die Mitte der Form a ist eine Stange f drehbar, welche beim Pressen unter die Nasen g der Zugstangen h geschoben wird. Das Pressen geschieht durch Niederdrücken des Hebels i, wobei sich die Zugstange h nach unten, die Druckstange m nach oben bewegt. Hierbei werden die Formen vor dem Pressen eines Steines eingeölt. Das Oelen kann man bei der mit Dampf geheizten Form Fig. 9 ersparen. Dieselbe besitzt Einström- und Ausströmöffnungen für den Dampf. Nach dem Pressen schlieſst man die letzteren kurze Zeit; dadurch wirkt der Dampf mit ganzer Spannung auf Ventile, die beim Oeffnen durch ihren Druck und durch den ausströmenden Dampf den Stein von der Form so weit lösen, daſs er abgehoben werden kann. Nachpresse für Mauerziegel u. dgl. von C. Schlickeysen in Berlin (* D. R. P. Nr. 9136 vom 23. März und Zusatz * Nr. 9636 vom 31. Mai 1879). Entgegen dem gebräuchlichen Verfahren, die Pressung und das Ausheben durch zwei besondere Mechanismen auszuführen, bewirkt Schlickeysen beides durch eine unrunde Scheibe. In Fig. 10 Taf. 2 bezeichnen C und D diese unrunde Scheibe, welche mittels der Riemenrolle J und der Räder H bis E gedreht wird; C hat die Aufgabe, den am Gestell A geführten, den Preſskolben tragenden Stempel B niederzudrücken, während der Daumen D das Heben desselben besorgt, indem er nur gegen den Bügel des Stempels B zu drücken vermag. Mit B ist mittels des Bügels M die Hülse N verbunden, welche einerseits in dem Gestell A Führung findet, andererseits den Stift v der Platte L in sich aufnimmt. Am unteren Ende dieses Stiftes v befindet sich ein Plättchen, welches eine um v gelegte, gegen die Hülse N drückende Schraubenfeder trägt, so daſs, so lange kein Hinderniſs im Wege steht, die Platte L dieselben Bewegungen ausführt wie der an B befestigte Preſskolben; die Platte L bewegt sich alsdann in dem Kasten K auf und nieder. Legt man, in der gezeichneten Stellung, einen entprechend getrockneten Backstein auf die Platte L und bewegt durch Drehen der Räder den Preſskolben nach unten, so senkt sich in gleichem Maſse auch die Platte L mit dem Stein, so daſs eine Berührung zwischen Preſskolben und Stein nicht eintreten kann. Nachdem jedoch, vermöge des Niederganges der Platte L der Stein von dem Kasten vollständig umschlossen ist, stöſst die Platte L mit ihrer unteren Fläche auf geeignete Stützen; sie folgt alsdann nicht mehr der Bewegung der Hülse N bezieh. des Preſskolbens, so daſs die Pressung vor sich geht, wobei die Schraubenfeder eine gröſsere Spannung erhält. Hierauf wird der Preſskolben zurückgezogen, die Hülse N stöſst wieder gegen die Platte L und hebt diese, nebst dem gepreſsten Stein empor, so daſs letzterer abgehoben werden kann. Offenbar liegt die Gefahr vor, daſs – wenn der zu pressende Stein etwas zu groſs ist – der Widerstand desselben gegen die ihm zugemuthete Verdichtung die Festigkeit der Maschinentheile überschreitet. Der Patentinhaber hat daher die Stützen der Platte L nachgiebig eingerichtet. Sie bestehen aus vier Stiften, welche die unter L befindliche Wand des Gestelles durchbrechen, unter derselben sich vereinigen und hier auf die Hebel O (Fig. 10 und 11) sich stützen. Die Hebel O ruhen mit je einem Ende auf Kanten des Querstückes P und werden an den entgegengesetzten Enden, unter Vermittlung der Zugstange S, der Achse R und des Hebels Q durch das Gewicht U getragen, welches aus über die Stange T gesteckten einzelnen Platten besteht. Sobald also der Druck in dem Preſskasten gröſser wird als der durch U unter Vermittlung der Hebel hervorzubringende Gegendruck, so senken sich die Tragstifte und erweitern den Raum für den zu pressenden Stein. In der Patentschrift ist ferner einer Einrichtung gedacht, mittels welcher man den Rohziegel rasch und genau auf die Bodenplatte L zu schieben vermag. Das Zusatzpatent (Nr. 9636) bezieht sich auf folgende Verbesserungen. Statt des U-förmig gestalteten Bügels M (Fig. 10) ist ein geschlossener Bügel verwendet, weshalb derselbe bei gleicher Widerstandsfähigkeit leichter gehalten werden kann. Die nachgiebige Stützung der unteren Platte L während des Pressens ist durch einfache Hebel bewirkt. Endlich ist die Einrichtung zum raschen Fortschieben des gepreſsten und Heranschieben des zu pressenden Ziegels vervollkommnet. Falzziegelpresse von J. Schmerber in Tagolsheim, Elsaſs (* D. R. P. Nr. 9578 vom 6. Juli 1879). Der Patentinhaber ist durch seine in Wien 1873 ausgestellt gewesene Falzziegelpresse (1874 211 * 7) in weiteren Kreisen als Constructeur solcher Maschinen bekannt. Die vorliegende Presse scheint nicht weniger zweckmäſsig zu sein als die früher beschriebene; Fig. 12 und 13 Taf. 2 stellen dieselbe in zwei senkrechten Schnitten dar. Ein kräftiger, aus zwei gleichen Theilen zusammengesetzter Bock K trägt mittels zweier starken Bolzen k die Kopfplatte P, unter welche die eine Form Q geschraubt ist. Die zweite Form M ist doppelt vorhanden; jede derselben ist auf einem guſseisernen Schlitten L befestigt, mit dessen Hilfe sie längs der runden Führungsstange N verschoben werden kann. Diejenige der liegenden Formen M, welche unter der hängenden Form Q sich befindet, stützt sich auſserdem auf den längs senkrechter Leisten des Gestelles K verschiebbaren Körper I; die Länge des letzteren ist jedoch so bemessen, daſs die Schlitten L, sobald sie ganz nach rechts oder links (in Bezug auf Fig. 12) verschoben sind, nur die Stange N als Stütze haben und um diese gekippt werden können. Stangen O, welche mittels der Arme n die äuſseren Enden der Führungsstange N festhalten, sind an dem erwähnten senkrecht verschiebbaren Körper I gehörig befestigt. Letzterer ruht nun unter Vermittlung einer kräftigen Rolle i auf dem Daumen d und wird durch Drehung des letzteren gehoben, bezieh. senkt sich, soweit der Daumen d gestattet. Die Drehung des Daumens, welcher mit der Welle D aus einem Stück gefertigt ist, erfolgt durch ein auf das Stirnrad C wirkendes Vorgelege mit Schwungrad S und Riemenrolle A. Die Geschwindigkeit der Drehung ist so gewählt, daſs die durch das Heben einer unteren Form M hervorzubringende Pressung verhältniſsmäſsig rasch erfolgt. Würde man die Welle D mit derselben Geschwindigkeit sich weiter drehen lassen, so würde für die übrigen noch zu erörternden Arbeiten die erforderliche Zeit nicht zur Verfügung stehen. Das Rad C ist deshalb auf der Welle D nicht fest, sondern vermag sich so lange frei um dieselbe zu drehen, bis der verschiebbare Kupplungstheil E mit seinen Zähnen gegen entsprechende an der Warze des Zahnrades C angebrachte Zähne drückt und hierdurch Rad G mit Welle D fest verbindet. Diese Verbindung währt nur so lange, wie die Drehung für das einmalige Pressen und darauf folgende Senken der Formen M erfordert; nach Vollendung dieser Arbeit wird die Kupplung gelöst und zwar selbstthätig, damit das Ausrücken nicht von der Sorgfalt der Arbeiter abhängig ist. Zu dem Zwecke befindet sich an einem Ende der Welle D der Daumen d1 (vgl. Fig. 13 und 14), welcher auf ein Röllchen des Winkelhebels F einwirkt; dieser führt den Halsring des verschiebbaren Kupplungstheiles E und bringt hierdurch bei geeigneter Drehung die Ausrückung, also den Stillstand der Welle D hervor. Mit Hilfe der Hebel H, der Zugstange R und der Handel h vermögen die Arbeiter den Betrieb der Welle D wieder einzurücken. Um diese Betriebsetzung durch Unvorsichtigkeit, während die betreffende Form M nur zum Theil unter der Form Q sich befindet, hintanzuhalten und damit einen Unfall zu vermeiden, ist die Kupplung unmöglich gemacht, so lange eine der Formen M eine Zwischenstellung einnimmt, d.h. es wird; die Verschiebung der Formen M gehindert, so lange das Rad C mit der Welle D gekuppelt ist. Die Stangen R sind nämlich so lang gemacht, daſs sie in den Weg der Formen hineinragen, wenn E und C gekuppelt sind, wogegen nach Lösung der Kupplung der Weg der Schlitten L frei ist. Der Betrieb der Maschine ist folgender: An jedem Ende derselben ist ein Arbeiter aufgestellt; derselbe legt auf die nach auſsen gezogene Form M ein Thonblatt, schiebt die Form unter den Kopf P, und zwar wegen vorheriger genauer Einstellung der Schrauben t ohne groſse Mühe, rückt hierauf den Kupplungstheil E gegen das Rad C und zieht nach stattgehabter Pressung die Form wieder in ihre Anfangslage zurück. Hierauf drückt der Arbeiter ein passend gestaltetes Brett auf den gepreſsten Ziegel, kippt die Form um die Führungsstange N und hebt den Ziegel ab, der durch einen anderen Arbeiter zum Trockenraum geschafft wird. Inzwischen wird ein anderes Thonblatt bereit gelegt, um mit Hilfe der Form in die Presse geschoben zu werden. Während dieser Hantirung wird die Presse von einem zweiten der an der Maschine aufgestellten Arbeiter in gleicher Art benutzt. H. F.

Tafeln

Tafel Tafel 2
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